Bedarfsgerechte ambulante Psychotherapie erhalten trotz GKV Beitragsstabilisierungsgesetz

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Das Problem

Petition an den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Ausschuss für Gesundheit, nachrichtlich an Bundesministerium für Gesundheit

Erhalt einer bedarfsgerechten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung trotz Beitragsstabilisierungsgesetz

Petition

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, die Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung wissenschaftlich zu evaluieren und sicherzustellen, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen, insbesondere von Patientinnen und Patienten mit komplexen und zeitintensiven Krankheitsbildern, dauerhaft gewährleistet bleibt.

Hierzu sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen daraufhin überprüft werden, ob sie geeignet sind, auch künftig eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen und den gesundheitspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung, insbesondere im Bereich der Nationalen Suizidprävention, Rechnung zu tragen.

Begründung

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Sie gewährleistet die Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen und trägt wesentlich dazu bei, Chronifizierungen zu vermeiden, stationäre Krankenhausbehandlungen zu reduzieren sowie die soziale und berufliche Teilhabe psychisch erkrankter Menschen zu erhalten. Dies ist auch unter gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten.

Ein erheblicher Teil der ambulanten Psychotherapie entfällt auf Patientinnen und Patienten mit komplexen psychischen Erkrankungen. Hierzu gehören insbesondere Menschen mit komplexen Traumafolgestörungen, Geschlechtsinkongruenz, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS). Diese Krankheitsbilder weisen häufig Überschneidungen und psychische Komorbiditäten auf und erfordern differenzierte Diagnostik, individuell abgestimmte Behandlungskonzepte sowie zum Teil langfristige und leitliniengerechte psychotherapeutische Begleitungen.

Angesichts des geplanten Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention verdient die wissenschaftlich belegte Überschneidung von Geschlechtsinkongruenz und Autismus-Spektrum-Störungen besondere Beachtung. Für diese Patientengruppe besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für Depressionen, Angststörungen und suizidales Verhalten. Eine frühzeitige und kontinuierliche ambulante psychotherapeutische Versorgung stellt daher einen wesentlichen Baustein einer wirksamen Suizidprävention dar.

Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob die durch das Beitragsstabilisierungsgesetz veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Versorgung besonders vulnerabler Patientengruppen entfalten. Eine wissenschaftliche Evaluation kann dazu beitragen, mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und erforderlichenfalls geeignete Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen.

Ziel dieser Petition ist nicht die Infragestellung einer nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass finanzielle Stabilität und eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung gleichermaßen gewährleistet bleiben und die gesundheitspolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere im Bereich der Nationalen Suizidprävention, nachhaltig unterstützt werden.

Finanzielle Stabilität und Versorgungssicherheit sind keine Gegensätze – sie sind gemeinsame Voraussetzungen eines leistungsfähigen Gesundheitswesens

Anhang zur Petition

Erläuterungen zur Petition „Erhalt einer bedarfsgerechten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung trotz Beitragsstabilisierungsgesetz“

1. Einleitung

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Sie gewährleistet die Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen und ermöglicht insbesondere Menschen mit komplexen Krankheitsbildern eine kontinuierliche und wohnortnahe Behandlung.

Mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz verfolgt der Gesetzgeber das legitime Ziel, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern. Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können jedoch Auswirkungen auf Versorgungsbereiche haben, deren Behandlung einen erhöhten diagnostischen, therapeutischen oder organisatorischen Aufwand erfordert.

Die vorliegenden Erläuterungen stellen den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu ausgewählten Patientengruppen mit besonderem psychotherapeutischem Versorgungsbedarf dar. Sie erläutern die spezifischen Anforderungen ihrer ambulanten Behandlung und sollen den Deutschen Bundestag bei der Bewertung möglicher Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung unterstützen. Ziel ist es, die besonderen Versorgungsbedarfe dieser Patientengruppen sichtbar zu machen und die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Evaluation der Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu begründen.

2. Bedeutung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung bildet die Grundlage der Behandlung psychischer Erkrankungen in Deutschland. Sie ermöglicht eine wohnortnahe Diagnostik und Therapie und begleitet Patientinnen und Patienten häufig über den gesamten Krankheitsverlauf hinweg. Dadurch übernimmt sie eine zentrale Funktion bei der Behandlung akuter und chronischer psychischer Erkrankungen.

Die ambulante Psychotherapie umfasst heute weit mehr als die Durchführung psychotherapeutischer Gespräche. Sie beinhaltet die diagnostische Abklärung komplexer Krankheitsbilder, die Behandlung psychischer Komorbiditäten, Kriseninterventionen sowie die langfristige therapeutische Begleitung chronischer Erkrankungsverläufe. Darüber hinaus bildet sie die Schnittstelle zu weiteren an der Versorgung beteiligten medizinischen und psychosozialen Einrichtungen.

Eine leistungsfähige ambulante psychotherapeutische Versorgung trägt wesentlich dazu bei, Chronifizierungen psychischer Erkrankungen zu vermeiden, stationäre Krankenhausbehandlungen zu reduzieren, Rehabilitationserfolge zu sichern sowie die soziale und berufliche Teilhabe psychisch erkrankter Menschen zu erhalten. Sie stellt damit einen unverzichtbaren Bestandteil einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Gesundheitsversorgung dar.

3. Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung

Das Beitragsstabilisierungsgesetz verfolgt das Ziel, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern. Da die ambulante Psychotherapie überwiegend aus zeitgebundenen Leistungen besteht, wirken sich Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unmittelbar auf die Möglichkeiten aus, psychotherapeutische Behandlungen entsprechend dem individuellen Behandlungsbedarf durchzuführen.

Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Versorgungslücken sollte daher geprüft werden, ob die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geeignet sind, die Versorgung besonders zeit- und behandlungsintensiver Patientinnen und Patienten zu beeinträchtigen. Hiervon könnten insbesondere Menschen betroffen sein, deren Erkrankungen eine langfristige psychotherapeutische Behandlung oder eine leitliniengerechte Begleitung über einen längeren Zeitraum erfordern.

In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die ambulante Psychotherapie erheblich verändert. Neben Depressionen und Angststörungen werden zunehmend Menschen mit komplexen Traumafolgestörungen, Geschlechtsinkongruenz, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) behandelt. Häufig bestehen Überschneidungen mehrerer Krankheitsbilder, sodass Diagnostik und Behandlung eine besondere fachliche Expertise voraussetzen. Insbesondere die Versorgung komplexer psychischer Erkrankungen erfordert häufig einen erhöhten diagnostischen Aufwand, langfristige therapeutische Begleitung sowie zusätzliche organisatorische Leistungen. Der Behandlungsaufwand in der ambulanten Psychotherapie ist somit nicht standardisierbar. Art, Umfang und Dauer der Behandlung richten sich nach Schweregrad, Komplexität und Verlauf der jeweiligen Erkrankung. 

4. Besondere Auswirkungen auf ausgewählte Patientengruppen

Die folgenden Abschnitte beschreiben exemplarisch die besonderen Anforderungen bei der Behandlung von Menschen mit komplexen Traumafolgestörungen, Geschlechtsinkongruenz, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS). Sie verdeutlichen, weshalb diese Versorgungsbereiche nicht mit durchschnittlichen psychotherapeutischen Behandlungsverläufen vergleichbar sind und bei der Bewertung möglicher Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes gesondert berücksichtigt werden sollten.

4.1 Komplexe Traumafolgestörungen und PTBS

Komplexe Traumafolgestörungen entstehen infolge langandauernder oder wiederholter traumatischer Erfahrungen, insbesondere durch körperliche, sexuelle oder emotionale Gewalt, Vernachlässigung, Folter oder andere schwerwiegende zwischenmenschliche Traumatisierungen. Im Unterschied zur Posttraumatischen Belastungsstörung stehen nicht nur das Wiedererleben des Traumas und Vermeidungsverhalten im Vordergrund, sondern zusätzlich tiefgreifende Störungen der Emotionsregulation, des Selbstbildes und der Beziehungsfähigkeit.

Betroffene leiden häufig unter Dissoziationen, chronischen Depressionen, Angststörungen, somatoformen Beschwerden, Suchterkrankungen oder chronischen Schmerzsyndromen. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen darüber hinaus, dass komplexe Traumatisierungen langfristige Auswirkungen auf neurobiologische, hormonelle und immunologische Regulationssysteme haben können und mit einem erhöhten Risiko für verschiedene chronische körperliche Erkrankungen verbunden sind. Signifikant häufiger als bei Nichtbetroffenen treten in der Lebensspanne Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und neurodegenerative Erkrankungen auf. 

Die psychotherapeutische Behandlung von Traumafolgestörungen erfolgt in der Regel phasenorientiert. Zu Beginn stehen Stabilisierung, Ressourcenaufbau und die Entwicklung ausreichender emotionaler Regulationsfähigkeiten im Vordergrund. Erst nach ausreichender Stabilisierung kann eine Traumabearbeitung erfolgen, an die sich regelmäßig eine längerfristige Integrations- und Stabilisierungsphase anschließt. Die Behandlung ist daher häufig über einen längeren Zeitraum angelegt und orientiert sich am individuellen Krankheitsverlauf. Sie ist oft begleitet von einer engen Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Opferhilfe, Gerichten, Sozialbehörden usw., was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. 

4.2 Geschlechtsinkongruenz beziehungsweise Geschlechtsdysphorie

Geschlechtsinkongruenz bezeichnet eine anhaltende Inkongruenz zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und der eigenen Geschlechtsidentität. Sie ist nach der aktuellen wissenschaftlichen Auffassung keine psychische Erkrankung. Dennoch kommt der ambulanten Psychotherapie im Rahmen der medizinischen Transition eine zentrale Rolle zu.

Für transgeschlechtliche Menschen ohne behandlungsbedürftige psychische Begleiterkrankungen erfolgt die psychotherapeutische Begleitung entsprechend der AWMF-S3-Leitlinie sowie den Begutachtungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dient der diagnostischen Einordnung, der Unterstützung während des Transitionsprozesses sowie der Erstellung der erforderlichen Indikationsstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen. Für transmaskuline Menschen, die eine Mastektomie anstreben, sind hierfür in der Regel mindestens zwölf psychotherapeutische Sitzungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erforderlich. Für genitalangleichende Operationen bei transmaskulinen und transfemininen Menschen sind regelmäßig mindestens zwölf psychotherapeutische Sitzungen über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten vorgesehen. Diese Begleittherapien unterscheiden sich grundlegend von einer kontinuierlichen Richtlinienpsychotherapie, da sie über einen längeren Zeitraum in größeren zeitlichen Abständen erfolgen und den medizinischen Transitionsprozess begleiten. Durch eine Deckelung der Fallzahlen wären solche Behandlungen für Praxen mit nur einem monatlichen Kontakt je Fall zukünftig wirtschaftlich nicht mehr zu leisten.

Davon zu unterscheiden sind transgeschlechtliche Menschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Komorbiditäten. Hierzu gehören insbesondere Depressionen, Angststörungen, komplexe Traumafolgestörungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS). In diesen Fällen steht nicht die Begleitung der Transition, sondern die Diagnostik und Behandlung der häufig komplexen psychischen Erkrankungen im Mittelpunkt der ambulanten Psychotherapie. Darüber hinaus entstehen regelmäßig zusätzliche Anforderungen durch die Erstellung fachlicher Stellungnahmen für den Medizinischen Dienst, Sozialbehörden, Träger der Eingliederungshilfe, Gerichte oder andere Leistungsträger sowie durch die notwendige Abstimmung mit den an der medizinischen Transition beteiligten Fachdisziplinen.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen darüber hinaus, dass Geschlechtsinkongruenz überdurchschnittlich häufig gemeinsam mit Autismus-Spektrum-Störungen auftritt. Diese Überschneidung besitzt erhebliche Bedeutung für Diagnostik und psychotherapeutische Versorgung und wird im folgenden Abschnitt näher erläutert.

4.3 Autismus-Spektrum-Störungen

Autismus-Spektrum-Störungen sind neuroentwicklungsbedingte Besonderheiten, die sich insbesondere auf die soziale Kommunikation, die soziale Interaktion sowie die sensorische Informationsverarbeitung auswirken. Während die Diagnostik im Kindes- und Jugendalter heute deutlich verbessert ist, erhalten viele Betroffene ihre Diagnose erst im Erwachsenenalter. Nicht selten liegen bis dahin langjährige Fehlinterpretationen der Symptomatik sowie zahlreiche erfolglose Behandlungsversuche wegen anderer psychischer Diagnosen vor.

Die Versorgung erwachsener Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen ist bundesweit durch erhebliche Engpässe gekennzeichnet. Spezialisierte Autismus-Ambulanzen und Autismus-Institute berichten seit Jahren über Wartezeiten von mehreren Jahren oder können aufgrund ihrer Auslastung keine weiteren Patientinnen und Patienten aufnehmen. Vor diesem Hintergrund hat das Psychotherapeutenjournal im Jahr 2026 ausdrücklich dazu aufgerufen, dass sich niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstärkt an der Diagnostik und Behandlung erwachsener Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen beteiligen.

Die psychotherapeutische Behandlung richtet sich in erster Linie nicht auf die autistischen Kernmerkmale selbst, sondern auf die häufig bestehenden psychischen Begleiterkrankungen sowie auf die Bewältigung der erheblichen Belastungen, die sich aus den autismusbedingten Besonderheiten im Alltag, im Berufsleben und in sozialen Beziehungen ergeben. Ein Teil der Betroffenen benötigt darüber hinaus eine spezialisierte Autismustherapie, die derzeit überwiegend durch Autismus-Ambulanzen und Autismus-Institute angeboten wird.

Autismus-Spektrum-Störungen treten häufig gemeinsam mit weiteren neuroentwicklungsbedingten oder psychischen Erkrankungen oder Besonderheiten auf. Besonders enge wissenschaftlich belegte Zusammenhänge bestehen sowohl mit der Geschlechtsinkongruenz als auch mit der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Diese Überschneidungen erfordern eine sorgfältige Differentialdiagnostik sowie eine individuell abgestimmte psychotherapeutische Behandlung und werden im folgenden Abschnitt näher erläutert.

4.4 Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine neuroentwicklungsbedingte Störung, die häufig bis ins Erwachsenenalter fortbesteht oder erst im Rahmen der Abklärung anderer psychischer Erkrankungen erkannt wird. Kennzeichnend sind Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeitssteuerung, der Impulskontrolle und der Selbstorganisation, die sich auf Ausbildung, Beruf, soziale Beziehungen und die alltägliche Lebensführung auswirken können.

Ein wesentliches Merkmal der ADHS im Erwachsenenalter ist ihre hohe Komorbidität mit anderen psychischen Erkrankungen. Besonders häufig bestehen Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen oder Traumafolgestörungen. Gleichzeitig tritt ADHS überdurchschnittlich häufig gemeinsam mit Autismus-Spektrum-Störungen auf, was zeigt, dass neuroentwicklungsbedingte Störungen häufig nicht isoliert auftreten. Für Diagnostik und Behandlung ist daher eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Symptomatik erforderlich. Dadurch unterscheiden sich diese Patientinnen und Patienten häufig von Menschen mit isolierten psychischen Erkrankungen und benötigen entsprechend differenzierte diagnostische und therapeutische Konzepte

Die psychotherapeutische Behandlung erwachsener Menschen mit ADHS umfasst insbesondere die Psychoedukation, die Förderung emotionaler Selbstregulation, die Entwicklung alltagspraktischer Bewältigungsstrategien sowie die Behandlung bestehender psychischer Begleiterkrankungen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Störung auf das tägliche Leben zu vermindern und die individuelle Funktionsfähigkeit nachhaltig zu verbessern.

4.5 Gemeinsame Besonderheiten der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

Die dargestellten Patientengruppen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Diagnosen und Krankheitsverläufe, weisen jedoch gemeinsame versorgungsrelevante Merkmale auf. Kennzeichnend sind häufige Überschneidungen verschiedener Störungsbilder, komplexe Differentialdiagnosen sowie psychische und somatische Komorbiditäten, die eine isolierte Betrachtung einzelner Diagnosen regelmäßig nicht zulassen.

Die psychotherapeutische Versorgung erfordert daher eine umfassende diagnostische Abklärung, um die verschiedenen Krankheitsbilder voneinander abzugrenzen, ihre Wechselwirkungen zu erkennen und ein individuell angepasstes Behandlungskonzept zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für die Überschneidungen zwischen Geschlechtsinkongruenz und Autismus-Spektrum-Störungen sowie zwischen Autismus-Spektrum-Störungen und ADHS.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Behandlungsverläufe deutlich von durchschnittlichen psychotherapeutischen Therapien. Neben langfristigen Richtlinienpsychotherapien gehören hierzu phasenorientierte Traumatherapien, leitliniengerechte Begleittherapien im Rahmen geschlechtsangleichender Maßnahmen sowie niedrigfrequente stabilisierende Behandlungen. Art, Dauer und Frequenz der Therapie richten sich dabei nicht nach einem einheitlichen Schema, sondern nach dem individuellen Behandlungsbedarf.

Ein weiterer gemeinsamer Aspekt ist der erhöhte organisatorische Aufwand. Hierzu gehören unter anderem differenzierte Diagnostik, die Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Befundberichte, die Abstimmung mit weiteren medizinischen Fachdisziplinen sowie die Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern, Rehabilitationseinrichtungen oder anderen beteiligten Institutionen. Diese Leistungen sind wesentlicher Bestandteil einer qualitätsgesicherten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Aus den dargestellten Besonderheiten ergibt sich, dass die Versorgung dieser Patientengruppen regelmäßig einen höheren zeitlichen, diagnostischen und organisatorischen Aufwand erfordert als durchschnittliche psychotherapeutische Behandlungsverläufe. Eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung muss diesen unterschiedlichen Anforderungen Rechnung tragen und ausreichend Spielraum für komplexe Diagnostik, langfristige Behandlung sowie die notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit bieten.

5. Gesundheitsökonomische Folgen

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung trägt wesentlich dazu bei, psychische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, wirksam zu behandeln und langfristige Krankheitsfolgen zu vermeiden. Ihr Nutzen beschränkt sich daher nicht auf den unmittelbaren Behandlungserfolg, sondern umfasst auch die Vermeidung gesundheitlicher, sozialer und wirtschaftlicher Folgekosten.

Insbesondere bei komplexen psychischen Erkrankungen ermöglicht eine kontinuierliche ambulante Behandlung häufig die Stabilisierung chronischer Krankheitsverläufe und trägt dazu bei, stationäre Krankenhausaufenthalte, wiederholte Kriseninterventionen sowie langfristige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Gleichzeitig unterstützt sie den Erhalt der Erwerbsfähigkeit und der selbstständigen Lebensführung.

Werden notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlungen verzögert oder eingeschränkt, entstehen die daraus resultierenden Belastungen regelmäßig in anderen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hierzu gehören unter anderem zusätzliche stationäre Behandlungen, längere Arbeitsunfähigkeitszeiten, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen der Eingliederungshilfe sowie Erwerbsminderungsrenten. Hinzu kommen indirekte volkswirtschaftliche Folgen durch den Verlust beruflicher Teilhabe und verminderte Produktivität.

Die Bewertung gesetzlicher Veränderungen sollte deshalb nicht ausschließlich die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen. Ebenso zu prüfen sind mögliche mittel- und langfristige Folgekosten, die durch Veränderungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in anderen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens entstehen können.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung sachgerecht. Sie kann dazu beitragen, gesundheitspolitische Entscheidungen auf der Grundlage einer umfassenden Betrachtung ihrer kurz- und langfristigen Auswirkungen zu treffen.

6. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

Die vorliegenden Erläuterungen zeigen, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung weit über die Behandlung einzelner psychischer Erkrankungen hinausgeht. Insbesondere Menschen mit komplexen Traumafolgestörungen, Geschlechtsinkongruenz, Autismus-Spektrum-Störungen und Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) weisen häufig komplexe Krankheitsverläufe, diagnostische Überschneidungen und besondere Behandlungsanforderungen auf. Ihre Versorgung erfordert differenzierte Diagnostik, individuell angepasste Behandlungskonzepte sowie – je nach Krankheitsbild – langfristige und leitliniengerechte psychotherapeutische Begleitung.

Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die durch das Beitragsstabilisierungsgesetz veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf diese Versorgungsbereiche haben. Eine wissenschaftliche Evaluation kann dazu beitragen, mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und erforderlichenfalls geeignete Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen.

Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention zu. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Suizide und Suizidversuche durch den Ausbau präventiver Angebote, eine bessere Vernetzung der Hilfesysteme und einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung nachhaltig zu reduzieren. Dieses Ziel setzt voraus, dass besonders gefährdete Patientengruppen zeitnah Zugang zu einer qualifizierten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung erhalten. Gerade für Menschen mit Geschlechtsinkongruenz und gleichzeitig bestehender Autismus-Spektrum-Störung ist aufgrund des wissenschaftlich belegten erhöhten Suizidrisikos eine kontinuierliche psychotherapeutische Begleitung von besonderer Bedeutung.

Die Petition regt daher an:

  • die Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung wissenschaftlich zu evaluieren,
  • die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit komplexen und zeitintensiven psychischen Erkrankungen hierbei gesondert zu berücksichtigen,
  • die besonderen Anforderungen leitliniengerechter psychotherapeutischer Begleittherapien und komplexer psychotherapeutischer Behandlungsverläufe bei zukünftigen gesetzlichen Regelungen angemessen einzubeziehen,
  • sowie sicherzustellen, dass die Umsetzung der gesundheitspolitischen Ziele der Nationalen Suizidprävention durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung nachhaltig unterstützt wird.

Eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung verfolgen kein gegensätzliches Ziel. Beide sind gleichermaßen Voraussetzungen eines leistungsfähigen Gesundheitswesens und sollten bei zukünftigen gesundheitspolitischen Entscheidungen gemeinsam berücksichtigt werden.

 

7. Literaturverzeichnis

Komplexe Traumafolgestörungen

Gomes, A., Crispim, A. C., & da Rosa, M. I. (2026). Long-term Consequences of Psychological Trauma. Current Neuropharmacology.

Ho, G. W. K., et al. (2021). Complex Post-Traumatic Stress Disorder Symptoms Mediate the Association Between Childhood Trauma and Physical Health Problems. Journal of Psychosomatic Research, 142, 110358.

Geschlechtsinkongruenz

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Aktuelle Fassung.

Bustos, V. P., et al. (2022). Mental Health in Transgender Individuals: A Systematic Review. International Review of Psychiatry, 34(3–4), 292–359.

Autismus-Spektrum-Störungen

Psychotherapeutenjournal (2026). Aufruf zur stärkeren Beteiligung niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der Diagnostik und Behandlung erwachsener Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen.Ausgabe März 2026.

Tateno, M., et al. (2024). Gender Dysphoria and Related Symptoms in Autism Spectrum Disorder: A Review. Brain Sciences, 14(12), 1202.

Velarde, M., & Cárdenas, A. (2022). Autism Spectrum Disorder and Attention-Deficit/Hyperactivity Disorder: Challenge in Diagnosis and Treatment. Medicina (Buenos Aires), 82(Suppl. 3), 67–70.

Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Choi, Y., et al. (2022). The Prevalence of Psychiatric Comorbidities in Adult ADHD Compared with Non-ADHD Populations: A Systematic Literature Review. PLOS ONE, 17(11), e0277175.

Suizidprävention

Lehmann, et al. (2025). Suicidality in Transgender Adolescents and Adults with Autism Traits, Anxiety and Depression.Journal of Child and Adolescent Mental Health, 36(3), 516–531.

Gesundheitspolitik

Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention.

 

 

 

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