Actualización de la peticiónKeine Abschiebungen nach Afghanistan!Abscheu gegen Abschiebungen!
Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Alemania
27 jul 2019

 

Liebe Mitstreiter*innen,

Das heutige Update kommt aus Kiel, wo vor wenigen Wochen Expert*innen an einem Runden Tisch bei der Innenministerkonferenz versammelt waren.

„Sichere Gebiete in Afghanistan gibt es nicht“, erklärte Thomas Ruttig vom Afghanistan Analysts Network. Nirgends gibt es mehr Kriegstote, mehr Hungernde gibt es nur in Jemen und von den wenigen Abgeschobenen, die für eine Erhebung erreicht werden konnten, waren die meisten besonderer Verfolgung ausgesetzt. Anstatt geflüchtete Afghanen abzuschieben ist es „angesichts der Situation gerechtfertigt, afghanischen Asylbewerbern generell zumindest subsidiären Schutz zu gewähren“, erklärte Ruttig.

https://thruttig.wordpress.com/2019/07/25/whlg-gerechtfertigt-afghanischen-asylbewerbern-generell-zumindest-subsidiaren-schutz-zu-gewahren/?fbclid=IwAR2kHr4--Tb3qjjA-ZQW0f9Bdxgdq2zxJPSNSe4VDE6QJx-FQV6BJ1Svyw8

Zumindest in Bayern wurde die Botschaft wieder nicht gehört. Die engagierte Rechtsanwältin Myrsini Laaser schrieb gestern:

"Mal wieder wird (wohl) ein schwer kranker Mensch nach Afghanistan abgeschoben: In einheitlicher Rechtsprechung und Erkenntnislage wird davon ausgegangen, dass nur arbeitsfähige und junge Männer nach Afghanistan abgeschoben werden dürfen. Entscheidend für den Kampf ums Überleben (u.a. Zugang zu Wohnung und Arbeit) ist Durchsetzungskraft und soziale Kompetenz, sowie soziale Netzwerke. Mein Mandant hat keine dieser Eigenschaft. Er hat eine festgestellte geistige Behinderung und ist psychisch erkrankt. Seine behandelnde Ärztin geht davon aus, dass sein Entwicklungsstand dem eines 10 jährigen entspricht. All das hat sie in einem umfassenden Gutachten dargestellt. Er wurde durch ein Gericht unter Betreuung gestellt, da er auf besondere Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Am kommenden Dienstag soll er nach Afghanistan abgeschoben werden. In Kabul hat er niemanden, der ihm helfen kann. Ich bezweifle, dass er auch nur 1 Tag schafft zurecht zu kommen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat soeben den Eilantrag abgelehnt. Nicht einmal das Abwarten der Hauptsache hält das Gericht für erforderlich, obwohl im Verwaltungsrecht der Amtsermittlungsgrundsatz herrscht, aber nach Ansicht des Gerichtes reicht das vorgetragene nicht aus, um anzunehmen das offen ist, ob der Antragsteller "gesund und leistungsfähig" ist. Wäre die Hauptsache offen, wäre im Eilverfahren stattzugeben. Ohne den Mandanten gesehen zu haben, meint es den Gesundheitszustand besser bewerten zu können, als die ihn behandelnde Ärztin, der Gutachter im Betreuungsverfahren und das Amtsgericht, welches ihm damals u.a. auf Grundlage des persönlichen Eindruckes unter Betreuung gestellt hat. DEUTSCHLAND, wir überschreiten die Grenzen oder wie die Jugend sagen würde, "Ciao Rechtsstaat""

Am 23.7. hatte sie gepostet:

„#Zwischenfazit #AbschiebungAfghanistan: Vermehrt ist zu beobachten, dass besonders die Kranken und Schwachen nach Afghanistan abgeschoben werden, also die, die keinerlei (!) Chance haben in Afghanistan zurecht zu kommen. Konkret ein Mandant, der unter Betreuung steht und auf große Unterstützung im Alltag von Freunden und Unterstützern angewiesen ist, aber ein herzensguter und zuverlässiger Mensch ist, weshalb ein Imbissbetreiber ihn auch angeboten hat, bei ihm in der Küche mit einfachen Tätigkeiten auszuhelfen, damit auch ihm eine Chance gegeben wird, hier in Deutschland anzukommen und sich den Lebensunterhalt selber zu verdienen.
In Kabul - am Ankunftsort- , kennt er niemanden. Er stammt aus Farayb, einer überwiegend Taliban besetzen Region.
(Staatliche) Unterstützung erhält er bei Rückkehr nicht. Er wird aus dem Flugzeug „gespuckt“ und ist sofort auf sich allein gestellt, in einem Land wo Krieg herrscht und jede falsche Handlung eine Todesgefahr bedeuten kann und der Zugang zu Arbeit und Wohnung sehr knapp ist.
Wir befinden uns gerade im Folgeverfahren. Für die mündliche Verhandlung im September hatten wir ein umfangreiches „Beweisprogramm“ vorbereitet. Eine Ärztin, bei der er seit einem knappen Jahr in Behandlung ist, hält ihn für stark traumatisiert und war gerade dabei ein umfangreiches Gutachten zu erstellen.
Im Erstverfahren wurde ihm nicht geglaubt, da er nur sehr knapp über seine Entführung durch die Taliban gesprochen hat. Wir wissen nun durch seine Ärztin, das hat er nach ihrer Einschätzung nicht gemacht, weil er lügt, sondern weil er traumatisiert ist und intellektuell sehr eingeschränkt ist, das bedeutet, dass es ihm einfach schwer fällt einen vollständigen Vortrag zu halten, insbesondere über die traumaauslösenden Ereignisse. Bereits der Umstand, dass er von einem Gericht einen Betreuer zu Seite gestellt bekommen hat, sollte ein gewichtiges Indiz dafür sein, dass er nicht zu den „durchsetzungsstarken und gesunden“ Männern gehört, die in der Lage sind, in Kabul zurecht zu kommen, andere Ansicht VG Augsburg. Die Betreuung habe keine Aussagekraft, weil sie wurde für Deutschland und nicht für Afghanistan bestimmt.
Gestern wurde er verhaftet. Bald soll er abgeschoben werden. In ein Land, in dem ich seine Überlebenschancen als aussichtslos einschätze.“

 

Ja, hohes Gericht. Deutschland ist kompliziert. Da braucht man schon mal einen gesetzlichen Betreuer. In Afghanistan ist alles einfacher. Vor allem stirbt es sich einfacher.

Auch diese Richter werden – sofern christlicher Konfession – irgendwann vor ihrem Richter stehen und ein ähnliches Urteil bekommen. Denn in der Tat schicken sie den jungen Mann in seine Hölle… Aber der Gedanke nützt jetzt auch nichts. Zynismus beiseite:

 

Wir dürfen nichts unversucht lassen, dieses schreiende Unrecht zu stoppen. Bitte schreibt massenhaft e-mails oder Briefe, die dann allerdings spätestens am Montag gefaxt werden müssen:

poststelle@stk.bayern.de

Betreff: Eilnachricht an Ministerpräsidenten - bitte sofort zustellen!

 

Fax: 089 294044

 

Herrn

Ministerpräsident Dr. Markus Söder

Bayerische Staatskanzlei

Franz-Josef-Strauß-Ring 1

 

80539 München

 

 

                                                                                                                                      28. Juli 2019

 

 

Bitte verhindern Sie Abschiebung eines geistig behinderten jungen Afghanen

 

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

 

Erneut wende ich mich in einer sehr dringenden Angelegenheit an Sie. Wie ich gestern erfuhr, soll der 25jährige Afghane G. S. aus Kempten am 30. Juli 2019 nach Kabul abgeschoben werden.

 

Nach Überzeugung seiner Ärztin leidet er unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, die zu einer erheblichen Einschränkung seiner geistigen Fähigkeiten führt. Er habe ungefähr das Niveau eines Zehnjährigen. Deshalb wurde im letzten Oktober eine gesetzliche Betreuung zunächst für drei Jahre veranlasst.

 

2015 war er gemeinsam mit Freunden aus seinem Dorf, die ihn bis heute unterstützen, nach Deutschland geflüchtet. Auf Grund seiner Erkrankung konnte er sich in seinem Asylverfahren nicht so vertreten, dass er anerkannt wurde. Leider hat nun auch das Verwaltungsgericht Augsburg – mit einer Begründung, die in grotesker Weise die Natur der posttraumatischen Belastungsstörung verkennt – es abgelehnt, die Abschiebung bis zum Hauptverfahren im September 2019 auszusetzen.

 

Nach Aussage seiner Betreuer versteckt sich der junge Mann über große Teile des Tages unter der Bettdecke, weil er sich so sicherer fühle. Er wäre damit auf sich allein gestellt in Kabul nicht lebensfähig. In seine Heimat Farayb, einer überwiegend Taliban besetzen Region, kann er nicht zurück; vor seiner Flucht wurde er von der Taliban entführt und gefoltert. Sein Körper ist von Brandnarben übersät.

 

Leider wissen wir, wie es Menschen wie ihm ergeht. Schon mit dem 2. Abschiebeflug im Februar 2017 wurde ein junger Polizeischüler mit sehr ähnlichen Symptomen nach Kabul gebracht. Von den versprochenen Medikamenten und der psychosozialen Betreuung sah er nichts. Mit massiver Unterstützung seines Passauer Helferkreises bekam er etwas Hilfe und Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden mussten. Trotzdem lief er immer wieder tagelang ziellos durch die Straßen und wurde schließlich von einem Auto angefahren.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ohne Zweifel gehört G. S. zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Bitte gewähren Sie ihm diesen Schutz – sein Menschenrecht. Sorgen Sie dafür, dass er zumindest bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens in Bayern bleiben kann.

 

Der von mir angesprochene Sachverhalt bezieht sich sowohl auf inlands- als auch auf auslandsbezogene Abschiebehindernisse. Daher schicke ich den Brief nachrichtlich an den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herrn Dr. Sommer.

 

Mit freundlichen Grüßen

Brief nachrichtlich an:

Betreff: Eilnachricht an Präsidenten - bitte sofort zustellen!

EZS-Posteingang@bamf.bund.de

 

 

An den

Präsidenten des BAMF

Dr. Hans-Eckhard Sommer

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

                                                                                                                                      28. Juli 2019

 

 

Bitte verhindern Sie Abschiebung eines geistig behinderten jungen Afghanen

 

 

Sehr geehrter Dr. Sommer,

 

Heute wende ich mich in einer sehr dringenden Angelegenheit an Sie. Wie ich gestern erfuhr, soll der 25jährige Afghane G. S. aus Kempten am 30. Juli 2019 nach Kabul abgeschoben werden.

 

Nach Überzeugung seiner Ärztin leidet er unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, die zu einer erheblichen Einschränkung seiner geistigen Fähigkeiten führt. Er habe ungefähr das Niveau eines Zehnjährigen. Deshalb wurde im letzten Oktober eine gesetzliche Betreuung zunächst für drei Jahre veranlasst.

 

2015 war er gemeinsam mit Freunden aus seinem Dorf, die ihn bis heute unterstützen, nach Deutschland geflüchtet. Auf Grund seiner Erkrankung konnte er sich in seinem Asylverfahren nicht so vertreten, dass er anerkannt wurde. Leider hat nun auch das Verwaltungsgericht Augsburg – mit einer Begründung, die in grotesker Weise die Natur der posttraumatischen Belastungsstörung verkennt – es abgelehnt, die Abschiebung bis zum Hauptverfahren im September 2019 auszusetzen.

 

Nach Aussage seiner Betreuer versteckt sich der junge Mann über große Teile des Tages unter der Bettdecke, weil er sich so sicherer fühle. Er wäre damit auf sich allein gestellt in Kabul nicht lebensfähig. In seine Heimat Farayb, einer überwiegend Taliban besetzen Region, kann er nicht zurück; vor seiner Flucht wurde er von der Taliban entführt und gefoltert. Sein Körper ist von Brandnarben übersät.

 

Leider wissen wir, wie es Menschen wie ihm ergeht. Schon mit dem 2. Abschiebeflug im Februar 2017 wurde ein junger Polizeischüler mit sehr ähnlichen Symptomen nach Kabul gebracht. Von den versprochenen Medikamenten und der psychosozialen Betreuung sah er nichts. Mit massiver Unterstützung seines Passauer Helferkreises bekam er etwas Hilfe und Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden mussten. Trotzdem lief er immer wieder tagelang ziellos durch die Straßen und wurde schließlich von einem Auto angefahren.

Sehr geehrter Herr Präsident, ohne Zweifel gehört G. S. zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Bitte gewähren Sie ihm diesen Schutz – sein Menschenrecht. Sorgen Sie dafür, dass er zumindest bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens in Bayern bleiben kann.

 

Der von mir angesprochene Sachverhalt bezieht sich sowohl auf inlands- als auch auf auslandsbezogene Abschiebehindernisse. Daher schicke ich den Brief nachrichtlich an den Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Auch angesichts dieses besonders abscheulichen Abschiebeplans möchte ich unbedingt den Aufruf der Karawane weitergeben:

 

Liebe Mitstreiter*innen,

angesichts der enormen Forcierung von Abschiebungen und deren brutale Durchsetzung in Bayern und Deutschland werden wir anlässlich der Sammelabschiebung nach Afghanistan am 30.07. eine Nachtdemo durch die Münchner Innenstadt durchführen. Bitte verteilt diesen Aufruf über eure Kanäle und leitet ihn an interessierte Gruppen und Einzelpersonen weiter. Wir hoffen auf ein großes und lautstarkes Signal gegen die unmenschliche Abschiebepolitik - bringt Transparente und Leuchtelemente mit!

Gegen Abschiebungen und Rassismus - für eine offene und befreite Gesellschaft..

 

Solidarische Grüße,

Karawane München

 

______________________________________________________________________________________________

 

Nachtdemo 30.07.2019 – 20.30 Uhr - Odeonsplatz, München: Abscheu gegen Abschiebungen!

Die Abscheu wird nicht weniger, nur weil man sich an das Grauen gewöhnen muss.

Abschiebungen werden nicht weniger abscheulich, nur weil sie jeden Tag passieren.

 

Jeden Tag werden Menschen aus ihren Betten gerissen, auf den Boden geworfen, gefesselt, verletzt. Jeden Tag stürmen dutzenden Polizist*innen in die Anker-Zentren und Unterkünfte in Bayern, durchwühlen Zimmer, schreien die Bewohner*innen an und hinterlassen Angst und Schrecken. Die Menschen, die sie mitnehmen sitzen stundenlang auf Polizeiwachen bevor sie danach in Abschiebehaft gebracht werden. Nach Tagen oder sogar Monaten des ungewissen Wartens in Inhaftierung kommen die Polizist*innen wieder und führen die Abschiebung durch. Nicht selten werden die Geflüchteten nun wieder fixiert, verletzt und ins Flugzeug gesetzt. Was am Ende des Flugs zu erwarten ist, ist klar: Krieg, Terror, Armut, Elend.

Diese Abschiebepraxis ist in Deutschland und gerade in Bayern derzeit alltäglich. Jeden Tag finden Inhaftierungen statt, werden Familien getrennt und Personen gegen ihren Willen brutal abgeschoben. Jeden Monat finden Sammelabschiebungen statt und die Regierung freut sich über die Jubelrufe des rechten Randes. Unsere Abscheu und unsere Wut gegen das forcierte Abschieberegime ist durch die scheinbare Normalisierung der Unmenschlichkeit nicht verschwunden – sie ist so groß wie nie.

Am nächsten Dienstag, 30.7.19 findet die nächste Abschiebung nach Afghanistan statt. Abschiebungen nach Afghanistan zeigen das gesamte Grauen und die Brutalität, die hinter der deutschen Abschiebepraxis steckt, und so nehmen wir diese Abschiebung wiedereinmal zum Anlass, um gegen alle Abschiebungen zu protestieren.

Tragen wir unsere Wut und unsere Abscheu gegen die bayerische und deutsche Abschiebepraxis auf die Straße!

Kommt mit uns am Dienstag, 30.7.19 um 20:30 Uhr zur Demo gegen Abschiebungen am Odeonsplatz. Von dort geht es weiter durch die Münchner Innenstadt Richtung Gärtnerplatz,

Say it loud, say it clear, refugees are welcome here!

 

Zum Titelbild:

Junge Frauen tragen als öffentlichen Protest den Sarg eines der Opfer des Anschlags auf ein Bildungszentrum in Kabul Mitte August 2018 durch die Straßen. Foto: Khalil Noori auf Twitter.

Apoya la petición ahora
Firma esta petición
Copiar enlace
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
E-mail
X