Actualización de la peticiónKastrationspflicht nach §13 b TierSchG gegen Katzenelend in bayerischen GemeindenStellungnahme Tierschutzpartei Bayern
Margit MayrAugsburg, Alemania
6 jul 2018
Stellungnahme Tierschutzpartei Bayern zu „Katzenkastration und Tierschutz allgemein in Bayern.“ Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sieht die Verantwortlichkeit für das Thema bei der Gesellschaft im Allgemeinen. Wenn aber die gesamte Gesellschaft für ein Problem zuständig ist, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass die staatlichen Behörden – und damit der Steuerzahler – finanziell für die Lösung dieser Probleme aufkommen muss und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Missstände beseitigt werden können. Denn der Staat sollte eigentlich nur ein Organ sein, das die Bevölkerung vertritt. Soweit die graue Theorie. In Bayern sieht es aber in der Praxis folgendermaßen aus: Tierheime sind zum Teil gnadenlos überfüllt, finanziell mittlerweile völlig überfordert und eine der Hauptursachen dafür ist, dass sie ihren finanziellen Bedarf nur zu etwa 20 Prozent aus staatlichen Mitteln decken können. Der Rest muss über private Spenden reinkommen. Tierheime sind im Grunde „Almosenempfänger“, obwohl immer wieder von politischer Seite betont wird, wie wichtig deren Aufgabe ist. Aus Angst, auch diese Minimalunterstützung nicht mehr zu bekommen, wehrt man sich nicht gegen dieses System. Hier wäre auch der deutsche Tierschutzbund als Träger vieler Tierheime explizit gefordert. Wenn nicht genügend Gelder da sind, dann kann man logischerweise aber auch nicht jedem Tier adäquat helfen. Katzenkastrationspflicht (für Freigängerkatzen, die natürlich registriert sein müssen) sowie Fördermaßnahmen zur Kastration von freilebenden Katzen sind die einzig wirksame Methode, um die Population der „Streunerkatzen“ wirkungsvoll einzudämmen. Leider ist dies dank der parteiweiten Ablehnung seitens der CSU in Bayern derzeit nicht durchführbar. Damit ist die CSU für zigtausendfaches Katzenleid in Bayern ganz direkt verantwortlich. Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisation wird von der Bayerischen Regierung mehrheitlich abgelehnt. Damit gibt es niemanden, der juristisch für notleidende Tiere (auch für die Schaffung von Juristisch verwertbaren Präzedenzfällen) eintreten darf. Denn Tiere können sich juristisch nicht selbst wehren und bislang darf das auch keine juristische Person. Demzufolge sind die Tiere auf das Wohl und Wehe von Veterinärämtern (die der Regierung unterstehen) angewiesen sowie einer Staatsanwaltschaft, die eine Notwendigkeit der juristischen Verfolgung von Tierschutzverstößen für die Allgemeinheit anerkennen muss. Und das geschieht im Prinzip nie! Es gibt natürlich noch viele weitere Probleme, die im Zusammenhang mit Tierschutzverstößen erwähnt werden könnten. Fehlbetäubungen bei Schlachtungen, Taubenfütterungsverbot (z.B. in München), Haltungsbedingungen bei Nutztieren und viele mehr. Doch das würde den Rahmen hier sprengen. Das Grundproblem im Umgang mit Tieren ist aber sicher der Umstand, dass Tiere nach wie vor juristisch als Sache angesehen werden und somit jeder Besitzer dieser „Sache“ im Grunde alles mit seinem Eigentum machen darf, ohne dafür belangt werden zu können. So lange Tiere nicht juristisch als „fühlende Lebewesen“ eingestuft werden, die damit auch ein Anrecht auf Unversehrtheit bekommen, wird politisch (ganz unabhängig von der alleinigen Vormachtstellung der CSU in Bayern) allerhöchstens an ein paar Symptomen „herumgedoktert“ werden. Analyse §13b Tierschutzgesetz: Die Formulierungen sind, wie man es aus dem TschG auch sonst kennt, durchweg in der Kann-Form gehalten. Wozu dann ein Gesetz, wenn man es nicht umsetzen muss? Wir fordern eine Muss-Regelung, um die Landesregierungen zu Maßnahmen zu zwingen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum dieses Gesetz nicht umgesetzt wird. Warum muss erst festgestellt werden, dass durch fehlende Kastration in bestimmten Gebieten besonders großes Tierleid auf Grund von Überpopulationen verursacht wird? Warum zählt nicht jede einzelne Katze? Streunerkatzen haben erwiesenermaßen nur eine recht kurze Lebenserwartung und sterben häufig aufgrund von Schwächung durch Infektionserkrankung und vieles mehr. Dem müsste man ganz direkt begegnen und Maßnahmen ergreifen. Entsprechend fordern wir eine umgehende Umsetzung der Registrierungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, um einem Problem zu begegnen, vor dem die Gesellschaft die Augen nicht verschließen darf! Horst Wester, Landesgeschäftsführer Bayern, Partei Mensch Umwelt Tierschutz HINWEIS: ATTiS e.V. ist parteipolitisch unabhängig, jedoch nicht politisch inaktiv, da Tierschutzziele nur über gesetzliche Verbesserungen zu erreichen sind. Herzliche Grüße Margit Mayr, ATTiS e.V.
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