Petition updateFracking gesetzlich verbieten – Ausgfrackt is!Neuigkeiten zu Aarhus
Sonja SchuhmacherWeiden, Germany
May 19, 2016
Liebe UnterstützerInnen, am 16.05.2016 reichte Frau Dr. Verheyen für die Aarhus Konvention Initiative diese Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes an das Bundesumweltministerium ein. Das Ministerium kann sich nun entscheiden, die darin festgestellten Rechtsverstöße zu beheben. Andernfalls muss es vor dem Aarhus Komitee geklärt werden. Die Stellungnahme findet man hier: http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahme-umweltrechtsbehelfsgesetz/ https://www.facebook.com/Aarhus-Konvention-Initiative-1431465170481677/?fref=ts Seit dem letzten Update sind 2.640 Euro an Spenden neu eingegangen. Herzlichen Dank dafür! Wir freuen uns über weitere finanzielle Unterstützung: Die Rechtsanwaltskanzlei Günther hat für uns ein Treuhandkonto eingerichtet, auf das Sie direkt überweisen können: Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01 Commerzbank AG Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf KEINE Spendenquittungen ausstellen! Gedeckt werden sollen Kosten für die Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die eine „Verurteilung“ Deutschlands oder der EU wegen der Nichtumsetzung von Art.9 Absatz 3 und Art. 6 der Aarhus Konvention befördern. Sie können auch wie bisher mit PayPal oder Überweisung auf unser bereits bestehendes Spendenkonto überweisen. Spender die auf dieses Konto überweisen, können wir auf Wunsch auf unserer Website nennen. Wir überweisen auch dieses Geld weiter auf das oben genannte Treuhandkonto. Auch unser bereits bestehendes Konto wird selbstverständlich durchgehend nachweisbar mit Belegen geführt. Spenden über PayPal: für Spender kostenlos. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen). E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben aarhus-konvention-initiative@gmx.de Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet. Spendenkonto Brigitte Artmann Aarhus Konvention IBAN: DE48780500000222354185 BIC: BYLADEM1HOF Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf keine Spendenquittung ausstellen. Für beide Konten gilt: Sollten Restgelder verbleiben, so werden wir diese für unsere anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Klagen gegen Hinkley Point C und Temelin verwenden, oder zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch wegen Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany und Cattenom, oder die Temelin- Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB verwenden. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Klagen in Europa an Greenpeace überwiesen. Frackingfreie Grüße Sonja Schuhmacher Abgefrackt - Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
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