Übernahme der Kosten von Assistenzhunden von der gesetzlichen Krankenkasse

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jasmine Gantner und 18 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Assistenzhunde – unabhängig von der zugrunde liegenden Diagnose – bei nachgewiesener medizinischer Indikation durch die Krankenkassen finanziert werden müssen. Assistenzhunde leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Der Zugang zu einem Assistenzhund darf nicht von der finanziellen Situation der Betroffenen abhängen, sondern muss als notwendige medizinische Leistung anerkannt werden.Assistenzhunde sind für viele Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen unverzichtbare Helfer im Alltag, die ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität erheblich steigern. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen

Nach § 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf Leistungen, die ihre Selbstbestimmung und Gleichberechtigung fördern sowie Benachteiligungen entgegenwirken sollen. § 47 SGB IX definiert Hilfsmittel als Mittel, die nach § 42 Abs. 2 Nr. 6 vom Behinderten mitgeführt werden können und der Prävention, Rehabilitation oder Behandlung dienen. Assistenzhunde erfüllen all diese Voraussetzungen und sollten daher als notwendige Hilfsmittel anerkannt und finanziert werden.

Darüber hinaus ist es notwendig, klare rechtliche Regelungen für Assistenzhunde in Ausbildung zu schaffen. Diese Hunde spielen eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, müssen jedoch in realen Umgebungen trainiert werden, um ihre Aufgaben vollständig zu erlernen. 

Daher fordern wir:

  1. Finanzierung durch Krankenkassen: Einheitliche Regelungen zur Kostenübernahme für alle Assistenzhunde bei medizinischer Indikation.
  2. Rechtliche Anerkennung von in Ausbildung: Einführung standardisierter Ausweise für Hunde in Ausbildung, die den Zugang zu öffentlichen Räumen ermöglichen, nachdem ein bestimmtes Ausbildungsniveau erreicht wurde.
  3. Sicherstellung von Ausbildungsstandards:Nur Hunde, die von qualifizierten Trainern als geeignet eingestuft wurden, dürfen in öffentliche Räume, um Missbrauch und unerwünschtes Verhalten zu verhindern.

Durch diese Maßnahmen können wir sicherstellen, dass Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, die notwendige Unterstützung erhalten und dass gleichzeitig die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewahrt bleibt.

avatar of the starter
Angelique LaucknerPetitionsstarter*inIch habe eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung sowie Depressionen und benötige deswegen Unterstützung im Alltag. Ein Assistenzhund könnte für mich und viele andere Betroffene eine enorme Hilfe sein.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jasmine Gantner und 18 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Assistenzhunde – unabhängig von der zugrunde liegenden Diagnose – bei nachgewiesener medizinischer Indikation durch die Krankenkassen finanziert werden müssen. Assistenzhunde leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Der Zugang zu einem Assistenzhund darf nicht von der finanziellen Situation der Betroffenen abhängen, sondern muss als notwendige medizinische Leistung anerkannt werden.Assistenzhunde sind für viele Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen unverzichtbare Helfer im Alltag, die ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität erheblich steigern. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen

Nach § 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf Leistungen, die ihre Selbstbestimmung und Gleichberechtigung fördern sowie Benachteiligungen entgegenwirken sollen. § 47 SGB IX definiert Hilfsmittel als Mittel, die nach § 42 Abs. 2 Nr. 6 vom Behinderten mitgeführt werden können und der Prävention, Rehabilitation oder Behandlung dienen. Assistenzhunde erfüllen all diese Voraussetzungen und sollten daher als notwendige Hilfsmittel anerkannt und finanziert werden.

Darüber hinaus ist es notwendig, klare rechtliche Regelungen für Assistenzhunde in Ausbildung zu schaffen. Diese Hunde spielen eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, müssen jedoch in realen Umgebungen trainiert werden, um ihre Aufgaben vollständig zu erlernen. 

Daher fordern wir:

  1. Finanzierung durch Krankenkassen: Einheitliche Regelungen zur Kostenübernahme für alle Assistenzhunde bei medizinischer Indikation.
  2. Rechtliche Anerkennung von in Ausbildung: Einführung standardisierter Ausweise für Hunde in Ausbildung, die den Zugang zu öffentlichen Räumen ermöglichen, nachdem ein bestimmtes Ausbildungsniveau erreicht wurde.
  3. Sicherstellung von Ausbildungsstandards:Nur Hunde, die von qualifizierten Trainern als geeignet eingestuft wurden, dürfen in öffentliche Räume, um Missbrauch und unerwünschtes Verhalten zu verhindern.

Durch diese Maßnahmen können wir sicherstellen, dass Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, die notwendige Unterstützung erhalten und dass gleichzeitig die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewahrt bleibt.

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Angelique LaucknerPetitionsstarter*inIch habe eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung sowie Depressionen und benötige deswegen Unterstützung im Alltag. Ein Assistenzhund könnte für mich und viele andere Betroffene eine enorme Hilfe sein.

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