Wiederannahme des Geburtsnamens für Stiefkinder nach "Einbenennung"
Wiederannahme des Geburtsnamens für Stiefkinder nach "Einbenennung"
Das Problem
Oft wird Kindern bei Heirat ihrer Mutter, mit einem Mann, der nicht der leibliche Vater ist, der Familienname dieses Mannes "übergestülpt" (da sie oft noch zu jung für ein Mitspracherecht sind), eine sogenannte "EINBENENNUNG", welche nach geltendem Recht nicht rückgängig zu machen ist!
Im Gegensatz zur Mutter, welche im Falle einer Scheidung ihren Mädchennamen, oder sogar den Namen einer vorangegangenen gescheiterten Ehe (!!!) annehmen kann, ist es den Kindern nicht möglich , ihren ureigensten Geburtsnamen wieder anzunehmen, da dieser aus nicht nachvollziehbaren Gründen regelrecht GELÖSCHT wird!
Somit müssen Betroffene ein Leben lang mit einem Namen leben, zudem sie sehr familiär keinen Bezug haben und oft genug auch keine positive Verknüpfung. Die einzige Möglichkeit ist eine Heirat und auch dann müssen sie einen Namen annehmen, der nicht der Ihre ist, im Falle eines Scheiterns dieser Ehe, hätten sie nur den nächsten Namen, einer anderen Familie.
Dies sehe ich als Diskriminierung an, da erwachsenen Menschen das Recht verwehrt wird einen Namen zu führen, der ihnen per Geburt zusteht und mit dem sie sich identifizieren können. Er wurde ihnen abgesprochen, ohne das sie die Möglichkeit hatten, dem zu widersprechen und in einem Alter, in dem ihnen die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht bewusst sein kann!
Es wird dringend Zeit per Änderung im Namensrecht gesetzlich die Möglichkeit zu schaffen, ohne Hürden für die Betroffenen, ihren EIGENEN Namen wieder anzunehmen und zu führen und damit erkennbar zu der Familie zu gehören, von welcher sie tatsächlich abstammen!
Es ist nicht rechtens eine Urkunde dahingehend zu ändern , dass es den Anschein hat, man stamme von einem genetisch fremden Menschen ab! Die geänderte ABSTAMMUNGSURKUNDE legt aber genau dies nahe!
Das Problem
Oft wird Kindern bei Heirat ihrer Mutter, mit einem Mann, der nicht der leibliche Vater ist, der Familienname dieses Mannes "übergestülpt" (da sie oft noch zu jung für ein Mitspracherecht sind), eine sogenannte "EINBENENNUNG", welche nach geltendem Recht nicht rückgängig zu machen ist!
Im Gegensatz zur Mutter, welche im Falle einer Scheidung ihren Mädchennamen, oder sogar den Namen einer vorangegangenen gescheiterten Ehe (!!!) annehmen kann, ist es den Kindern nicht möglich , ihren ureigensten Geburtsnamen wieder anzunehmen, da dieser aus nicht nachvollziehbaren Gründen regelrecht GELÖSCHT wird!
Somit müssen Betroffene ein Leben lang mit einem Namen leben, zudem sie sehr familiär keinen Bezug haben und oft genug auch keine positive Verknüpfung. Die einzige Möglichkeit ist eine Heirat und auch dann müssen sie einen Namen annehmen, der nicht der Ihre ist, im Falle eines Scheiterns dieser Ehe, hätten sie nur den nächsten Namen, einer anderen Familie.
Dies sehe ich als Diskriminierung an, da erwachsenen Menschen das Recht verwehrt wird einen Namen zu führen, der ihnen per Geburt zusteht und mit dem sie sich identifizieren können. Er wurde ihnen abgesprochen, ohne das sie die Möglichkeit hatten, dem zu widersprechen und in einem Alter, in dem ihnen die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht bewusst sein kann!
Es wird dringend Zeit per Änderung im Namensrecht gesetzlich die Möglichkeit zu schaffen, ohne Hürden für die Betroffenen, ihren EIGENEN Namen wieder anzunehmen und zu führen und damit erkennbar zu der Familie zu gehören, von welcher sie tatsächlich abstammen!
Es ist nicht rechtens eine Urkunde dahingehend zu ändern , dass es den Anschein hat, man stamme von einem genetisch fremden Menschen ab! Die geänderte ABSTAMMUNGSURKUNDE legt aber genau dies nahe!
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Petition am 28. April 2022 erstellt