Verbot der Ausbildung und des Einsatzes von sogenannten Schutzhunden bei der Polizei
Verbot der Ausbildung und des Einsatzes von sogenannten Schutzhunden bei der Polizei
Warum ist diese Petition wichtig?
Ich habe heute einen Artikel in einer Tageszeitung gelesen unter dem Titel
"Zwangspause für Berliner Polizeihunde"
In diesem Artikel wurde aus geführt das ein beträchtlicher Teil der Berliner Polizeihunde (es wird alle in Deutschland betreffen) nicht mehr eingesetzt wird. Grund währen die Tierschutz Bestimmungen die Anfang des Jahres in Deutschland in Kraft getreten sind.
Danach sind schmerzhafte Mittel bei der Erziehung von Hunden verboten. So genannte Schutzhunde werden mit Halsbändern geführt die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. In Berlin sollen 49 von 130 Hunden betroffen sein.
Nun gibt es nicht erst seit diesem Jahr Tierschutz Bestimmungen und daher fordere ich, dass es keine Ausbildung zu Schutzhunden, im Sinne der Polizei, mehr geben darf. Hingegen sollten Fährten.- Such.- und Rettungshunde weiter im Sinne der menschlichen Moral ausgebildet werden.
Ich fordere auch das hier ein unabhängiger Untersuchungsausschuss eingesetzt wird der klären sollte ob hier durch die Verantwortlichen in Politik und Polizei incl. der einzelnen Hundeführer gegen das deutsch Tierschutzgesetz in der Vergangenheit und Gegenwart verstoßen worden ist.
Auch sollte untersucht werden in wie weit Organisationen und Parteien die sich dem Tierschutz und Tierwohl verpflichtet haben und mit Steuergeldern und Spenden gefördert worden sind sich, in diesem Zusammenhang, als nicht würdig erwiesen haben . Diese sollten dann zu Verantwortung gezogen werden. Denn auch einem zum so genannten Schutzhund ausgebildetem Hund steht das gleiche Recht zu wie allen andern Tieren auch.
Es darf nie wieder vorkommen dass ein Tier, mit Gewalt, zu einer ihm nicht ureigenen Handlung durch Menschen gezwungen wird.
Um hier dann Gerechtigkeit gegenüber den Hunden zu üben sollte die, Die ihnen das angetan haben, ob aus freien Stücken oder unter Befehlsgewalt, die Hunde bis zu ihrem Lebensende unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes versorgen und für alle Kosten aufkommen.