Austausch des Verfahrensbeistands


Austausch des Verfahrensbeistands
Das Problem
Seit zwei Jahren leide ich selbst unter den Aktionen eines Verfahrensbeistands, der sich vom anderen Elternteil manipulieren und instrumentalisieren lassen hat. Persönliche Gespräche wurden verständnisvoll geführt, jedoch im Bericht für das Gericht weder irgendetwas davon aufgeführt oder die Aussagen verdreht und gegen mich verwendet. Viele Verfahrensbeistände sind nicht objektiv oder neutral und haben definitiv nicht das Wohl des Kindes im Auge, sondern richten sich nach den Bedürfnissen des anderen Elternteils, welches sie um den Finger gewickelt hat.
Das Kind wird in den bisherigen Belangen ins kalte Wasser geworfen, ohne jegliche Rücksicht auf seine psychische und seelische Verfassung, ob das Kind schreiend, weinend übergeben wird , noch auf die jetzt klaren Aussagen wie "Nein, ich will nicht". Dies entspricht nicht dem Kindeswohl. Das Kind wurde seit über einem Jahr nicht besucht, nicht angeschaut. Dann schaut man sich eine Übergabe zum Umgang von 20 Sekunden an und kann beurteilen wie sich das Kind entwickelt hat und ist sich felsenfest sicher, dass der Vater sich gut um das Kind kümmern kann. Der Fokus liegt dann auf den Eltern nicht auf dem Kind! Worte des Elternteils, welches das Kind dauerhaft bei sich hat zählen nicht. Es wird noch ins lächerliche gezogen. Verhalten des Kindes, interessiert auch nicht. Eine heile Welt - Vorstellung wie es zwischen den Eltern laufen sollte! Was aber heutzutage einfach nicht immer möglich ist und hier auch definitiv zwei dazu gehören! Für das Kind eine sanfte Umgangsausweitung in betracht kommt, man jedoch gleichzeitig von 35 auf fast 80 Stunden im Monat einen Umgang empfiehlt, was auch noch eine Übernachtung mit einschließt, obwohl das Kind noch nie irgendwo geschlafen hat! Wo ist das eine sanfte Umgangsausweitung? Wo ist hier Rücksicht auf das Kind genommen? Ziel ist nicht die Erfüllung der Elternwünsche!!!! Es ist inakzeptabel, dass ein so wichtiger Rechtsberater bei einer so sensiblen Aufgabe versagt. Das bestehende Rechtssystem scheint nicht die Möglichkeit zu bieten, den Verfahrensbeistand einfach auszutauschen, unabhängig davon, ob dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Anträge auf Befangenheit werden von den meisten Gerichten abgelehnt, wenn der Verfahrensbeistand auf die Frage, ob er befangen ist mit "Nein" antwortet.
Es wird NICHT nach dem individuellen Wohl eines Kindes geschaut und schon gar nicht überprüft.. Weder durch die Jugendämter, noch durch viele Verfahrensbeistände, da sich jeder an dem Recht des Kindes aufhängt, das besagt IN DER REGEL entspricht es dem Kindeswohl Umgang zu beiden Elternteilen zu haben.
Der Paragraph 1684 Abs. 1 geht davon aus, dass es Kindeswohl dienlich sei, wenn das Kind zu beiden Elternteilen Umgang hat-jedoch ohne dabei Gewalt, psychische Erkrankungen, Sucht oder Bindungen zu beachten.
Kinderrechte finden im Familienrecht keinerlei Anwendung.
Der Kinderschutz muss auch bei biologischen Eltern gegeben sein.
Nach § 1697a BGB, der besagt, dass alle Entscheidungen zu treffen sind, die dem Kindeswohl am besten entsprechen würde, wird nicht eingehalten, da es NICHT immer zutreffend ist, dass Umgang und Kontakt zu einem biologischen Elternteil dem Wohl auch entspricht.
In Deutschland werden jährlich rund 150.000 familienrechtliche Verfahren durchgeführt, in denen ein Verfahrensbeistand tätig wird [Deutscher Familiengerichtstag e. V., 2018]. Wie viele andere Kinder leiden unter einer ähnlichen Situation wie die unsrige? Wie viele Familien fühlen sich durch das Verhalten des Verfahrensbeistands ihrer Rechte beraubt? Institutionelle Gewalt vom Feinsten und man ist dieser ausgelieferten.
Wir fordern eine gesetzliche Änderung, die es ermöglicht, einen Antrag auf Austausch des Verfahrensbeistands zu stellen, wenn er sich nicht im besten Interesse des Kindes verhält. Und dazu noch durch die Berichte schriftlich zu lesen und nachzuweisen ist. Jedes Kind hat das Recht auf faire und unvoreingenommene rechtliche Unterstützung. Unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung zu unterstützen und das Wohl der Kinder an erste Stelle zu setzen.
Auch eine Möglichkeit eine objektivere Beurteilung zu ermöglichen, wäre beispielsweise durch den Einsatz eines zweiten Verfahrensbeistandes! Zweitmeinung/Neutrale Meinung!
Ich möchte mit dieser Petition so viele Menschen erreichen, denen es genauso geht. Leute, die mit mir etwas verändern wollen. Es soll sich zukünftig auf alle auswirken. Ich Kämpfe im Namen für alle Betroffenen.
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Das Problem
Seit zwei Jahren leide ich selbst unter den Aktionen eines Verfahrensbeistands, der sich vom anderen Elternteil manipulieren und instrumentalisieren lassen hat. Persönliche Gespräche wurden verständnisvoll geführt, jedoch im Bericht für das Gericht weder irgendetwas davon aufgeführt oder die Aussagen verdreht und gegen mich verwendet. Viele Verfahrensbeistände sind nicht objektiv oder neutral und haben definitiv nicht das Wohl des Kindes im Auge, sondern richten sich nach den Bedürfnissen des anderen Elternteils, welches sie um den Finger gewickelt hat.
Das Kind wird in den bisherigen Belangen ins kalte Wasser geworfen, ohne jegliche Rücksicht auf seine psychische und seelische Verfassung, ob das Kind schreiend, weinend übergeben wird , noch auf die jetzt klaren Aussagen wie "Nein, ich will nicht". Dies entspricht nicht dem Kindeswohl. Das Kind wurde seit über einem Jahr nicht besucht, nicht angeschaut. Dann schaut man sich eine Übergabe zum Umgang von 20 Sekunden an und kann beurteilen wie sich das Kind entwickelt hat und ist sich felsenfest sicher, dass der Vater sich gut um das Kind kümmern kann. Der Fokus liegt dann auf den Eltern nicht auf dem Kind! Worte des Elternteils, welches das Kind dauerhaft bei sich hat zählen nicht. Es wird noch ins lächerliche gezogen. Verhalten des Kindes, interessiert auch nicht. Eine heile Welt - Vorstellung wie es zwischen den Eltern laufen sollte! Was aber heutzutage einfach nicht immer möglich ist und hier auch definitiv zwei dazu gehören! Für das Kind eine sanfte Umgangsausweitung in betracht kommt, man jedoch gleichzeitig von 35 auf fast 80 Stunden im Monat einen Umgang empfiehlt, was auch noch eine Übernachtung mit einschließt, obwohl das Kind noch nie irgendwo geschlafen hat! Wo ist das eine sanfte Umgangsausweitung? Wo ist hier Rücksicht auf das Kind genommen? Ziel ist nicht die Erfüllung der Elternwünsche!!!! Es ist inakzeptabel, dass ein so wichtiger Rechtsberater bei einer so sensiblen Aufgabe versagt. Das bestehende Rechtssystem scheint nicht die Möglichkeit zu bieten, den Verfahrensbeistand einfach auszutauschen, unabhängig davon, ob dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Anträge auf Befangenheit werden von den meisten Gerichten abgelehnt, wenn der Verfahrensbeistand auf die Frage, ob er befangen ist mit "Nein" antwortet.
Es wird NICHT nach dem individuellen Wohl eines Kindes geschaut und schon gar nicht überprüft.. Weder durch die Jugendämter, noch durch viele Verfahrensbeistände, da sich jeder an dem Recht des Kindes aufhängt, das besagt IN DER REGEL entspricht es dem Kindeswohl Umgang zu beiden Elternteilen zu haben.
Der Paragraph 1684 Abs. 1 geht davon aus, dass es Kindeswohl dienlich sei, wenn das Kind zu beiden Elternteilen Umgang hat-jedoch ohne dabei Gewalt, psychische Erkrankungen, Sucht oder Bindungen zu beachten.
Kinderrechte finden im Familienrecht keinerlei Anwendung.
Der Kinderschutz muss auch bei biologischen Eltern gegeben sein.
Nach § 1697a BGB, der besagt, dass alle Entscheidungen zu treffen sind, die dem Kindeswohl am besten entsprechen würde, wird nicht eingehalten, da es NICHT immer zutreffend ist, dass Umgang und Kontakt zu einem biologischen Elternteil dem Wohl auch entspricht.
In Deutschland werden jährlich rund 150.000 familienrechtliche Verfahren durchgeführt, in denen ein Verfahrensbeistand tätig wird [Deutscher Familiengerichtstag e. V., 2018]. Wie viele andere Kinder leiden unter einer ähnlichen Situation wie die unsrige? Wie viele Familien fühlen sich durch das Verhalten des Verfahrensbeistands ihrer Rechte beraubt? Institutionelle Gewalt vom Feinsten und man ist dieser ausgelieferten.
Wir fordern eine gesetzliche Änderung, die es ermöglicht, einen Antrag auf Austausch des Verfahrensbeistands zu stellen, wenn er sich nicht im besten Interesse des Kindes verhält. Und dazu noch durch die Berichte schriftlich zu lesen und nachzuweisen ist. Jedes Kind hat das Recht auf faire und unvoreingenommene rechtliche Unterstützung. Unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung zu unterstützen und das Wohl der Kinder an erste Stelle zu setzen.
Auch eine Möglichkeit eine objektivere Beurteilung zu ermöglichen, wäre beispielsweise durch den Einsatz eines zweiten Verfahrensbeistandes! Zweitmeinung/Neutrale Meinung!
Ich möchte mit dieser Petition so viele Menschen erreichen, denen es genauso geht. Leute, die mit mir etwas verändern wollen. Es soll sich zukünftig auf alle auswirken. Ich Kämpfe im Namen für alle Betroffenen.
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Die Entscheidungsträger*innen





Petition am 17. Juni 2024 erstellt