Wir fordern die Aufnahme von Lebens- und Gnadenhöfen in den § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuchs


Wir fordern die Aufnahme von Lebens- und Gnadenhöfen in den § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
Das Problem
Lebens- und Gnadenhöfe bieten einer Vielzahl von Nutztieren, die aus schlechter Haltung oder vor dem Schlachter gerettet wurden oder sonst nirgendwo mehr unterkommen können, ein liebevolles Zuhause. Sie sind oft die letzte Rettung für diese Tiere und erbringen einen unschätzbaren Beitrag zum Tierschutz in Deutschland.
Jeder dieser Höfe bietet nicht nur Tieren ein sicheres Zuhause, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Ihre Arbeit ist unbezahlbar, doch ohne klare rechtliche Regelungen ist ihre Arbeit erschwert.
Lebens- und Gnadenhöfe sind nicht ausdrücklich im § 35 Abs. 1 des BauGB aufgeführt. Dieses Gesetz regelt u.A. das Bauen im Aussenbereich, auf landwirtschaftlichen Flächen und schließt derzeit Gnadenhöfe aus. Das bedeutet, dass sie keinen rechtlichen Schutz oder Anerkennung genießen und oft mit baurechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Diese Lücke in der Gesetzgebung führt dazu, dass die Höfe Schwierigkeiten haben, notwendige Genehmigungen zu erhalten. Für jedes Bauvorhaben, und sei es nur eine Erweiterung eines Unterstandes um 1m² müssen Lebens- und Gnadenhöfe, anders als Landwirte, Förster etc. einen Bauantrag mit allen dazugehörigen Unterlagen einreichen. Unabhängig davon dass das eine Menge Geld und enorm viel Zeit kostet, ist eine Zusage mehr als ungewiss und ein reiner Glücksfall.
Durch die Aufnahme von Lebens- und Gnadenhöfen in den § 35 Abs. 1 BauGB würden diese Einrichtungen als privilegiert anerkannt werden. Zudem wären sie dadurch auch vor ungerechtfertigten Bauverboten geschützt. Dies würde es ihnen ermöglichen, notwendige bauliche Veränderungen vorzunehmen um ggf. ihre Kapazitäten zu erweitern, um mehr Tieren helfen zu können. Es würde den Höfen erleichtern ihre wichtige und notwendige Arbeit fortzusetzen, ohne ständig gegen bürokratische Hürden anzukämpfen.
Es ist an der Zeit, dass unsere Gesetzgebung Lebens und Gnadenhöfe als das erkennt, was sie sind - unverzichtbare Einrichtungen für den Tierschutz. Dass sie deren Arbeit anerkennt und unterstützt und entsprechend handelt.
Wir fordern daher die Aufnahme von Lebens- und Gnadenhöfen in den § 35 Abs. 1 BauGB zur Anerkennung ihrer essenziellen Rolle, sowie zur Unterstützung ihrer fortlaufenden Bemühungen zum Tierschutz.
Indem Sie diese Petition unterzeichnen, helfen Sie uns dabei, die notwendige Aufmerksamkeit zu erregen und unsere Forderung an die zuständigen Behörden zu bringen.
Bitte untestützen Sie diese Petition und helfen Sie uns dabei, diese wichtige Änderung für alle Lebens- und Gnadenhöfe herbeizuführen.
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Das Problem
Lebens- und Gnadenhöfe bieten einer Vielzahl von Nutztieren, die aus schlechter Haltung oder vor dem Schlachter gerettet wurden oder sonst nirgendwo mehr unterkommen können, ein liebevolles Zuhause. Sie sind oft die letzte Rettung für diese Tiere und erbringen einen unschätzbaren Beitrag zum Tierschutz in Deutschland.
Jeder dieser Höfe bietet nicht nur Tieren ein sicheres Zuhause, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Ihre Arbeit ist unbezahlbar, doch ohne klare rechtliche Regelungen ist ihre Arbeit erschwert.
Lebens- und Gnadenhöfe sind nicht ausdrücklich im § 35 Abs. 1 des BauGB aufgeführt. Dieses Gesetz regelt u.A. das Bauen im Aussenbereich, auf landwirtschaftlichen Flächen und schließt derzeit Gnadenhöfe aus. Das bedeutet, dass sie keinen rechtlichen Schutz oder Anerkennung genießen und oft mit baurechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Diese Lücke in der Gesetzgebung führt dazu, dass die Höfe Schwierigkeiten haben, notwendige Genehmigungen zu erhalten. Für jedes Bauvorhaben, und sei es nur eine Erweiterung eines Unterstandes um 1m² müssen Lebens- und Gnadenhöfe, anders als Landwirte, Förster etc. einen Bauantrag mit allen dazugehörigen Unterlagen einreichen. Unabhängig davon dass das eine Menge Geld und enorm viel Zeit kostet, ist eine Zusage mehr als ungewiss und ein reiner Glücksfall.
Durch die Aufnahme von Lebens- und Gnadenhöfen in den § 35 Abs. 1 BauGB würden diese Einrichtungen als privilegiert anerkannt werden. Zudem wären sie dadurch auch vor ungerechtfertigten Bauverboten geschützt. Dies würde es ihnen ermöglichen, notwendige bauliche Veränderungen vorzunehmen um ggf. ihre Kapazitäten zu erweitern, um mehr Tieren helfen zu können. Es würde den Höfen erleichtern ihre wichtige und notwendige Arbeit fortzusetzen, ohne ständig gegen bürokratische Hürden anzukämpfen.
Es ist an der Zeit, dass unsere Gesetzgebung Lebens und Gnadenhöfe als das erkennt, was sie sind - unverzichtbare Einrichtungen für den Tierschutz. Dass sie deren Arbeit anerkennt und unterstützt und entsprechend handelt.
Wir fordern daher die Aufnahme von Lebens- und Gnadenhöfen in den § 35 Abs. 1 BauGB zur Anerkennung ihrer essenziellen Rolle, sowie zur Unterstützung ihrer fortlaufenden Bemühungen zum Tierschutz.
Indem Sie diese Petition unterzeichnen, helfen Sie uns dabei, die notwendige Aufmerksamkeit zu erregen und unsere Forderung an die zuständigen Behörden zu bringen.
Bitte untestützen Sie diese Petition und helfen Sie uns dabei, diese wichtige Änderung für alle Lebens- und Gnadenhöfe herbeizuführen.
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Die Entscheidungsträger*innen

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Petition am 1. Februar 2024 erstellt