Petition updateBürgerklage gegen CETAEin Hoffnungsschimmer am Horizont!
Marianne GrimmensteinGermany
Sep 29, 2019

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir können ein wenig hoffen, denn es gibt endlich einige positive Entwicklungen, die sehr begrüßungswert sind.

Die erste gute Nachricht kommt aus Österreich. Österreich lehnt MERCOSUR, das Freihandelsabkommen EU-Südamerika, ab und wird im EU-Rat dagegen stimmen. Das hat kürzlich das österreichische Parlament  mit großer Mehrheit beschlossen. Damit blockiert Österreich MERCOSUR.

https://www.spiegel.de/politik/ausland/oesterreich-blockiert-umstrittenes-mercosur-freihandelsabkommen-a-1287510.html

Die Bundesregierung möchte weiterhin MERCOSUR durchsetzen, aber wenn Österreich  im EU-Rat NEIN sagt, ist das Abkommen zum Glück gestorben.

Die zweite gute Nachricht: In unserem Kampf zum Schutz der europäischen Parlamente gegen ihre  Entmachtung durch unzählige geplante „Ausschüsse", die auf der  Grundlage von EU-Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und EUSFTA  entstehen und verbindliche rechtliche Regelungen treffen sollen, ist die sensationelle Entscheidung des britischen Supreme  Court (Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) vom 24. September 2019 zum Schutz der uneingeschränkten  Arbeitsfähigkeit des britischen Parlaments von herausragender Bedeutung. Das oberste Gericht Großbritanniens hat die Zwangspause des britischen Parlaments für nichtig erklärt.

Hier das YouTube-Video dazu in Englisch:

https://www.youtube.com/watch?v=UeLbVQBupWE

Hier ist die Erläuterung zu dem Urteil in Deutsch:

https://www.sueddeutsche.de/politik/brexit-supreme-court-johnson-1.4612286

In unseren Verfassungsbeschwerden gegen CETA, JEFTA und EUSFTA  geht es zentral auch um den Schutz der  uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des deutschen Bundestages sowie der  Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten einschließlich des Europäischen  Parlaments. Wir können nach der einstimmigen Entscheidung des britischen Supreme Courts zugunsten der  uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des britischen Parlaments ernsthaft  hoffen, dass auch das Bundesverfassungsgericht sich einstimmig  zugunsten der  uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des Deutschen  Bundestages entscheidet und die Entscheidungsbefugnisse des Ausschusswesens der Freihandelsabkommen CETA, JEFTA und  EUSFTA für verfassungswidrig  und nichtig  erklärt.

Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein

 

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