
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich fange mein Update heute sofort mit einem Zitat aus einem ganz neu erschienenen Buch an, denn die Lage ist wirklich ernst.
„Die Lage ist ernst. Die dritte Staatsgewalt steht einen Schritt vor dem Abgrund. Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, und sie fällt tief. Sehr tief. Und wir alle fallen mit ihr.“ Es sollte uns langsam bewusst werden, "dass Skandalurteile kein Zufall sondern, Symptom eines kurz vor dem Zusammenbruch stehenden Rechtsstaates sind". (Thorsten Schleif /Richter am Amtsgericht Dinslaken/: URTEIL: UNGERECHT - Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt)
Unsere Verfassungsbeschwerde gegen EUSFTA wurde vom Verfassungsgericht plötzlich mit Datum 28.10. 2019 abgelehnt. Die Ablehnung haben wir erst am 6.11.2019 erhalten. Also nach dem Einreichen unseres Schnellantrags wegen der Abstimmung im EU-Rat jetzt Freitag über das Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die Ablehnung scheint eine konzertierte Aktion zur Abwehr von Klimaklagen zu sein.
1 . Am 25.10. 2019 wurde der Termin zur Beschließung von EUSFTA auf den 8.11.2019 festgelegt.
2. Am 28.10. 2019 wurde unsere Verfassungsbeschwerde mit Klima- und Umweltrüge gegen EUSFTA nicht zur Entscheidung angenommen.
3. Am 29.10.2019 wurde die Klimaklage von drei Bauernfamilien vor dem Verwaltungsgericht zwar zugelassen, die Klagebefugnis jedoch verneint. Die Anwälte der Bundesregierung argumentierten, dass diese Klage nicht zulässig sei, weil sie gegen die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip verstoße. Die Verpflichtung der Exekutive durch ein Verwaltungsgericht zu einem bestimmten Handeln, wäre ein "schwerer Eingriff in die politische Willensbildung der Bundesregierung und künftiger Bundesregierungen". Die politische Willensbildung der Bundesregierung ist wichtiger als der Schutz der Lebensgrundlagen der Bevölkerung.
https://www.tagesschau.de/inland/klimaklage-gegen-bundesregierung-103.html
Alle bisherigen Freihandelsabkommen (CETA, JEFTA und EUSFTA) erlauben Klimaschutz und generell auch Umweltschutzmaßnahmen nur dann, wenn der Handel dabei nicht gestört wird. Nachhaltigkeit und den Schutz unserer Lebensgrundlagen kann man mit keinem Mittel durchsetzen. Das haben wir mit unserer Verfassungsbeschwerde jetzt probiert.
Wenn die Investoren reinen Vandalismus betreiben und uns aus Gewinnsucht nur Schaden zufügen, können sie in keiner Weise bestraft werden. Die Ablehnung der beiden Klagen zeigt eindeutig, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen nicht mehr einklagbar ist.
Unser Rechtsstaat wird langsam zerstört. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, sagt dazu: „Wir haben das Recht zur zentralen Grundlage unserer Gesellschaft gemacht. Und indem wir das taten, haben wir auch die Basis unserer Demokratie geformt. Wenn wir zulassen, dass der Rechtsstaat beschädigt oder gar zerstört wird, werden wir das verlieren, was uns so viel wert und selbstverständlich ist: die Möglichkeit, in Frieden und Freiheit zu leben. Das darf nicht geschehen!“ (Jens Gnisa: Das Ende der Gerechtigkeit - Ein Richter schlägt Alarm!) Das Misstrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Gerichte ist so groß wie nie zuvor.
Wir brauchen also dringend neue Rahmenbedingungen, die uns die Bewältigung der gegenwärtigen Krise ermöglichen. Das Hauptproblem unserer Zeit ist: Während die transnationalen Konzerne hervorragend organisiert sind, sind die Opfer (=Zivilgesellschaft) dazu bis jetzt nicht fähig, obwohl es dringend notwendig wäre.
Nur durch eine breite Zusammenarbeit in der Zivilgesellschaft können wir erreichen, eine lebenswerte Zukunft zu schaffen und diesen Zerstörungswahn zu stoppen. Gemeinsam könnten wir unsere existentiellen Probleme lösen und das Vertrauen zu unserem Rechtsstaat wieder herstellen.
Worauf warten wir noch? Bis wir nichts mehr zu retten haben? Die Zeit läuft uns davon! Packen wir es gemeinsam an! Wer macht mit? Sie können sich melden: loesungsideen@web.de. Lieben Dank!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Marianne Grimmenstein