Petition updateFracking gesetzlich verbieten – Ausgfrackt is!Helfen Sie uns, Umweltrecht durchzusetzen mit einer Klage vor der UN in Genf!
Sonja SchuhmacherWeiden, Germany
10 May 2016
Liebe Unterstützer, herzlichen Dank für Ihre großzügigen Spenden! Die Hälfte der erforderlichen Summe haben wir bereits beisammen - das ist ein großartiger Erfolg! Mit unserem Rechtshilfefonds sammeln wir für eine Klage/ Beschwerde (Complaint) vor der UN um die rechtsverbindliche Beteiligung von natürlichen Personen an Strategischen Umweltprüfungen wie z.B. Stromtrassen und atomaren Verfahren im Kontext der UN Aarhus Konvention endlich umzusetzen, sowie für eine zweite Klage/ Beschwerde/Complaint, um eine bundesweite Strategische Umweltprüfung bei Fracking überhaupt zu erhalten. Klägerin ist Brigitte Artmann. Vertreten wird sie durch Frau Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen von der Kanzlei Günther in Hamburg. Diese Kanzlei vertritt auch Greenpeace. Es ist möglich, dass wir bei Fracking noch ein Aarhus-Rechtsgutachten beim Ökobüro Wien beauftragen werden. Insgesamt rechnen wir inzwischen mit Gesamtkosten von circa 60.000 Euro, inklusive Gutachten und Mehrwertsteuer. Über verschiedene Sammelaktionen von Anti-Stromtrassen-Initiativen, Anti-Fracking-Initiativen, Anti-Atom-Initiativen und verschiedenen Verbänden und kommunalen Gruppierungen von Grünen, Piraten, ÖDP und Freien Wählern, sowie von Sonja Schuhmacher über die Petition Fracking gesetzlich verbieten – Ausgfracktis! (bisher14.954,14 Euro) kamen 30.000 Euro zusammen.Uns fehlen noch 30.000 Euro. Die ersten vertraglich mit Frau Dr. Verheyen vereinbarten Schritte sind aber natürlich bereits beauftragt. Die Rechtsanwaltskanzlei Günther hat für uns ein Treuhandkonto eingerichtet, auf das Sie direkt überweisen können: Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01 Commerzbank AG Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf KEINE Spendenquittungen ausstellen! Gedeckt werden sollen Kosten für die Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die eine „Verurteilung“ Deutschlands oder der EU wegen der Nichtumsetzung von Art.9 Absatz 3 und Art. 6 der Aarhus Konvention befördern. Sie können auch wie bisher mit PayPal oder Überweisung auf unser bereits bestehendes Spendenkonto überweisen. Spender die auf dieses Konto überweisen, können wir auf Wunsch auf unserer Website nennen. Wir überweisen auch dieses Geld weiter auf das oben genannte Treuhandkonto. Auch unser bereits bestehendes Konto wird selbstverständlich durchgehend nachweisbar mit Belegen geführt. Spenden über PayPal: für Spender kostenlos. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen). E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben aarhus-konvention-initiative@gmx.de Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet. Spendenkonto Brigitte Artmann Aarhus Konvention IBAN: DE48780500000222354185 BIC: BYLADEM1HOF Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf keine Spendenquittung ausstellen. Für beide Konten gilt: Sollten Restgelder verbleiben, so werden wir diese für unsere anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Klagen gegen Hinkley Point C und Temelin verwenden, oder zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch wegen Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany und Cattenom, oder die Temelin- Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB verwenden. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Klagen in Europa an Greenpeace überwiesen. Weitere, vertiefende Informationen finden Sie hier: http://aarhus-konvention-initiative.de/2016/05/aktueller-aufruf-09-05-2016-helfen-sie-uns-umweltrecht-durchzusetzen-mit-einer-klage-vor-der-un-in-genf/ Herzliche Grüße Sonja Schuhmacher
Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X