Petition updateRÜSTUNSKONZERNE MÜSSEN FÜR FLÜCHTLINGE ZAHLENZivilsteuergesetz - Bitte, mischen Sie sich ein!
Ursula MathernMerxheim, Germany
Aug 19, 2017
Liebe UnterstützerINNEN, M. E. bietet die Plattform „https://www.abgeordnetenwatch.de I Weil Transparenz Vertrauen schafft“ eine gute Möglichkeit, sich aktiv in den Wahlkampf einzumischen, die KandidatINNEN in Ihrem Wahlkreis mit den Fragen zu konfrontieren, die Ihnen unter den Nägeln brennen und manchen Fragestellungen auch mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Rüstung/Krieg/Frieden ist für mich ein sehr wichtiger Themenkomplex. Dass das Netzwerk Friedenssteuer bereits ein Konzept für ein Zivilsteuergesetz entwickelt hat, verdient in hohem Maße Öffentlichkeit und Unterstützung, zumal es dabei um ganz Grundsätzliches geht. Denn über die Steuer finanziert jedeR von uns Rüstung und Krieg mit, ob wir wollen oder nicht. Leider habe ich selber mein Fragenkontingent bei Abgeordnetenwatch bereits ausgeschöpft. Umso mehr bitte ich Sie darum, diese Möglichkeit zu nutzen. Sie brauchen auf der o. g. Plattform lediglich Ihre Postleitzahl oder die Namen Ihrer Abgeordneten einzugeben. Hier ein Textvorschlag: Thema: Demokratie und Bürgerrechte Sehr geehrte Ich trete für eine gesetzliche Regelung ein, nach der niemand gegen sein Gewissen gezwungen werden darf, durch Steuern und Abgaben zur Finanzierung von Militär und Rüstung beizutragen. Stattdessen ist die Verwendung dieser Zahlungen für zivile Aufgaben sicherzustellen Das Netzwerk Friedenssteuer hat bereits ein Konzept für ein Zivilsteuergesetz entwickelt. Dem gemäß würde es möglich, direkte und indirekte Steuern zu zahlen, ohne dadurch Rüstung und Militär, Kriegsvorbereitung und Kriege mitzufinanzieren. Die Rechte von Steuerzahlenden, die anderer Überzeugung sind, würden dabei nicht verletzt, denn alle Steuerzahlenden würden im jeweiligen Steuerformular ankreuzen können, ob der entsprechende Steueranteil auch in den Bundesmilitärfonds oder nur in den allgemeinen Zivilhaushalt (daher der Name „Zivilsteuergesetz“) fließen soll. Durch dieses Zivilsteuergesetz ist vom Bund ein unselbständiges Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“ einzurichten, das durch den Bundesminister der Verteidigung verwaltet wird. Aus dem Bundesmilitärfonds sind alle Ausgaben zu finanzieren, die Militär und Rüstung betreffen. Außerhalb des Bundesmilitärfonds gibt es keine steuerfinanzierten Ausgaben für diesen Zweck. Zuschüsse oder Darlehen der Länder oder anderer steuerfinanzierter Körperschaften für den Bundesmilitärfonds sind ausgeschlossen. Der Bundesmilitärfonds wird ausschließlich durch einen Prozentsatz der Einkommens- bzw. Lohnsteuer finanziert. Der Anteil der Länder an der Einkommenssteuer bleibt unberührt. Der Prozentsatz wird durch das Haushaltsgesetz vom Bundestag einmal jährlich festgelegt. Einkommens- bzw. lohnsteuerpflichtigen Personen wird gemäß Art. 4 GG das Recht eingeräumt, dass ihre Einkommens- bzw. Lohnsteuern zu 100 % den zivilen Haushalten zufließen. Meine Frage an Sie: Werden Sie diesen Gesetzentwurf - im Falle Ihrer Wahl – aktiv unterstützen? Mit freundlichen Grüßen Vielen Dank!!!
Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X