

Baden-Württemberg: Bürgermeister dürfen nicht Mitglieder des Kreistages sein!


Baden-Württemberg: Bürgermeister dürfen nicht Mitglieder des Kreistages sein!
Das Problem
PETITION
Der Landtag Baden-Württembergs möge beschließen, dass ab den Kommunalwahlen 2029 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht mehr gleichzeitig für ein Mandat im Kreistag kandidieren dürfen. Ziel ist eine klare institutionelle Trennung zwischen der kommunalen Exekutive (Bürgermeisteramt) und der kreisweiten Legislative (Kreistag), um strukturelle Interessenkonflikte zu vermeiden, die demokratische Repräsentation zu stärken und engagierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu kreispolitischen Mandaten zu erleichtern.
Stefan Weinert, Ravensburg am 23. Mai 2026
- - -
Begründung
Die derzeitige Rechtslage erlaubt es Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, zugleich Mitglieder des Kreistages zu sein. Diese Konstruktion führt jedoch regelmäßig zu systemischen Interessenkonflikten, die weder den Betroffenen noch der demokratischen Kultur im Land dienen. Bürgermeister vertreten per Amt die Interessen ihrer jeweiligen Gemeinde. Im Kreistag hingegen sollen sie Entscheidungen treffen, die das Gesamtwohl des Landkreises betreffen.
In zahlreichen Themenfeldern – etwa bei der Krankenhausfinanzierung, der Kreisumlage, der Wahl des Landrats oder bei Infrastrukturentscheidungen – überschneiden sich diese Verantwortungsbereiche so stark, dass eine doppelte Loyalität entsteht, die strukturell kaum auflösbar ist. Schon der Anschein einer möglichen Befangenheit kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit kreispolitischer Entscheidungen beeinträchtigen.
Hinzu kommt: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verfügen bereits über ein vollwertiges Exekutivamt mit erheblicher Verantwortung. Wenn sie zusätzlich Kreistagsmandate besetzen, blockieren sie Plätze, die eigentlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern offenstehen sollten, die ausschließlich die Interessen der Kreisbevölkerung vertreten möchten – und nicht zugleich die Haushaltslage ihrer eigenen Kommune im Blick behalten müssen.
Die Trennung beider Rollen ist daher kein Misstrauensvotum gegenüber einzelnen Amtsträgern, sondern eine strukturelle Reform, die demokratische Hygiene schafft: klare Verantwortlichkeiten, transparente Entscheidungswege, Vermeidung von Doppelmandaten mit potenziellen Interessenkollisionen, Stärkung der politischen Teilhabe der Bevölkerung, und eine kreisweite Politik, die sich konsequent am Gesamtwohl orientiert.
Baden‑Württemberg hat in den vergangenen Jahrzehnten viele kommunalrechtliche Modernisierungen vorgenommen. Die Abschaffung der Doppelrolle „Bürgermeister und Kreistagsmitglied“ wäre ein weiterer notwendiger Schritt, um die demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit der Landkreise zu stärken.

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Das Problem
PETITION
Der Landtag Baden-Württembergs möge beschließen, dass ab den Kommunalwahlen 2029 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht mehr gleichzeitig für ein Mandat im Kreistag kandidieren dürfen. Ziel ist eine klare institutionelle Trennung zwischen der kommunalen Exekutive (Bürgermeisteramt) und der kreisweiten Legislative (Kreistag), um strukturelle Interessenkonflikte zu vermeiden, die demokratische Repräsentation zu stärken und engagierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu kreispolitischen Mandaten zu erleichtern.
Stefan Weinert, Ravensburg am 23. Mai 2026
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Begründung
Die derzeitige Rechtslage erlaubt es Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, zugleich Mitglieder des Kreistages zu sein. Diese Konstruktion führt jedoch regelmäßig zu systemischen Interessenkonflikten, die weder den Betroffenen noch der demokratischen Kultur im Land dienen. Bürgermeister vertreten per Amt die Interessen ihrer jeweiligen Gemeinde. Im Kreistag hingegen sollen sie Entscheidungen treffen, die das Gesamtwohl des Landkreises betreffen.
In zahlreichen Themenfeldern – etwa bei der Krankenhausfinanzierung, der Kreisumlage, der Wahl des Landrats oder bei Infrastrukturentscheidungen – überschneiden sich diese Verantwortungsbereiche so stark, dass eine doppelte Loyalität entsteht, die strukturell kaum auflösbar ist. Schon der Anschein einer möglichen Befangenheit kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit kreispolitischer Entscheidungen beeinträchtigen.
Hinzu kommt: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verfügen bereits über ein vollwertiges Exekutivamt mit erheblicher Verantwortung. Wenn sie zusätzlich Kreistagsmandate besetzen, blockieren sie Plätze, die eigentlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern offenstehen sollten, die ausschließlich die Interessen der Kreisbevölkerung vertreten möchten – und nicht zugleich die Haushaltslage ihrer eigenen Kommune im Blick behalten müssen.
Die Trennung beider Rollen ist daher kein Misstrauensvotum gegenüber einzelnen Amtsträgern, sondern eine strukturelle Reform, die demokratische Hygiene schafft: klare Verantwortlichkeiten, transparente Entscheidungswege, Vermeidung von Doppelmandaten mit potenziellen Interessenkollisionen, Stärkung der politischen Teilhabe der Bevölkerung, und eine kreisweite Politik, die sich konsequent am Gesamtwohl orientiert.
Baden‑Württemberg hat in den vergangenen Jahrzehnten viele kommunalrechtliche Modernisierungen vorgenommen. Die Abschaffung der Doppelrolle „Bürgermeister und Kreistagsmitglied“ wäre ein weiterer notwendiger Schritt, um die demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit der Landkreise zu stärken.

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Petition am 24. Mai 2026 erstellt