Abofalle BahnCard

Das Problem

Beim Erwerb der BahnCard sind sich viele Nutzer über die automatische Verlängerung und der damit verbundenen finanziellen Belastung nicht bewusst.

Wir fordern die Deutsche Bahn AG auf, die Geltungsdauer einer BahnCard nicht automatisch zu verlängern.

Alternativ soll durch das Zurückschicken der automatisch erhaltenen Anschluss-BahnCard eine rechtskräftige Kündigung noch vor Anschluss-Zeitraum problemlos erfolgen können. Das Angebot BahnCard soll in diesem Falle zur Verdeutlichung in BahnCardAbo umbenannt werden.

Aus den BahnCard-Bestimmungen:

2.5.1 Die Geltungsdauer der BahnCard beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird. Ca. 4 Wochen vor Ablauf der alten BahnCard wird die neue BahnCard zugesandt. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung des Preises vom Konto des Reisenden am ersten Geltungstag der BahnCard. In den anderen Fällen wird mit der neuen BahnCard eine Rechnung versandt. Der Rechnungsbetrag muss spätestens bis zum Gültigkeitsbeginn der BahnCard eingegangen sein. Die neue BahnCard wird zu den jeweils gültigen BahnCard-Bedingungen ausgestellt.

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/mdb_86910_befoerderungsbedingungen_30_07_2012.pdf

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David APetitionsstarter*in
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Das Problem

Beim Erwerb der BahnCard sind sich viele Nutzer über die automatische Verlängerung und der damit verbundenen finanziellen Belastung nicht bewusst.

Wir fordern die Deutsche Bahn AG auf, die Geltungsdauer einer BahnCard nicht automatisch zu verlängern.

Alternativ soll durch das Zurückschicken der automatisch erhaltenen Anschluss-BahnCard eine rechtskräftige Kündigung noch vor Anschluss-Zeitraum problemlos erfolgen können. Das Angebot BahnCard soll in diesem Falle zur Verdeutlichung in BahnCardAbo umbenannt werden.

Aus den BahnCard-Bestimmungen:

2.5.1 Die Geltungsdauer der BahnCard beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird. Ca. 4 Wochen vor Ablauf der alten BahnCard wird die neue BahnCard zugesandt. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung des Preises vom Konto des Reisenden am ersten Geltungstag der BahnCard. In den anderen Fällen wird mit der neuen BahnCard eine Rechnung versandt. Der Rechnungsbetrag muss spätestens bis zum Gültigkeitsbeginn der BahnCard eingegangen sein. Die neue BahnCard wird zu den jeweils gültigen BahnCard-Bedingungen ausgestellt.

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/mdb_86910_befoerderungsbedingungen_30_07_2012.pdf

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Die Entscheidungsträger*innen

Deutsche Bahn AG
Kundenservice
Reinhard Boeckh
Reinhard Boeckh
Leiter Pressestelle Konzern, DB Mobility Logistics AG
Dr. Antje Lüssenhop
Dr. Antje Lüssenhop
Leiterin PR & Interne Kommunikation DB-Konzern
Andreas Fuhrmann
Andreas Fuhrmann
Sprecher DB Vertrieb
Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Petition am 31. Juli 2012 erstellt