Petition updateWille des Arztes übertrumpft das Selbstbestimmungsrecht des Patienten

BGH hat gegen die Patientenrechte entschieden

Sonja Sell24111 Kiel, Germany
May 11, 2021

Liebe Unterstützer!

Der BGH hat mit Beschluss vom 3. Mai 2021 befunden, dass das ärztliche Gewissen über den Grundrechten des Patienten steht.

Er hat nämlich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Schleswig, 22.04.2020 - 4 U 114/17 zurückgewiesen.

Das bedeutet, dass die Entscheidungsgründe des Urteils des OLG Bestand haben sollen.

Heißt für Euch:

Selbst, wenn ihr einsichtsfähig an ein Krankenhausbett gefesselt seid und das eine Fachärztin erkennt, darf sie Euch Eurem Schicksal überlassen.

Sie muss Eure Patientenverfügung nicht respektieren und schon gar nicht andere Ärzte darauf hinweisen, dass sie Eure Einsichtsfähigkeit erkannt hat und Eure Selbstbestimmungsrechte zu beachten sind.

Der BGH hat also ganz klar entschieden, dass es im freien Ermessen des Arztes liegt, ob er Eure Patientenrechte, genauer: Eure Selbstbestimmungrechte oder gar Eure Patientenverfügung - beachtet oder eben auch nicht.

Spannend hieran ist, dass alle sonstigen gerichtlichen Feststellungen lauteten, dass die Patientin auch nach Ansicht der Ärztin voll einsichtsfähig war und damit selbst über das ob und wie von medizinischen Behandlungen entscheiden durfte. (Anderenfalls hätte ihre Patientenverfügung gegriffen.)

Wenngleich die betroffene Patientin nach Ansicht aller anderen gerichtlichen Entscheidungen (LG Kiel, 3. Kammer, LG Kiel 8. Kammer, VG Schleswig, OVG Schleswig, BVerfG 2 BvR 1763/16) zu Unrecht der Freiheit beraubt und zwangsbehandelt wurde - weil nämlich auch die Behauptung von Lebensgefahr die Selbstbestimmungsrechte normalerweise nicht aushebelt - meint der BGH, dass der betroffenen Patientin dennoch kein Schadensersatz zustünde.

Klartext:

Ihr habt nach Ansicht des BGH KEIN Anrecht darauf, dass Eure Patientenrechte und ggf. Eure Patientenverfügung von den Ärzten geachtet wird. Das liegt im freien Ermessen der Ärzte.

Deren Recht auf ärztliche Gewissensfreiheit hat jedenfalls mehr Gewicht als Euer Recht auf Selbstbestimmung.

Im Zweifel hat noch immer der Arzt die Entscheidungshoheit und darf über Euch verfügen, als wärt ihr nur eine Ansammlung von Organen. Wehe dem, der dann was von Selbstbestimmungsrechten faselt.
Der wird dann eben überfallen, durch den Raum geschleppt, auf ein Krankenbett geworfen und da gewaltsam an beiden Händen, beiden Beinen und einem Bauchgurt gefesselt und bleibt so bis zum nächsten Tag - ohne sonstige medizinische Behandlung - liegen. Wenn er Glück hat, so wie die Patientin hier, wird er am nächsten Tag wieder nach Hause geschickt. Hier: ohne Untersuchung.

Das ist nicht nur die Realität im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Kiel, sondern nach Ansicht des BGH auch juristisch nicht zu beanstanden und damit für alle Ärzte dieses Landes vielleicht in der Theorie nicht erlaubt, führt aber in der Praxis jedenfalls nicht zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen, weil der Arzt seine vertraglichen und berufsrechtlichen Pflichten dadurch nicht verletzt.

Wir wissen alle: Was kümmert uns das Parkverbot, wenn wir für Falschparken nie ein Bußgeld zahlen müssen?!

Genau! Gar nichts!

Die betroffene Patientin wird zwar noch versuchen, erneut das Bundesverfassungsgericht und notfalls den EGMR anzurufen.

Da die Annahmequoten dieser beiden Gerichte jedoch äußerst gering sind, ist damit zu rechnen, dass die Entscheidung des OLG Schleswig zu geltendem Recht werden wird.

Liebe Grüße,

Eure Sonja

https://www.freiheitsgrundrechte.com/schmerzensgeld-und-schadensersatz/bgh/

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