Wohnriester auch bei Eigentumsübertragung an Kinder

Das Problem

Wohnriester wird nur komplett für Sondertilgungen ausgezahlt, wenn man Eigentümer der Immobilie ist und diese selbst bewohnt. Nun habe ich schon zu Lebzeiten alles geregelt und meinen Kindern das Haus übertragen. Da das Haus nun aber nicht mehr mein Eigentum ist, kann ich das Guthaben aus dem Wohnriester nicht mehr zur Tilgung einsetzen, obwohl ich weiterhin den Kredit bediene, um die Immobilie meinen Kindern schuldenfrei zu übergeben. Ich habe weiterhin Nießbrauchrecht und habe ja somit etwas für meine Altersvorsorge getan, da ich im Alter ja mietfrei wohne. Dies wird allerdings nicht bei Wohnriester berücksichtigt. Da ich das eingezahlte Guthaben des Wohnriesters fest zur Schuldentilgung eingeplant habe, werde ich nun die Auszahlung abzüglich aller Zulagen und Steuervorteile in Kauf nehmen müssen. 

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Petra BambachPetitionsstarter*in

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Das Problem

Wohnriester wird nur komplett für Sondertilgungen ausgezahlt, wenn man Eigentümer der Immobilie ist und diese selbst bewohnt. Nun habe ich schon zu Lebzeiten alles geregelt und meinen Kindern das Haus übertragen. Da das Haus nun aber nicht mehr mein Eigentum ist, kann ich das Guthaben aus dem Wohnriester nicht mehr zur Tilgung einsetzen, obwohl ich weiterhin den Kredit bediene, um die Immobilie meinen Kindern schuldenfrei zu übergeben. Ich habe weiterhin Nießbrauchrecht und habe ja somit etwas für meine Altersvorsorge getan, da ich im Alter ja mietfrei wohne. Dies wird allerdings nicht bei Wohnriester berücksichtigt. Da ich das eingezahlte Guthaben des Wohnriesters fest zur Schuldentilgung eingeplant habe, werde ich nun die Auszahlung abzüglich aller Zulagen und Steuervorteile in Kauf nehmen müssen. 

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Petition am 7. Mai 2024 erstellt