Jobcenter schickt Negativ-Bescheide für FFP2-Masken an uns HartzIV-Empfänger!

Das Problem

Ich bin sauer. Müde. Man kämpft auf hilflosem Posten. Wir leben seit einem Jahr in Pandemie. Und die Ärmsten der Armen werden weiter vergessen. Wir HartzIV Empfänger*innen und Menschen in Grundsicherung werden nicht geschützt und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.

Die Mutationen vergrößern die Gefahr einer Infektion. Ob beim Arzt, im Supermarkt, in Apotheken, im Bürgeramt oder in der Straßenbahn – ich benötige mehrere Masken um mich und andere  Menschen, wie zum Beispiel Risikopatienten, schützen zu können.

Zehn FFP2 Masken wurden vor Kurzem an HartzIV Empfänger*innen wie mich versendet – einmalig. Als Mutter bekam ich keine Masken für mein Kind dazu. Dass das langfristig niemals ausreicht, um uns sicher schützen zu können, wurde nun sogar in einem Kammerbeschluss (SG Karlsruhe vom 11.02.2021, Az. S 12 AS 213/21 ER) dargelegt. Das Gericht in Karlsruhe entschied: die Kosten für FFP2 Masken soll zukünftig das Jobcenter übernehmen.

Davon sehe ich und viele andere wieder: Nichts.

Viele Betroffene erstellen nun Anträge auf Epidemie-bedingten unabweisbaren Hygienebedarf. Leider lehnen nun die Jobcenter alle Anträge ab, mit der Begründung, dass bis 06.März 2021 ein Anspruch besteht auf einmalig 10 Kostenlose Masken nach §1 Abs 1 und § 2 Schutzmaskenverordnung.

Was denn nun? Masken für alle, oder doch nicht?

Im Regelsatz für ALG II Empfänger*innen sind monatlich 17 Euro für Gesundheitsfürsorge vorgesehen. Das dies schon nicht viel ist, sollte verständlich sein. Eine FFP2 Maske kostet zudem im günstigsten Fall momentan ca. 1 Euro. Nasenspray, Kopfschmerztabletten oder ein Blasenpflaster kann sich dann niemand mehr leisten. Wir sind für unsere Sicherheit und Gesundheit auf diese Zusicherung angewiesen. Wir”, das sind nicht wenige. 

Nach der online verfügbaren Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es bundesweit im Januar 2021 insgesamt 5.351.000 Empfänger:innen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

All diese Menschen werden vergessen! Sie werden weiter stigmatisiert, abgestraft und finanziell in weitere Not getrieben. Es ist ein Armutszeugnis für den Staat, dass wir Menschen, die eh schon gebeutelt sind, wieder für ihr Recht auf Teilhabe betteln müssen.

Der Kammerbeschluß des SG Karlsruhe gehört umgesetzt! Bundesweit! Und zwar rückwirkend seit Pandemiebeginn.

Jetzt!

 

 

 

Diese Petition hat 18.198 Unterschriften erreicht

Das Problem

Ich bin sauer. Müde. Man kämpft auf hilflosem Posten. Wir leben seit einem Jahr in Pandemie. Und die Ärmsten der Armen werden weiter vergessen. Wir HartzIV Empfänger*innen und Menschen in Grundsicherung werden nicht geschützt und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.

Die Mutationen vergrößern die Gefahr einer Infektion. Ob beim Arzt, im Supermarkt, in Apotheken, im Bürgeramt oder in der Straßenbahn – ich benötige mehrere Masken um mich und andere  Menschen, wie zum Beispiel Risikopatienten, schützen zu können.

Zehn FFP2 Masken wurden vor Kurzem an HartzIV Empfänger*innen wie mich versendet – einmalig. Als Mutter bekam ich keine Masken für mein Kind dazu. Dass das langfristig niemals ausreicht, um uns sicher schützen zu können, wurde nun sogar in einem Kammerbeschluss (SG Karlsruhe vom 11.02.2021, Az. S 12 AS 213/21 ER) dargelegt. Das Gericht in Karlsruhe entschied: die Kosten für FFP2 Masken soll zukünftig das Jobcenter übernehmen.

Davon sehe ich und viele andere wieder: Nichts.

Viele Betroffene erstellen nun Anträge auf Epidemie-bedingten unabweisbaren Hygienebedarf. Leider lehnen nun die Jobcenter alle Anträge ab, mit der Begründung, dass bis 06.März 2021 ein Anspruch besteht auf einmalig 10 Kostenlose Masken nach §1 Abs 1 und § 2 Schutzmaskenverordnung.

Was denn nun? Masken für alle, oder doch nicht?

Im Regelsatz für ALG II Empfänger*innen sind monatlich 17 Euro für Gesundheitsfürsorge vorgesehen. Das dies schon nicht viel ist, sollte verständlich sein. Eine FFP2 Maske kostet zudem im günstigsten Fall momentan ca. 1 Euro. Nasenspray, Kopfschmerztabletten oder ein Blasenpflaster kann sich dann niemand mehr leisten. Wir sind für unsere Sicherheit und Gesundheit auf diese Zusicherung angewiesen. Wir”, das sind nicht wenige. 

Nach der online verfügbaren Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es bundesweit im Januar 2021 insgesamt 5.351.000 Empfänger:innen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

All diese Menschen werden vergessen! Sie werden weiter stigmatisiert, abgestraft und finanziell in weitere Not getrieben. Es ist ein Armutszeugnis für den Staat, dass wir Menschen, die eh schon gebeutelt sind, wieder für ihr Recht auf Teilhabe betteln müssen.

Der Kammerbeschluß des SG Karlsruhe gehört umgesetzt! Bundesweit! Und zwar rückwirkend seit Pandemiebeginn.

Jetzt!

 

 

 

Die Entscheidungsträger*innen

Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit
Detlef Scheele
Detlef Scheele
Jobcenter
Jobcenter

Neuigkeiten zur Petition