

Die gute Nachricht zuerst: Der kranke und behinderte junge Mann Gulbaddi S. aus Kempten, gegen dessen Abschiebung wir gemeinsam mit e-mails und Telefonaten gekämpft haben, wurde nicht abgeschoben. Appelle von verschiedenen Personen, u.a. Landesbischof Bedford-Strohm, Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen und mehreren früheren und derzeitigen Mitgliedern des Präsidiums des Bayerischen Landtags führten dazu, dass er vom Innenministerium vom Flug genommen wurde. Vielen Dank an alle, die sich mit mir für ihn eingesetzt haben!
Nun zu den schlechten Nachrichten: Der junge Mann, der von der JVA Eichstätt noch mit auf den Transport nach Leipzig geschickt wurde und dann umdrehen durfte, ist durch diese Strapazen und durch die Abschiebehaft in einem sehr schlechten psychischen Zustand. Nicht nur Afghanistan, auch Eichstätt ist zu gefährlich für ihn. Mehr dazu bald.
Die größte schlechte Nachricht war diesmal um 6.06 Uhr, ungewöhnlich früh bekanntgegeben worden, nämlich wie viele Unglückliche an Bord des 26. Abschiebeflugs nach Kabul waren:
https://www.greenpeace-magazin.de/ticker/abschiebeflug-aus-deutschland-kabul-eingetroffen-8
Es war die zweithöchste Zahl pro Flieger, nur übertroffen vom unseligen Flug zu Seehofers 69. Geburtstag vor einem Jahr. Thomas Ruttig fasst zusammen:
„An Bord der Maschine, die auf dem Flughafen Leipzig-Halle gestartet war, waren laut der zitierten dpa-Meldung 45 abgeschobene Afghanen, die bis dahin in Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland gelebt hatten. Ein 46. Afghane sei ebenfalls zum Flughafen gebracht worden, aber aufgrund eines kurzfristigen Gerichtsbeschlusses letztlich nicht abgeschoben worden.
Bei den bisherigen 25 Abschiebungen hatten Bund und Länder genau 600 Männer nach Afghanistan zurückgebracht, so dass sich die Gesamtzahl damit auf 645 erhöht.
Bei 22 der Abgeschobenen – also weniger als der Hälfte – habe es sich laut Bundesinnenministerium um rechtskräftig verurteilte Straftäter gehandelt, u.a. Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raub, Diebstahl, Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Insgesamt stammte die größte Gruppe der Abgeschobenen wieder aus Bayern…“
https://thruttig.wordpress.com/2019/08/01/afghanistan-abschiebung-nr-26-im-landtagswahlkampf/
Wie der Bayerische Flüchtlingsrat erfuhr, sind 26 der 45 nach Afghanistan Abgeschobenen aus Bayern gewesen. Vor der Abschiebung wussten die Helfer von insgesamt 13 Personen, davon sind zwei nicht abgeschoben worden: Gulbaddi S. aus Kempten (siehe oben) und ein anderer, ebenfalls schwer kranker Afghane. Dessen gesetzlicher Betreuer hatte einen Eilantrag gestellt, und er bekam den Stopp vom Verwaltungsgericht Bayreuth. Zu den Gründen gehörte, dass das BAMF keine Aussage darüber machte, ob die Medikamente in Afghanistan erhältlich sind, die der junge Mann benötigt. (Das sind sie nicht – einer der Gründe, warum sich der Patient gegen eine „freiwillige Ausreise“ entschieden hatte).
Dagegen wurde Herr H. aus Bayreuth trotz aller Appelle an das Bayerische Staatsministerium des Inneren abgeschoben, nachdem er aus der stationären Behandlung heraus verhaftet worden war. Er lebte seit 2014 in Deutschland. Herr H. leidet nachweislich an schweren psychischen Erkrankungen wie rezidivierende depressive Störung, Posttraumatische Belastungsstörung und mögliche Suizidalität. Im Sommer letzten Jahres unternahm Herr H. einen Suizidversuch und war daraufhin von August bis September 2018 in der Psychiatrie der Uni Klinik Regensburg. Letzte Woche wurde Herr H. bei einem ambulanten Termin im Bezirkskrankenhaus Bayreuth aufgrund von Suizidgedanken stationär aufgenommen. Die letzten Tage konnte er auf die offene Station wechseln, dort wurde er von der Polizei verhaftet. Herr H. hat gute Deutschkenntnisse, Straftaten sind nicht bekannt. Er hatte im letzten Jahr zwei Zusagen auf einen Ausbildungsplatz als Maler. Er hat sich in den letzten Monaten verstärkt um seine Identitätsklärung bemüht. Jedoch wohnt Herr H. verbliebene Familie im Iran. Seine Mutter und weitere Familienmitglieder kamen in den 90ger Jahren in Ghazni ums Leben.
Auch viele andere Menschen mit Ausbildungsplatzangebot und andere gut Integrierte wurden abgeschoben.
Dazu gehörten einige Menschen, bei denen- wie bei Herrn H. aus Bayreuth - kurz zuvor noch das Staatsministerium des Inneren um Überprüfung der Abschiebe-Entscheidung gebeten wurde:
S. M.
S. M. aus Kulmbach ist Mitte 2015 als unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2017 hat er seinen qualifizierten Hauptschulabschluss mit Durchschnittsnote 1,5 erhalten, spricht fließend Deutsch (B2 Zertifikat). Im Anschluss an den qualifizierten Hauptschulabschluss hat er die 10. Klasse mit Vorbereitung auf den Übertritt auf das Gymnasium besucht. Der Besuch des Gymnasiums scheiterte lediglich an der fehlenden Fahrtkostenübernahme. Herr S. hätte eine Ausbildungsplatzzusage als Anlagenmechaniker. Ferner könnte er ab September in der BRK Berufsfachschule für Altenpflege Stadtsteinach eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer beginnen. Schulplatz und Schulbestätigung liegen vor. Straftaten sind dem Rechtsanwalt wie auch der Leitung der ehemaligen Jugendwohngruppe nicht bekannt. Die Familie des Herrn S. lebt im Iran, in Afghanistan hat er keine nennenswerten oder qualitativen sozialen Kontakte. Die Wohngruppe hat Herrn S. als überaus engagierten und motivierten jungen Mann in Erinnerung.
N. A.
Herr N. ist 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist. Er besuchte die Schule und lernte sehr gut Deutsch. 2018 wollte er eine Ausbildung bei einer Bäckerei in Würzburg aufnehmen. Eine Beschäftigungserlaubnis wurde ihm erst durch das Verwaltungsgericht genehmigt, später dann aber vom VGH wieder entzogen. Die Bäckerei ist dringend auf der Suche nach einem Auszubildenden und ist jederzeit bereit Herrn N. einzustellen bzw. ab September auszubilden. Ein Schreiben diesbezüglich liegt vor.
M. E.
Herr M. kam 2015 nach Deutschland und besuchte zuletzt die Berufsintegrationsklasse in Forchheim. Diese schloss er dieses Jahr ab und suchte seitdem nach einem Ausbildungsplatz. Er legte nach langer und intensiver Bemühung seine Tazkira vor und beantragte seinen Reisepass. Eine Bestätigung darüber lag der Ausländerbehörde vor.
Hier müssen wir weiterhin energisch beim Innenministerium bzw. der Staatsregierung darauf pochen, dass solche Personen nicht abgeschoben werden. Das ist nämlich das, was Innenminister Herrmann bei vielen Gelegenheiten sagt - und dann doch nicht tut.
Dabei sollte er endlich dafür sorgen, dass sie in Ausbildung kommen und nach dem 3+2-Gesetz bleiben können! In acht Wochen beginnt das neue Ausbildungsjahr…
Am 1.8.19 teilt der Bayerische Flüchtlingsrat mit:
„Es läuft gut mit der Integration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung. 8.800 Geflüchtete lernen gerade in den Bereichen der IHK und Handwerkskammer. Es könnte aber noch besser laufen. Basierend auf Berichten von Ehrenamtlichen und Betrieben schätzt der Bayerische Flüchtlingsrat, dass vielleicht 2 bis 3.000 Flüchtlinge einen Ausbildungsvertrag haben, aber die Ausländerbehörde die notwendige Erlaubnis nicht (oder noch nicht) erteilt. Etwa ebenso viele Lehrstellen blieben in den
Hier blockieren die Behörden die Möglichkeit, dass aus Flüchtlingen Fachkräfte werden. So hat zum Beispiel die Zentrale Ausländerbehörde in Ansbach einem jungen Afghanen nun zum vierten Mal die Ausbildung verweigert, immerhin wurde ihm jetzt stattdessen eine unqualifizierte Beschäftigung gestattet. Nicht alle Ausländerbehörden sind so rigide wie die Ansbacher, aber das macht die Frage der Ausbildung zu einer Glückssache. Hier bekommt man die Erlaubnis, dort wird sie verweigert, wieder woanders lässt man den Antrag monatelang liegen, so dass Betriebe und Geflüchtete in der Luft hängen. Ob Flüchtlinge, die in der Regel nicht abgeschoben werden können oder teilweise noch im Verfahren hängen, sich durch Arbeit oder Ausbildung integrieren dürfen, ist in Bayern ein reines Lotteriespiel.
Nicht nur die Geflüchteten leiden unter dem Vorgehen der Ausländerbehörden, auch die Betriebe sind zu nehmend genervt. Das Bellevue di Monaco hat aus diesem Grund die Kampagne „Lass mas halt arbeiten! – gemeinsam gegen Arbeits- und Ausbildungsverbote für Geflüchtete“ ins Leben gerufen, die bereits von über 80 bayerischen Betrieben unterzeichnet wurde. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.lass-mas-halt-arbeiten.de
Zurück zum Abschiebeflug.
Baden-Württemberg, das grün-schwarze Musterländle, hat einen jungen Mann auf den Flug gesetzt, der nach einer Bagatelle wegen Körperverletzung verurteilt wurde und sich dafür keine juristische Unterstützung geholt hatte. Eine wichtige Lehre für alle Betreuenden: Bitte sagt es weiter, dass bei jedem Strafverfahren unbedingt kompetenter Rat nötig ist!
Auf Anfrage hatten die Grünen geschrieben: „Für Baden-Württemberg muss auch zukünftig gelten: Keine Ausdehnung von Abschiebungen nach Afghanistan. Eine Ausweitung über Gefährder, Straftäter und Identitätsverweigerer hinaus kommt für uns Grüne nicht in Frage.“
Anders in anderen Ländern… Dazu wieder Thomas Ruttig:
„Die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt, an dessen gemeinsamer Grenze der Flughafen liegt, waren diesmal stärker als bei früheren Flügen beteiligt. Aus Sachsen saßen fünf Menschen in diesem Abschiebeflieger; nur einmal wurden bisher von den Landesbehörden so viele Afghanen auf einen Abschiebeflug gesetzt. Vier davon gehörten zu keiner der drei problematischen Kategorien, die Abschiebungen legitimieren sollen (Straftäter*in, „Gefährder*in“, „Identitätsverweiger*in“), so in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalts e.V. und des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V.. Sie lebten laut Flüchtlingsrat in den Landkreisen Görlitz, Zwickau und Leipzig (je einer) sowie in der Stadt Leipzig (zwei). Insgesamt seien damit seit 2016 nun 23 Afghanen aus Sachsen in das Kriegsland abgeschoben worden.
Aus Sachsen-Anhalt stammten Lokalmedien zufolge vier der Abgeschobenen; einer gehörte laut der Flüchtlingsräte Sachsen-Anhalts und Sachsens nicht zu den Kategorien rechtskräftig verurteilter Straftäter oder ‚Gefährder‘.
Das Saarland habe einen 21-Jährigen abgeschoben (die entsprechende SR-Meldung ist inzwischen nicht mehr auffindbar). Dabei handelt es sich wohl um den 21-jährigen Sayed Mahdi Husseini, wie eine Vorabmeldung des Saarländischen Flüchtlingsrats vom 29.07.2019 zu entnehmen ist. Bereits am 17. Juni sei seine Abschiebung geplant gewesen, musste aber wegen eines Suizidversuchs und des psychisch stark angegriffenen Zustandes des Mannes abgebrochen werden. Kleinere Delikte wurden bei Sayed Mahdi Husseini in der Vergangenheit mit insgesamt vier Wochen Jugendarrest geahndet; deshalb stuft das Innenministerium in Saarbrücken ihn offensichtlich als Straftäter ein. Die Pressemitteilung zitierte dazu einen aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 24. Juli 2019:
Dass es sich bei dem Antragsteller darüber hinaus ganz sicher nicht um einen der für die so genannten „Sammelabschiebungen“ nach Afghanistan in den Medien immer wieder genannten „Intensivstraftäter“ handelt, ist mit Blick auf das Bestehen der Ausreisepflicht kein rechtlicher, sondern allenfalls ein politischer Gesichtspunkt…
Protest und rechtswidrige Polizeimaßnahmen
Vor der Abschiebung kam es vor der Abschiebung am Flughafen Leipzig/Halle zu Protesten (mehr dazu von der Linken-Abgeordneten Jule Nagel). Die Demonstranten verteilten nach Rücksprache mit örtlichen Polizeivollzugsbeamten Flyer an die Passant*innen im Flughafen. Kurze Zeit später, so eine Internetseite, sei jedoch der Flughafenbetreiber eingeschritten, „untersagte das Flyerverteilen und sprach ein dreimonatiges Hausverbot aus. Auf Verlangen des Flughafenbetreibers nahm die Polizei die Personalien der Demonstrant*innen auf.“ Dazu habe der Jurist und SPD-Landtagskandidat Arnold Arpaci erklärt, dieses Vorgehen missachte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:
Der Flughafen Leipzig/Halle wird von der gleichnamigen Betreibergesellschaft geführt. Dessen Hauptgesellschafter ist die Mitteldeutsche Flughafen AG. Obwohl sie privatrechtlich organisiert sind, gehören die Gesellschaften zu 100 % der öffentlichen Hand. Das heißt, der Flughafen ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Solange keine Gefährdung der Flugsicherheit besteht, muss die Ausübung der Grundrechte gewährleistet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall bereits ausdrücklich festgestellt. Die Demonstrant*innen haben friedlich Flyer verteilt, der Flugverkehr war zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Die 3 Monate Hausverbot verletzen die Demonstrant*innen in ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und im Versammlungsrecht. Ich fordere den Flughafenbetreiber auf, das Hausverbot zurückzunehmen. Als Teil der öffentlichen Hand hat der Flughafen Leipzig/ Halle die Grundrechte der Bürger*innen zu achten und zu schützen.“
Ein Hinweis von der Karawane München auf Twitter:
Die Fluggesellschaft, mit der gestern 45 Menschen von #Leipzig aus nach #Kabul #Afghanistan deportiert wurden, ist übrigens @titan_airways . #AfghanistanNotSafe
Karawane München hat #cross_solidarity retweetet
Vielleicht sollten bei dieser airline mal paar Beschwerdeanrufe und Mails eingehen. Titan airways führt bereits seit mehreren Abschiebeterminen die Charterflüge nach Afghanistan durch.. #nodeportation #afghanistan #afghanistannotsafe
Dazu Wikipedia:
Titan Airways ist eine britische Charterfluggesellschaft mit Sitz in London und Basis auf dem London Stansted Airport.
Titan Airways wurde im Januar 1988 gegründet und begann den Flugbetrieb am 1. Februar 1988. Ihren Namen erhielt sie nach der ersten eingesetzten Maschine, einer Cessna 406 Titan. Im Februar 1992 kam es zu einem Management-Buy-out. Eigner der Gesellschaft sind heute Gene Willson (67 %) und die Investmentgesellschaft 3i (33 %).
Seit Februar 2019 führt "Titan Airways" den Werksflugverkehr von Airbus zwischen den Produktionsstandorten Hamburg-Finkenwerder und Toulouse-Blagnac durch, den sie nach dem Insolvenz-Antrag von "Germania" übernahm.
Titan Airways bietet selbst keine Linienflüge an, sondern ist hauptsächlich im Bedarfsflugverkehr, wie Ad-hoc-Passagier- und Frachtcharterflüge, kurzzeitige Wetlease-Flüge für andere Fluggesellschaften (wie beispielsweise Germanwings, British Airways, Monarch Airlines und easyJet) sowie V.I.P.-Charter tätig.
Daneben führt Titan Airways, unter anderem im Auftrag der deutschen Behörden, Abschiebeflüge nach Afghanistan durch,[1][2][3] die vom UN-Flüchtlingskommissariat
Titan Airways Ltd
Enterprise House
Stansted Airport
Essex CM24 1RN
Tel: 01279 680616 (24 hour)
SITA: STNTACR (24 hour)
Email: charter@titan-airways.co.uk
For recruitment please email: recruitment@titan-airways.co.uk
Wer immer kreative Ideen hat zum Vorgehen gegenüber dem Flughafenbetreiber Halle/Leipzig und gegenüber Titan Airwars – sorry: Airways – kann es mir gern mitteilen, ich gebe es hier weiter.
In München fand am Abend der Abschiebung eine gut besuchte Nachtdemo statt! Zeitpunkt und Route war so gewählt, dass der Protest von mehreren hundert Menschen auch von vielen PassantInnen und BesucherInnen von Straßencafés und Biergärten gehört wurde. Aus das schöne Transparent auf dem Titelfoto (@No_Pasaran_Muc) wurde gezeigt.
Die nächste wichtige Demo ist in Sicht:
Am 24. AUGUST 2019 in Dresden
https://www.unteilbar.org/dresden/
Kommt alle! Ich werde hoffentlich auch dabei sein und ein paar Worte sagen zu Gesundheit und Abschiebungen.