Mise à jour sur la pétitionAgenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!Nun ist das Bundessozialgericht am Zug...
Beate KutschkeBerlin, AL, Allemagne
6 janv. 2019

...zu unseren Fragen Stellung zu nehmen, die wir in den Nichtzulassungsbeschwerden gestellt haben:

1. Sind Vorladungen durch die Agentur für Arbeit mit der Leerformel-Begründung “Ich möchte mit Ihnen ein Gespräch zu ihrer beruflichen Situation führen” rechtmäßig? Alle anderen Bundesgerichte, die sich zu Leerformeln geäußert haben, haben entschieden: Leerformeln sind unzulässig, wenn sie als Rechtfertigung dafür dienen sollen, dass der Staat in die Rechte von Bürger*innen eingreift. Mit Leerformeln zwingen Behörden Bürger*innen zu Handlungen wider deren Willen und entziehen ihr Vorgehen zugleich der rechtlichen Überprüfung.

2. Wie genau definiert sich "Bereitschaft zur Annahme jeden zumutbaren Jobs" - eine zentrale Bedingung, wenn man ALG I oder II erhalten will? Aktuell kann fast jede Äußerung und jedes Verhalten - wie z.B. die Mitteilung eines konkreten Jobwunschs oder wie in meinem Fall der Widerspruch gegen Meldeaufforderungen mit Passepartout-Begründung - von einem missgünstigen Arbeitsvermittler als mangelnde Bereitschaft gedeutet und mit der Streichung sämtlicher Leistungen sanktioniert werden. Dies gilt selbst dann, wenn es gar keine konkreten Jobangebote gab.

Zu einem Rechtsstaat, in dessen Zentrum die Menschenwürde steht, passt ein Arbeitslosenmanagement, das konstruktiv mit Menschen umgeht und auf deren Eigenmotivation baut. Da haben Sanktionen, da hat Willkür, die sich auf Leerformeln und vermeintliche Gesinnungsforschung stützt, nichts zu suchen.

Hier und hier findet Ihr unsere rechtliche Argumentation im Detail.

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