Petition updateAgenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!Richter*innen schauen weg - wir bleiben dran!
Beate KutschkeBerlin, AL, Germany
Nov 7, 2018

Wir hatten uns schon auf den Termin zur mündlichen Verhandlung am 22. August vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gefreut. Wir hatten erwartet, dass sich das Gericht ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen würde, ob Meldeaufforderungen mit der formelhaften Begründung “Gespräch zur beruflichen Situation” rechtmäßig sind. Diese Frage ist für Millionen von Bürger*innen wichtig. Falls es sich bei der Begründung um eine unzulässige “Leerformel” handeln sollte, dann wären unzählige Sanktionen wegen Meldeversäumnis zu Unrecht verhängt worden. Pikant dabei: bemerkenswerte 77 % aller Hartz-IV-Sanktionen sind Sanktionen wegen Meldeversäumnissen!

Zu unserer Enttäuschung hatte der 18. Senat des Landessozialgerichts überhaupt keine Lust, die Rechtsfrage inhaltlich zu klären. Der Vorsitzende war gereizt und ungeduldig und unterbrach unseren Vortrag wiederholt, so dass wir schließlich sogar die Verletzung des rechtlichen Gehörs rügen mussten.

Die Lustlosigkeit der Richter*innen hat sich dann auch im Urteil niedergeschlagen. Dort hat das Gericht nur lapidar festgestellt, dass die streitgegenständlichen Meldeaufforderungen rechtmäßig seien, weil „die verwendeten Textbausteine [im vorliegenden Fall] ‚passen’.“ Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Eine Leerformel passt natürlich immer!

Wir wenden uns jetzt an das Bundessozialgericht und gehen davon aus, dort auf motiviertere, engagiertere Richter*innen zu treffen, denen es ein ehrliches Anliegen ist, drängende Rechtsfragen zu klären, die die Grundrechte von derart vielen Menschen betreffen.

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