
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir können ein wenig hoffen, denn es gibt endlich einige positive Entwicklungen, die sehr begrüßungswert sind.
Die erste gute Nachricht kommt aus Österreich. Österreich lehnt MERCOSUR, das Freihandelsabkommen EU-Südamerika, ab und wird im EU-Rat dagegen stimmen. Das hat kürzlich das österreichische Parlament mit großer Mehrheit beschlossen. Damit blockiert Österreich MERCOSUR.
Die Bundesregierung möchte weiterhin MERCOSUR durchsetzen, aber wenn Österreich im EU-Rat NEIN sagt, ist das Abkommen zum Glück gestorben.
Die zweite gute Nachricht: In unserem Kampf zum Schutz der europäischen Parlamente gegen ihre Entmachtung durch unzählige geplante „Ausschüsse", die auf der Grundlage von EU-Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und EUSFTA entstehen und verbindliche rechtliche Regelungen treffen sollen, ist die sensationelle Entscheidung des britischen Supreme Court (Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) vom 24. September 2019 zum Schutz der uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des britischen Parlaments von herausragender Bedeutung. Das oberste Gericht Großbritanniens hat die Zwangspause des britischen Parlaments für nichtig erklärt.
Hier das YouTube-Video dazu in Englisch:
https://www.youtube.com/watch?v=UeLbVQBupWE
Hier ist die Erläuterung zu dem Urteil in Deutsch:
https://www.sueddeutsche.de/politik/brexit-supreme-court-johnson-1.4612286
In unseren Verfassungsbeschwerden gegen CETA, JEFTA und EUSFTA geht es zentral auch um den Schutz der uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des deutschen Bundestages sowie der Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten einschließlich des Europäischen Parlaments. Wir können nach der einstimmigen Entscheidung des britischen Supreme Courts zugunsten der uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des britischen Parlaments ernsthaft hoffen, dass auch das Bundesverfassungsgericht sich einstimmig zugunsten der uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages entscheidet und die Entscheidungsbefugnisse des Ausschusswesens der Freihandelsabkommen CETA, JEFTA und EUSFTA für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein