
Mailaktion: Was braucht‘s denn noch? - Worauf warten? Fracking dauerhaft und wasserdicht verbieten, jetzt!
Der Hochsommer ist vorbei und auch die parlamentarische Sommerpause des Deutschen Bundestages geht zu Ende.
Anlässlich des Berichts der Expertenkommission Fracking appellieren wir an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ein sofortiges dauerhaftes Frackingverbot zu empfehlen.
Liebe Damen und Herren,
Mit Drucksache 19/21536 wurde nun der Eingang des Berichtes der Expertenkommission Fracking 2020 bekanntgegeben.
Wir möchten darauf hinwirken, dass es nicht dabei bleibt, sondern, dass der Deutsche Bundestag daraus erkennt, dass es jetzt bereits Gebot der Stunde ist, ein dauerhaftes Frackingverbot zu beschließen.
Deshalb bitten wir Sie, liebe Unterstützer_innen: Schreiben Sie an Ihre Wahlkreisabgeordneten!
Unsere Offenen Briefe/Mails an den Umweltausschuss, die Bundestagsfraktionen, sowie an Minsiterin Schulze und Miniser Altmeier und natürlich an Bundeskanzlerin Merkel finden Sie hier.
Einen Textvorschlag zum Versenden an Ihre Wahlkreisabgeordneten mit dem Link zu den Adressen steht Ihnen ebenfalls hier zur Verfügung.
>>Aktueller Anlass - Hintergrund<<:
Der Fracking-Kommissionsbericht 2020 gibt bekanntlich zu, dass es bislang keinen Antrag für eine Erprobungsmaßnahme gab, und infolgedessen die Kommission auch nicht über Erfahrungswerte – wie im § 13a (6) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschrieben – berichten kann. Desweiteren wird aber bekundet, dass mittels Gutachten – beauftragt durch das Bundesforschungsministerium – die Erfahrungen anderer Staaten, in denen Kohlenwasserstoffe aus unkonventionellen Lagerstätten in welchen in Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein gefrackt wird, herangezogen werden sollen. Die Ergebnisse sollen „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten“ zusammenfassen.
Ich frage mich nun – auch angesichts der sich wiederholenden Pressemeldungen über den Niedergang der Frackingindustrie und über die massiven Auswirkungen der Vorkettenemissionen bei Fracking: Wozu braucht es diese Gutachten denn noch? Fracking ist ein extrem umwelt- und klimaschädliches Verfahren. Das dürfte doch zwischenzeitlich unumstritten bewiesen sein. Der Ausstieg aus den Fossilen ist beschlossene Sache – Erdgasförderung ist eine „Brücke ins Nichts.
Wozu also noch weitere Gutachten? Hofft man etwa auf einen Beweis, dass Fracking und dessen Auswirkungen vertretbar wären und deshalb ein Frackingverbot in
Deutschland nicht angemessen wäre?
Wir appellieren an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, er möge anlässlich des diesjährigen Kommissionsberichtes den Termin 2021 im Absatz 7 WHG in Frage stellen. Noch ein Jahr zu warten und weitere Gutachten abzuwarten, die gar keine anderen Erkenntnisse bringen können, als diese, dass das darin ausgesprochene Frackingverbot angebracht ist, ist nicht vertretbar. Stattdessen sehen es die Bürger_innen jetzt an der Zeit, eine der Unsicherheiten für den Schutz von Mensch, Umwelt, Klima und Natur zu beseitigen. Ein Beschluss gemäß § 13a (7) WHG - Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1. - kann bereits jetzt stattfinden.
Wir richten unser Anliegen an die Vorsitzende und an die Mitglieder des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages, den Bericht der Expertenkommission Fracking und unsere Forderung: Nicht noch ein Jahr Unsicherheit - Jetzt dauerhaftes „wasserdichtes“ Frackingverbot beschließen!, in der Umweltausschuss-Sitzung intensiv zu behandeln. Daraus sollte eine Empfehlung an das Plenum des Deutschen Bundestages hervorgehen, den Expertenbericht nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern, ein sofortiges dauerhaftes Frackingverbot im Wasserhaushaltsgesetz zu debattieren.
An die Bundestagsfraktionen und an alle Abgeordneten wenden wir uns mit der Bitte, entprechende Anträge an den Deutschen Bundestag – mit dem Inhalt, - nicht bis 2021 warten und dann über die „Angemessenheit des Frackingverbotes“ zu beraten, sondern jetzt die Hintertür für Fracking, nämlich die Ausnahme für Erprobungsbohrungen und
die dazugehörigen Passagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz entfernen.
Keineswegs sollte eine Überprüfung der Angemessenheit des Frackingverbotes nach (7) dazu führen, dass das Verbot aufgehoben wird. Im Gegenteil: Wir appellieren an die Einsicht der Bundesregierung, mit der Änderung des WHG jetzt das zu tun, was für den Schutz von Mensch, Umwelt, Klima und Natur in diesem Fall erforderlich und ohne großen Aufwand möglich ist.
Hier der Link zur Stellungnahme von abgefrackt zum Bericht ExpKomFracking 2020 (eine Vorlage von Food and Water Europe) .
Bitte beteiligen sich, damit es gelingt Fracking zu bannen.
Wir rufen Politik und Gesellschaft auf, sich von dem Glauben zu verabschieden, dass Erdgas ein sauberer Brückenbrennstoff sei. Das Gegenteil ist der Fall. Erdgas ist eine Brücke ins Nichts!
Desweiteren unterstützen wir alle Anträge und Bestrebungen, die darauf abzielen, auch das sogenannte in Deutschland erlaubte und praktizierte Tight-Gas-Fracking zu verbieten, sowie die Konformität solcher Bergbaumaßnahen mit dem Völkerrecht herzustellen.
Dabei berufen wir uns auf unsere Fracking-Studie, beauftragt von der Aarhus-Konvention-Initiative, verfasst vom ÖKOBÜRO Wien.
Herzliche Grüße,
Hilde Lindner Hausner
Für Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
www.aarhus-konvention-initiative.de
www.abgefrackt.de
Wir freuen uns über Ihren Beitrag für unseren Rechtshilfefond der Aarhus Konvention Initiative!