Mise à jour sur la pétitionWeiterbetrieb CO2-freier Kernkraft für mindestens 10 Jahre!Habeck und der obskure Weg zum Prüfvermerk
Uwe MielkeDresden, Allemagne
16 mai 2024

Habeck und der obskure Weg zum Prüfvermerk 

(frei lesbarer Artikel auf Cicero-Online vom 13.05.2024) Die von „Cicero“ freigeklagten Akten (Hinweis: Link siehe ganz unten!) des Wirtschaftsministeriums zum Atomausstieg zeigen: Eine korrekte und offene Prüfung der für einen Weiterbetrieb der AKW relevanten technischen und sicherheitstechnischen Fragen hat nicht stattgefunden.

Von ULRICH WAAS am 13. Mai 2024 - Autoreninfo: Ulrich Waas ist Physiker und arbeitete bis zu seiner Pensionierung bei einem Hersteller für Kraftwerke. 2005 wurde er in einen Ausschuss der Reaktor-Sicherheitskommission des Bundesumweltministeriums berufen.

https://www.cicero.de/innenepolitik/habeck-atomakten-prufvermerk-akw-files

Im März 2022 wurde innerhalb weniger Tage von den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt (BMWK, BMUV) ein Prüfvermerk erstellt, der die Basis für die Entscheidung der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb der noch betriebsfähigen sechs AKW bildete. Da es schwer vorstellbar war, wie in so kurzer Zeit und ohne Befragen der wirklichen Sachkenner die von Robert Habeck versprochene umfassende und tabufreie Prüfung geschehen konnte, beantragte Cicero im Sommer 2022 Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz. 

Nach Ablehnung der Einsicht durch das BMWK und erfolgreicher Klage seitens Cicero beim Verwaltungsgericht Berlin sind jetzt Unterlagen einsehbar. Und diese Unterlagen machen weder vom zeitlichen Ablauf noch von den Inhalten her eine korrekte und offene Prüfung erkennbar. 

Sicherheitstechnische Aspekte (BMUV)

Tatsächlich sah es so aus:

Am 1. März 2022 wurde von der für kerntechnische Sicherheit zuständigen Fachgruppe (AG S I 2) im BMUV ein Vermerk erstellt, was für die Sicherheit eines Betriebs über den 31.12.2022 hinaus zu betrachten und zu prüfen wäre. Der Vermerk enthält also keine Ergebnisse, sondern Fragestellungen, denen näher nachgegangen werden müsste. Dies ist für den Zeitpunkt sechs Tage nach dem Beginn des russischen Angriffs völlig in Ordnung. Bezüglich eines mehrjährigen, mit der nuklearen Sicherheit vereinbaren Weiterbetriebs wird ausgesagt: 

  • Ob längerfristig ein unterbrechungsfreier Betrieb erfolgen kann, ist ohne Klärung unter Beteiligung der Betreiber, Hersteller und Landesaufsichtsbehörden sowie deren Gutachtern nicht zu beantworten.

Zwei Tage später, am 3. März 2022, verfasste der zuständige Abteilungsleiter einen eigenen Vermerk. Die Prüffragen allerdings kann der Abteilungsleiter bei Abfassung seines Vermerks in der Zeit nicht in nennenswertem Umfang bearbeitet haben. Die von der Fachgruppe genannten externen Fachleute wurden ebenfalls nicht befragt. Stattdessen übernahm der Abteilungsleiter zwar die von der Fachgruppe für eine Klärung aufgelisteten Fragen, ergänzte diese noch etwas, stieg dann aber ohne Klärung der Fragen, also ohne tatsächliche Basis, in eine Bewertung des Sicherheitsrisikos ein: 

  • Immer wieder gibt es spekulative Formulierungen wie „Außerdem wäre es als Defizit zu bewerten, wenn die wiederkehrenden Prüfungen nicht abdeckend erfolgen“. Warum hat er nicht einfach bei den aufsichtsführenden Behörden der Länder nachgefragt, wie der Stand der wiederkehrenden Prüfungen war?
  • Es wird das Thema der zehnjährlichen periodischen Sicherheitsüberprüfung hervorgehoben, wobei deren Rolle in der deutschen Aufsichtspraxis unrichtig beschrieben wird: Anders als in manchen anderen Ländern hat sie keine zentrale Funktion, sondern nur eine ergänzende zu den sicherheitstechnisch zentralen anderen Prüfungen, die in viel kürzeren regelmäßigen Abständen oder aus besonderen Anlässen durchgeführt werden. In dem Vermerk wird so der Eindruck nahegelegt, dass es nach 2009 keine Sicherheitsverbesserungen mehr gegeben habe. Dieser Eindruck ist völlig falsch, es hat einige Verbesserungen gegeben, wie Nachfragen leicht bestätigt hätten.
  • Genannt wird noch unter den technischen Aspekten, dass es eine systematische Überprüfung nach dem neuen kerntechnischen Regelwerk nur für ein laufendes Kernkraftwerk in Baden-Württemberg gegeben habe. Verschwiegen wird dabei, dass diese Überprüfung im Wesentlichen keinen Nachrüstungsbedarf, sondern nur wenige Ergänzungen in Betriebsführungsunterlagen ergeben hatte und dass dieses Ergebnis auf die weitgehend baugleichen anderen Anlagen übertragbar war. Stattdessen wird ohne jede sachlich Begründung orakelt: „Das Fehlen aktualisierter Störfallanalysen bei den anderen Anlagen stellt ein unbekanntes Risikopotenzial dar.“ Ist das schon bewusste Irreführung?

Trotz gar nicht durchgeführter Prüfung stellte der Abteilungsleiter abschließend fest: „Eine Laufzeitverlängerung ist aus Gründen der nuklearen Sicherheit abzulehnen.“ Dass ein Abteilungsleiter vom Votum seiner Fachabteilung abweicht und dann auf eine Risikobewertung aus „höherer Sicht“ abstellt, ist vertretbar, aber setzt voraus, dass die entsprechenden Gründe nachvollziehbar sachlich richtig dargelegt werden. Hieran fehlt es aber völlig.

Bemerkenswert an diesem Vorgang sind noch zwei Aspekte:

  • Die für genau solche Fragen vom Bundesumweltministerium berufene Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) wurde im März 2022 mit einer Stellungnahme nicht beauftragt. Dies geschah erst im Herbst 2022 aufgrund wachsenden Drucks aus parlamentarischen Kreisen auf die zuständige Ministerin und auch dann nur beschränkt auf die damals sich abzeichnende Option einer Verlängerung lediglich bis zum 15. April 2023. In ihrer Stellungnahme vom November 2022 beschreibt die RSK ausführlich, welche Sicherheitsüberprüfungen und Verbesserungsmaßnahmen an den laufenden Anlagen in den Jahren nach 2009 insgesamt durchgeführt wurden und wie die Fortschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wurde. Damit wurde klar, dass die abschließende Bewertung des Abteilungsleiters wesentlich auf unzutreffenden Behauptungen aufbaut. In späteren Äußerungen der Hausleitungen von BMUV und BMWK wurde deutlich, dass die Stellungnahme der RSK konsequent nicht zur Kenntnis genommen wurde.
  • Der Abteilungsleiter-Vermerk geht auch auf solche rechtlichen Fragen ein, für die er eigentlich nicht zuständig ist. Mit Blick auf einen „Vertrauenstatbestand“ meint er, der Gesetzgeber sei „2011 zu der Entscheidung gelangt, dass das Risiko der Atomenergienutzung … nur noch bis zum 31.12.2022 hinzunehmen ist“. Er vergisst jedoch zu erwähnen, dass der Gesetzgeber damals eine sofortige Abschaltung abgelehnt und die Abschaltungen bis 2022 gestaffelt festgelegt hatte in der Erwartung, dass bis dahin die Energiewende (u.a. auch der Bau von Hochspannungstrassen) hinreichend weit fortgeschritten und die Nutzung von Erdgaskraftwerken als Brückentechnologie kostengünstig gegeben sein würden. Nun sind wesentliche Teile dieser Erwartungen auch 2022 offensichtlich noch nicht oder nicht mehr erfüllt. Insofern wäre es Recht und Pflicht des Gesetzgebers gewesen, die Risikobewertung unter den aktuellen Randbedingungen zu erneuern und gegebenenfalls neue Fristen für den Weiterbetrieb festzulegen. Der Vermerk vom 3. März beabsichtigte augenscheinlich, den Gesetzgeber durch zum Teil unbelegte Behauptungen von einer erneuten Risikobewertung abzuhalten. Ist das mit einer seriösen Information des Parlaments vereinbar?

Energiewirtschaftliche Aspekte (BMWK)

Wesentlich geht es um zwei Aspekte: Welche Perspektive für die Energieversorgung ist nach der „Zeitenwende“ zu bewerten, und wie sehen die Kernkraftwerksbetreiber die Möglichkeiten des Weiterbetriebs? Wichtige Aufschlüsse hierzu liefert nach Freigabe der Akten ein E-Mail-Verkehr zwischen dem ehemaligen Staatssekretär Patrick Graichen, BMWK und den Konzernvorständen von RWE, EnBW, E.ON zu einer Telefonschaltkonferenz am Samstag, 5. März 2022. 

Perspektive für die Energieversorgung

Laut Protokoll der Telefonschaltkonferenz wurde bezüglich der Energieversorgung nur die Frage behandelt, ob im Winter 2022/23 die Stromversorgung bei Gasmangellage auch ohne Weiterbetrieb der drei noch laufenden AKW sichergestellt werden könne. Antwort: Es geht auch ohne AKW, wenn genügend alte Kohlekraftwerke wieder zugeschaltet werden.

Eigentlich kann man nur den Kopf schütteln: Die Ministeriumsleitungen aus einer Partei, die den Klimaschutz als besonders wichtiges Thema propagiert, stellen fest, dass es hinkommt, wenn Kohlekraftwerke vermehrt eingesetzt werden. Und dann ist Schluss mit der Diskussion. Die Fragen, für wie viele Jahre Kohlekraftwerke nun die abgeschalteten AKW ersetzen sollen und was das für das CO2-Budget Deutschlands und die Strompreise bedeutet, bleiben völlig außen vor.

Dabei waren das für die Energiepolitik nach der „Zeitenwende“ wesentliche Fragen. Die durften aber offenbar nicht diskutiert werden, weil sie gute Gründe für einen Weiterbetrieb von AKW geliefert hätten. Wie an anderer Stelle beschrieben wurde, werden bei halbwegs realistischer Betrachtung allerfrühestens Ende der 2030 Jahre die Energienutzungs- und Energieversorgungsstrukturen so weit umgebaut sein, dass auch auf Kohlekraftwerke verzichtet werden könnte. Dies bedeutet: Der Weiterbetrieb der im März 2022 noch sechs betriebsfähigen AKW anstelle des Ersatzes durch Kohlekraftwerke hätte jährlich etwa 50-60 Millionen Tonnen CO2-Emissionen und einige Milliarden Euro in den Stromerzeugungskosten einsparen können, bis Ende der 2030er Jahre eben etliche 100 Millionen Tonnen CO2 und einen höheren zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag.

Diese offensichtlichen Fragen zur längerfristigen und bezüglich der Folgen entscheidenden Perspektive wurden im März 2022 und in den Monaten danach konsequent verdrängt. Ist das Prüfung „ohne Denkverbote“?

Einschätzung der Kernkraftwerksbetreiber

Der lange zurückgehaltene E-Mail-Wechsel zeigt Folgendes: Am 5. März 2022, Samstag, fand eine Telefonschaltkonferenz zur Frage der Verlängerung der Laufzeiten der AKW unter Leitung von Bundesminister Habeck statt. Teilnehmer waren Staatssekretär Graichen und ein Abteilungsleiter aus dem BMWK, Staatssekretär Tidow und ein Abteilungsleiter aus dem BMUV sowie die Konzernvorstände von EON, EnBW, und RWE (Anmerkung: Die mit dem Betrieb der AKW vertrauten Bereichsvorstände waren nicht beteiligt.)

Ob die Konzernvorstände mit konkreten Fragestellungen so für die Telefonkonferenz eingeladen wurden, dass sie als kerntechnische Laien noch die Gelegenheit hatten, sich von den konzerninternen Fachleuten briefen zu lassen, ist aus den freigegebenen Akten nicht erkennbar.

Laut Konferenzprotokoll wurden bzgl. AKW-Betrieb drei Varianten zur Diskussion gestellt, die anscheinend jeweils von den Ministeriumsvertretern bewertet wurden:

  1. Wiederaufnahme des Leistungsbetriebs der bereits am 31.12.2021 abgeschalteten drei AKW
    Hierzu wurde wohl von dem Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium vorgetragen, dass dies nicht gehe, da die Betriebsgenehmigungen erloschen und Neugenehmigungen selbst mit einem jahrelangen Verfahren unmöglich seien.
    Hier handelt es sich um eine klare Falschbehauptung. Die Betriebsgenehmigungen waren keineswegs erloschen. Das ist bereits daraus ersichtlich, dass nach der Beendigung des Leistungsbetriebs am 31.12.2021 viele Systeme z.B. für Kühlung und Lüftung wie bisher weiterzubetreiben waren. Dafür war die Fortgeltung der Betriebsgenehmigungen notwendig. Durch das Atomgesetz war lediglich mit Ablauf des 31.12.2021 die Berechtigung zur Stromerzeugung entzogen. Das hätte der Gesetzgeber mit einem „Federstrich“ wieder ändern können.
  2. Dreimonatige Verlängerung der Laufzeit der drei noch am Netz befindlichen AKW bis Ende März 2023
    Dazu führten die Ministerien aus, dies sei grundsätzlich möglich, aber damit ergäbe sich keine Mehrerzeugung von Strom. 
    Hier handelt es sich um einen Fehlschluss. Eine Rückfrage bei Fachleuten hätte kurzfristig bestätigt, dass mit den in den Anlagen vorhandenen Brennelementen (zum Teil im internen Lagerbecken) mehrere Milliarden kWh zusätzlich erzeugt werden konnten. Nachdem der Bundeskanzler mit seinem „Machtwort“ vom 17.10.2022 einen Weiterbetrieb bis 15. April verfügt hatte, ist das auch so praktiziert worden.
  3. Eine Verlängerung der Laufzeiten der noch am Netz befindlichen AKW um mehrere Jahre
    Dagegen wurde zum einen eingewendet, dass dafür neue Brennelemente notwendig seien (richtig) und die Beschaffung 18-24 Monate, mindestens 15 Monate erfordere. – Dies ist zwar nicht ganz zutreffend, da die Nachfrage bei einem zertifizierten Lieferanten ergab, dass auch eine Lieferzeit von einem Jahr oder etwas weniger möglich sei, also rechtzeitig für einen Weiterbetrieb nach einer Revision mit Brennelementwechsel im Frühjahr 2023. Aber die paar Monate Unterschied für den Sommer 2023 sind nicht wesentlich. 
    Dazu eine Anmerkung: Seit Beginn der Diskussion über die „Habeck-Akten“ wird zunehmend von Personen, die der Anti-AKW-Bewegung nahestehen, die Behauptung verbreitet, dass für die Beschaffung neuer Brennelemente auf Russland hätte zurückgegriffen werden müssen. Auch dies ist eine klare Falschbehauptung.
    Zum anderen wurde vor allem eingewendet, dass einem Weiterbetrieb gravierende sicherheitstechnische Aspekte entgegenstünden, die nur – wenn überhaupt – mit einem enormen Aufwand an Zeit und Investitionen ausgeräumt werden könnten. Die Ministerien griffen für ihre entsprechenden Behauptungen im Wesentlichen auf den Vermerk des Abteilungsleiters aus dem BMUV vom 3. März 2022 zurück. Warum diese Behauptungen in dem Vermerk falsch oder irreführenden waren und sind, wurde bereits oben behandelt.
    Konfrontiert mit diesen Behauptungen, die die Konzernvorstände (kerntechnische Laien) ohne Rückgriff auf die konzerninternen Fachleute nicht ad hoc entkräften konnten, ließen sie sich auf folgende Position ein: Sie würden sich einem Weiterbetrieb der AKW auf Wunsch der Bundesregierung nicht verschließen, aber angesichts der dargestellten Probleme müsse der Staat die unternehmerische Verantwortung für Nachrüstungen und Betrieb übernehmen. Daraus wird von Habeck jetzt gemacht: Die Betreiber selbst wollten nicht.

Bemerkenswert ist auch der Abstimmungsprozess zu dem Konferenzprotokoll: Am Samstag, den 5.3.2022, fand die Telefonkonferenz statt. Am Sonntag, den 6.3., um 13:31 sandte Staatssekretär Graichen den Protokollentwurf an die Konzernvorstände mit Bitte um Rückmeldung bis Sonntagabend, spätestens aber bis Montagmittag. Sonntag, 20:39, sandte der Konzernvorstand EnBW Änderungsvorschläge seitens EnBW und RWE zurück an den Staatssekretär. Um 22:52 bestätigte der Staatssekretär die Änderungswünsche bis auf einen Punkt, zu dem er um Aufklärung bat. Um 23:45 teilte der Konzernvorstand EnBW mit: Erläuterung folgt! Die Erläuterung kam am Montag 7:13 vom Konzernvorstand RWE mit Textvorschlägen, „um unangreifbar zu sein“. Am Montag, den 7.3., 15:53 versandte der Staatssekretär den Text als abgestimmte Fassung, obwohl anscheinend kein Kommentar von EON vorlag. 

Warum diese extreme Hektik ohne eine erkennbare Klärung von fachlichen Fragen notwendig gewesen sein soll, ist aus den vorgelegten Akten nicht ersichtlich. 

Prüfvermerk vom 7. März

Ebenfalls auf den 7. März 2022 ist der sogenannte Prüfvermerk von BMWK/BMUV datiert („Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs“), der die Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung gegen eine Nutzung der AKW nach dem 31.12.2022 bildete. Dieser Prüfvermerk wiederholt trotz einzelner Korrekturen weitgehend die falschen oder irreführenden Behauptungen aus dem Abteilungsleiter-Vermerk vom 3. März sowie aus dem Telefonkonferenz-Protokoll vom 7.3.2022. Aus den vorgelegten Akten gibt es keinen Hinweis, dass für diesen Prüfvermerk irgendwelche Fragen zur Klärung an fachlich Ausgewiesene bei Betreibern, Herstellern und Landesaufsichtsbehörden sowie deren Gutachtern gerichtet worden sind, geschweige denn beantwortet worden wären. Angesichts des Zeitablaufs kann auch praktisch ausgeschlossen werden, dass solche Klärungen/Prüfungen stattgefunden haben.

Bemerkenswert ist in dem sogenannten Prüfvermerk die Überschrift zum Abschnitt 7: Energiewirtschaftliche und klimapolitische Bewertung. Aber wer gehofft hatte, dass das Klima als Teil der energiepolitischen Perspektive doch nicht vergessen wurde, wird enttäuscht: Dazu kommt kein einziger Satz. Vielmehr wird dort nur hervorgehoben, dass es genügend Kapazität bei Kohlekraftwerken zum Ausgleich in Gasmangellagen gebe. Was das für die CO2-Emissionen und den Klimaschutz bedeuten dürfte, wird nicht angesprochen. Dabei hatte eine Fachabteilung im BMWK explizit auf diesen Aspekt hingewiesen, was aber aus einer Entwurfsfassung wohl von Staatssekretär Graichen entfernt wurde.

Fazit

  • Eine fachliche Klärung der für einen Weiterbetrieb der AKW relevanten technischen und sicherheitstechnischen Fragen hat für den Prüfvermerk, der die Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung bildete, in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden.
  • Im Rahmen einer „Notoperation“ wurde kurz vor Finalisierung des Prüfvermerks eine Telefonkonferenz mit den Konzernvorständen der Energieversorgungsunternehmen organisiert – allerdings so, dass Fachleute mit kerntechnischem Wissen möglichst außen vor gehalten wurden. Die Konzernvorstände – kerntechnische Laien – wurden so mit falschen und irreführenden Behauptungen zum zeitlichen und finanziellen Aufwand „eingedeckt“, dass sie am Ende forderten, der Staat möge für einen gegebenenfalls gewünschten Weiterbetrieb die komplette unternehmerische Verantwortung übernehmen. Dies wird jetzt von Robert Habeck argumentativ so gewendet, als ob er ja einen Weiterbetrieb in Erwägung gezogen hätte, aber die Betreiber das nicht gewollt hätten.
  • Aus manchen Dokumenten drängt sich der Eindruck auf, dass nicht eine Prüfung „ohne Denkverbote“ gesucht wurde, sondern das möglichst rasche Abwürgen der Diskussion über einen Weiterbetrieb.
  • Die Auswirkungen auf das Klima durch die Entscheidung, auf längere Zeit AKW durch Kohlekraftwerke zu ersetzen, wurden nicht in die Bewertung einbezogen.
  • Die Folgen dieses Vorgehens bis Ende der 2030er Jahre werden sein, dass mehrere 100 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich in die Atmosphäre geblasen werden und die Kosten für die Stromerzeugung mit einem höheren zweistelligen Milliardenbetrag zusätzlich belastet werden.

Eigentlich ist es ein Trauerspiel – im März 2022 wäre im Sinne der „Zeitenwende“ eine gute Gelegenheit für die verschiedenen Beteiligten an den Energiediskussionen der letzten Jahrzehnte gewesen, sich endlich ehrlich zu machen, jeweilige „Argumentations-Ladenhüter“ zu beseitigen und die Energiewende als große Gemeinschaftsaufgabe realistisch voranzutreiben. Diese Chance haben die Leitungen vom BMWK und BMUV vergeben.

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Hier sind alle AKW-Files öffentlich zum Download zu haben:

https://mdb-cloud.bundestag.de/d/f4460c9e1b3347378c37/

 

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