
Aktualisierung vom 6. August 2025:
Nach Veröffentlichung dieser Petition hat mir das zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass künftige Umgänge mit meinen Kindern nur noch in Anwesenheit von zwei Fachkräften stattfinden dürfen.
In der mündlichen Begründung wurde meine Petition ausdrücklich als Anlass für diese Entscheidung genannt.
Ich sehe hierin eine Reaktion auf die Ausübung meines Grundrechts nach Art. 17 GG (Petitionsrecht). Dieses Recht soll Bürger:innen die Möglichkeit geben, auf Missstände hinzuweisen , ohne befürchten zu müssen, dass sich dies negativ auf sie auswirkt.
Die Situation bestätigt leider die Befürchtungen, die auch in der Studie von Dr. Hammer (2024) beschrieben werden: Viele Betroffene machen ihre Fälle nicht öffentlich, aus Sorge vor negativen Folgen im laufenden Verfahren.