
Isayah E. aus Nigeria setzt sich für Frauenrechte ein. Er hat dies bereits in seinem Herkunftsland getan, wo er wegen einer Demonstration für Frauenrechte ins Visier des Regimes geriet und flüchten musste. Er tut das auch in Deutschland: wenn jemand die Rechte einer Frau mit Füßen tritt, schaut er nicht zu – er mischt sich ein. So geschehen am 23. Dezember letzten Jahres. Das hat ihm nun auch in Deutschland ein Strafverfahren eingebracht, das heute vor dem Amtsgericht im schwäbischen Ludwigsburg von einem skandalösen Urteil gekrönt wurde.
Isayah, angeklagt wegen „Körperverletzung“, schildert dem Gericht detailliert, ruhig und konsistent, was sich damals zugetragen hat. Wie eine Frau ihn und seine Freundin um ein Treffen gebeten hat, weil sie Probleme hat. Wie sie in einer Bar saßen, wo dann der Ehemann der Frau dazukam und die Ehefrau gegen deren Willen nötigen wollte, mit ihm nach Hause zu kommen. Wie er das Recht der Frau verbal verteidigte, selbst zu entscheiden, ob sie gehen wolle oder nicht. Wie der Ehemann dann tätlich wurde - gegen seine Ehefrau, wie auch gegen ihn, den jetzt Beschuldigten. Wie er draußen vor der Bar von dem Mann erneut angegriffen und ins Gesicht geschlagen wurde und wie er sich schließlich gewehrt und zurückgeschlagen habe. Er benennt eine Zeugin, die dabei war und alles gesehen hat.
Doch diese Zeugin war vom Gericht nicht geladen, ihre Aussagen von der Polizei nicht dokumentiert worden, und eine Aussage von ihr war in den ganzen Prozessakten nicht zu finden. Merkwürdig einseitige Ermittlungen! Die Staatsanwältin reklamiert ein öffentliches Interesse des Falles – das bedeutet, sie ermittelte, ohne dass ein Geschädigter eine Anzeige erstattet hatte. Wäre es da nicht im öffentlichen Interesse, dass Polizei und Staatsanwaltschaft dann alles zu tun, um die Wahrheit herauszufinden? Alle Augenzeugen, die zur Wahrheitsfindung beitragen können, detailliert befragen und die Aussagen dokumentieren? Der Anwalt Isayah’s beantragt, diese Zeugin bei einem neuen Termin zu laden. Doch die Richterin lehnt ab!
Der Haupt“zeuge“ der Anklage ist der Ehemann, der der Polizei eine völlig andere Version des Geschehens berichtet hatte. Nicht er habe seine Frau genötigt, und geschlagen habe er sie schon gar nicht. Sie habe mitkommen wollen, aber Isayah habe das verhindert. Bei seiner Aussage vor Gericht verstrickt sich dieser „Zeuge“ in erhebliche Widersprüche, auf die Isayah’s Anwalt hinweist – doch die Richterin wiegelt ab: „das nehmen wir so zur Kenntnis“.
Schließlich die Plädoyers: Jeder der ca. 15 interessierten Besucher im Gerichtssaal erwartete nach diesem Verlauf der Verhandlung, dass die Staatsanwältin einlenkt, ihre Beschuldigung zurücknimmt, dem Beschuldigten das Recht einräumt, sich selbst zu verteidigen, oder zumindest zugesteht, dass die Wahrheit noch nicht auf dem Tisch ist – aber weit gefehlt. Sie beharrt darauf, dass die Polizei alle relevanten Fakten ermittelt habe, und beantragt Schuldspruch und eine hohe Geldstrafe! Hat sie eine andere Verhandlung erlebt, als der Rest der Leute im Saal? Welche Auffassung hat sie vom „Interesse der Öffentlichkeit“?
Isayah’s Anwalt fordert Freispruch – denn nach dem Gesetz hat jeder das Recht, sich zu verteidigen, wenn er angegriffen wird.
Nun hoffen alle auf die Richterin – ihr wird doch nicht entgangen sein, wie sehr der Hauptzeuge und „Geschädigte“ sich in Widersprüche verwickelt hat? Sie wird doch Gerechtigkeit walten lassen?
Das Gegenteil geschieht – nicht nur schließt sie sich der Auffassung der Staatsanwältin an, sondern sie setzt beim Strafmaß sogar noch eins drauf! Unfassbar – ein Gefühl schleicht sich ein: diese ganze Verhandlung war eine Farce, verkündet wurde, was vorher schon feststand. Die Polizei gab sich keine Mühe bei der Wahrheitsfindung, sondern erfüllte einen ganz anderen Auftrag: Isayah muss als Geflüchteter kriminalisiert werden. Aber das lassen wir nicht zu!
Bei einer Revisionsverhandlung werden wir erneut unsere Solidarität zeigen!