Wir fordern eine Novellierung der Privatschulgesetze und die Stärkung der Aufsichtsbehörde

Das Problem

Vorbemerkung zur Petition:

Der Staat muss die Regeln für die Schulen überwachen.

Es darf auch Schulen geben, die nicht zum Staat gehören. Man bezeichnet diese als private Schulen. Alle Schulen müssen aber die Regeln des Staates einhalten. (Quelle: https://www.nachrichtenleicht.de/das-grundgesetz-einfach-erklaert-artikel-112.html


Petition zur Novellierung der Schulgesetze, insbesondere des Gesetzes für die Regelung der staatlich geförderten und anerkannten Ersatzschulen wie auch deren Durchführungsverordnung bei gleichzeitiger Stärkung der Aufsichtsbehörden.


Einleitende Worte:

Kein Missbrauch auf Schulen durch private Schulträger! Staatliche Aufsicht und Gesetze dürfen an der Schultür nicht abgegeben werden. Staatliche Aufsicht muss zum Schutz vereinbarter Verhältnisse und bestehender Gesetze bis in das Schulgebäude hinein und über alle schulischen Belange hinweg gelten und im Falle eines Missbrauchs durchgesetzt werden können.  

Eigentlich scheint alles geregelt, könnte man meinen.

Doch dann kommt, wie beispielsweise bei dem Traditionsgymnasium Nonnenwerth, ein neuer privater Träger, übernimmt eine Schule und kurz darauf erscheint ein Exposé für eine anderweitige Nutzung der Schule. Nach einem Jahr Schulbetrieb wird angekündigt, die Schule müsse aus Wirtschaftlichkeitsgründen geschlossen werden. Plötzlich sind der Aufsichtsbehörde die Hände gebunden bestehende Möglichkeiten zum Erhalt der Schule einzusetzen.

Die Folge: Autokratie in der Schulführung. Eltern dürfen nicht mehr auf das Schulgelände, der Schulleitung wird das Betreten des Schulgeländes untersagt, Kinder werden von Sicherheitspersonal genötigt, Lehrer willkürlich entlassen und wieder eingestellt und und und ….
Am Ende verlieren 560 Schüler ihre Schule und erleben die Zerrüttung des ordnungsgemäßen Schulablaufes, quittiert mit zahlreichen Unterrichtsausfällen, Lehrerwechseln und plötzlichem Anstieg eines psychologischen Betreuungsbedarfs für betroffene Schüler, ohne dass die Aufsichtsbehörde wirkungsvoll eingreifen kann.

Reichen die bisherigen Gesetze sowie deren Durchführungsverordnung aus und sind die landeseigenen Aufsichtsbehörden handlungsfähig diese umzusetzen?

Wir sagen Nein! Wir fordern die Bildungsministerien aller Bundesländer auf, diese Lücken zu schließen,

Wir fordern eine Novellierung der Privatschulgesetze und die Stärkung der Aufsichtsbehörden.

Unser Ziel:
Es muss die Grundlage mittels Gesetzgebung, Verordnungen und Ressourcen für eine tatkräftige Aufsicht und Umsetzung der Regelungen geschaffen werden. 

Stichworte: Kein zweites Nonnenwerth für Deutschland!  Kein grundsätzlicher Vertrauensvorschuss konfessioneller oder privatwirtschaftlich motivierter Träger oder Investoren von und in Bildungseinrichtungen! Die langfristige Planung von Ersatzschulen sowie die Fächerwahl etc.  müssen für Schüler und deren Eltern langfristig sichergestellt werden.

 


Unsere Forderungen im Überblick:

  1. Verhinderung von Schulen als Spekulationsobjekte, d.h. kein Schulverlust durch rücksichtslose Spekulanten.
  2. Kein Aufweichen von auf Dauer ausgerichteten Strukturen. Die Übernahme einer Schule ist ein langfristiges Vorhaben. 
  3. Ein Trägerwechsel muss rechtzeitig, mit genügend Vorlauf öffentlich angezeigt werden
  4. Einführung von Vetorechten der Aufsichtsbehörden.
  5. Konkrete Niederschrift im Konzept der Trägerschaft über Art und Weise der Erziehung, pädagogische Konzepte wie auch Mitwirkung und Zusammenarbeit mit den Eltern.
  6. Sicherstellung der Zugangsrechte zum Lernort Schule für alle Beteiligten.
  7. Keine Duldung von Autokratie und Machtmissbrauch bei Schulträgern.
  8. Sanktionen bei Missachtung. Regelmäßige Überprüfung.
  9. Verbesserung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Prüfung von Finanzplänen für den Betrieb.
  10. Auch kirchliche Institutionen und Träger dürfen nicht weiter den Bonus der Unantastbarkeit in puncto Businessplan, wirtschaftlicher Betriebsplan und Prüfungsbefreiung für den wirtschaftlichen Betrieb genießen. Die langfristige Planung muss auch bei kirchlichen Institutionen sichergestellt und unter öffentliche Aufsicht gestellt werden.
  11. Keine unbeschränkte Vertragsfreiheit und Eigentumsübergang bei Immobilienerwerb von Schulgrundstücken und -gebäuden bei Trägerwechsel.
  12. Schulen dürfen keine Potenzial für Geldwäsche bieten. 

 

 

Forderungen und Maßnahmen konkretisiert:

Vermeidung von sozial unverträglichen Immobilienspekulationen auf Kosten sozialer Einrichtungen wie kurzfristige Schulschließungen etc.

Häufig haben Trägergemeinschaften so viel Geld, dass diese potentielle behördliche und gerichtliche Strafgebühren bei der Übernahme einer Immobilie im Zuge einer Übernahme- oder auch Entmietungsstrategie mit einberechnen. 
Hier sollte eine Zäsur erfolgen, steuerlicher oder aber dinglicher Natur. Der Staat und/oder das Land sollte im gegebenen Fall in Höhe der Strafzahlungen bzw. Rückzahlungen von Fördergeldern den sich ergebenden Wert als eine im Grundbuch verbrieften Anteil der jeweiligen Immobilie eintragen lassen. Der Eintrag sollte zudem mit einer zusätzlichen Option eines Entscheidungsvetos für zukünftige Verwendungen der Immobilie versehen sein.
(Beispiel Verkauf Trägerschaft und Immobilie: Kaufpreis der Immobilie 5 Mio. Anzahlung, dann jährlicher Betrag bis rd. 16 Mio) Träger und Käufer hat aufgrund kurzfristiger Rückzahlungen ca. 4,5 Mio. Kosten zu erwarten. Hier könnte ein entsprechender Grundbucheintrag in genannter Höhe erfolgen. Ggf. sollte der Staat und/oder das Land in bestimmter Höhe der Strafzahlungen bzw. Rückzahlungen von Fördergeldern den Wert als Beteiligung ins Grundbuch der jeweiligen Immobilie eintragen lassen mit der Option eines Entscheidungsvetos für zukünftige Verwendungen der Immobilie.

Beispiel: Kaufpreis der Immobilie 15 Mio. Träger/ Käufer hat aufgrund Schließung der Einrichtung verschiedene Gelder (Fördergelder, Sonstige Gelder…) zurückzuzahlen (Beispiel Nonnenwerth u.U. 4 Mio. Kosten zu erwarten. Hier könnte ein entsprechender Grundbucheintrag in genannter Höhe (4 Mio.) erfolgen.)


Strukturen für langfristig geplante Schullaufbahnen müssen stabil und verlässlich sein. 


Die Schulplanungen für Kinder sind langfristig über einen Zeitraum von 9 - 13 Jahre ausgerichtet. Eltern versuchen zusammen mit den Lehrern möglichst individuell passende Schulformen für ihre Kinder auszuwählen. Weitere Individualisierungen des Lernarrangements werden durch besondere Fächerauswahl meist auch schon früh ausgewählt und bilden bestimmende Faktoren für den Bildungsweg der Kinder. Bei den einen ist es der Beginn des fünften Schuljahres mit Latein, bei den anderen ist es die bilinguale Förderung, dann wiederum gibt es künstlerische, technische oder auch sportliche Schwerpunkte. 

Eine Unterbrechung und Änderung des einmal ausgewählten Bildungsweges findet aufgrund von Persönlichkeitsentwicklungen der Kinder statt oder begründet sich in Änderungen der persönlichen familiären Umstände. Ein Wechsel stellt aber lehr- und lernpädagogisch eine Zäsur im Leben eines Kindes dar. Es gilt: Wo es sich vermeiden lässt, sollte es auch vermieden werden können. 

Für Eltern und Kind sollten die langfristig ausgerichteten Bildungsstrukturen verlässlich sein. Nicht kalkulierbare persönliche Geschäftsinteressen dürfen keine Gefährdung für langfristige Bildungsplanungen der Kinder sein. Insofern sollten kurzfristige Schulauflösungen aus privatwirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein. Vor dem Hintergrund dessen sollte es Mindestfristen für die Schließung von Schulen geben, insbesondere wenn es sich dabei um privat geführte Ersatzschulen handelt, welche bis zu 90% der Kostenübernahmen staatlich gefördert bekommen. 

Es darf nicht möglich sein, dass nach einer Neuübernahme die Schule nach einem Jahr geschlossen werden darf bzw. Kündigungen ausgesprochen werden dürfen. Eine Mindestlaufzeit von min. 6 Jahren muss im Sinne der Schüler gewährleistet werden, so dass die Abiturjahrgänge sicher ihr Abitur inkl. Wiederholungen machen können.

Gründe von Schulwechseln sollten den individuellen Gründen von Kind und Familie vorbehalten, nicht aber durch persönliche Geschäftsinteressen weniger Investoren motiviert sein. Letzteres betrifft nicht selten 560 und mehr Kinder.

 

Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Trägerleistungen

Auch kirchliche Institutionen und Träger dürfen nicht weiter den Bonus der Unantastbarkeit in puncto Businessplan, wirtschaftlicher Betriebsplan und Prüfungsbefreiung für den wirtschaftlichen Betrieb genießen. Die langfristige Planung muss auch bei kirchlichen Institutionen sichergestellt und unter öffentliche Aufsicht gestellt werden.

Entsprechend der auf Dauer angelegten Ausrichtung einer Schule ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung eines Trägers vor Erteilung der Zulassung genau zu prüfen. Bei Religionsgemeinschaften wurde in der Regel die wirtschaftliche und rechtliche Stellung als gesichert eingestuft. 
Um um Auflösungen, Verkäufe von Schulen aus wirtschaftlichen Notsituationen heraus, frühzeitig entgegenwirken zu können, ist es erforderlich, regelmäßige Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchzuführen, so dass Unterdeckungen frühzeitig der Aufsichtsbehörde sowie den Eltern gemeldet werden können. Ziel ist, dass alle Beteiligte Parteien eine Mindestfortführungszeit der Schule gewährleisten können (z.B. 6 Jahre).
Ist ein freier Träger für die Übernahme vorgesehen, so muss dieser ein stimmiges Wirtschaftskonzept abgegeben haben, insbesondere wenn eine monatliche Unterdeckung für den Träger vorab ersichtlich war. 
Das Konzept muss klar und deutlich den Betrieb und das Risiko der Übernahme beinhalten. Scheitert ein Trägerkonzept, so müssen Träger und Aufsichtsbehörde den Betrieb für eine Mindestlaufzeit gewährleisten.
Während des Betriebes ist der Aufsichtsbehörde die Einsichtnahme eines vorläufigen wie geprüften Jahresabschlusses auf Anfrage hin zu ermöglichen.

Grundlage dieser Überlegung ist, dass durch eine Schulträgerschaft (Gymnasium Nonnenwerth) bereits ein Jahr nach der Trägerübernahme der Betrieb als nicht mehr wirtschaftlich erachtet und somit die Kündigung des Schulbetriebes ausgesprochen wurde. 

 

Einführung eines Vetorechtes der Schulaufsichtsbehörde bei Dissens

Lt. Grundgesetz Artikel 7 müssen die Regeln für die Schulen überwacht werden. Alle Schulen müssen die Regeln vom Staat einhalten.
Den Ländern wird die Aufgabe der Überwachung übertragen.

Bei aufkommenden Missständen in Schulen, insbesondere bei privaten Ersatzschulen, darf die jeweilige Aufsichtsbehörde zu den jeweiligen Gegebenheiten auf Antrag der Lehrer und/oder der Eltern ein Veto gegenüber dem jeweiligen Träger einlegen, welches bis zur endgültigen Beseitigung des Missstandes einzuhalten bzw. durchzuführen ist. Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Vetos werden ausgeschlossen.

Diese Forderung auf ein Veto begründet sich in der unhaltbaren Tatsache, dass die Aufsichtsbehörde tatenlos zusehen musste wie der Schulträger des Gymnasiums der Insel Nonnenwerth auf der Basis kurzfristiger Änderungen ohne Absprache mit den beteiligten Eltern, Lehrern unumstößliche Tatsachen schuf, die den ordentlichen Schulbetrieb erheblich belasteten, störten und am Ende behinderten. 
Beispielsweise wurden Lehrer mal des Platzes verwiesen, mal durften sie wieder auf die Schule. Der Schulleitung und den Eltern wurde der Zugang zum Schulgelände verwehrt. Eltern wurde keine Möglichkeit gegeben, sich einen Überblick über Lehrmittel, Lehr- und Lernarrangements zu verschaffen. Auch wurde es nicht erlaubt, sicherheitstechnische Maßnahmen zu beurteilen und Gutachten von trägerexterner und unabhängiger Stelle zu überprüfen. So gab es zwar eine brandschutztechnische Einschätzung des Trägers, aber nie ein staatlich beglaubigtes Gutachten.

 

Elternmitwirkung und konzeptionelle Änderungen

In der Empfehlung "Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2018) spricht sich die Kultusministerkonferenz für eine von gegenseitigem Respekt getragene Kooperation von Eltern und Schule aus.

Generell gilt, dass die Elternmitwirkung innerhalb der Schule auf zwei Ebenen erfolgen kann: auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkinds (Klassenelternversammlung, Klassenpflegschaft), auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat, Elternvertretung).

Für den Betrieb einer staatlich geförderten und staatlich anerkannten Ersatzschule muss der Träger ein klar verständliches Konzept der Rolle der Eltern, der Lehrer, der Schulgremien den Schulaufsichtsbehörden und den Eltern vorlegen.

Übernimmt ein neuer Träger eine Schule, so übernimmt dieser auch die bestehenden Vereinbarungen mit den Eltern (sonst Neugründung einer Trägerschaft). Änderungen sind dann nur mit Eltern und Lehrern durchsetzbar. Hält sich der Träger nicht an Vereinbarungen kann ein Veto von der zuständigen Aufsichtsbehörde eingefordert werden. Entstehende Kosten bei einem Veto trägt der Träger. Entstandene Kosten können nicht gerichtlich zurückgefordert werden.
Zugangsrechte:

Eltern, Lehrern und der jeweiligen Aufsichtsbehörde und für die Aufsicht bestimmten Personen, Anwälte, Bürgermeistern der Regionen(en) darf der Zugang auf das Schulgelände auf Anfrage hin nicht verwehrt werden

Beispiel: Während eines laufenden Schuljahres wurde es der Schulleitung, den Eltern und externen Sachverständigen nicht erlaubt den Lernort Schule zu betreten.

Sanktionen bei Missachtung 

Da sich im Fall Nonnenwerth der Träger von gesetzlichen Sanktionen, anwaltlichen Androhungen recht unbeeindruckt zeigte, sollten im Vorfeld Maßnahmen für trägerseitige Zuwiderhandlungen festgelegt werden.

Beispiel: Bei Missachtung kann eine pauschale Strafgebühr erhoben werden, und zwar bis zu einer Höhe des zweifachen Jahresbetrages, welcher zur Förderung  der Schule, des Trägers, der Einrichtung durch den Staat, das Land oder die Kommune erfolgt. 

Keine unbeschränkte Vertragsfreiheit Immobilienerwerb von Schulgrundstücken und- Gebäuden. 

Verpflichtende Aufnahme von Sanktionsmaßnahmen und Belehrungen in Kaufverträge bei Trägerübernahme von Schulen mit dem Hinweis, dass bei Missbrauch Sanktionsmaßnahmen drohen, welche eine rasche Aberkennung der Trägerschaft und Enteignung von Grundstück und Gebäude nach sich ziehen können, um eine gesicherte Weiterführung der Schule mit einem anderen Träger zu ermöglichen.
Der Kaufvertrag, welcher im Rahmen eines Trägerüberganges geschlossen wird, muss eine Nutzungsvereinbarung beinhalten, welche allen Beteiligten auf Anfrage hin mitgeteilt werden muss.

Schulen dürfen kein Potenzial für Geldwäsche bieten.
Beim Kauf von Schulen muss eine Geldwäsche ausgeschlossen sein.

 

Zum Hintergrund und Anlass der Petition 

Was sind Privatschulen in Deutschland?

Privatschulen Schulen in Deutschland sind ein wichtiger und wachsender Teil des Schulangebots in Deutschland (von 1992 bis 2018 ist ihre Zahl um 80% auf 5.811 Privatschulen gestiegen.) Diese Schulen sind staatlich anerkannt, folgen den von den Ländern vorgegebenen Lehrplänen, beschäftigen staatliche Lehrkräfte und werden fast vollständig vom Staat finanziert. Das monatliche Schulgeld für eine solche Schule liegt in der Regel zwischen 50 und 300 Euro pro Kind und ist in den meisten Regionen nicht verpflichtend, so dass Schüler aus allen sozioökonomischen Schichten die Möglichkeit haben, eine solche Schule zu besuchen. 

Was geschieht, wenn eine Privatschule geschlossen wird?

Die Schüler werden nach Maßgabe der verfügbaren Plätze in benachbarte Schulen "umgesiedelt". Das Gleiche geschieht mit verbeamteten und vom Land angestellten Lehrern. Vom Träger angestellte Lehrer und anderes Schulpersonal verlieren ihren Arbeitsplatz und müssen sich selbst eine neue Stelle suchen. 
Schüler müssen Schulen finden, die über ein adäquates Fächerangebot verfügen, um keine Brüche der Lerninhalte zu erleiden und um eine Fortsetzung der gewählten Inhalte zu sichern. Beispiel: Schüler aus Schulen mit einem bilingualen Angebot oder Latein ab Klasse 5 oder Schüler von Schulen mit besonderen Sport-, Kunst-/Kultur und naturwissenschaftlichen Fächerschwerpunkten stehen bei Schließung vor dem Problem aufgrund mangelnder Alternativen ihre gewählten Schwerpunkte nicht mehr weiterführen zu können. Abiturienten werden in ihren Abschlüssen behindert, und verlieren Schuljahre, um sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.

 


Warum ist die Schließung einer Privatschule nicht nur ein lokales Problem?

Die Klassen an deutschen Schulen sind voll und der Lehrermangel macht seit Jahren Schlagzeilen. Wenn eine Schule geschlossen wird, müssen alle anderen Schulen in der Umgebung Platz für die umgesiedelten Schüler schaffen. Dadurch erhöht sich der Druck auf die bestehenden öffentlichen Schulen und das ist für niemanden von Vorteil.

 


Deutsche Schulen sind KEINE Spekulationsobjekte. 
Eklat: Gymnasium Nonnenwerth

Im Januar 2020 wird bekannt, dass die katholische Ersatzschule Nonnenwerth, die sich bisher im Besitz der Franziskanerinnen von Nonnenwerth befand, von der International School on the Rhine gekauft wurde. Was sich nach einer vernünftigen Übernahme anhörte, wurde für die Schulgemeinschaft schnell zum Albtraum.

- Im Mai 2021 teilte der neue Eigentümer der Schule einen Bericht über Brandschutzbedenken mit, der zu einer vorübergehenden Schließung der Schule führte.

- Im Juli 2021 teilte der Eigentümer mit, dass sich die Kosten für die Behebung der Brandschutzprobleme auf bis zu 20 Millionen Euro belaufen würden und er diese Kosten nicht tragen wolle, wodurch die Existenz der Schule auf dem Spiel stünde.

- Im November 2021 fanden sogenannte Runde Tische mit verschiedenen Akteuren statt, um die Optionen für den Erhalt der Schule auszuloten.

- Unmittelbar nach den Runden Tischen kündigte der Eigentümer allen Familien die Schließung der Schule an und verschickte Kündigungsschreiben an das Personal zum Sommer 2022, teilweise bereits früher.

- Seitdem hat die Schulgemeinschaft all ihre Ressourcen mobilisiert, um eine Lösung zu finden, Unterstützung von den politischen Behörden zu erhalten und auf die Situation der Schüler und Angestellten der Schule aufmerksam zu machen. Doch all diese Bemühungen waren bisher vergeblich, und das Datum der Schulschließung rückt immer näher.

 

Ergebnis

Nach zwei Jahren nervenaufreibender Diskussionen haben die zuständigen Regionalverwaltungen, d.s. die Stadt Remagen, die Verbandsgemeinde Unkel und die Kreisverwaltung Ahrweiler, bekannt gegeben, dass sie auf ihr Angebot zur Rettung der Ersatzschule Nonnenwerth keine Antwort vom Eigentümer erhalten haben. Damit wird die katastrophale Option, eine 170 Jahre alte Schule zu schließen, Wirklichkeit, und nicht nur 560 Schüler, sondern auch ihre Lehrer und das gesamte Schulpersonal werden "heimatlos".

Warum ist die Situation so entsetzlich?

560 Schüler verlieren ihre Schule, einige von ihnen mitten im Abitur, Lehrer und Schulpersonal verlieren ihren Arbeitsplatz. Und anstatt bis zum Jahresende einen angemessenen Standard aufrechtzuerhalten, hat der Eigentümer allen Eltern den Zugang zur Schule verwehrt, der Schuldirektorin den Zugang zur Schule verwehrt und die Lehrer und das Schulpersonal, die die Schule verlassen haben, nicht ersetzt, so dass die Schüler mit vielen Fehlstunden in ihren Lehrplänen (einige Fächer wurden wochenlang nicht unterrichtet) und die übrigen Lehrer mit einer Last von Nebenaufgaben zurückgeblieben sind.

Und warum?  Auf diese Frage gibt es keine gute Antwort, nur eine lange Liste sehr fragwürdiger Gründe, die nichts mit dem Wohlergehen von Schülern und Lehrern zu tun haben. Es gibt einen Hinweis auf die wahren Absichten des Eigentümers:

- Gegen den Eigentümer läuft derzeit ein Verfahren wegen Betrugs in mehreren Fällen.

- Dem Eigentümer gehört auch das Haus Meer, ein Park und ein historisches Gebäude in der Nähe von Düsseldorf, das derzeit verfällt, anstatt sachgerecht instand gehalten zu werden.

- Neben zwei Schulen und dem Haus Meer besitzt der Eigentümer durch ein komplexes Konstrukt von Firmen mit Sitz in verschiedenen Ländern eine Vielzahl von Gebäuden.

Was hat dieser Mann also mit Nonnenwerth vor? Luxuriöse Wohnungen? Vielleicht auch Nonnenwerth verfallen lassen?  Oder lieber eine Schule mit einem ungesunden Arbeitsumfeld schaffen?
 Zu lange schon erleben wir die Drohungen und destruktiven Methoden des Schulträgers, der sich hinter seinen Anwälten versteckt, statt sich an den Tisch zu setzen und ernsthaft nach einer Lösung zu suchen.

Deutsche Schulen dürfen nicht zur Spielwiese für Investoren mit dubiosen Praktiken werden - das Wohl aller Schülerinnen und Schüler an allen Schulen sollte im Vordergrund stehen, wenn jemand die Verantwortung für eine Schule übernimmt. Es liegt in der Verantwortung der Politik, dafür zu sorgen, dass es Kontrollen gibt, um diesen Skandal zu stoppen und zu verhindern, dass sich ähnliche Situationen an anderen Schulen in Deutschland wiederholen.

 

 

 

 


 

Diese Petition hat 638 Unterschriften erreicht

Das Problem

Vorbemerkung zur Petition:

Der Staat muss die Regeln für die Schulen überwachen.

Es darf auch Schulen geben, die nicht zum Staat gehören. Man bezeichnet diese als private Schulen. Alle Schulen müssen aber die Regeln des Staates einhalten. (Quelle: https://www.nachrichtenleicht.de/das-grundgesetz-einfach-erklaert-artikel-112.html


Petition zur Novellierung der Schulgesetze, insbesondere des Gesetzes für die Regelung der staatlich geförderten und anerkannten Ersatzschulen wie auch deren Durchführungsverordnung bei gleichzeitiger Stärkung der Aufsichtsbehörden.


Einleitende Worte:

Kein Missbrauch auf Schulen durch private Schulträger! Staatliche Aufsicht und Gesetze dürfen an der Schultür nicht abgegeben werden. Staatliche Aufsicht muss zum Schutz vereinbarter Verhältnisse und bestehender Gesetze bis in das Schulgebäude hinein und über alle schulischen Belange hinweg gelten und im Falle eines Missbrauchs durchgesetzt werden können.  

Eigentlich scheint alles geregelt, könnte man meinen.

Doch dann kommt, wie beispielsweise bei dem Traditionsgymnasium Nonnenwerth, ein neuer privater Träger, übernimmt eine Schule und kurz darauf erscheint ein Exposé für eine anderweitige Nutzung der Schule. Nach einem Jahr Schulbetrieb wird angekündigt, die Schule müsse aus Wirtschaftlichkeitsgründen geschlossen werden. Plötzlich sind der Aufsichtsbehörde die Hände gebunden bestehende Möglichkeiten zum Erhalt der Schule einzusetzen.

Die Folge: Autokratie in der Schulführung. Eltern dürfen nicht mehr auf das Schulgelände, der Schulleitung wird das Betreten des Schulgeländes untersagt, Kinder werden von Sicherheitspersonal genötigt, Lehrer willkürlich entlassen und wieder eingestellt und und und ….
Am Ende verlieren 560 Schüler ihre Schule und erleben die Zerrüttung des ordnungsgemäßen Schulablaufes, quittiert mit zahlreichen Unterrichtsausfällen, Lehrerwechseln und plötzlichem Anstieg eines psychologischen Betreuungsbedarfs für betroffene Schüler, ohne dass die Aufsichtsbehörde wirkungsvoll eingreifen kann.

Reichen die bisherigen Gesetze sowie deren Durchführungsverordnung aus und sind die landeseigenen Aufsichtsbehörden handlungsfähig diese umzusetzen?

Wir sagen Nein! Wir fordern die Bildungsministerien aller Bundesländer auf, diese Lücken zu schließen,

Wir fordern eine Novellierung der Privatschulgesetze und die Stärkung der Aufsichtsbehörden.

Unser Ziel:
Es muss die Grundlage mittels Gesetzgebung, Verordnungen und Ressourcen für eine tatkräftige Aufsicht und Umsetzung der Regelungen geschaffen werden. 

Stichworte: Kein zweites Nonnenwerth für Deutschland!  Kein grundsätzlicher Vertrauensvorschuss konfessioneller oder privatwirtschaftlich motivierter Träger oder Investoren von und in Bildungseinrichtungen! Die langfristige Planung von Ersatzschulen sowie die Fächerwahl etc.  müssen für Schüler und deren Eltern langfristig sichergestellt werden.

 


Unsere Forderungen im Überblick:

  1. Verhinderung von Schulen als Spekulationsobjekte, d.h. kein Schulverlust durch rücksichtslose Spekulanten.
  2. Kein Aufweichen von auf Dauer ausgerichteten Strukturen. Die Übernahme einer Schule ist ein langfristiges Vorhaben. 
  3. Ein Trägerwechsel muss rechtzeitig, mit genügend Vorlauf öffentlich angezeigt werden
  4. Einführung von Vetorechten der Aufsichtsbehörden.
  5. Konkrete Niederschrift im Konzept der Trägerschaft über Art und Weise der Erziehung, pädagogische Konzepte wie auch Mitwirkung und Zusammenarbeit mit den Eltern.
  6. Sicherstellung der Zugangsrechte zum Lernort Schule für alle Beteiligten.
  7. Keine Duldung von Autokratie und Machtmissbrauch bei Schulträgern.
  8. Sanktionen bei Missachtung. Regelmäßige Überprüfung.
  9. Verbesserung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Prüfung von Finanzplänen für den Betrieb.
  10. Auch kirchliche Institutionen und Träger dürfen nicht weiter den Bonus der Unantastbarkeit in puncto Businessplan, wirtschaftlicher Betriebsplan und Prüfungsbefreiung für den wirtschaftlichen Betrieb genießen. Die langfristige Planung muss auch bei kirchlichen Institutionen sichergestellt und unter öffentliche Aufsicht gestellt werden.
  11. Keine unbeschränkte Vertragsfreiheit und Eigentumsübergang bei Immobilienerwerb von Schulgrundstücken und -gebäuden bei Trägerwechsel.
  12. Schulen dürfen keine Potenzial für Geldwäsche bieten. 

 

 

Forderungen und Maßnahmen konkretisiert:

Vermeidung von sozial unverträglichen Immobilienspekulationen auf Kosten sozialer Einrichtungen wie kurzfristige Schulschließungen etc.

Häufig haben Trägergemeinschaften so viel Geld, dass diese potentielle behördliche und gerichtliche Strafgebühren bei der Übernahme einer Immobilie im Zuge einer Übernahme- oder auch Entmietungsstrategie mit einberechnen. 
Hier sollte eine Zäsur erfolgen, steuerlicher oder aber dinglicher Natur. Der Staat und/oder das Land sollte im gegebenen Fall in Höhe der Strafzahlungen bzw. Rückzahlungen von Fördergeldern den sich ergebenden Wert als eine im Grundbuch verbrieften Anteil der jeweiligen Immobilie eintragen lassen. Der Eintrag sollte zudem mit einer zusätzlichen Option eines Entscheidungsvetos für zukünftige Verwendungen der Immobilie versehen sein.
(Beispiel Verkauf Trägerschaft und Immobilie: Kaufpreis der Immobilie 5 Mio. Anzahlung, dann jährlicher Betrag bis rd. 16 Mio) Träger und Käufer hat aufgrund kurzfristiger Rückzahlungen ca. 4,5 Mio. Kosten zu erwarten. Hier könnte ein entsprechender Grundbucheintrag in genannter Höhe erfolgen. Ggf. sollte der Staat und/oder das Land in bestimmter Höhe der Strafzahlungen bzw. Rückzahlungen von Fördergeldern den Wert als Beteiligung ins Grundbuch der jeweiligen Immobilie eintragen lassen mit der Option eines Entscheidungsvetos für zukünftige Verwendungen der Immobilie.

Beispiel: Kaufpreis der Immobilie 15 Mio. Träger/ Käufer hat aufgrund Schließung der Einrichtung verschiedene Gelder (Fördergelder, Sonstige Gelder…) zurückzuzahlen (Beispiel Nonnenwerth u.U. 4 Mio. Kosten zu erwarten. Hier könnte ein entsprechender Grundbucheintrag in genannter Höhe (4 Mio.) erfolgen.)


Strukturen für langfristig geplante Schullaufbahnen müssen stabil und verlässlich sein. 


Die Schulplanungen für Kinder sind langfristig über einen Zeitraum von 9 - 13 Jahre ausgerichtet. Eltern versuchen zusammen mit den Lehrern möglichst individuell passende Schulformen für ihre Kinder auszuwählen. Weitere Individualisierungen des Lernarrangements werden durch besondere Fächerauswahl meist auch schon früh ausgewählt und bilden bestimmende Faktoren für den Bildungsweg der Kinder. Bei den einen ist es der Beginn des fünften Schuljahres mit Latein, bei den anderen ist es die bilinguale Förderung, dann wiederum gibt es künstlerische, technische oder auch sportliche Schwerpunkte. 

Eine Unterbrechung und Änderung des einmal ausgewählten Bildungsweges findet aufgrund von Persönlichkeitsentwicklungen der Kinder statt oder begründet sich in Änderungen der persönlichen familiären Umstände. Ein Wechsel stellt aber lehr- und lernpädagogisch eine Zäsur im Leben eines Kindes dar. Es gilt: Wo es sich vermeiden lässt, sollte es auch vermieden werden können. 

Für Eltern und Kind sollten die langfristig ausgerichteten Bildungsstrukturen verlässlich sein. Nicht kalkulierbare persönliche Geschäftsinteressen dürfen keine Gefährdung für langfristige Bildungsplanungen der Kinder sein. Insofern sollten kurzfristige Schulauflösungen aus privatwirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein. Vor dem Hintergrund dessen sollte es Mindestfristen für die Schließung von Schulen geben, insbesondere wenn es sich dabei um privat geführte Ersatzschulen handelt, welche bis zu 90% der Kostenübernahmen staatlich gefördert bekommen. 

Es darf nicht möglich sein, dass nach einer Neuübernahme die Schule nach einem Jahr geschlossen werden darf bzw. Kündigungen ausgesprochen werden dürfen. Eine Mindestlaufzeit von min. 6 Jahren muss im Sinne der Schüler gewährleistet werden, so dass die Abiturjahrgänge sicher ihr Abitur inkl. Wiederholungen machen können.

Gründe von Schulwechseln sollten den individuellen Gründen von Kind und Familie vorbehalten, nicht aber durch persönliche Geschäftsinteressen weniger Investoren motiviert sein. Letzteres betrifft nicht selten 560 und mehr Kinder.

 

Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Trägerleistungen

Auch kirchliche Institutionen und Träger dürfen nicht weiter den Bonus der Unantastbarkeit in puncto Businessplan, wirtschaftlicher Betriebsplan und Prüfungsbefreiung für den wirtschaftlichen Betrieb genießen. Die langfristige Planung muss auch bei kirchlichen Institutionen sichergestellt und unter öffentliche Aufsicht gestellt werden.

Entsprechend der auf Dauer angelegten Ausrichtung einer Schule ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung eines Trägers vor Erteilung der Zulassung genau zu prüfen. Bei Religionsgemeinschaften wurde in der Regel die wirtschaftliche und rechtliche Stellung als gesichert eingestuft. 
Um um Auflösungen, Verkäufe von Schulen aus wirtschaftlichen Notsituationen heraus, frühzeitig entgegenwirken zu können, ist es erforderlich, regelmäßige Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchzuführen, so dass Unterdeckungen frühzeitig der Aufsichtsbehörde sowie den Eltern gemeldet werden können. Ziel ist, dass alle Beteiligte Parteien eine Mindestfortführungszeit der Schule gewährleisten können (z.B. 6 Jahre).
Ist ein freier Träger für die Übernahme vorgesehen, so muss dieser ein stimmiges Wirtschaftskonzept abgegeben haben, insbesondere wenn eine monatliche Unterdeckung für den Träger vorab ersichtlich war. 
Das Konzept muss klar und deutlich den Betrieb und das Risiko der Übernahme beinhalten. Scheitert ein Trägerkonzept, so müssen Träger und Aufsichtsbehörde den Betrieb für eine Mindestlaufzeit gewährleisten.
Während des Betriebes ist der Aufsichtsbehörde die Einsichtnahme eines vorläufigen wie geprüften Jahresabschlusses auf Anfrage hin zu ermöglichen.

Grundlage dieser Überlegung ist, dass durch eine Schulträgerschaft (Gymnasium Nonnenwerth) bereits ein Jahr nach der Trägerübernahme der Betrieb als nicht mehr wirtschaftlich erachtet und somit die Kündigung des Schulbetriebes ausgesprochen wurde. 

 

Einführung eines Vetorechtes der Schulaufsichtsbehörde bei Dissens

Lt. Grundgesetz Artikel 7 müssen die Regeln für die Schulen überwacht werden. Alle Schulen müssen die Regeln vom Staat einhalten.
Den Ländern wird die Aufgabe der Überwachung übertragen.

Bei aufkommenden Missständen in Schulen, insbesondere bei privaten Ersatzschulen, darf die jeweilige Aufsichtsbehörde zu den jeweiligen Gegebenheiten auf Antrag der Lehrer und/oder der Eltern ein Veto gegenüber dem jeweiligen Träger einlegen, welches bis zur endgültigen Beseitigung des Missstandes einzuhalten bzw. durchzuführen ist. Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Vetos werden ausgeschlossen.

Diese Forderung auf ein Veto begründet sich in der unhaltbaren Tatsache, dass die Aufsichtsbehörde tatenlos zusehen musste wie der Schulträger des Gymnasiums der Insel Nonnenwerth auf der Basis kurzfristiger Änderungen ohne Absprache mit den beteiligten Eltern, Lehrern unumstößliche Tatsachen schuf, die den ordentlichen Schulbetrieb erheblich belasteten, störten und am Ende behinderten. 
Beispielsweise wurden Lehrer mal des Platzes verwiesen, mal durften sie wieder auf die Schule. Der Schulleitung und den Eltern wurde der Zugang zum Schulgelände verwehrt. Eltern wurde keine Möglichkeit gegeben, sich einen Überblick über Lehrmittel, Lehr- und Lernarrangements zu verschaffen. Auch wurde es nicht erlaubt, sicherheitstechnische Maßnahmen zu beurteilen und Gutachten von trägerexterner und unabhängiger Stelle zu überprüfen. So gab es zwar eine brandschutztechnische Einschätzung des Trägers, aber nie ein staatlich beglaubigtes Gutachten.

 

Elternmitwirkung und konzeptionelle Änderungen

In der Empfehlung "Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2018) spricht sich die Kultusministerkonferenz für eine von gegenseitigem Respekt getragene Kooperation von Eltern und Schule aus.

Generell gilt, dass die Elternmitwirkung innerhalb der Schule auf zwei Ebenen erfolgen kann: auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkinds (Klassenelternversammlung, Klassenpflegschaft), auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat, Elternvertretung).

Für den Betrieb einer staatlich geförderten und staatlich anerkannten Ersatzschule muss der Träger ein klar verständliches Konzept der Rolle der Eltern, der Lehrer, der Schulgremien den Schulaufsichtsbehörden und den Eltern vorlegen.

Übernimmt ein neuer Träger eine Schule, so übernimmt dieser auch die bestehenden Vereinbarungen mit den Eltern (sonst Neugründung einer Trägerschaft). Änderungen sind dann nur mit Eltern und Lehrern durchsetzbar. Hält sich der Träger nicht an Vereinbarungen kann ein Veto von der zuständigen Aufsichtsbehörde eingefordert werden. Entstehende Kosten bei einem Veto trägt der Träger. Entstandene Kosten können nicht gerichtlich zurückgefordert werden.
Zugangsrechte:

Eltern, Lehrern und der jeweiligen Aufsichtsbehörde und für die Aufsicht bestimmten Personen, Anwälte, Bürgermeistern der Regionen(en) darf der Zugang auf das Schulgelände auf Anfrage hin nicht verwehrt werden

Beispiel: Während eines laufenden Schuljahres wurde es der Schulleitung, den Eltern und externen Sachverständigen nicht erlaubt den Lernort Schule zu betreten.

Sanktionen bei Missachtung 

Da sich im Fall Nonnenwerth der Träger von gesetzlichen Sanktionen, anwaltlichen Androhungen recht unbeeindruckt zeigte, sollten im Vorfeld Maßnahmen für trägerseitige Zuwiderhandlungen festgelegt werden.

Beispiel: Bei Missachtung kann eine pauschale Strafgebühr erhoben werden, und zwar bis zu einer Höhe des zweifachen Jahresbetrages, welcher zur Förderung  der Schule, des Trägers, der Einrichtung durch den Staat, das Land oder die Kommune erfolgt. 

Keine unbeschränkte Vertragsfreiheit Immobilienerwerb von Schulgrundstücken und- Gebäuden. 

Verpflichtende Aufnahme von Sanktionsmaßnahmen und Belehrungen in Kaufverträge bei Trägerübernahme von Schulen mit dem Hinweis, dass bei Missbrauch Sanktionsmaßnahmen drohen, welche eine rasche Aberkennung der Trägerschaft und Enteignung von Grundstück und Gebäude nach sich ziehen können, um eine gesicherte Weiterführung der Schule mit einem anderen Träger zu ermöglichen.
Der Kaufvertrag, welcher im Rahmen eines Trägerüberganges geschlossen wird, muss eine Nutzungsvereinbarung beinhalten, welche allen Beteiligten auf Anfrage hin mitgeteilt werden muss.

Schulen dürfen kein Potenzial für Geldwäsche bieten.
Beim Kauf von Schulen muss eine Geldwäsche ausgeschlossen sein.

 

Zum Hintergrund und Anlass der Petition 

Was sind Privatschulen in Deutschland?

Privatschulen Schulen in Deutschland sind ein wichtiger und wachsender Teil des Schulangebots in Deutschland (von 1992 bis 2018 ist ihre Zahl um 80% auf 5.811 Privatschulen gestiegen.) Diese Schulen sind staatlich anerkannt, folgen den von den Ländern vorgegebenen Lehrplänen, beschäftigen staatliche Lehrkräfte und werden fast vollständig vom Staat finanziert. Das monatliche Schulgeld für eine solche Schule liegt in der Regel zwischen 50 und 300 Euro pro Kind und ist in den meisten Regionen nicht verpflichtend, so dass Schüler aus allen sozioökonomischen Schichten die Möglichkeit haben, eine solche Schule zu besuchen. 

Was geschieht, wenn eine Privatschule geschlossen wird?

Die Schüler werden nach Maßgabe der verfügbaren Plätze in benachbarte Schulen "umgesiedelt". Das Gleiche geschieht mit verbeamteten und vom Land angestellten Lehrern. Vom Träger angestellte Lehrer und anderes Schulpersonal verlieren ihren Arbeitsplatz und müssen sich selbst eine neue Stelle suchen. 
Schüler müssen Schulen finden, die über ein adäquates Fächerangebot verfügen, um keine Brüche der Lerninhalte zu erleiden und um eine Fortsetzung der gewählten Inhalte zu sichern. Beispiel: Schüler aus Schulen mit einem bilingualen Angebot oder Latein ab Klasse 5 oder Schüler von Schulen mit besonderen Sport-, Kunst-/Kultur und naturwissenschaftlichen Fächerschwerpunkten stehen bei Schließung vor dem Problem aufgrund mangelnder Alternativen ihre gewählten Schwerpunkte nicht mehr weiterführen zu können. Abiturienten werden in ihren Abschlüssen behindert, und verlieren Schuljahre, um sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.

 


Warum ist die Schließung einer Privatschule nicht nur ein lokales Problem?

Die Klassen an deutschen Schulen sind voll und der Lehrermangel macht seit Jahren Schlagzeilen. Wenn eine Schule geschlossen wird, müssen alle anderen Schulen in der Umgebung Platz für die umgesiedelten Schüler schaffen. Dadurch erhöht sich der Druck auf die bestehenden öffentlichen Schulen und das ist für niemanden von Vorteil.

 


Deutsche Schulen sind KEINE Spekulationsobjekte. 
Eklat: Gymnasium Nonnenwerth

Im Januar 2020 wird bekannt, dass die katholische Ersatzschule Nonnenwerth, die sich bisher im Besitz der Franziskanerinnen von Nonnenwerth befand, von der International School on the Rhine gekauft wurde. Was sich nach einer vernünftigen Übernahme anhörte, wurde für die Schulgemeinschaft schnell zum Albtraum.

- Im Mai 2021 teilte der neue Eigentümer der Schule einen Bericht über Brandschutzbedenken mit, der zu einer vorübergehenden Schließung der Schule führte.

- Im Juli 2021 teilte der Eigentümer mit, dass sich die Kosten für die Behebung der Brandschutzprobleme auf bis zu 20 Millionen Euro belaufen würden und er diese Kosten nicht tragen wolle, wodurch die Existenz der Schule auf dem Spiel stünde.

- Im November 2021 fanden sogenannte Runde Tische mit verschiedenen Akteuren statt, um die Optionen für den Erhalt der Schule auszuloten.

- Unmittelbar nach den Runden Tischen kündigte der Eigentümer allen Familien die Schließung der Schule an und verschickte Kündigungsschreiben an das Personal zum Sommer 2022, teilweise bereits früher.

- Seitdem hat die Schulgemeinschaft all ihre Ressourcen mobilisiert, um eine Lösung zu finden, Unterstützung von den politischen Behörden zu erhalten und auf die Situation der Schüler und Angestellten der Schule aufmerksam zu machen. Doch all diese Bemühungen waren bisher vergeblich, und das Datum der Schulschließung rückt immer näher.

 

Ergebnis

Nach zwei Jahren nervenaufreibender Diskussionen haben die zuständigen Regionalverwaltungen, d.s. die Stadt Remagen, die Verbandsgemeinde Unkel und die Kreisverwaltung Ahrweiler, bekannt gegeben, dass sie auf ihr Angebot zur Rettung der Ersatzschule Nonnenwerth keine Antwort vom Eigentümer erhalten haben. Damit wird die katastrophale Option, eine 170 Jahre alte Schule zu schließen, Wirklichkeit, und nicht nur 560 Schüler, sondern auch ihre Lehrer und das gesamte Schulpersonal werden "heimatlos".

Warum ist die Situation so entsetzlich?

560 Schüler verlieren ihre Schule, einige von ihnen mitten im Abitur, Lehrer und Schulpersonal verlieren ihren Arbeitsplatz. Und anstatt bis zum Jahresende einen angemessenen Standard aufrechtzuerhalten, hat der Eigentümer allen Eltern den Zugang zur Schule verwehrt, der Schuldirektorin den Zugang zur Schule verwehrt und die Lehrer und das Schulpersonal, die die Schule verlassen haben, nicht ersetzt, so dass die Schüler mit vielen Fehlstunden in ihren Lehrplänen (einige Fächer wurden wochenlang nicht unterrichtet) und die übrigen Lehrer mit einer Last von Nebenaufgaben zurückgeblieben sind.

Und warum?  Auf diese Frage gibt es keine gute Antwort, nur eine lange Liste sehr fragwürdiger Gründe, die nichts mit dem Wohlergehen von Schülern und Lehrern zu tun haben. Es gibt einen Hinweis auf die wahren Absichten des Eigentümers:

- Gegen den Eigentümer läuft derzeit ein Verfahren wegen Betrugs in mehreren Fällen.

- Dem Eigentümer gehört auch das Haus Meer, ein Park und ein historisches Gebäude in der Nähe von Düsseldorf, das derzeit verfällt, anstatt sachgerecht instand gehalten zu werden.

- Neben zwei Schulen und dem Haus Meer besitzt der Eigentümer durch ein komplexes Konstrukt von Firmen mit Sitz in verschiedenen Ländern eine Vielzahl von Gebäuden.

Was hat dieser Mann also mit Nonnenwerth vor? Luxuriöse Wohnungen? Vielleicht auch Nonnenwerth verfallen lassen?  Oder lieber eine Schule mit einem ungesunden Arbeitsumfeld schaffen?
 Zu lange schon erleben wir die Drohungen und destruktiven Methoden des Schulträgers, der sich hinter seinen Anwälten versteckt, statt sich an den Tisch zu setzen und ernsthaft nach einer Lösung zu suchen.

Deutsche Schulen dürfen nicht zur Spielwiese für Investoren mit dubiosen Praktiken werden - das Wohl aller Schülerinnen und Schüler an allen Schulen sollte im Vordergrund stehen, wenn jemand die Verantwortung für eine Schule übernimmt. Es liegt in der Verantwortung der Politik, dafür zu sorgen, dass es Kontrollen gibt, um diesen Skandal zu stoppen und zu verhindern, dass sich ähnliche Situationen an anderen Schulen in Deutschland wiederholen.

 

 

 

 


 

Neuigkeiten zur Petition