Anerkennung für gleichwertige Arbeit – keine Altersarmut für qualifizierte Frauen!


Anerkennung für gleichwertige Arbeit – keine Altersarmut für qualifizierte Frauen!
Das Problem
Rentenreparatur für akademisch ausgebildete Frauen der Kohorte 1950 bis Mitte 1960, betroffen von Pillenknick, Lehrerschwemme und staatlichem Einstellungsstopp mit Blockierung ihrer Ausbildungsberufe.
Beziehungsarbeit ist Gesellschaftsarbeit!
Zehntausende Männer und Frauen der Jahrgänge 1950 bis ca. 1965 haben in den 70er, 80er Jahren hochqualifizierte akademische Ausbildungen abgeschlossen, lebenslang gearbeitet und Verantwortung übernommen – oft weit über die Regelarbeitszeit hinaus.
Trotzdem liegen gerade die Renten der hochqualifizierten betroffenen Frauen – West - im Durchschnitt unterhalb der Existenzsicherung.
Warum ist das so?
Staatlich induzierte Einstellungsstopps seit den 1970er Jahren im Lehramt und die Monopsonstellung des Staates verhinderten komplett das angestrebte Erwerbsleben.
Besonders Frauen waren betroffen, da die Gesellschaft auf die „Alleinverdiener-Ehe“ setzte und Frauen ja „ohnehin Kinder kriegen“. Die Pille hatte aber vieles verändert, die Frauen konnten mehr steuern und wollten in ihrem Beruf arbeiten.
Aber durch diese staatlichen Entscheidungen mussten sie auf andere Berufsbereiche ausweichen, in denen sie nicht willkommen waren und unterbezahlt wurden – das nannte man „überqualifiziert“ – Frauen arbeiteten zum Beispiel als Therapeutinnen, Betreuerinnen, Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen – alles Care-Berufe , oft befristet als ABM-Stellen, häufig an das Religionsbekenntnis gebunden, stundenweise oder gar ehrenamtlich – aber nirgends rentenrechtlich relevant.
Ebenso wurden und werden Kindererziehungsjahre, Pflege, Teilzeit wegen Alleinerziehens, Selbstständigkeit rentenrechtlich nicht anerkannt.
Riester-Renten, Betriebsrenten wurden wegen Geringfügigkeit als Zwangs-Einmalzahlungen ausgeschüttet, große Teile gingen als Provisionszahlungen an die Vermittler und so wirkungslos.
Alles selbst verschuldet?
Mitnichten. Ein Staat, der Ausbildung fordert und Frauen akademische Berufschancen verspricht, um Zigtausenden anschließend kollektiv in großem Maßstab die Tür zu den Berufen zu verschließen, ist seiner Verantwortung nicht gerecht geworden.
Männer sind ähnlich betroffen, hatten aber unter denselben Bedingungen mehr Chancen. Viele erreichten trotz kürzerer Erwerbszeiten oft die doppelte Altersabsicherung, denn sie waren dem körperlichen Risiko, das Kinderkriegen, Nachwuchsbetreuung jahrzehntelang bedeutet, sowie der im westlichen politischen Umfeld üblichen wirtschaftlichen und sozialen Ausgrenzung während dieser Zeit nicht ausgesetzt.
Pillenknick und veränderte Familiensituationen bedeuteten vor allem für die fortschrittlichen unter den Frauen, dass sie sich vermehrt in prekäre Arbeitsverhältnisse genötigt sahen, obgleich sie dem Gleichberechtigungsversprechen der Parteien gefolgt waren.
Beispielhafte Fälle:
Eine Frau der Kohorte, geb. 1951, über 40 Jahre hochqualifiziert in IT, Lehre, psychotherapeutischer Praxis tätig, als Alleinerziehende ihr Kind finanziell bis zum Abschluss der Ausbildung begleitend, daher jahrelang hälftig Teilzeit in Festanstellung, hälftig selbständig – also 8-Stundentag – ihre Rente liegt mit 1000 EUR unterhalb der Grundsicherung.
Würde sie heute – mit 74 – aufhören zu arbeiten, fiele sie unmittelbar dem Staat zur Last – demselben Staat, der sie um ihren Ausbildungsberuf gebracht hat.
Sie steht schlechter da als jeder Nichtqualifizierte, der weder in die Rente noch das deutsche Steuersystem eingezahlt hat.
Gerecht?
Ein Mann, ähnliche Ausbildung als Lehrer, ebenfalls Opfer der Nichteinstellung, nach Umschulung und spätem Einstieg ca. 32 Jahre in qualifizierter Arbeit, aber ohne Kinder, konnte immer Vollzeit arbeiten, auch in geringer bezahlte Tätigkeit die doppelte Rente – obgleich auch er durch die staatlich induzierte Arbeitslosigkeit in den 80er Jahren einen Erwerbsknick erlitt.
Noch auffälliger wird die Diskrepanz zwischen gleichwertig ausgebildeten Männern und Frauen im Westen, wenn sie zwar vom Monopson Staat nach etwa 4-6jähriger Ausbildung als Lehrer trotz Bestnote wie alle anderen Zigtausende nicht eingestellt wurden – jedoch dank besserer politischer Vernetzung Begünstigung erfuhren und doch noch eine reguläre staatliche Anstellung erhielten.
Selber schuld ?
Ehemalige DDR-Bürgerinnen oder –Bürger erhielten nach der Wende gezielte Rentenreparaturen als Ausgleich für staatliche Ungerechtigkeit: etwa das Verbot zu studieren.
Die West-Frauenkohorte wurde durch Blockierung und Einstellungsstopps vergleichbar behindert und steht heute mit unterdurchschnittlichen Renten da – jedoch medial und strukturell ignoriert.
Verschwunden? Das „Verschwinden aus der öffentlichen Wahrnehmung“ ist u.a. dem Umstand zu verdanken, dass fertig ausgebildete Lehrerinnen keinerlei Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung erworben hatten, daher sich nirgendwo statistisch relevant melden mussten und privat nach Lösungen ihrer prekären Lage suchten – oft notgedrungen im überholten Alleinverdienermodell „Ehe“ eine ersatzweise Altersabsicherung erhofften.
Doch was, wenn die Ehe nicht hielt, der Mann verstarb, die Kinder ohne Trauschein der Eltern zur Welt kamen, der Mann sich nicht verantwortlich zeigte?
Für die gewandelte Gesellschaft hat die Rentenabsicherung und gesetzliche Neuorientierung nie stattgefunden.
Diese Frauen haben Kinder, Enkel, Familien. Ungerechtigkeit bleibt nicht unbemerkt. Die Unzufriedenheit mit staatlicher Ignoranz wächst überall. Wir wollen, dass die eklatantesten Fehler aufgearbeitet werden.
Wir fordern:
1. Gesonderte gründliche Prüfung der Rentenlage der Frauenkohorte 1950–1965
Politische und rechtliche Maßnahmen zur Korrektur der systemischen Benachteiligung.
2. Anerkennung sämtlicher Lebensarbeitszeiten
Teilzeit, Selbstständigkeit, Kindererziehung, Pflege und Beziehungsarbeit müssen rentenrechtlich neu gewertet und berücksichtigt werden.
3. Nachträgliche Aufstockung verpuffter Riester-Renten und Betriebsrenten,
Einmalzahlungen und hochversteuerte Beträge müssen die nachträgliche Chance erhalten, auf die Altersabsicherung angerechnet zu werden.
4. Politische Intervention und Reform
Die Rentenkommission muss dieses strukturelle Unrecht anerkennen und gesetzgeberisch korrigieren, damit Altersarmut für qualifizierte Frauen verhindert wird.
2.054
Das Problem
Rentenreparatur für akademisch ausgebildete Frauen der Kohorte 1950 bis Mitte 1960, betroffen von Pillenknick, Lehrerschwemme und staatlichem Einstellungsstopp mit Blockierung ihrer Ausbildungsberufe.
Beziehungsarbeit ist Gesellschaftsarbeit!
Zehntausende Männer und Frauen der Jahrgänge 1950 bis ca. 1965 haben in den 70er, 80er Jahren hochqualifizierte akademische Ausbildungen abgeschlossen, lebenslang gearbeitet und Verantwortung übernommen – oft weit über die Regelarbeitszeit hinaus.
Trotzdem liegen gerade die Renten der hochqualifizierten betroffenen Frauen – West - im Durchschnitt unterhalb der Existenzsicherung.
Warum ist das so?
Staatlich induzierte Einstellungsstopps seit den 1970er Jahren im Lehramt und die Monopsonstellung des Staates verhinderten komplett das angestrebte Erwerbsleben.
Besonders Frauen waren betroffen, da die Gesellschaft auf die „Alleinverdiener-Ehe“ setzte und Frauen ja „ohnehin Kinder kriegen“. Die Pille hatte aber vieles verändert, die Frauen konnten mehr steuern und wollten in ihrem Beruf arbeiten.
Aber durch diese staatlichen Entscheidungen mussten sie auf andere Berufsbereiche ausweichen, in denen sie nicht willkommen waren und unterbezahlt wurden – das nannte man „überqualifiziert“ – Frauen arbeiteten zum Beispiel als Therapeutinnen, Betreuerinnen, Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen – alles Care-Berufe , oft befristet als ABM-Stellen, häufig an das Religionsbekenntnis gebunden, stundenweise oder gar ehrenamtlich – aber nirgends rentenrechtlich relevant.
Ebenso wurden und werden Kindererziehungsjahre, Pflege, Teilzeit wegen Alleinerziehens, Selbstständigkeit rentenrechtlich nicht anerkannt.
Riester-Renten, Betriebsrenten wurden wegen Geringfügigkeit als Zwangs-Einmalzahlungen ausgeschüttet, große Teile gingen als Provisionszahlungen an die Vermittler und so wirkungslos.
Alles selbst verschuldet?
Mitnichten. Ein Staat, der Ausbildung fordert und Frauen akademische Berufschancen verspricht, um Zigtausenden anschließend kollektiv in großem Maßstab die Tür zu den Berufen zu verschließen, ist seiner Verantwortung nicht gerecht geworden.
Männer sind ähnlich betroffen, hatten aber unter denselben Bedingungen mehr Chancen. Viele erreichten trotz kürzerer Erwerbszeiten oft die doppelte Altersabsicherung, denn sie waren dem körperlichen Risiko, das Kinderkriegen, Nachwuchsbetreuung jahrzehntelang bedeutet, sowie der im westlichen politischen Umfeld üblichen wirtschaftlichen und sozialen Ausgrenzung während dieser Zeit nicht ausgesetzt.
Pillenknick und veränderte Familiensituationen bedeuteten vor allem für die fortschrittlichen unter den Frauen, dass sie sich vermehrt in prekäre Arbeitsverhältnisse genötigt sahen, obgleich sie dem Gleichberechtigungsversprechen der Parteien gefolgt waren.
Beispielhafte Fälle:
Eine Frau der Kohorte, geb. 1951, über 40 Jahre hochqualifiziert in IT, Lehre, psychotherapeutischer Praxis tätig, als Alleinerziehende ihr Kind finanziell bis zum Abschluss der Ausbildung begleitend, daher jahrelang hälftig Teilzeit in Festanstellung, hälftig selbständig – also 8-Stundentag – ihre Rente liegt mit 1000 EUR unterhalb der Grundsicherung.
Würde sie heute – mit 74 – aufhören zu arbeiten, fiele sie unmittelbar dem Staat zur Last – demselben Staat, der sie um ihren Ausbildungsberuf gebracht hat.
Sie steht schlechter da als jeder Nichtqualifizierte, der weder in die Rente noch das deutsche Steuersystem eingezahlt hat.
Gerecht?
Ein Mann, ähnliche Ausbildung als Lehrer, ebenfalls Opfer der Nichteinstellung, nach Umschulung und spätem Einstieg ca. 32 Jahre in qualifizierter Arbeit, aber ohne Kinder, konnte immer Vollzeit arbeiten, auch in geringer bezahlte Tätigkeit die doppelte Rente – obgleich auch er durch die staatlich induzierte Arbeitslosigkeit in den 80er Jahren einen Erwerbsknick erlitt.
Noch auffälliger wird die Diskrepanz zwischen gleichwertig ausgebildeten Männern und Frauen im Westen, wenn sie zwar vom Monopson Staat nach etwa 4-6jähriger Ausbildung als Lehrer trotz Bestnote wie alle anderen Zigtausende nicht eingestellt wurden – jedoch dank besserer politischer Vernetzung Begünstigung erfuhren und doch noch eine reguläre staatliche Anstellung erhielten.
Selber schuld ?
Ehemalige DDR-Bürgerinnen oder –Bürger erhielten nach der Wende gezielte Rentenreparaturen als Ausgleich für staatliche Ungerechtigkeit: etwa das Verbot zu studieren.
Die West-Frauenkohorte wurde durch Blockierung und Einstellungsstopps vergleichbar behindert und steht heute mit unterdurchschnittlichen Renten da – jedoch medial und strukturell ignoriert.
Verschwunden? Das „Verschwinden aus der öffentlichen Wahrnehmung“ ist u.a. dem Umstand zu verdanken, dass fertig ausgebildete Lehrerinnen keinerlei Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung erworben hatten, daher sich nirgendwo statistisch relevant melden mussten und privat nach Lösungen ihrer prekären Lage suchten – oft notgedrungen im überholten Alleinverdienermodell „Ehe“ eine ersatzweise Altersabsicherung erhofften.
Doch was, wenn die Ehe nicht hielt, der Mann verstarb, die Kinder ohne Trauschein der Eltern zur Welt kamen, der Mann sich nicht verantwortlich zeigte?
Für die gewandelte Gesellschaft hat die Rentenabsicherung und gesetzliche Neuorientierung nie stattgefunden.
Diese Frauen haben Kinder, Enkel, Familien. Ungerechtigkeit bleibt nicht unbemerkt. Die Unzufriedenheit mit staatlicher Ignoranz wächst überall. Wir wollen, dass die eklatantesten Fehler aufgearbeitet werden.
Wir fordern:
1. Gesonderte gründliche Prüfung der Rentenlage der Frauenkohorte 1950–1965
Politische und rechtliche Maßnahmen zur Korrektur der systemischen Benachteiligung.
2. Anerkennung sämtlicher Lebensarbeitszeiten
Teilzeit, Selbstständigkeit, Kindererziehung, Pflege und Beziehungsarbeit müssen rentenrechtlich neu gewertet und berücksichtigt werden.
3. Nachträgliche Aufstockung verpuffter Riester-Renten und Betriebsrenten,
Einmalzahlungen und hochversteuerte Beträge müssen die nachträgliche Chance erhalten, auf die Altersabsicherung angerechnet zu werden.
4. Politische Intervention und Reform
Die Rentenkommission muss dieses strukturelle Unrecht anerkennen und gesetzgeberisch korrigieren, damit Altersarmut für qualifizierte Frauen verhindert wird.
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Kommentare von Unterstützer*innen
Petition am 21. Dezember 2025 erstellt