Gegen Zwangseuthanasie bei Privattieren ohne Widerspruchsoption


Gegen Zwangseuthanasie bei Privattieren ohne Widerspruchsoption
Das Problem
Wussten Sie, dass EIN Amtstierarzt bei EINEM Besuch alleinig und umgehend die Entscheidung zur Euthanasie IHRES Haustieres treffen kann? Die Durchführung ist möglich OHNE das Tier zu kennen und OHNE dass man sich als Halter wehren kann? Gesetzlich besteht kein Recht auf eine Zweitmeinung oder die Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt oder gar die Zeit, um sich seiner Rechte bei einem Anwalt zu vergewissern, wenn der Amtstierarzt - in seinem Ermessen - die Euthanasie umgehend durchführen möchte. Notfalls darf ein Amtstierarzt sich sogar mit polizeilicher Unterstützung Zutritt verschaffen! Selbst wenn Sie anschließend klagen und recht bekommen, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war, ist Ihr geliebtes Tier bereits tot! Wie traurig ist es, wenn das die letzte Erinnerung ist, die von einer jahrelangen Tierfreundschaft bleibt?!
Ich spreche aus eigener Erfahrung und bin schockiert, wie schnell man selbst bei gewissenhafter Haltung in das Visir der Behörde kommen kann. Es reichen Passanten, die selbst keine Tiererfahrung haben, Nachbarn, die insgesamt keine Tiere mögen oder eben Tierärzte, die ihre Meinung als die einzig richtige ansehen. Es geht hier wohlgemerkt nicht um einen sterbenskranken Hund, den der Halter nicht gehen lassen will! Ich rede auch nicht davon, dass Amtstierärzte Misstsände in der Haltung nicht aufdecken sollen! Aber dass ohne eine Filterstelle eine Euthanasie von einem - teils seit JAHREN aus der aktiven Tierbetreuung ausgeschiedenen- Beamten durchgeführt werden darf, ist eine Lücke im Tierschutzgesetz! Denn klare Kriterien zur Euthanasie gibt es schlicht nicht, ganz abgesehen von Fehldiagnosen, die oft genug unterlaufen. Eine solch finale Entscheidung darf sowohl im Sinne des Tieres, als auch des Halters nicht übers Knie gebrochen werden und Bedarf einer Absicherung. Es gibt viele alte Tiere oder Tiere mit Handicap die objektiv natürlich nicht mehr gesund sind, aber im Alltag ihren Besitzern immer wieder zeigen, welche Lebensfreude sie haben! Gute Tierhaltung hat viele Gesichter und sollte sich nach den individuellen Bedürfnissen der Tiere richten- nicht nach der Meinung eines Beamten, der du machtlos gegenüberstehst!
JEDER Tierhalter kann in diese Lage kommen und Jeder, der seinen Vierbeiner schon einmal bis zum Ende des gemeinsamen Weges begleitet hat weiß, was dies für ein wichtiger Moment ist. Diese Entscheidungsfindung sollte geschützt sein und nur unter schwerwiegenden Umständen dem Besitzer aus den Händen genommen werden. Hierzu ist die im Tierschutzgesetzt verankerte Klausel "unnötiges Leid vermeiden" nicht ausreichend. Viele alte oder behinderte Menschen könnten auch über Leid aus ihrem Leben berichten ohne dass sie behaupten würden, ihr Leben sei nicht lebenswert. Selbst von Individuum zu Individuum ist die Einschätzung variable. Wie also sollte es einem Außenstehenden leicht fallen dies zu beurteilen?
Sinnvoll wäre den akuten Behandlungsbedarf eines Tieres von einer Zwangseuthanasie abzugrenzen und dafür auch klare Kriterien festzulegen (z.B. aktive Blutungen, offene Frakturen, Fieber, Anzahl Krampfanfälle pro Stunde...). So wie die aktuelle Lage ist, ist es reine Willkür. Zudem sollte offenkundig das Recht ausgesprochen werden, dass der Tierhalter die Anhörung des bisherigen Tierarztes einfordern oder dass man einen unabhängigen Zweitgutachter bestellen darf.
Mein Anliegen ist es daher, auf diese Rechtslage aufmerksam zu machen und im Idealfall eine Änderung der Gesetzeslage zu erreichen, sodass eine Zwangseuthanasie nicht ohne ein Widerspruchsrecht umgesetzt werden darf.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: guante@gmx.de
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Das Problem
Wussten Sie, dass EIN Amtstierarzt bei EINEM Besuch alleinig und umgehend die Entscheidung zur Euthanasie IHRES Haustieres treffen kann? Die Durchführung ist möglich OHNE das Tier zu kennen und OHNE dass man sich als Halter wehren kann? Gesetzlich besteht kein Recht auf eine Zweitmeinung oder die Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt oder gar die Zeit, um sich seiner Rechte bei einem Anwalt zu vergewissern, wenn der Amtstierarzt - in seinem Ermessen - die Euthanasie umgehend durchführen möchte. Notfalls darf ein Amtstierarzt sich sogar mit polizeilicher Unterstützung Zutritt verschaffen! Selbst wenn Sie anschließend klagen und recht bekommen, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war, ist Ihr geliebtes Tier bereits tot! Wie traurig ist es, wenn das die letzte Erinnerung ist, die von einer jahrelangen Tierfreundschaft bleibt?!
Ich spreche aus eigener Erfahrung und bin schockiert, wie schnell man selbst bei gewissenhafter Haltung in das Visir der Behörde kommen kann. Es reichen Passanten, die selbst keine Tiererfahrung haben, Nachbarn, die insgesamt keine Tiere mögen oder eben Tierärzte, die ihre Meinung als die einzig richtige ansehen. Es geht hier wohlgemerkt nicht um einen sterbenskranken Hund, den der Halter nicht gehen lassen will! Ich rede auch nicht davon, dass Amtstierärzte Misstsände in der Haltung nicht aufdecken sollen! Aber dass ohne eine Filterstelle eine Euthanasie von einem - teils seit JAHREN aus der aktiven Tierbetreuung ausgeschiedenen- Beamten durchgeführt werden darf, ist eine Lücke im Tierschutzgesetz! Denn klare Kriterien zur Euthanasie gibt es schlicht nicht, ganz abgesehen von Fehldiagnosen, die oft genug unterlaufen. Eine solch finale Entscheidung darf sowohl im Sinne des Tieres, als auch des Halters nicht übers Knie gebrochen werden und Bedarf einer Absicherung. Es gibt viele alte Tiere oder Tiere mit Handicap die objektiv natürlich nicht mehr gesund sind, aber im Alltag ihren Besitzern immer wieder zeigen, welche Lebensfreude sie haben! Gute Tierhaltung hat viele Gesichter und sollte sich nach den individuellen Bedürfnissen der Tiere richten- nicht nach der Meinung eines Beamten, der du machtlos gegenüberstehst!
JEDER Tierhalter kann in diese Lage kommen und Jeder, der seinen Vierbeiner schon einmal bis zum Ende des gemeinsamen Weges begleitet hat weiß, was dies für ein wichtiger Moment ist. Diese Entscheidungsfindung sollte geschützt sein und nur unter schwerwiegenden Umständen dem Besitzer aus den Händen genommen werden. Hierzu ist die im Tierschutzgesetzt verankerte Klausel "unnötiges Leid vermeiden" nicht ausreichend. Viele alte oder behinderte Menschen könnten auch über Leid aus ihrem Leben berichten ohne dass sie behaupten würden, ihr Leben sei nicht lebenswert. Selbst von Individuum zu Individuum ist die Einschätzung variable. Wie also sollte es einem Außenstehenden leicht fallen dies zu beurteilen?
Sinnvoll wäre den akuten Behandlungsbedarf eines Tieres von einer Zwangseuthanasie abzugrenzen und dafür auch klare Kriterien festzulegen (z.B. aktive Blutungen, offene Frakturen, Fieber, Anzahl Krampfanfälle pro Stunde...). So wie die aktuelle Lage ist, ist es reine Willkür. Zudem sollte offenkundig das Recht ausgesprochen werden, dass der Tierhalter die Anhörung des bisherigen Tierarztes einfordern oder dass man einen unabhängigen Zweitgutachter bestellen darf.
Mein Anliegen ist es daher, auf diese Rechtslage aufmerksam zu machen und im Idealfall eine Änderung der Gesetzeslage zu erreichen, sodass eine Zwangseuthanasie nicht ohne ein Widerspruchsrecht umgesetzt werden darf.
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Petition am 23. Januar 2021 erstellt