Zurück auf den Tisch: Gleicher Schutz gehört in die Verfassung!

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Das Problem

Sexuelle Orientierung ausdrücklich in Art. 7 B-VG verankern.

Diese Forderung ist nicht neu. Sie lag bereits auf dem Tisch.

2022 wurde im österreichischen Nationalrat mit der Petition „Für eine Verfassung, die ALLE schützt – Art. 7 B-VG ausweiten!“ gefordert, unter anderem sexuelle Orientierung ausdrücklich in Artikel 7 der Bundesverfassung aufzunehmen.

Die Petition wurde behandelt und 2024 durch Kenntnisnahme parlamentarisch erledigt.

Die geforderte Änderung wurde jedoch nicht umgesetzt.

Das bedeutet nicht, dass homosexuelle Menschen in Österreich heute keinen verfassungsrechtlichen Schutz haben. Der allgemeine Gleichheitssatz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung schützen bereits vor Diskriminierung.

Aber genau deshalb muss die Diskussion ehrlich geführt werden:

Sexuelle Orientierung wird in Art. 7 B-VG bis heute nicht ausdrücklich als geschütztes Merkmal genannt.

Hinzu kommt eine weitere Schutzlücke: Im österreichischen Gleichbehandlungsrecht ist Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Arbeitswelt ausdrücklich verboten. Außerhalb der Arbeitswelt besteht auf Bundesebene jedoch nicht in allen Bereichen derselbe umfassende Diskriminierungsschutz.

Was bedeutet das konkret?

  • Einem schwulen Paar aufgrund seiner sexuellen Orientierung eine Wohnung verweigern.
  • Ein lesbisches Paar deshalb im Hotel ablehnen.
  • Einen homosexuellen Menschen deshalb im Restaurant nicht bedienen.
  • Die Mitnahme im Taxi aufgrund der sexuellen Orientierung verweigern.

Für solche Diskriminierungen besteht nach dem bundesweiten Gleichbehandlungsgesetz nicht derselbe Schutz wie im Arbeitsleben.

Das österreichische Parlament selbst hat 2026 Beispiele wie Restaurant, Taxi und Schwimmbad als weiterhin bestehende Schutzlücken angeführt.

Und diese Situation ist seit Jahren politisch bekannt. Bereits 2012 positionierte sich die ÖVP ausdrücklich gegen das sogenannte Levelling-up. Auch danach blieb die Ausweitung des Schutzes politisch umstritten.

Diese Schutzlücke ist also nicht neu. Neu ist nur, dass wir uns 2026 noch immer mit ihr abfinden sollen.

Und jetzt, 2026, erleben wir einen erschütternden Anlass, diese Diskussion erneut zu führen: Ein 29-jähriger Wiener wurde getötet. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob er gezielt wegen seiner vermuteten Homosexualität ausgewählt wurde. Die Ermittlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.

Eine Verfassungsänderung kann kein Verbrechen verhindern. Aber ein Staat kann unmissverständlich festschreiben, wofür er steht.

Niemand soll aufgrund seiner sexuellen Orientierung weniger Schutz vor Diskriminierung erfahren.

Deshalb fordern wir:

1. Sexuelle Orientierung ausdrücklich in Art. 7 B-VG verankern.

2. Den Diskriminierungsschutz aufgrund sexueller Orientierung auf alle Lebensbereiche ausweiten.

Der Nationalrat kannte diese Forderung bereits 2022. Sie wurde parlamentarisch behandelt – aber nicht umgesetzt.

„Erledigt“ ist ein Problem nicht, wenn ein parlamentarischer Vorgang abgeschlossen wird. Erledigt ist es, wenn das Problem gelöst ist.

Deshalb sagen wir:

Zurück auf den Tisch.

Unterstütze diese Petition und zeige, dass diese Frage erneut ins Parlament gehört.

2022 gefordert. 2024 parlamentarisch erledigt. 2026 noch immer nicht umgesetzt.

Die Entscheidungsträger*innen

Nationalrat der Republik Österreich
Nationalrat der Republik Österreich

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