Zukünftige Lehrkräfte unterstützen!

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Das Problem

Kurz zur Situation: In Schleswig-Holstein gibt es ein Punktesystem, nachdem die Referendariatsplätze vergeben werden. Man benötigt 200 Punkte (je nach Semester hat man die bei einem NC von ca. 1,0-1,3) um direkt (im Februar des Folgejahres) einen Platz zu erhalten. Um seinen Schnitt aufzubessern, kann man sich während des Studiums Punkte dazuverdienen, z.B. mit Vertretungstätigkeiten an Schulen (mit mind. 12h pro Woche). Hierbei bekommt man 5 Punkte pro gearbeiteten Monat.
Diese Verordnung wurde nun so abgeändert, dass die Lehramtstudent*innen erst NACH Abschluss des Masters Punkte für Vertretungstätigkeiten bekommen. Entsprechend werden den Studierenden alle bisher verdienten Punkte abgesprochen, sodass sich für viele Lehramtstudent*innen die Zeit enorm verlängert, bis sie einen Referendariatsplatz bekommen können. Zum anderen mindert es den Reiz während des Studiums als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Diese studentischen Kräfte sind allerdings extrem wichtig, da das Land sowieso schon einen extremen Lehrkräftemangel hat.

Betroffen sind somit alle Anwärterinnen für das Referendariat an Schulen. Obwohl das Ministerium auf die Unterstützung von vielen Student*innen als Vertretungskräfte an Schulen angewiesen ist und diese auch individuell nutzt und einsetzt, hat es sich dazu entschlossen nun dieser Unterstützung den Weg ins Referendariat zu erschweren. Das bedeutet, dass in der neuen Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (mit Gültigkeit ab 1.08.2023) im § 7, Punkt 1 nun festgelegt wurde, dass die Vertretungstätigkeiten an Schulen rückwirkend und zukünftig nur noch für das Bewerbungsverfahren für das Referendariat angerechnet werden können, wenn man den Master bereits absolviert hat. Die meisten Student*innen beginnen bereits frühzeitig an Schulen zu arbeiten, um Erfahrungen zu sammeln und vor allem, um die Lehrkräfte an Schulen zu entlasten. 
Es ist eine Sache, dass diese umfangreiche Vertretungstätigkeit nicht als Praxissemester im Studium anerkannt wird, aber den zukünftigen Lehrkräften jetzt die Anrechnung für das Referendariat abzusprechen, geht nun deutlich zu weit. Der Ärger über diese Landesverordnung wirkt sich nicht nur auf den emotionalen Zustand der angehenden Lehrkräfte und aktiv agierenden Vertretungskräfte aus, sondern weitergehend auch auf die allgemeine Motivation diesen Weg in den Lehrberuf weiter zu gehen. Wünschenswert wäre es, wenn sowohl Ministerium als auch die Universitäten die Studenten in solche Entscheidung miteinbeziehen. Mit dem Ziel, möglichst viele neue Referendar*innen zu gewinnen und anschließend auch viele motivierte und junge Lehrkräfte in den Dienst des Landes einzustellen. Es ist wichtig, dass JETZT gehandelt wird, bevor die Situation an den Schulen noch prekärer wird. Es fehlen jetzt schon ÜBERALL Lehrkräfte und es werden zukünftig nur noch mehr Lehrkräfte fehlen, wenn die angehenden Lehrkräfte in ihrem Weg nicht mehr unterstützt, sondern weiter behindert werden. 


Somit sprechen wir uns aktiv für eine Anpassung der aktuellen Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer zu Gunsten der Förderung und Unterstützung künftiger Referendariatsanwärter*innen aus.

Die Entscheidungsträger*innen

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

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