Mise à jour sur la pétitionBürgerklage gegen CETACETA ist immer noch nicht entschieden!
Marianne GrimmensteinAllemagne
17 oct. 2020

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte am Dienstag, den 13. Oktober 2020 über eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag wegen des Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA). Dabei ging es um die Frage, ob der Bundestag ausreichend beteiligt war, als der EU-Ministerrat 2016 die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens beschloss.  Die Linksfraktion im Bundestag kritisiert, dass CETA bereits Anwendung finde, ohne dass es darüber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gebe. Der Bundestag hat im September 2016 nur eine Stellungnahme zu CETA auf Antrag von CDU/CSU und SPD im September 2016 beschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht soll bei diesem Verfahren unter anderem prüfen, ob das Parlament bei bisherigen Beschlüssen über CETA ausreichend beteiligt war. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird erst in einigen Monaten verkündet.

https://www.zeit.de/news/2020-10/13/bundesverfassungsgericht-prueft-rolle-des-bundestags-bei-ceta

In Karlsruhe sind die Klagen immer noch anhängig, die CETA inhaltlich angreifen.  Eine Entscheidung ist zu diesen Klagen für das erste Halbjahr 2021 angekündigt. Dann wird es nicht wie am 13. Oktober verhandelten Organstreitverfahren um die Bundestagsbeteiligung beim CETA-Abschluss gehen, sondern um die Inhalte von CETA. Also darum, was passiert, wenn das Abkommen tatsächlich endgültig beschlossen wird.

Nach dem Abschluss von CETA können Ausschüsse ohne Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente Entscheidungen treffen. Durch die Investitionsgerichte, die eine Art investorenfreundliche Paralleljustiz zu staatlichen Gerichten darstellen,  können private Konzerne Staaten auf horrende Summen verklagen. Zum Beispiel, weil sie sich durch  irgendeine Notfall-Maßnahmen, die die Staaten zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger ergriffen haben, in ihren Gewinnen beschnitten sehen.

Im Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht drei Auflagen für die vorläufige Anwendung von CETA gemacht:

1. Angewendet werden dürfen nur die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Die vorläufige Anwendung des Schiedsgerichtssystems ist damit ausgeschlossen.

2. Die CETA-Ausschüsse müssen demokratisch an die Parlamente der Mitgliedstaaten rückgebunden werden.

3. Deutschland und andere Mitgliedstaaten müssen die vorläufige Anwendung von CETA einseitig kündigen können.

Unverändert bitte ich Sie die angestrebte Strafanzeige auch wegen der umwelt- und menschenrechtszerstörenden Wirkung der Freihandelsabkommen mit Ihrem Beitritt zu unterstützen. Jede/r kann kostenlos mitmachen.  Auch minderjährige und Ausländer. Es gibt keine Folgen! Sie müssen auch nirgends erscheinen. Hier finden Sie das Beitrittsformular, das Sie nach dem Ausfüllen per Post mir zusenden müssen. Sonst gilt der Beitritt leider nicht.

https://macshot.de/ob2.php

Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein

 

 

 

 

 

 

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