Actualización de la peticiónAgenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!Mündliche Verhandlung am 22. August beim LSG Berlin-Brandenburg: Alle sind herzlich eingeladen!
Beate KutschkeBerlin, AL, Alemania
9 ago 2018

Am 22. August 2018, 13.00 Uhr, findet im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam, Saal 1, die mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit von Meldeaufforderungen mit der Begründung „Gespräch zur beruflichen Situation“ statt. Es wird in der Verhandlung u.a. darum gehen, ob Meldeaufforderungen mit Passepartout-Begründung (wie „Gespräch zur beruflichen Situation“) den Empfängern der Meldeaufforderung die Möglichkeit geben zu überprüfen, ob die zur Meldung auffordernde Behörde (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) tatsächlich einen Meldezweck gemäß § 309 Abs. 2 SGB III verfolgt. Es wird darum gehen, ob Meldeaufforderungen mit Passepartout-Begründung nicht vielmehr der Praxis Vorschub leisten, dass Agenturen für Arbeit und Jobcenter Meldeaufforderungen versenden, ohne vorher zu prüfen, ob überhaupt ein Meldegrund vorliegt. Die Folge sind dann Meldetermine ohne Sinn und Zweck.

Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent für verschiedene Zeitungen in Deutschland, hat über den Fall vor einigen Monaten berichtet: www.taz.de/!5440608/

Die Verhandlung am 22. August ist öffentlich. Bitte kommt, um zu signalisieren, dass von den Meldeaufforderungen mit Passepartout-Begründungen und Meldeterminen ohne Sinn und Zweck mehr als eine einzelne Bürgerin betroffen ist.

Vielen Dank an Alle, die an der Umfrage teilgenommen haben.

Hier eine kurze Zusammenfassung der bisher vorliegenden Antworten: Die Mehrheit der Meldeaufforderungen werden mit der Passepartout-Begründung „Gespräch zur beruflichen Situation/Zukunft“ begründet. In der Mehrzahl der Meldetermine im Anschluss an die Passepartout-Begründung fand weder ein Gespräch statt noch war der Inhalt der Meldetermine die berufliche Situation oder Zukunft des Adressaten der Meldeaufforderung. Alle Teilnehmer an der Umfrage bemängeln, dass ihrer Wahrnehmung nach der Meldetermin in Hinblick auf die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit nicht zweckmäßig war.

Weitere Antworten zu der Umfrage sind sehr willkommen, damit die Ergebnisse repräsentativer sind!

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