

Knapp zwei Wochen nach dem tödlichen Schulbusunfall bei Eisenach in Thüringen fordern Elternverbände mehr Sicherheit in Schulbussen. Unter anderem könnte die durch eine Sitzplatz- und Gurtpflicht erreicht werden, was derzeit auch eine Online-Petition im Internet fordert, die nach eineinhalb Wochen schon mehr als 6000 Unterstützer- Unterschriften gesammelt hat. Wir haben mit dem Bieswanger Busunternehmer Edwin Engeler gesprochen, wie und ob die Forderungen überhaupt umgesetzt werden könnten.
Herr Engeler, Ihr Busunternehmen ist eines von mehreren Unternehmen, das im Landkreis für die Schülerbeförderung zuständig ist. Aktuell läuft eine Online-Petition für mehr Sicherheit in Schulbussen, die hier im Landkreis gestartet und nach einer Woche bereits über 6000-mal unterzeichnet wurde. Wie beurteilen Sie denn aus Unternehmersicht die Situation?
Erst einmal vielen Dank, dass auch wir Busunternehmer bei dieser Fragestellung zu Wort kommen. In der Bevölkerung herrscht ja teilweise die Meinung vor, dass die Busunternehmer nicht auf die Bedürfnisse der Fahrgäste – in unserem Fall, der Schüler – eingehen wollen. In Wirklichkeit ist es so, dass natürlich die Sicherheit an erster Stelle kommt.
Selbstverständlich liegt uns die Sicherheit der Schulkinder sehr am Herzen, und uns wäre es auch am liebsten, wenn jeder Schüler zumindest einen Sitzplatz hätte. Die Forderung auf Anschnallpflicht geht meiner Meinung aber an der Realität vorbei. Hier muss man nach den örtlichen Begebenheiten unterscheiden. Eine Anschnallpflicht wäre – wenn überhaupt – nur auf dem flachen Land umsetzbar. Zu den Stoßzeiten, sprich Schulschlusszeiten, sind in den Ballungsräumen die Busse absolut voll – vielfach heißt es auch überfüllt. Es reicht, einmal mittags die Linienbusse in den Großstädten zu beobachten, um zu sehen, wie unsinnig hier die Forderung nach einer Anschnallpflicht ist. Diese Busse verfügen meistens über weniger Sitzplätze als Stehplätze! Und der Gesetzgeber wird sicherlich keine zwei unterschiedlichen Gesetze verordnen: eine Anschnallpflicht in Bussen auf dem flachen Land und keine Anschnallpflicht in den Bussen der Ballungsräume. Wo wären da die Grenzen zu ziehen?
Gesetzlich ist es derzeit ja so, dass in Schulbussen, die auch im Linienverkehr eingesetzt werden, auch Stehplätze ausgewiesen werden dürfen. Wie kann man denn in einem Schulbus, in dem Kinder stehen müssen, die Sicherheit garantieren?
Man könnte es sich jetzt ganz einfach machen und sich wieder auf die Straßenverkehrsordnung berufen: Es ist nämlich so, dass Busse, sobald „Fahrgäste stehend befördert werden“, außerhalb von Ortschaften statt der erlaubten 80 km/h nur noch 60 km/h schnell fahren dürfen. Tatsächlich ist es aber so, dass die Unfallstatistiken dieser Regelung recht geben. Der Bus ist mit großem Abstand das sicherste Verkehrsmittel überhaupt, und Unfälle von Schülern im Schulbus sind Gott sei Dank absolut selten. Wenn es danach ginge, dann müsste man vorher verbieten, dass Eltern ihre Schüler mit dem Auto zur Schule fahren oder dass Schüler mit dem Fahrrad in die Schule fahren. Denn hier ist das Risiko sich zu verletzten (oder Schlimmeres) 1000-mal höher.
Auch Bayern soll bis 2023 im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) komplett barrierefrei werden. Das hieße, dass bis dahin dann auch alle Schulbusse, die im Linienverkehr und damit im ÖPNV eingesetzt werden, barrierefrei sein müssen. Was hat das denn für Konsequenzen für die Schülerbeförderung?
Aus meiner Sicht müsste unsere Staatsregierung hier einen Schritt zurückgehen und weg von dieser neuen Forderung, dass bis 2023 alle Busse, die im Linienverkehr eingesetzt werden, barrierefrei sein müssen und wir nur noch Niederflurbusse einsetzen dürfen. Dazu muss man wissen, dass konstruktionsbedingt die Niederflurbusse – also Busse mit einem ebenen Fußboden ohne Stufen – viel weniger Sitzplätze bieten als Busse mit höherem Fußboden. Bisher hatten wir Unternehmer die Möglichkeit, auf den Linien auch Busse mit „Hochboden“ einzusetzen. Die Busse mit 15 Metern Länge bieten dann bis zu 75 Sitzplätze. Im Vergleich dazu verfügt ein Niederflurbus auf 15 Metern Länge über maximal 57 Sitzplätze! Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurden bisher die Hochbodenbusse mit Hebebühnen ausgestattet, um im Bedarfsfall einen Rollstuhlfahrer einzuladen. Die gängige Praxis hat jedoch gezeigt, dass bei uns auf dem flachen Land dieses Angebot so gut wie nie wahrgenommen wurde. Betrachten wir zum Beispiel meine öffentliche Linie von Bieswang nach Treuchtlingen: Auf dieser Strecke befördern wir täglich rund 70 Kinder. Zurzeit setzen wir einen Bus mit 75 Sitzplätzen ein, sodass auch jeder Schüler einen Sitzplatz bekommt. Wenn aber ab 2023 nur noch barrierefreie Busse eingesetzt werden dürfen, fallen da bis zu 20 Sitzplätze weg. Für uns Busunternehmer ist diese Gesetzgebung paradox.
Sinnvoll wären die Forderungen der Petition „Mehr Sicherheit in Schulbussen“ also auch aus Ihrer Sicht. Woran scheitert es denn dann eigentlich?
Die größten Hemmnisse dieser Forderung sind zum einen der immense Busfahrermangel, der bereits herrscht, und natürlich das liebe Geld. Im genannten Beispiel müsste ich ab 2023 einen zusätzlichen Bus einsetzen, alleine um den bestehenden Status quo zu erhalten. Vor dem Hintergrund, dass in Bayern bereits Hunderte Busfahrer fehlen – der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen schätzt, dass in den nächsten 15 Jahren bundesweit 35 000 Busfahrer fehlen werden –, kann sich jeder ausrechnen, wie schwer es sein wird, mehr Sitzplätze anzubieten als derzeit. Dabei ist noch unberücksichtigt, wie viel Geld nötig wäre, um die zusätzlich benötigten Busse zu finanzieren.
Was wäre denn aus Ihrer Sicht eine bessere Lösung, um die Forderung nach Barrierefreiheit im ÖPNV umzusetzen?
Man sollte für die Beförderung von Rollstuhlfahrern und mobilitätseingeschränkten Einwohnern extra Busse anschaffen, die dann – ähnlich dem Rufbus – die Leute von A nach B bringen. Dieses System wäre viel preiswerter als die flächendeckende Umstellung auf barrierefreie Niederflurbusse. Ich kritisiere, dass man vonseiten der Politik nicht nach tatsächlichem Einsatzgebiet, also Stadt oder ländliche Region, differenziert.
Barrierefreie Niederflurbusse sind in der Großstadt durchaus sinnvoll, weil da ein viel höheres Fahrgastaufkommen ist und Menschen mit Behinderung diese Möglichkeiten auch nutzen. Auf dem flachen Land geht die Umsetzung der Barrierefreiheit dagegen zulasten von viel weniger Sitzplätzen und ist kontraproduktiv. Zugunsten eines tollen Images gehen auf der anderen Seite viele Sitzplätze für Schüler verloren.
INTERVIEW: MARKUS STEINER
(erschienen im Weißenburger Tagblatt vom 7. Februar 2020)