

Liebe UnterstützerInnen,
Nach der Abschiebung ist leider vor der Abschiebung…
Schon seit vergangener Woche warnt der Bayerische Flüchtlingsrat: „Es gibt mehrere Hinweise, dass die nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am Mittwoch, den 12.02.2020 stattfinden wird.
Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.“
Mehr Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan >>>
https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/abschiebungen-nach-afghanistan.html
Vor der letzten Abschiebung haben wir uns gemeinsam für zwei junge Afghanen eingesetzt:
Mohammad J. aus Passau und Mostafa N. aus Landenburg.
Während Mohammad J. am nächsten Tag aus der Abschiebehaft entlassen wurde und vorerst in Sicherheit ist – ein großer Anlass zur Freude! – ging es für Mostafa N. schlecht aus. Seine UnterstützerInnen schrieben:
„Liebe Freunde und Freundinnen der Ladenburger Geflüchteten,
Am Dienstag Abend war es leider traurige Wirklichkeit: unser Ladenburger Mitbürger Mostafa N. wurde nach Kabul abgeschoben. Die meisten von euch und Ihnen haben es sicherlich inzwischen aus der Presse oder durch persönlichen Gesprächen erfahren. Wir haben gekämpft, aber wir bzw. vor allem er hat verloren.
Er ist nun in Kabul und es geht ihm schlecht. Er versucht sich dort zurecht zu finden. Petra Fuhry steht im telefonischen Kontakt zu ihm. Unser Ziel ist es ihm die Wiedereinreise nach Deutschland und damit eine Rückkehr nach Ladenburg zu ermöglichen. Allerdings besteht ein Einreiseverbot von 30 Monaten.
Wir danken euch und Ihnen allen, die ihr mitgefiebert, mitgebetet, mitgeholfen, Protest eingelegt habt - oder wie ihr ihn in den letzten Tagen begleitet habt. Es war sehr beeindruckend, wieviel Solidarität bei uns angekommen ist. Lasst uns weiter zusammenhalten und für die gute Integration und einen sicheren Aufenthalt unserer Mitbürger/innen kämpfen, die als Geflüchtete bei uns leben.“
Inzwischen hatte ich bei der Klausurtagung des „Forum Menschenrechte“ die Gelegenheit, ausführlich mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Frau Dr. Bärbel Kofler MdB zu sprechen. Ich fragte sie, was wir noch tun könnten, um die Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen, die sie ebenso ablehnt wie wir. Sie hatte leider wenig Ratschläge außer dem, bei jedem Einzelfall alle relevanten Fakten öffentlich zu machen und für die Jungen zu kämpfen.
Doch das ist im Fall von Mostafa N. in geradezu vorbildlicher Weise geschehen: Der Sportverein, der Arbeitgeber, die Kollegen, die Flüchtlingshelfer hatten die Presse mobilisiert und einen Grünen Landtagsabgeordneten, alle haben ihr Bestes gegeben. Niemand in Ladenburg kann sich vorwerfen, nicht alles versucht zu haben. Gegen die Sturheit der Abschiebebeamten aus Stuttgart konnten sie trotzdem nicht ankommen.
Ich habe selbst am Tag vor der Abschiebung mit einem Beamten des baden-württembergischen Innenministeriums telefoniert, der betonte, dass Mostafa sehr viel Unterstützung vor Ort habe, und mir am Schluss noch für mein „bürgerschaftliches Engagement“ dankte. Das ist aber das einzige, was ihn von seinen Kollegen in München unterschied – danke fürs Gespräch. Ich musste an die legendäre Antwort eines Staatssekretärs denken, der sich sehr gut in Afghanistan auskennt. Auf die entgeisterte Frage, warum in aller Welt er dorthin abschieben lasse, sagte er: „Weil wir es können“.
Die schäbige Haltung des baden-württembergischen wie auch des Bundes-Innenministeriums (und aller, die sie gewähren lassen) spiegelt sich auch in einem Interview wider, das Markus Winter von der Unternehmer-Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ heute der SZ gab: Nicht nur haben sie in das neue Gesetz zur „Beschäftigungsduldung“ bewusst eine Bedingung eingebaut, die es für die meisten beschäftigten Geflüchteten unwirksam werden lässt (sie müssten seit 12 Monaten ausreisepflichtig sein, aber noch nicht abgeschoben worden sein).
https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-gesetz-mit-falltuer-1.4782718
Sie haben auch so viele Afghanen wie noch nie auf einmal in ein Flugzeug nach Kabul gesetzt, damit das neue Gesetz noch schnell umgangen werden kann: 13 standen auf der Liste, neun mussten mitfliegen; bisher waren es nie mehr als fünf pro Flieger.
Zurück ins idyllische Bayern. Hier ein spannender Rückblick auf den Widerstand der BerufsschülerInnen in Nürnberg im Mai 2017, der nach dem letzten Strafverfahren eine Bilanz zur Kriminalisierung der Solidarität zieht. Lang, aber lesenswert:
„Als 300 Menschen in Nürnberg eine Abschiebung blockierten
Ein Beitrag des Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen
Am 16.1.2020 wurde das letzte noch offene Verfahren im Zusammenhang mit der verhinderten Abschiebung vom 31. Mai 2017 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt. Wir blicken aus diesem Anlass zurück. Wie andere Ereignisse in Zusammenhang mit den Themen Abschiebungen oder Polizeigewalt ist auch der 31. Mai einem öffentlichen Kampf um die Deutungshoheit ausgesetzt. Darum zeichnen wir die Geschichte des 31. Mai hier noch einmal nach.
Am frühen Morgen des 31. Mai 2017 kommt es in Kabul zu einem der schwersten Anschläge in Afghanistan seit Jahren. Ein mit rund 1.500 Kilo Sprengstoff präparierter Abwassertanklaster explodiert im Diplomatenviertel Wasir Akbar Chan. Mindestens 92 Menschen sterben, über
400 werden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Bereits in den Monaten vor den Anschlag gab es etwa ein Dutzend Anschläge in dem Land, mit insgesamt über 400 Toten.
Einige Stunden später in Nürnberg: Der 21-jährige Berufsschüler Asif N.
wird von zwei Polizeibeamten aus der Nürnberger Schule B11 am Berliner Platz geholt. Die Polizisten wollen ein Amtshilfeersuchen durchsetzen, denn Asif soll nach Frankfurt gebracht und dort in ein Flugzeug nach Afghanistan gesetzt werden. Asif geht zunächst mit den Polizisten mit und steigt in ein Polizeiauto ein. Losfahren können die Beamten jedoch nicht, denn MitschülerInnen von Asif sind nicht einverstanden, dass ihr Schulkollege einfach so abgeschoben wird. Aus Solidarität mit Asif setzen sie sich vor das Polizeiauto und hindern es damit an der Abfahrt.
Von dem Anschlag in Kabul wissen Asif und die SchülerInnen noch nichts.
In Nürnberg kommen um den blockierten Polizeiwagen immer mehr Menschen zusammen. Medien berichten über die Blockade. AbschiebegegnerInnen aus ganz Nürnberg kommen zum Berliner Platz. Wenig verwunderlich, war die besonders harte Abschiebelinie in Bayern doch in den Monaten zuvor ein heißes Thema und es gab viele Demonstrationen und Aktionen gegen diese Politik.
Als die Menschenmenge wächst, versucht die Polizei Asif in ein anderes Auto zu bringen, doch die PolizistInnen scheitern und auch das andere Auto wird rasch von sitzenden Menschen blockiert. Gegen 10:00 Uhr sind es etwa 300 Menschen, die mit der Abschiebung nicht einverstanden sind.
Die Polizei hat in der Zeit eilig BeamtInnen zusammengezogen und es befinden sich 26 StreifenpolizistInnen und 25 Beamte des Einsatzzuges der PI Erlangen-Stadt sowie 2 Diensthundeführer am Berliner Platz. Mit dem Eintreffen des Einsatzzuges ändert sich die Stimmung plötzlich. Die schwarz gekleideten Einsatzgruppen gehen sofort zum Angriff über und versuchen die Sitzblockade mit Prügeln und der Anwendung von Schmerzgriffen aufzulösen. Als dies nicht gelingt, zerren PolizistInnen Asif aus dem Auto und schleifen ihn zu einem dritten Polizeiauto.
Gleichzeitig, wahrscheinlich auf Kommando, greifen PolizistInnen ProtestiererInnen mit Faust-, Ellbogen und Schlagstockschlägen an, um von dem Manöver abzulenken. Es kommt zu chaotischen Szenen, die die folgenden Tage durch die Medien gehen werden. Die Polizei ist erst mal erfolgreich, es gelingt ihnen durch massive Gewalt ihr Einsatzziel durchzusetzen und Asif abzutransportieren. Auch drei solidarische BlockiererInnen werden von der Polizei festgenommen.
Im Anschluss an die Ereignisse demonstrieren die solidarischen SchülerInnen und AktivistInnen spontan zur Ausländerbehörde. Sie fordern den Stopp der Abschiebung. Mittlerweile ist auch der Anschlag in Kabul in Deutschland bekannt. Wegen diesem Anschlag wird der Abschiebeflug dann auch abgesagt. Asif bleibt in Nürnberg. Die Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Mittelfranken beantragt Abschiebehaft, doch mit anwaltlicher Hilfe gelingt es bereits am nächsten Tag, diesen Antrag auszusetzen.
In den Medien wird, unterstützt durch die Bilder von gewaltsamen Polizeieinsatz, schnell Kritik laut. AugenzeugInnen kommen zu Wort, wie der Referent des in der Berufsschule ausgerechnet unter dem Titel „Vielfalt und Toleranz“ stattfindenden Projekttages. Er wird in einem Zeitungsartikel zitiert: „Die Gewalt ging eindeutig von der Polizei aus.
Ich habe schon viele Demos gesehen, aber dass Polizisten mit solch unverhältnismäßiger Härte gegen friedliche Schüler vorgehen, habe ich noch nicht erlebt. Das hat mich schockiert.“ Eine Redakteurin der Nürnberger Nachrichten kommentiert als Augenzeugin: „Was ich heute am Berliner Platz in Nürnberg gesehen habe, spottet jeder Beschreibung. Es erschüttert mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und ist einfach nur beschämend“. Auch anwesende PfarrerInnen bestätigten dies.
Es geht um die Deutungshoheit
Trotz der öffentlichen Empörung kommt es jedoch nicht zu Konsequenzen für die verantwortlichen PolizistInnen und schon gar nicht für deren Vorgesetzte. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will sich selbstverständlich seine Abschiebepolitik von so einem eskalierten Prügeleinsatz nicht ruinieren lassen. Schnell ist klar:
AbschiebegegnerInnen, da müssen ja auch linke dabei gewesen sein. Noch am selben Tag sagt Herrmann: „Wenn Gewalttäter der linksextremen Szene die Polizei angreifen und damit unseren Rechtsstaat herausfordern, muss die Polizei handeln.“ Herrmann gibt das Narrativ der Staatsregierung vor und kann sich darauf verlassen, dass trotz all der AugenzeugInnen, der Filmaufnahmen und der anfänglich kritischen Presse, dieses Narrativ das sein würde, das immer brav von den Medien aufgegriffen wird. Um die Fantasie aller nicht-Dagewesenen anzuregen zog die Nürnberger Polizei schon am 31. Mai folgendes Fazit: Neun BeamtInnen wurden angeblich verletzt, einer von ihnen soll sogar einen Zahn bei dem Einsatz verloren haben. PolizistInnen wurden nach Angaben eines Sprechers „mit Fahrrädern und Flaschen beworfen“.
Auch im Innenausschuss des Landtages ist der Einsatz etwa einen Monat später Thema: Als Beispiel für einen besonders gelungenen Einsatz nach Lehrbuch. Polizeiinspekteur Thomas Hampel tischt den Abgeordneten ein Märchen auf, bei dem diese wahrscheinlich kaum die Tränen zurückhalten können, so gutmütig und friedfertig werden einerseits von ihm die PolizeibeamtInnen dargestellt, während andererseits die Angriffe der angeblichen LinksextremistInnen als besonders hinterhältig geschildert werden. „Es wurde in den Rücken gesprungen, gegen Knie und Beine getreten, mit dem Ellbogen gegen den Hals geschlagen und mit Flaschen geworfen.“ Der verlorene Zahn hat sich allerdings glücklicherweise bis dahin schon als abgebrochener Zahn herausgestellt. Das Jammermärchen überzeugt die Abgeordneten von CSU und SPD. Die Polizei habe besonnen und wie im Lehrbuch reagiert, lassen sie sich danach zitieren. Andere Abgeordnete der Oppositionsparteien bleiben skeptisch.
Der Staat lässt seine Hunde los
Auch die Staatsanwaltschaft übernimmt 100% das Narrativ der Staatsregierung von den linksextremen GewalttäterInnen. Aus den Anklageschriften wird die Intention deutlich: Die öffentliche Ordnung sei gefährdet, durch zu viel Solidarität. Sie muss durch möglichst harte Urteile wieder hergestellt werden. Weiter sollen harte Urteile möglichst viele davon abhalten, sich der Staatsmacht überhaupt in den Weg zu stellen. Zahlreiche AktivistInnen werden vor Gericht gezerrt und mit Vorwürfen überzogen.
Die Ermittlungen gegen die Polizei werden jedoch sang- und klanglos eingestellt. AugenzeugInnen, die sich bei der Polizei gemeldet hatten, weil sie der politischen Sprachregelung der Regierung, die Gewalt sei von „Linksautonomen“ ausgegangen widersprechen wollen, werden vom LKA hauptsächlich zu den Protestierenden befragt. Über die Polizeigewalt wollen die Ermittler nichts hören. Die ZeugInnen berichten, dass sie sich vom intern ermittelnden LKA regelrecht eingeschüchtert fühlen. Am Ende kommen sie sich selbst wie Beschuldigte vor.
Gegen SchülerInnen und AktivistInnen geht der Staat mit aller Härte vor:
Die Staatsanwaltschaft fordert in jedem Fall hohe Strafen und strengt in vielen Verfahren, wenn die RichterInnen den dramatisierten Vorwürfen nicht folgen wollen, Berufungen an. In den 31. Mai-Verfahren versucht die Staatsanwaltschaft massiv eine just am 30. Mai 2017 in Kraft getretene Verschärfung des Strafrechts anzuwenden. Der neue §114 Strafgesetzbuch stellt Polizisten und andere AmtsträgerInnen unter besonderen Schutz. „Tätliche Angriffe“, also z.B. schubsen, sollen nun mit mindestens einer Haftstrafe von drei Monaten geahndet werden. Damit wird der Angriff auf einen Polizisten anders bestraft als z.B. ein gesetzwidriger Angriff einer/s PolizistIn auf z.B. eine/n DemonstrantIn
Mindestens 41 Monate Gefängnisstrafe, über 950 Arbeitsstunden und über
11.000 Euro Geldstrafe kann die eifrige Staatsanwaltschaft gegen etwa ein Dutzend SchülerInnen und AktivistInnen des 31. Mai am Ende durchsetzen. Von den wilden Geschichten der Polizei und des Innenministers, vorgetragen als konstruierte Anklagen, bleibt in den Gerichtsverfahren aber insgesamt wenig übrig. Aus den „geworfenen Fahrrädern“ werden „mit Kraftaufwand geschobene“, umgekippte und als Stolperfalle herumliegende Fahrräder. Die geworfenen Flaschen werden zu einer halbvollen Plastikflasche. In den Prozessen stellt sich eher heraus, dass die meisten Angeklagten selbst verletzt wurden. Von der fantasiereichen Vorwürfen bleibt häufig nur ein angeblicher Widerstand übrig. Auf den „Beweisbildern“ sind dagegen etliche – oft ohne erkennbaren Grund – prügelnde PolizistInnen zu sehen.
Am 16.1.2020 steht im letzten noch offenen Verfahren eine AktivistIn vor Gericht. Ihr wird der „Fahrradwurf“ angelastet. Es ist bereits die zweite Instanz. In der ersten Instanz mitangeklagt war noch eine zweite Aktivistin. Sie soll eine Polizistin mit ihren Fingernägeln gekratzt haben. Doch die gekratzte Polizistin, die auch behauptet, vom Fahrrad getroffen worden zu sein, verheddert sich in Widersprüchen. Auch einen Fahrradwurf hat niemand gesehen. Auf einem Video ist ein umkippendes Fahrrad zu sehen, das gegen eine Polizistin fällt. In der ersten Instanz endet der Gerichtstermin deshalb auch mit einem klaren Freispruch. In dem Verfahren kommen durch die Befragung von PolizeizeugInnen durch die Verteidigung weitere Details an die Öffentlichkeit z.B. dass bei den eingesetzten Polizeieinheiten keinerlei Nachbesprechung nach dem eskalierten Einsatz stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft geht, trotz des klaren Freispruchs, in Berufung. Kurz vor der Berufungsverhandlung zieht die Staatsanwaltschaft gegen die zweite Angeklagte, die gekratzt haben soll, die Berufung zurück.
Wahrscheinlich, damit das Verfahren dadurch einfacher wird und eventuell doch eine Verurteilung herauskommt. Doch auch in der Berufung, kann die Staatsanwältin nicht nachweisen, dass es überhaupt eine Straftat in dieser Situation gab. Die Beschuldigte wird erneut frei gesprochen.
Was bleibt vom 31.Mai 2017?
Nachdem nun alle Verfahren verhandelt wurden, von denen das Bündnis „Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen“ Kenntnis hat, stellt sich die Frage, was geblieben ist, vom 31. Mai 2017. Nun ist klar, dass ein einzelnes Ereignis selten viel verändert. Aber der 31.
Mai hat sicherlich eines geschafft: Er zeigte ein weiteres Mal, auch in Bayern nehmen die Menschen nicht alles hin, was der Staat durchsetzen möchte. Es musste mit Übertreibungen, Schuldzuschreibungen und Vertuschung gearbeitet werden, dass dieser Prügeleinsatz von den staatlich Verantwortlichen noch als Erfolg verkauft werden konnte.
Obwohl viele Medien zunächst den Polizeieinsatz kritisierten, kippten viele dann wieder in eine der Argumentation der Regierung folgende Berichterstattung. Dann kam gar nichts mehr. Die letzten Prozesse stießen auf kein mediales Interesse, obwohl dort weiter aufgeklärt und bestätigt werden konnte, was wirklich passiert war.
Ein kurzer politischer Erfolg ist nach dem 31. Mai die vorübergehende Aussetzung von Abschiebeflügen nach Afghanistan wegen der veränderten „Sicherheitslage“. Leider nur vorübergehend. Obwohl sich die „Sicherheitslage“ nicht grundlegend verändert hat, wird bald wieder dort hin abgeschoben. 2017 werden in Afghanistan insgesamt über 2300 ZivilistInnen durch Anschläge getötet. Es ist ein trauriger Rekord, der höchste Wert seit Beginn der Zählung der zivilen Opfer durch die Vereinten Nationen. 2017 wurden 121 Menschen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben, fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor, aber nicht mal halb so viele wie 2018. Auch die Praxis, Menschen aus der Schule zu holen, um sie abzuschieben existiert noch. Ein Erfolg der Blockade vom 31. Mai ist jedoch, dass dies von der Polizei nur noch selten und ungern getan wird. Denn an den Schulen gibt es immer auch die Möglichkeit, dass MitschülerInnen und LehrerInnen nicht passiv bleiben, sondern solidarisch handeln. Aber auch verschiedene Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass weniger Menschen, denen die Abschiebung droht, die Schule besuchen dürfen.
Für die Menschen, die sich solidarisch zeigten oder ZeugInnen der Polizeigewalt wurden, dürfte der 31. Mai meist eine wichtige Lebenserfahrung bleiben, eine von der Macht der Solidarität, aber auch eine Erfahrung der Ohnmacht gegenüber einem gewalttätigen, hochgerüsteten Staat, der nicht davor zurückschreckt etliche Menschen zu verletzen um eine politische Linie durchzusetzen. Ein Staat, der erst prügeln lässt, um dann die Opfer als GewalttäterInnen zu diffamieren und anzuklagen. Vielleicht lesen die ZeugInnen und AktivistInnen des 31. Mai in Zukunft anders die Zeitung, wenn schon die Redakteure selbst oft nur aus dem Polizeibericht abschreiben, statt selbst zu recherchieren?
Vielleicht verstehen sie nun besser, wofür es einen Staat und eine Polizei gibt und wofür nicht? Vielleicht haben sie den Eindruck, das die StaatsbürgerInnen sich vor Gewalt fürchten sollen und vor allem vor der staatlichen Gewalt. Angst soll Menschen davon abhalten, ihre Rechte einzufordern. Das gilt für Erwerbstätige, SchülerInnen, Erwerbslose genauso wie für die BewohnerInnen der Lager, die der Staat errichtet hat. Die Lager, deren einziger Zweck es ist Geflüchtete gesellschaftlich zu isolieren, psychisch zu zermürben und schnell abzuschieben. Was der Staat am meisten fürchtet ist die Solidarität unter den Verängstigten.
Darum schlägt er zu, wie am 31. Mai. Und darum verfolgt er die solidarischen Menschen so gnadenlos. Es ist die blanke Angst vor dem Machtverlust. Vielleicht sind wir manchmal nicht so ohnmächtig, wie wir glauben.“
Soweit der Bericht aus Nürnberg. Aus Göttingen erreicht uns ein erschütternder Bericht über einen Marrokaner, der aus dem Abschiebeknast Büren (NRW) „rückgeführt“ wurde, und leider muss ich sagen: Für Bayern ist so was inzwischen normal. Was nicht heißt, dass wir uns daran gewöhnen!
„Trotz Suizidalität: Knast und Folter zur gewaltvollen Durchsetzung von
Abschiebungen
Einblicke in den Abschiebeknast Büren (NRW) alias UfA Büren
Die skandalöse Abschiebung einer hochgradig suizidalen Person aus der
Abschiebehaft in Büren (NRW) nach Marokko schlägt leider keine
Aufmerksamkeitswellen. Viel zu sehr hat sich die brutale Abschiebepraxis
der BRD schon in der Gesellschaft normalisiert. Dem wollen wir uns
entschieden entgegenstellen. Als Freund*innen und Aktivist*innen standen
wir während seines Knastaufenthalts und auch noch jetzt in engem Kontakt
mit der betroffenen Person: Herr H. und seine Geschichte ist
exemplarisch für eine menschenverachtende Abschiebepraxis, die
psychische Erkrankungen bewusst ignoriert, durch Gewalt- und
Zwangsmaßnahmen drastisch verschlimmert und damit das Leben von Menschen
gefährdet.
Herr H. ist schwer suizidal und dementsprechend dringend
behandlungsbedürftig. Der Kampf gegen seine Abschiebung endete leider
erfolglos: Am 9. Januar 2020 wurde er aus dem Abschiebeknast in Büren
nach Marokko abgeschoben.
Trotz der Nachweise mehrerer Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken
sowie mehrfachen Selbstmordversuchen, welche Grund genug sein sollten
für eine Bescheinigung und letztendliche Akzeptanz seiner Haft- und
Reiseunfähigkeit, wurde er für insgesamt drei Monate in Abschiebehaft in
Büren gesperrt. Innerhalb dieser Zeit unternahm Herr H. mindestens einen
weiteren Suizidversuch. Jedoch schien das die Bediensteten im Knast,
geschweige denn die Behörden, keineswegs zu interessieren: Statt einer
angemessenen Behandlung blieb er weiter in Abschiebehaft.
Durchsuchungen. Drohungen. Schikane. Isolation
Herr H. schildert den Umgang mit ihm und seinen Mitgefangenen, der als
Folter bezeichnet werden kann:
In Abschiebehaft beging er einen erneuten Suizidversuch. Nach diesem
wurde er mit Hand- und Fußschellen gefesselt ins Krankenhaus gebracht.
Die Fußschellen wurden für den mehrstündigen Aufenthalt kein Mal
geöffnet. Ein Kontakt mit einer externen Psychiatrie wurde ihm dort
verweigert, er kam direkt zurück in Haft und wurde dort ca. 2 Wochen in
Isolationshaft gesperrt. In Isolationshaft wurden ihm sämtliche
Bedürfnisse verwehrt: Frische Luft, Obst, Handy, Zigaretten. Er befand
sich unter permanenter Beobachtung, seine Zelle wurde ständig mit
Neonlampen ausgeleuchtet und ihm allenfalls ein Tuch als
"Kleidungsstück" am Körper gewährt. Gemäß der sogenannten
Lebendkontrolle wurde er gezwungen, spätestens alle 15 Minuten zu sagen,
dass es ihm gut gehe.
Seine Zelle wurde jeden zweiten Tag durchsucht und ihm wurde mit
Isolation oder „Keller" gedroht. Der „Keller" meint Isolationszellen
unter der Erde, wo keinerlei private Gegenstände erlaubt sind und es
keinen Hofgang gibt, mit ständig laufender Musik.
Herrn H.s Berichten zufolge wurden Entscheidungen der Angestellten des
Knastes willkürlich getroffen: "Morgen darfst du vielleicht eine Banane
kaufen", "vielleicht kannst du den Verein Hilfe für Menschen in
Abschiebehaft Büren2 treffen", "vielleicht kannst du morgen Sport
machen". Somit wurde er in permanenter Unsicherheit und Unklarheit
gehalten, was psychisch destabilisierend wirken kann.
"Der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe"
Aus dem Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter aus dem
Jahr 2018 geht hervor, dass in der beschönigend so bezeichneten
"Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige" alias im
Abschiebeknast Büren die Lebensbedingungen der Gefangenen unter
verschiedenen Gesichtspunkten unhaltbar sind und massiv in Grund- und
Persönlichkeitsrechte der Menschen dort eingreifen. Demnach
unterscheiden sich die Bedingungen im Abschiebeknast Büren fast nicht
vom Strafvollzug, obwohl sie es laut Gesetz deutlich tun müssten.
So sei es an der Tagesordnung, dass mit fehlender rechtlichen Grundlage
Menschen in Einzelhaft gesteckt würden. Diese impliziert die völlige
Isolation der Personen von anderen Gefangenen, mit nur täglich einer
Stunde Einzelhofgang. In dem Fall von Herrn H. wurde die Isolationshaft
gleich zweimal innerhalb von drei Monaten eingesetzt - ohne jegliche
Begründung. Die Bewegungsfreiheit innerhalb des Knastes wurde stark
reduziert. Der Hofgang wurde etwa halbiert - erst rechtswidrig, seit
Dezember 2018 per Gesetzesänderung.
In Büren wird im Zugangsverfahren routinemäßig Durchsuchung mit
kompletter Entkleidung durchgeführt, was einem Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht entspricht, da es sich um eine erniedrigende Praxis
handelt. Ebenso wie die permanente und unverpixelte Kameraüberwachung
aller Räumlichkeiten des Knastes - sogar in den Toiletten, die dann für
alle einsehbar sind. Es werden auch Personen fixiert, was einem
kompletten Entzug der Bewegungsfreiheit entspricht und in Büren ohne
nachvollziehbare Begründung durchgeführt wird.
Inhaftierte können willkürlich sanktioniert werden. Telefonate und
Besuche können verboten werden, das Empfangen von Post untersagt werden.
Sie können mit Handy-, Kontakt- und Besuchsverbot und sogar mit
Isolationshaft bestraft werden. Dies geschieht u.a. regelmäßig nach
„Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung" möglich, welche alleine auf
Annahmen der Knastleitung fußen, und nach Widersetzungen gegen
Abschiebungen.. Dabei gibt es kein unabhängiges Beschwerdemanagement.
Damit wird der Leidensdruck der Geflüchteten zusätzlich verschärft und
die verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten stark eingeschränkt.
Herr H. sagte bei einem Besuch über den Abschiebeknast Büren: "Das ist
der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe, bitte holt mir raus."
Eine Praxis der Menschenverachtung
(Abschiebe-)Haft, insbesondere unter den hier aufgezählten Bedingungen,
die die direkten Berichte von Herrn H. völlig bestätigen, stellt eine
psychische Belastung dar, welche die ohnehin bestehende Belastung durch
die bevorstehende Abschiebung drastisch verschärft. Menschen werden
inhaftiert, ohne eine Straftat begangen zu haben - im Gegenteil: Die
dort eingesperrten Menschen sind meist selbst Überlebende starker
psychischer, physischer, politischer oder struktureller Gewalt und aus
genau diesen Gründen hier.
Durch Abschiebehaft können Traumatisierungen leicht reaktiviert werden.
Wie wenig die Knastleitung auf die Situation und Bedürfnisse der
Inhaftierten Rücksicht nimmt und wieviel Menschenverachtung sie ihnen
entgegenbringt, verdeutlicht der Bericht: Zum Besuchszeitpunkt im Januar
2018 gab es nicht einmal eine psychologische Betreuung - während zum
selben Zeitpunkt ein offen sichtbares Fixierbett in einem Zellenflur als
Drohgebärde Kulisse stand.
Zu der Menschenverachtung kommt die Rechtlosigkeit: Es gibt willkürliche
Zwangsmaßnahmen, ohne wirksame Rechtsmöglichkeiten und ohne unabhängiges
Beschwerdemanagement. Darüber hinaus sitzen laut Zahlen des
Rechtsanwaltes Peter Fahlbusch4 und dem Verein Hilfe für Menschen in
Abschiebehaft in Büren e.V. 5 () fast die Hälfte aller Inhaftierten
unrechtmäßig in Abschiebehaft.
Ignoranz von Suizidalität durch Behörden und Gericht
Der Eilantrag der Anwältin wegen Reiseunfähigkeit aufgrund einer
schweren psychischen Erkrankung, die durch zahlreiche ärztliche
Unterlagen bewiesen wurde, wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
abgelehnt, da es laut VG ausreichen würde, wenn für eine Begleitung des
Betroffenen während der gesamten Abschiebung bis zur Landung in Marokko
gesorgt werde. Gegen 14 Uhr am Tag vor seiner Abschiebung wurde Herr H.
in Isolationshaft gesteckt: Handy, Zigaretten, Kleidung und Geld vom
Konto wurden ihm weggenommen und bei seinem einzigen erlaubten Anruf
erzählte er, dass er blute, ohne sich dies erklären zu können. Wie wir
später erfuhren, hatte er aus Verzweiflung solange mit der Faust gegen
die Knasttür geschlagen, um einen einzigen Anruf gewährt zu bekommen.
Ihm wurden viele schlimme Sachen gesagt, alle und besonders eine
Person waren mit ihm sehr aggressiv.
Trotz zweier Anwält*innen, die hohe Kosten verursachten sowie mehrere
involvierte Vereine und Einzelpersonen, die sich für einen
Abschiebestopp einsetzten, wurde er gegen seinen Willen am 09.Januar
2020 deportiert. Was passiert mit denen, die keine Kontakte und
finanzielle Mittel haben?
In dem Abschiebeflieger der Airline Royal Air Maroc saßen mit Herrn H.
acht weitere Menschen, die ebenfalls abgeschoben wurden und insgesamt
über 20 Polizist*innen als Begleitung. Herr H. wurde aufgrund seiner
Suizidalität von einem Arzt begleitet, der ihm laut Herrn H. wiederholt
angedroht habe, ihm eine Beruhigungsspritze zu geben, um jeglichen
Widerstand im Flugzeug zu unterbinden. Den ganzen Flug über war Herr H.
an Händen, Füßen und Rumpf durch einen Gürtel fixiert.
Ihm wurde laut eigener Aussage selbst das gesetzlich verpflichtende
Taschengeld abgenommen. Nach der Ankunft in Marokko wurde er von einem
Polizisten aufgehalten und kam nach 2 Stunden Gespräch und Zahlung von
30€ frei, welche ihm von einer Passager*in im Flugzeug gegeben wurden.
Wir wollen hiermit den Abschiebeknast in Büren mit seinen Foltermethoden
an den Pranger stellen! Die Menschen, die in Büren in Abschiebehaft
sitzen müssen, sind Gefangene eines brutalen und menschenverachtenden
Asylsystems der absolut repressiven und verantwortungslosen BRD! Was
vermittelt ein solches System, das geflüchtete, Schutzsuchende Menschen
in völliger Isolation von der Gesellschaft einsperrt, foltert und
schließlich abschiebt?
Wir wollen die Abschiebepraxis an den Pranger stellen! In welcher
Suizide und psychische Probleme ignoriert und nur zu einer Verstärkung
von Gewaltmaßnahmen zur Abschiebung gesehen werden. Wie selbst schwerst
Erkrankte mit aller Gewalt ihre Freiheit genommen, ihnen alles genommmen
wird, um sie nichts Nichts zu werfen. Das ist ekelhaft, das muss
aufhören!
Wir fordern die gänzliche Abschaffung der Abschiebehaft sowie den Stopp
aller Abschiebungen überall!
Doch bis dahin fordern wir eine externe psychologische und soziale
Unterstützung für alle Inhaftierten und den Stopp von Foltermethoden!
Suizidalität und psychische Erkrankungen müssen behandelt werden, und
dürfen niemals als Grund für stärkere Gewaltmaßnahmen zu
Abschiebezwecken dienen! Für das Recht auf ein gutes Leben für alle!
Was können Menschen konkret dagegen machen?
Lasst die Menschen in Abschiebehaft nicht allein, nehmt Kontakt auf,
besucht sie, macht die Missstände öffentlich und helft, die Isolation zu
brechen!
Autor*innen: AK Asyl Göttingen & Witzenhausen und Ausbrechen Paderborn
Kontakt: antira_pb@posteo.de
Pressekontakt: Raphael 01719275987“
Zum Schluss eine sehr empfehlenwerte Aktion der "Seebrücke" unter dem Motto:
WIR HABEN PLATZ!
Liebe Unterstützer*innen der Petition 1.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen!,
inzwischen konnten wir die Petition mit mehr als 70.000 Unterschriften an den Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer, übergeben. Doch im Innenministerium ist noch keine Bewegung zu erkennen: Zwar hat sich am vergangenen Mittwoch (29.01.) mit Bremen ein weiteres Bundesland für die Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus den griechischen Flüchtlingslagern ausgesprochen. Doch am gleichen Tag lehnte der Bundestag - mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD - zwei Anträge zur humanitären Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen ab. Dabei gibt es bereits mehr als 120 Städte und Kommunen, die die Menschen bei sich aufnehmen wollen.
Deshalb ruft die Seebrücke am Samstag, den 8. Februar, zu einem bundesweiten Aktionstag auf!
Vor den Wahlkreisbüros von CDU, CSU und SPD werden wir mit improvisierten Zeltlagern protestieren. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass Innenminister Seehofer seine Blockade aufgibt und den Ländern und Kommunen ermöglicht, den Kindern in Griechenland zu helfen. Als Abgeordnete der Großen Koalition tragen SPD und CDU/CSU eine direkte Verantwortung dafür.
Um den Abgeordneten zu zeigen, dass viele Menschen und Kommunen den Kindern helfen wollen, müssen wir an diesem Aktionstag viele werden. Kommen auch Sie zum Aktionstag in Ihrem Ort und bringen Sie Familie und Bekannte mit!
Hier können Sie sehen, wo es am 8.2. eine Aktion in Ihrer Nähe gibt: Aktionskarte
Die Karte wird laufend aktualisiert und es kommen jeden Tag neue Städte hinzu.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Aktionstag teilzunehmen, können Sie trotzdem etwas tun: Schreiben Sie eine E-Mail an den Innenminister und fordern Sie ihn auf, seinen Widerstand gegen die Aufnahme der Kinder aufzugeben. Das geht ganz einfach, wenn Sie auf diesen Link klicken:
E-Mail schreiben
(Den vorbereiteten Text und Betreff können Sie natürlich gerne noch verändern.)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Dr. Renate Vestner-Heise (Seebrücke Osnabrück)
Hier sind alle Infos zum Aktionstag:
https://seebruecke.org/so-beteiligst-du-dich-am-aktionstag-wirhabenplatz/
(Foto: Lager Moria im Januar 2020; AFP)