Agenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!

Agenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!
Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter dürfen Erwerbslose zu Meldeterminen einladen. Seit mindestens fünfzehn Jahren erhalten viele Erwerbslose nichtssagende Meldeaufforderungen für Meldetermine ohne Sinn und Zweck bei gleichzeitigen Sanktionen für Meldeversäumnisse. Für jedes Versäumnis eines Meldetermins kürzt das Jobcenter ALG-II-Empfängern über drei Monate das Existenzminimum, insgesamt mehr als 120 €. ALG-I-Empfänger werden mit bis zu 470 € pro versäumtem Termin sanktioniert.
Die Meldeaufforderungen, die zu Meldeterminen einladen, enthalten in der Regel keine Angaben dazu, was beim Meldetermin erreicht oder getan werden soll. Sie geben häufig nur an, dass die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter ein Gespräch zur beruflichen Situation führen wollen. Diese Angabe ist so allgemein, dass sie auf alle Personen im arbeitsfähigen Alter passt, selbst wenn sie gar nicht erwerbslos sind. Zielführende Beratung und Unterstützung erhalten Erwerbslose bei den Meldeterminen meist nicht.
Ich, Beate Kutschke, bin Wissenschaftlerin mit Leib und Seele und arbeite regelmäßig viele Stunden länger, als mein Arbeitsvertrag vorsieht. Wie viele meiner Kollegen/innen in Deutschland habe ich immer nur befristete Arbeitsverträge. Sie dauern ein paar Monate bis wenige Jahre. Es ist nicht einfach, nahtlos eine weitere Forschungsfinanzierung zu erhalten. Ich bin daher immer wieder vorübergehend ohne Einkommen und beantrage dann ALG I.
Nachdem ich zwecklose Meldetermine nach Aufforderungen mit nichtssagenden Begründungen erlebt hatte, habe ich 2013/2014 gegen insgesamt fünf Meldeaufforderungen Widersprüche eingelegt. Die Meldeversäumnisse wurden sanktioniert. Seither lasse ich vom Gericht überprüfen, ob Meldeaufforderungen mit nichtssagenden Begründungen zu Meldeterminen ohne Sinn und Zweck rechtmäßig sind.
Anhand meines Falls lässt sich nachweisen, dass die Agenturen für Arbeit Meldeaufforderungen automatisiert versenden, ohne dass sie vorher prüfen, ob überhaupt ein Meldegrund vorliegt und was sie beim Meldetermin machen wollen.
Das muss sich ändern. Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Weisen Sie die Agenturen für Arbeit und Jobcenter an, Meldeaufforderungen nur zu versenden, wenn die Behörde die Erwerbslosen kompetent beraten kann! Einladungen nur zu konkreten Anlässen und mit nachvollziehbarer Begründung; keine Meldetermine, wenn der Meldezweck auch per Email, Post oder Telefonat erreicht werden kann. (Offiziellen Petitionsbrief lesen!)
Die Petition wird unterstützt von :
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e. V.
Donnerschweer Str. 55
26123 Oldenburg
Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.
Spanheimstr. 11
13357 Berlin
Demokratie in Bewegung
Brunnenstraße 64/65
13355 Berlin
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V.
Friedberger Anlage 24
60316 Frankfurt am Main
Sanktionsfrei e.V.
Mittelweg 50
12053 Berlin
Tacheles e.V.
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal