Abschaffung der 30-Stunden-Grenze für pflegende Angehörige

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gudrun Kreher und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte den Deutschen Bundestag, die gesetzliche Begrenzung der Wochenarbeitszeit für pflegende Angehörige auf maximal 30 Stunden (§ 19 SGB XI) zu überarbeiten.
Die bisherige Regelung benachteiligt pflegende Angehörige erheblich und wird der Lebensrealität vieler Betroffener nicht gerecht.

Ich beantrage daher die Abschaffung der 30-Stunden-Grenze oder alternativ eine der unten genannten Reformmodelle.

 
🟦 Hauptforderung (Option A)
Abschaffung der 30-Stunden-Grenze für pflegende Angehörige
Die derzeitige Regelung führt zu folgenden Problemen:

Ungleichbehandlung
Selbstständige dürfen uneingeschränkt arbeiten und erhalten trotzdem Rentenpunkte als Pflegeperson.
Angestellte erhalten diese nur, wenn sie unter 30 Stunden bleiben.
Dies ist sozial ungerecht und diskriminierend.
Behinderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Viele Angehörige müssen arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die 30-Stunden-Grenze zwingt sie aber in die Teilzeit — oder dazu, die Pflege ganz aufzugeben.
Rentenbenachteiligung
Pflegearbeit wird real geleistet, aber nicht anerkannt, sobald man ein paar Stunden „zu viel“ arbeitet.
Diese gesetzliche Abwertung der Pflege ist nicht hinnehmbar.
Demografischer Wandel ignoriert
Immer mehr Menschen pflegen Angehörige neben dem Job.
Die gesetzliche Regelung ist jedoch aus einer Zeit, in der die Lebensrealität völlig anders war.
Ich bitte daher um die vollständige Abschaffung der 30-Stunden-Grenze.

 
🟩 Alternative Lösungsmodelle (Option B und C)
(Diese sollen in der Petition ausdrücklich als Alternativen geprüft werden.)

 
Option B – Anhebung der Arbeitszeitgrenze oder Einführung eines Flexi-Modells
Falls eine komplette Abschaffung politisch nicht sofort möglich ist, schlage ich folgende Varianten vor:

Erhöhung der Grenze auf 35 oder 40 Stunden
Durchschnittsmodell: Bewertung der Arbeitszeit als Monatsdurchschnitt statt starre Wochenregel
Berücksichtigung von Schichtarbeit, Homeoffice oder Teilzeitblöcken
Das würde die Lebensrealität berufstätiger pflegender Angehöriger deutlich besser abbilden.

 
Option C – Unabhängigkeit der Pflegepersonenleistung von der Erwerbstätigkeit
Ein modernes, gerechtes Modell könnte lauten:

Rentenbeiträge werden immer gezahlt, wenn eine Pflegeperson mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt,
unabhängig davon, wie hoch die eigene Arbeitszeit ist.
Dieses Modell würde Beschäftigte und Selbstständige gleichstellen und den Fokus endlich auf die tatsächlich geleistete Pflege legen — nicht auf die Erwerbsstunden.

 
🟨 Abschließende Bitte an den Bundestag
Ich bitte die Abgeordneten, eine Reform anzustoßen, die pflegende Angehörige nicht länger benachteiligt.
Pflege ist gesellschaftlich unverzichtbar.
Wer pflegt, sollte deshalb nicht dafür bestraft werden, berufstätig zu sein.

Vielen Dank für die Prüfung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen


Niklas Tessmann

163

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gudrun Kreher und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte den Deutschen Bundestag, die gesetzliche Begrenzung der Wochenarbeitszeit für pflegende Angehörige auf maximal 30 Stunden (§ 19 SGB XI) zu überarbeiten.
Die bisherige Regelung benachteiligt pflegende Angehörige erheblich und wird der Lebensrealität vieler Betroffener nicht gerecht.

Ich beantrage daher die Abschaffung der 30-Stunden-Grenze oder alternativ eine der unten genannten Reformmodelle.

 
🟦 Hauptforderung (Option A)
Abschaffung der 30-Stunden-Grenze für pflegende Angehörige
Die derzeitige Regelung führt zu folgenden Problemen:

Ungleichbehandlung
Selbstständige dürfen uneingeschränkt arbeiten und erhalten trotzdem Rentenpunkte als Pflegeperson.
Angestellte erhalten diese nur, wenn sie unter 30 Stunden bleiben.
Dies ist sozial ungerecht und diskriminierend.
Behinderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Viele Angehörige müssen arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die 30-Stunden-Grenze zwingt sie aber in die Teilzeit — oder dazu, die Pflege ganz aufzugeben.
Rentenbenachteiligung
Pflegearbeit wird real geleistet, aber nicht anerkannt, sobald man ein paar Stunden „zu viel“ arbeitet.
Diese gesetzliche Abwertung der Pflege ist nicht hinnehmbar.
Demografischer Wandel ignoriert
Immer mehr Menschen pflegen Angehörige neben dem Job.
Die gesetzliche Regelung ist jedoch aus einer Zeit, in der die Lebensrealität völlig anders war.
Ich bitte daher um die vollständige Abschaffung der 30-Stunden-Grenze.

 
🟩 Alternative Lösungsmodelle (Option B und C)
(Diese sollen in der Petition ausdrücklich als Alternativen geprüft werden.)

 
Option B – Anhebung der Arbeitszeitgrenze oder Einführung eines Flexi-Modells
Falls eine komplette Abschaffung politisch nicht sofort möglich ist, schlage ich folgende Varianten vor:

Erhöhung der Grenze auf 35 oder 40 Stunden
Durchschnittsmodell: Bewertung der Arbeitszeit als Monatsdurchschnitt statt starre Wochenregel
Berücksichtigung von Schichtarbeit, Homeoffice oder Teilzeitblöcken
Das würde die Lebensrealität berufstätiger pflegender Angehöriger deutlich besser abbilden.

 
Option C – Unabhängigkeit der Pflegepersonenleistung von der Erwerbstätigkeit
Ein modernes, gerechtes Modell könnte lauten:

Rentenbeiträge werden immer gezahlt, wenn eine Pflegeperson mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt,
unabhängig davon, wie hoch die eigene Arbeitszeit ist.
Dieses Modell würde Beschäftigte und Selbstständige gleichstellen und den Fokus endlich auf die tatsächlich geleistete Pflege legen — nicht auf die Erwerbsstunden.

 
🟨 Abschließende Bitte an den Bundestag
Ich bitte die Abgeordneten, eine Reform anzustoßen, die pflegende Angehörige nicht länger benachteiligt.
Pflege ist gesellschaftlich unverzichtbar.
Wer pflegt, sollte deshalb nicht dafür bestraft werden, berufstätig zu sein.

Vielen Dank für die Prüfung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen


Niklas Tessmann

Neuigkeiten zur Petition

Diese Petition teilen

Petition am 13. November 2025 erstellt