Wir fordern: Rücktritt von Jens Spahn

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Das Problem

Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

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Rücktritt von Jens Spahn (MdB, CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender)

An: CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bundestagspräsidium, Öffentlichkeit

FORDERUNG

Wir fordern den Rücktritt von Jens Spahn von seinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Begründung

1. Verantwortung für die Corona-Maskenaffäre

Als Bundesgesundheitsminister verantwortete Jens Spahn 2020 die Beschaffung von rund 5,8 Milliarden Schutzmasken zu einem Preis von etwa 5,9 Milliarden Euro – ohne Verhandlungen, zu festen Höchstpreisen im sogenannten Open-House-Verfahren. Der Bundesrechnungshof spricht von einer "massiven Überbeschaffung": Nur ein Bruchteil der Masken wurde tatsächlich verteilt, ein Großteil musste oder muss vernichtet werden. Allein für Verwaltung, Lagerung und Vernichtung sind bis 2024 Folgekosten von 517 Millionen Euro entstanden. Hinzu kommen Forderungen von Lieferanten in Höhe von 2,3 bis 3,5 Milliarden Euro aus laufenden Rechtsstreitigkeiten. Der Gesamtschaden wird von Kritikern auf bis zu 6,6 Milliarden Euro geschätzt. Trotz wiederholter Forderungen aus der Opposition nach einem Untersuchungsausschuss verweigert sich die Aufklärung bislang.

2. Politische Glaubwürdigkeit und Doppelmoral

Jens Spahn und sein Ehemann haben ihr Kind über eine Leihmutter in den USA bekommen. Das ist in den USA legal – Leihmutterschaft ist in Deutschland jedoch verboten, und Spahns eigene Partei setzt sich ausdrücklich dafür ein, dass dieses Verbot bestehen bleibt, auch für nicht-kommerzielle Formen. Wer für sich selbst einen im Ausland legalen Weg nutzt, den er politisch für alle anderen ablehnt, wirft die Frage nach der Glaubwürdigkeit seiner politischen Positionen auf – zumal andere Paare in Deutschland auf dem einzigen legalen Weg, der Adoption, oft jahrelang warten müssen.

3. Mitverantwortung für das GKV-Spargesetz zulasten der Praxen

Als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt Jens Spahn die politische Mitverantwortung dafür, dass das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ("GKV-Spargesetz") am 10. Juli 2026 durch den Bundestag gebracht wurde – gegen den ausdrücklichen Protest von Haus- und Facharztverbänden. Das Gesetz sieht unter anderem den Wegfall von Sondervergütungen für Praxen, eine Deckelung von Vergütungsanpassungen und eine Fixkostendegression in der hausarztzentrierten Versorgung vor. Verbände warnen, dass dadurch insbesondere kleinere Haus- und Facharztpraxen wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht werden und die Versorgung – etwa durch längere Wartezeiten und Praxisschließungen – langfristig Schaden nimmt.

Wir fordern, dass die Sparlast nicht einseitig auf dem Rücken der Praxen und Patient:innen abgeladen wird. Stattdessen sollte zuerst der massive Verwaltungsapparat in Behörden, Krankenkassen und Ministerien auf Einsparpotenziale überprüft werden, bevor an der medizinischen Versorgung selbst gekürzt wird.

Unsere Forderung an die Verantwortlichen

Rücktritt von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender

  • Lückenlose parlamentarische Aufklärung der Maskenbeschaffung 2020, inklusive eines Untersuchungsausschusses
  • Offenlegung aller Verträge, Kommunikationswege und beteiligten Firmen
  • Überprüfung und Reduzierung der Verwaltungskosten in Behörden und Krankenkassen, bevor weitere Sparmaßnahmen zulasten von Haus- und Facharztpraxen umgesetzt werden
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