Eine Verschärfung und Überarbeitung von § 90 a für Tierquäler zum Wohle der Allgemeinheit und zum Schutz des Volkes.

Das Problem

Es gilt einen Weg fuer nachfolgend aufgefuehrte Probleme zu finden.

1) die bewusste Absicht einem fremden Tier Schaden zuzufuegen mit der Absicht diesem nachweislich zu schaden oder so zu verletzen, dass dieses verendet.

  • Menschen die Fallen in Waeldern, Feldwegen oder oeffentlichen Plaetzen auslegen um Tieren mit Absicht zu schaden.
    (Bspw. durch Rasierklingen, Baerenfallen)
  • Menschen die Giftkoeder gezielt auf Wegen auswerfen um Tieren mit Absicht zu schaden und gar ihren Tod herbeizufuehren.

2) Menschen die bewusst ihrem eigenen Tier Schaden zufuegen in Form von physischer oder psychischer Gewalt

Menschen:

  • die ihre eigenen Tiere verwahrlosen lassen und diese nur im eigenen Haushalt oder auf dem Balkon halten.
  • die durch Nahrungsentzug ihrem eigenen Tier absichtlichen Schaden zufuegen, die bis hin zu einem dauerhaften Schaden oder gar zum Tod fuehren.
  • die ihre eigenen Tiere sexuell missbrauchen mit oder ohne nachweislich anerkannter Sodomitischer Stoerung.
  • die ihren Tieren physischen Schaden zufuegen, aus Ueberforderung, sogenannter Erziehung oder gar Unwissenheit.
  • die ihre Tiere mit voller Absicht auf Rasthoefen, Autobahnen oder im Wald aussetzen, weil sie dieses Tier nicht mehr wollen und diese dort einen qualvollen Tod sterben.
  • die ihre Tiere nicht aussetzen und diese umbringen
  • die ihre Tiere im Auto lassen im Sommer wie auch im Winter, so dass diese qualvoll sterben

Jedem Tierfreund wird einer der nachfolgend gezeigten Links bekannt vorkommen:

(Achtung, nachfolgende Links fuehren zu externen Seiten und enthalten stark verstoerendes Bild wie auch Textmaterial.
Die Rechte der Bilder wie auch der Inhalt der Texte unterliegen dem Eigentuemer, die Autoren sind in der Fußzeile, wie auch im Impressum zu finden)

http://bit.ly/1JnYjnV

http://bit.ly/1S4vLFD

http://bit.ly/1fxlDnc

http://bit.ly/1Ms6791

http://bit.ly/1HSGdIx

http://bit.ly/1Ms67py

http://bit.ly/1CZEUJ4

http://bit.ly/1KszfNX

 

wir differenzieren hier nicht zwischen Hunden, Katzen, Kuehen oder Pferden, es geht um alle Tiere.


Die Loesung sieht wie folgt aus, das Tierschutzgesetz nach § 90 a muss weiter ausgeweitet werden zum Wohle aller.

  1. Viele Tiere sind das einzige was aeltere Menschen haben.
  2. Tiere sind ein Halt einiger Menschen in der Gesellschaft nach Schicksalsschlaegen.
  3. Ein Partner an ihrer Seite, ein Familienmitglied oder gar ein Lebewesen, weil man es sozial nicht geschafft hat Anschluss zu finden.
  4. Aus Gruenden des Schutz und Wachdienstes (Beispiel Polizeihunde, Hunde die bei Katastrophen nach Ueberlebenden suchen, Bombenspuerhunde)

Härtere Strafen für Menschen die Tiere auf bestialischste Art und Weise umbringen, ihnen die Rippen brechen, verhungern lassen, mit Eisenstangen zu Tode pruegeln, auf Tiere schießen mit Luftgewehren, Giftkoeder auslegen, Baerenfallen auslegen, Wuerste mit Rasierklingen praeparieren, Tiere ertrinken lassen mit festgebundenen Pfoten, Tiere verwahrlosen lassen mit Futterentzug, ihnen den natuerlichen Trieb des Herausgehens vorenthalten, Aggressionen am Tier auslassen. Tiere verstuemmeln oder gar sexuell misshandeln. Zirkustiere sind davon ebenfalls betroffen, genauso wie Tiere, die auf Bauernhoefen in Massentierhaltungen gehalten werden unter voellig katastrophalen Zustaenden.

 

Die Regierung muss hier haertere Strafen aufsetzen, aus nachfolgend aufgefuehrten Gruenden:

  1. Die Menschen gruppieren sich mitterweile um genau solche Taeter zu finden, hier darf niemand in die Taeter/Opferrolle verfallen aus Impulsivitaet.
  2. Mittlerweile gibt es Faelle von Menschen, die sich an Rasierklingen geschnitten haben, Kleinkinder beispielsweise.
  3. Artikel ueber die Taeter, deren Namen meist von der Redaktion zwar geaendert werden, jedoch in Zeiten des Internets dennoch transparenter und ueberschaubarer werden, so dass schnell Namen und Adressen herausgefunden werden koennen, hier muessen die Taeter ebenfalls geschuetzt werden, damit keine wuetende Masse Selbstjustiz ausuebt.

Wir fordern deshalb:

  1. Geldstrafen ab 5.000€.
    Bei Nichteinhaltung Ersatzfreiheitsstrafe.
  2. Gefaengnisstrafen ab 6 Monaten.
  3. die aerztliche Bestaetigung der voelligen Genesung einer eventuell vorliegenden Krankheit
  4. ein lebenslanges Tierhalteverbot wie auch den Kontakt im eigenen Haushalt, auch wenn das Tier nur in einem gemeinschaftlichem Haushalt lebt und nicht dem Taeter / der Taeterin selber gehoert.

Alles weitere waere ein Schlag ins Gesicht fuer jeden Tierfreund und jedem der seine Steuern brav bezahlt, andernfalls werden weitere Eskalationen vermutlich nicht zu vermeiden sein, zwischen Tierschuetzern und Tiergegnern. Wir fordern eine verschärfung von § 90 a.

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Deniz AkcaPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 1.293 Unterschriften erreicht

Das Problem

Es gilt einen Weg fuer nachfolgend aufgefuehrte Probleme zu finden.

1) die bewusste Absicht einem fremden Tier Schaden zuzufuegen mit der Absicht diesem nachweislich zu schaden oder so zu verletzen, dass dieses verendet.

  • Menschen die Fallen in Waeldern, Feldwegen oder oeffentlichen Plaetzen auslegen um Tieren mit Absicht zu schaden.
    (Bspw. durch Rasierklingen, Baerenfallen)
  • Menschen die Giftkoeder gezielt auf Wegen auswerfen um Tieren mit Absicht zu schaden und gar ihren Tod herbeizufuehren.

2) Menschen die bewusst ihrem eigenen Tier Schaden zufuegen in Form von physischer oder psychischer Gewalt

Menschen:

  • die ihre eigenen Tiere verwahrlosen lassen und diese nur im eigenen Haushalt oder auf dem Balkon halten.
  • die durch Nahrungsentzug ihrem eigenen Tier absichtlichen Schaden zufuegen, die bis hin zu einem dauerhaften Schaden oder gar zum Tod fuehren.
  • die ihre eigenen Tiere sexuell missbrauchen mit oder ohne nachweislich anerkannter Sodomitischer Stoerung.
  • die ihren Tieren physischen Schaden zufuegen, aus Ueberforderung, sogenannter Erziehung oder gar Unwissenheit.
  • die ihre Tiere mit voller Absicht auf Rasthoefen, Autobahnen oder im Wald aussetzen, weil sie dieses Tier nicht mehr wollen und diese dort einen qualvollen Tod sterben.
  • die ihre Tiere nicht aussetzen und diese umbringen
  • die ihre Tiere im Auto lassen im Sommer wie auch im Winter, so dass diese qualvoll sterben

Jedem Tierfreund wird einer der nachfolgend gezeigten Links bekannt vorkommen:

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Die Rechte der Bilder wie auch der Inhalt der Texte unterliegen dem Eigentuemer, die Autoren sind in der Fußzeile, wie auch im Impressum zu finden)

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http://bit.ly/1S4vLFD

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http://bit.ly/1Ms67py

http://bit.ly/1CZEUJ4

http://bit.ly/1KszfNX

 

wir differenzieren hier nicht zwischen Hunden, Katzen, Kuehen oder Pferden, es geht um alle Tiere.


Die Loesung sieht wie folgt aus, das Tierschutzgesetz nach § 90 a muss weiter ausgeweitet werden zum Wohle aller.

  1. Viele Tiere sind das einzige was aeltere Menschen haben.
  2. Tiere sind ein Halt einiger Menschen in der Gesellschaft nach Schicksalsschlaegen.
  3. Ein Partner an ihrer Seite, ein Familienmitglied oder gar ein Lebewesen, weil man es sozial nicht geschafft hat Anschluss zu finden.
  4. Aus Gruenden des Schutz und Wachdienstes (Beispiel Polizeihunde, Hunde die bei Katastrophen nach Ueberlebenden suchen, Bombenspuerhunde)

Härtere Strafen für Menschen die Tiere auf bestialischste Art und Weise umbringen, ihnen die Rippen brechen, verhungern lassen, mit Eisenstangen zu Tode pruegeln, auf Tiere schießen mit Luftgewehren, Giftkoeder auslegen, Baerenfallen auslegen, Wuerste mit Rasierklingen praeparieren, Tiere ertrinken lassen mit festgebundenen Pfoten, Tiere verwahrlosen lassen mit Futterentzug, ihnen den natuerlichen Trieb des Herausgehens vorenthalten, Aggressionen am Tier auslassen. Tiere verstuemmeln oder gar sexuell misshandeln. Zirkustiere sind davon ebenfalls betroffen, genauso wie Tiere, die auf Bauernhoefen in Massentierhaltungen gehalten werden unter voellig katastrophalen Zustaenden.

 

Die Regierung muss hier haertere Strafen aufsetzen, aus nachfolgend aufgefuehrten Gruenden:

  1. Die Menschen gruppieren sich mitterweile um genau solche Taeter zu finden, hier darf niemand in die Taeter/Opferrolle verfallen aus Impulsivitaet.
  2. Mittlerweile gibt es Faelle von Menschen, die sich an Rasierklingen geschnitten haben, Kleinkinder beispielsweise.
  3. Artikel ueber die Taeter, deren Namen meist von der Redaktion zwar geaendert werden, jedoch in Zeiten des Internets dennoch transparenter und ueberschaubarer werden, so dass schnell Namen und Adressen herausgefunden werden koennen, hier muessen die Taeter ebenfalls geschuetzt werden, damit keine wuetende Masse Selbstjustiz ausuebt.

Wir fordern deshalb:

  1. Geldstrafen ab 5.000€.
    Bei Nichteinhaltung Ersatzfreiheitsstrafe.
  2. Gefaengnisstrafen ab 6 Monaten.
  3. die aerztliche Bestaetigung der voelligen Genesung einer eventuell vorliegenden Krankheit
  4. ein lebenslanges Tierhalteverbot wie auch den Kontakt im eigenen Haushalt, auch wenn das Tier nur in einem gemeinschaftlichem Haushalt lebt und nicht dem Taeter / der Taeterin selber gehoert.

Alles weitere waere ein Schlag ins Gesicht fuer jeden Tierfreund und jedem der seine Steuern brav bezahlt, andernfalls werden weitere Eskalationen vermutlich nicht zu vermeiden sein, zwischen Tierschuetzern und Tiergegnern. Wir fordern eine verschärfung von § 90 a.

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Deniz AkcaPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Bundesrat
Petitionsstelle
Beantwortet
Sehr geehrter Herr Akca, herzlichen Dank für Ihre Forderung nach härteren Strafen für Tierquäler. Diese werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Daher rege ich an, (auch) dort eine Petition einzureichen. Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages finden Sie unter der Adresse www.bundestag.de/petition. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

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