Aussetzen der Abrissgenehmigung für Riedels Gasthof Neue Mühle

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gabriele Ebert und 14 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Aussetzen der Abrissgenehmigung Riedels Gasthof Neue Mühle

Riedels Gasthof in Neue Mühle, ist eine historisch bis ins 18. Jahrhundert nachweisbare gastronomische Ansiedlung, die ab 1901 durch Familie Riedel zur Naherholungsstätte mit wasserseitiger Anbindung, als touristischer Anziehungspunkt mit bis zu 4000 Plätzen entwickelt wurde. 

 

Die Petition richtet sich an:

Landrat Landkreis Dahme-Spreewald (LDS)

Sven Herzberger

Reutergasse 12
15907 Lübben

landrat@dahme-spreewald.de

 

PSD Bank Berlin-Brandenburg eG

Handjerystr. 34 – 36

12159 Berlin

tim.keller@psd-bb.de

 

Am 8.Juli 2024, wurde durch die Bürgermeisterin von Königs Wusterhausen, Frau Michaela Wiezorek, auf Nachfrage offiziell innerhalb der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bestätigt, dass es für den Gasthof Riedels in Neue Mühle Bebauungspläne durch einen Investor gibt, der dafür den bestehenden Gasthof abreißen will.  

Die PSD Bank BB, beabsichtigt an dieser exponierten Lage Wohnhäuser zu errichten. Bisher gibt es dazu nur Vorstellungen, aber kein genehmigungsfähiges Projekt. Die Entwicklung der Fläche, mit einer Bebauung größer als das bestehende Baurecht, bedarf aber einer Projektierung und nachfolgend einen Antrag auf Erstellung eines B-Planes, der durch die SVV beschlossen werden muss.

Diese Entwicklung bedarf erfahrungsgemäß zwischen 4 und 5 Jahren. Der Abriss zum jetzigen Zeitpunkt würde also für diese Zeit ein brachliegendes Gelände ergeben. Daran ändert auch der Erhalt des aus Feldsteinen errichteten Gebäudes nichts, da es an die Medien (Wasser, Strom, Abwasser usw.) des Hauptgebäudes angebunden ist, die bei einem Abriss getrennt werden müssen. Somit wäre es dem Verfall preisgegeben.

Der Artikel 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht. In dieses möchten die Unterzeichner auch nicht eingreifen. Die Forderung besteht darin, den Abriss auszusetzen, bis ein genehmigungsfähiges Projekt vorliegt. In diesem Projekt soll eine Gastronomie mit freiem Betretungsrecht der wasserseitigen Anbindung sein, um den Charakter der Naherholung und den touristischen Wert des Objektes, im Einklang mit einer Wohnsiedlung zu erhalten. 

Der Abriss zum jetzigen Zeitpunkt beinhaltet gleichsam die Vernichtung von 25 Arbeitsplätzen, die mit dem Objekt verbunden sind. Der Erhalt dieser Arbeitsplätze, auf eine längst mögliche Zeit, sollte für alle Beteiligten oberste Priorität haben. Es sind nicht nur 25 Arbeitsplätze, vielmehr sind es 25 Familienschicksale, die dort ihre finanzielle Absicherung haben. Denn auch das regelt das GG, in seinem Artikel 12 (1). 

Der Abriss zum jetzigen Zeitpunkt wäre auch ein eklatanter Verstoß gegen das Ressourcenschutzrecht. Unter Ressourcennutzung versteht man „Der Grad, bis zu dem die Ressourcen gemäß den in den Anforderungen definierten Mengen und Arten genutzt werden können, wenn eine Komponente oder ein System ihre bzw. seine Funktionen ausführt.

Nach dieser Gesamtbetrachtung fordern die Unterzeichner das Abrissrecht auszusetzen, bis ein entsprechendes Projekt vorliegt, über das dann entschieden werden kann.  

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Uwe KretschmarPetitionsstarter*in

7.271

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Das Problem

Aussetzen der Abrissgenehmigung Riedels Gasthof Neue Mühle

Riedels Gasthof in Neue Mühle, ist eine historisch bis ins 18. Jahrhundert nachweisbare gastronomische Ansiedlung, die ab 1901 durch Familie Riedel zur Naherholungsstätte mit wasserseitiger Anbindung, als touristischer Anziehungspunkt mit bis zu 4000 Plätzen entwickelt wurde. 

 

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Sven Herzberger

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Am 8.Juli 2024, wurde durch die Bürgermeisterin von Königs Wusterhausen, Frau Michaela Wiezorek, auf Nachfrage offiziell innerhalb der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bestätigt, dass es für den Gasthof Riedels in Neue Mühle Bebauungspläne durch einen Investor gibt, der dafür den bestehenden Gasthof abreißen will.  

Die PSD Bank BB, beabsichtigt an dieser exponierten Lage Wohnhäuser zu errichten. Bisher gibt es dazu nur Vorstellungen, aber kein genehmigungsfähiges Projekt. Die Entwicklung der Fläche, mit einer Bebauung größer als das bestehende Baurecht, bedarf aber einer Projektierung und nachfolgend einen Antrag auf Erstellung eines B-Planes, der durch die SVV beschlossen werden muss.

Diese Entwicklung bedarf erfahrungsgemäß zwischen 4 und 5 Jahren. Der Abriss zum jetzigen Zeitpunkt würde also für diese Zeit ein brachliegendes Gelände ergeben. Daran ändert auch der Erhalt des aus Feldsteinen errichteten Gebäudes nichts, da es an die Medien (Wasser, Strom, Abwasser usw.) des Hauptgebäudes angebunden ist, die bei einem Abriss getrennt werden müssen. Somit wäre es dem Verfall preisgegeben.

Der Artikel 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht. In dieses möchten die Unterzeichner auch nicht eingreifen. Die Forderung besteht darin, den Abriss auszusetzen, bis ein genehmigungsfähiges Projekt vorliegt. In diesem Projekt soll eine Gastronomie mit freiem Betretungsrecht der wasserseitigen Anbindung sein, um den Charakter der Naherholung und den touristischen Wert des Objektes, im Einklang mit einer Wohnsiedlung zu erhalten. 

Der Abriss zum jetzigen Zeitpunkt beinhaltet gleichsam die Vernichtung von 25 Arbeitsplätzen, die mit dem Objekt verbunden sind. Der Erhalt dieser Arbeitsplätze, auf eine längst mögliche Zeit, sollte für alle Beteiligten oberste Priorität haben. Es sind nicht nur 25 Arbeitsplätze, vielmehr sind es 25 Familienschicksale, die dort ihre finanzielle Absicherung haben. Denn auch das regelt das GG, in seinem Artikel 12 (1). 

Der Abriss zum jetzigen Zeitpunkt wäre auch ein eklatanter Verstoß gegen das Ressourcenschutzrecht. Unter Ressourcennutzung versteht man „Der Grad, bis zu dem die Ressourcen gemäß den in den Anforderungen definierten Mengen und Arten genutzt werden können, wenn eine Komponente oder ein System ihre bzw. seine Funktionen ausführt.

Nach dieser Gesamtbetrachtung fordern die Unterzeichner das Abrissrecht auszusetzen, bis ein entsprechendes Projekt vorliegt, über das dann entschieden werden kann.  

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Uwe KretschmarPetitionsstarter*in

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Petition am 18. Juli 2024 erstellt