
Marianne Grimmensteinドイツ
2017/07/11
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
CETA kann im Bundesrat noch gestoppt werden. Nach dem neuen Gutachten des Tübinger Staatsrechts-Professoren Martin Nettesheim muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat CETA zustimmen. Er argumentiert, dass durch CETA Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden. Laut Artikel 23 des Grundgesetzes bedürfen solche Übertragungsgesetze der „Zustimmung des Bundesrats“. Die Zustimmungspflicht erfasse das gesamte Abkommen und nicht nur Materien, die noch in nationaler Verantwortung sind.
Für eine Zustimmung im Bundesrat sind 35 von 69 Länderstimmen erforderlich. Wenn sich alle Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung enthalten, wäre das ein Veto-Block von 49 Stimmen.
Hier können Sie das neue Gutachten lesen:
https://www.foodwatch.org/uploads/media/Nettesheim_Studie_CETA-Grundgesetz_25Juni2017.pdf
Da mehrere ähnliche und problematische Freihandelsabkommen (TiSA, JEFTA) in Anmarsch sind, sind Volksabstimmungen absolut notwendig. Hier ist ein Interview mit mir über die Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor den Volksabstimmungen:
https://sintfluth.de/sintfluth-blog/campaigning-trends-wie-lockt-man-das-volk-aus-der-publikumsrolle
Es fehlt uns nur ein Ausführungsgesetz. Haben Sie Mut und stimmen Sie ab! Hier können Sie das Formular runterladen:
https://goo.gl/dwVsF2
Hier haben Sie den Vergleich der Gesetzvorlagen:
https://goo.gl/LVB5pX
Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein
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