

Wie angekündigt, hat die SRzG ihr Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz wahrgenommen. Die heute beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereichte Petition lautet: "Abschaffung der Abgeordnetenpension: Einbezug von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung". Die Petitions-Identifikationsnummer ist 164742, allerdings hat der Bundestag (BT) unsere Petition bisher noch nicht online geschaltet, sondern prüft nun die Rechtsmäßigkeit. Wegen der Zeichenbegrenzung lautet der Wortlaut der BT-Petition kurz und knapp:
Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten ab der nächsten Wahlperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ihre eigene Altersversorgung würde dann, sobald sie das Ruhestandsalter erreichen, aus Rentenzahlungen (statt wie bisher Pensionszahlungen) bestehen. Eine zweite Schicht ihrer Altersversorgung könnte aus einer Zusatzversorgung kommen, die sich von der Höhe her am Betriebsrentenanspruch in der Privatwirtschaft orientieren sollte.
Es gibt also nun bald die gleiche Petition auf zwei Plattformen: bei Change.org-Petition und beim Petitionsausschuss des Bundestags. Wenn Sie es nicht schon getan haben, so zeichnen Sie die Petition bitte zunächst hier bei Change.org. Dadurch bekommt Change.org (anders als die SRzG) Zugriff auf ihre Email-Adresse. Dann kann die SRzG Sie durch eine so genannte "Neuigkeit" (die Change.org ihnen durch eine Email zustellt) weiter informieren. Wir möchten Sie benachrichtigen, sobald der Deutsche Bundestag die Bundestags-Petition Nr. 164742 zur Mitzeichnung freigeschaltet hat, denn erst dann können Sie auch die BT-Petition mitzeichnen. Der Petitionsausschuss des Bundestages wird sich mit unserem Anliegen öffentlich und mit persönlicher Anhörung befassen, wenn es uns dann gemeinsam gelingt, innerhalb von vier Wochen das Quorum von 50.000 Unterschriften zu erreichen.
Zusammenfassung des Petitionsanliegens der Bundestagspetition
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (AbgG) liegt in § 20 fest: „Die Altersentschädigung bemißt sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (...). Der Steigerungssatz beträgt (...) für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung (...).“ Dieses beamtenanaloge System einer Abgeordnetenpension unterscheidet sich grundsätzlich vom System der gesetzlichen Rentenversicherung, in welchem sich 80 Prozent der Bevölkerung befindet. Die Petition will erreichen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages ab der nächsten Wahlperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ihre eigene Altersversorgung für die Zeit als Abgeordnete würde dann, sobald sie das Ruhestandsalter erreichen, aus Rentenzahlungen (statt wie bisher Pensionszahlungen) bestehen. Eine zweite Schicht ihrer Altersversorgung könnte aus einer Zusatzversorgung kommen, die sich von der Höhe her am Betriebsrentenanspruch in der Privatwirtschaft orientieren sollte.
Der Zusammenhang mit der Erwerbstätigenversicherung
Der Einbezug von Abgeordneten in das System der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) bedeutet, dass Politiker:innen während ihrer Zeit als Parlamentsabgeordnete Beiträge bezahlen. Nach Erreichen des Ruhestandsalters erhalten sie dann Rentenzahlungen. Im Durchschnitt sind Politiker:innen zwei Wahlperioden lang Parlamentsabgeordnete.
Die Forderung, dass auch Bundestagsabgeordnete in die gRV einbezogen werden, wird von den Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD als Teil der Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung erhoben, wobei die Berufsgruppe der Abgeordneten/Mandatsträger:innen/Berufspolitiker:innen bei allen Parteien explizit erwähnt wird. Siehe z.B.
SPD: "Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamtinnen, freien Berufe und Mandatsträgerinnen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden." Quelle: SPD (2021): Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021, hier S. 35, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf
Bündnis 90 / Die Grünen: "Die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir schrittweise zu einer Bürger*innenversicherung weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden (…). In einem ersten Schritt (…) sorgen wir dafür, dass Selbständige ohne obligatorische Absicherung (…) und Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.“ Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen (2021): Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021, hier S. 114. https://www.gruene.de/artikel/wahlprogramm-zur-bundestagswahl-2021
Auch diverse Verbände, z.B. DGB, SoVD, VdK, Der Paritätische, Volkssolidarität, AWO (mit Schwerpunkt Solidarität) oder der Bund der Steuerzahler (mit Schwerpunkt Finanzierbarkeit), fordern eine Erwerbstätigenversicherung bzw. Beiträge der MdB in die gRV.
Auch wenn die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung aus vielen Gründen sehr wünschenswert wäre, so müsssen wir Schritt für Schritt vorgehen. Neben der Überlegung: „Wer alles auf einmal erreichen will, erreicht gar nichts“, gibt es vier inhaltliche Gründe, alle Energie erst mal darauf zu richten, dass künftig auch Abgeordnete in die gRV einzahlen:
- Vorbildfunktion: „Steuermann, geh du voran!“ Durch die Angleichung des Systems wären die Vertreter:innen des Volkes selbst von den von ihnen verabschiedeten Rentengesetzen betroffen. Auf die gesetzliche Rentenversicherung kommen mit dem Ruhestandseintritt der Babyboomer-Generation schwierige Zeiten zu. Hier ist es wichtig, dass „der Steuermann an Bord ist.“ Bisher ist es so, dass die Abgeordneten von gRV-Beitragssatzerhöhungen (während ihrer Mandatszeit) oder gRV-Leistungskürzungen (während ihrer Ruhestandszeit), die der Bundestag beschließt, nicht selbst betroffen sind. Die Negativ-Wirkung für das Ansehen der Bundestagsabgeordneten und den sozialen Frieden in der breiten Bevölkerung ist groß.
- Kluft zwischen gRV und Pensionssystem in finanzieller Hinsicht nicht noch größer werden lassen: Konkret will die Regierung 2024 ein Rentenpaket verabschieden, durch das der Beitragssatz von heute 18,6 Prozent bis 2035 auf 22,3 Prozent eines Bruttolohns steigen soll. Das Beitrags-Leistungs-Verhältnis von Angehörigen der gRV verschlechtert sich dadurch - MdB hingegen sind nicht betroffen. Die gRV wird noch unattraktiver gegenüber dem Pensionssystem (für konkrete Berechnungen dieser heute schon riesigen Kluft, siehe hier)
- Kluft zwischen Worten und Taten schließen! Sowohl in der aktuellen Wahlperiode (hier) wie auch in der letzten (hier) forderten Abgeordnete selbst eine Reform. Die MdB können das Abgeordnetengesetz (AbgG) jederzeit mit einfacher Mehrheit ändern. Es führt zu Politikverdrossenheit und einer breiter werdenden Kluft zwischen Wählenden und Gewählten, wenn trotz anders lautender Wahl- bzw. Regierungsprogrammen nicht in diese Richtung gehandelt wird. Auch CDU/CSU und FDP fordern ja eine Reform der Altersversorgung von Abgeordneten, allerdings in Richtung kapitalgedeckte Altersversorgung. Ein Kompromiss wäre leicht möglich. Allerdings ist es im Eigeninteresse der MdB, diesen nicht aktiv zu suchen, denn kein alternatives System ist so lukrativ wie das aktuelle System der Abgeordnetenpension.
- Das heutige Altersversorgungssystem von Abgeordneten ist juristisch fragwürdig. Das heutige Altersversorgungssystem von Abgeordneten ist juristisch fragwürdig, da es dem der Beamten nachgebildet ist. Es gehört also schon deshalb auf den Prüfstand. Die Mitglieder der Legislative, also Abgeordnete, unterliegen grundsätzlich anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als die Mitglieder der Exekutive, zu denen auch die Beamten gehören. Dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zufolge haben Abgeordnete zwar Anspruch auf eine angemessene Entlohnung, diese bedeute jedoch „keine Annäherung an den herkömmlichen Aufbau eines Beamtengehalts und keine Abhängigkeit von der Gehaltsregelung, etwa in der Weise, dass sie unmittelbar oder mittelbar in Von-Hundert-Sätzen eines Beamtengehalts ausgedrückt wird.“ In einem Aufsatz mit dem Titel "Der Abgeordnete und sein Beruf. Eine kritische Auseinandersetzung mit folgenreichen Missdeutungen eines Urteils" kommentierte der Berichterstatter des Diäten-Urteils, Willi Geiger: „Es gibt keine rechtlich vertretbare Argumentation, mit der man die finanzielle Ausstattung des Abgeordneten dem beamtenrechtlichen Gehalt oder der beamtenrechtlichen Versorgung angleichen oder auch nur annähern könnte.“
Weil das heutige Altersversorgungssystem von Abgeordneten wegen seiner juristischen Fragwürdigkeit sowieso überprüft werden muss, ist der Einbezug von Abgeordneten in die gRV unser erster Meilenstein auf dem Weg zur Erwerbstätigenversicherung.