Wehrpflicht 2026? Und nur für junge Männer – 2x Nein! Ungleichheit im GG endlich streichen


Wehrpflicht 2026? Und nur für junge Männer – 2x Nein! Ungleichheit im GG endlich streichen
Das Problem
Kurzfassung:
Eine strukturell vernachlässigte Bundeswehr soll ab 2026 vor allem dadurch „gerettet“ werden, dass wieder nur junge Männer verpflichtend erfasst, befragt und gemustert werden, während das für andere Geschlechter freiwillig bleibt. Und schon seit dem 1. Januar 2026 zeigt sich, dass es nicht bei Fragebogen und Musterung bleibt: Männliche Personen müssen längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Wir sagen: Pflichtdienste und vergleichbare staatliche Sonderpflichten dürfen nicht nach Geschlecht und Jahrgang verteilt werden. Entweder faire Reform von Artikel 12a GG – oder keine Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Etwas ausführlicher:
Seit Jahren ist öffentlich bekannt, dass die Bundeswehr nicht nur unter Ausrüstungs- und Infrastrukturproblemen leidet, sondern auch unter Attraktivitäts- und Personalproblemen. In Bevölkerungsbefragungen gilt sie vielen als unattraktiver Arbeitgeber; gleichzeitig wird auch aus ökonomischer und militärsoziologischer Perspektive betont, dass dauerhafte Verteidigungsfähigkeit nicht einfach durch mehr Zwang, sondern vor allem durch Attraktivität, Verbleib und funktionierende Strukturen entsteht.
Gleichzeitig hat sich in Europa über Jahrzehnte ein anderer Trend gezeigt: Viele Staaten haben die klassische Wehrpflicht ausgesetzt oder abgeschafft und setzen auf Berufs- oder Freiwilligenarmeen. Dort, wo Wehrpflichtmodelle fortbestehen oder neu diskutiert werden, stehen Fragen von Auswahlgerechtigkeit, Geschlechtergleichheit und gesellschaftlicher Akzeptanz viel offener im Raum. Deutschland geht nun einen anderen Weg: Nicht zuerst durch überzeugende Attraktivität und moderne Strukturen, sondern erneut durch Pflicht- und Zugriffselemente, die fast ausschließlich junge Männer treffen.
Seit 01.01.2026 ist ein neues Wehrdienstmodell gestartet, das faktisch fast ausschließlich junge Männer betrifft: Für nach dem 31.12.2007 Geborene wurde die verpflichtende Bereitschaftserklärung eingeführt, und ab dem 1. Juli 2027 folgt die verpflichtende Musterung. Wer nicht mitwirkt, muss mit Sanktionen rechnen. Frauen und Personen anderen Geschlechts erhalten zwar ebenfalls Schreiben, ihre Mitwirkung bleibt aber freiwillig. Die gesetzliche Grundlage dafür bleibt Artikel 12a GG, der die Pflicht weiterhin allein an das männliche Geschlecht knüpft. Damit gilt 2026 weiter: Rechte sind gleicher geworden, Pflichten aber nicht.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der zeigt, dass diese Entwicklung längst nicht mehr nur theoretisch ist: Seit dem 1. Januar 2026 müssen männliche Personen längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das betrifft nicht den normalen Urlaub, wohl aber etwa Auslandssemester, Jobs im Ausland, längere Reisen oder ein Sabbatical. Damit wird sichtbar, dass es nicht bloß um Fragebogen und Musterung geht, sondern um die schrittweise Rückkehr eines männlichen Sonderrechts: Erfassung, Musterung, Verfügbarkeit – und nun sogar zusätzliche Eingriffe bei längeren Auslandsaufenthalten. Die Gesetzesbegründung nennt selbst als Ziel ein verbessertes Lagebild sowie die Reaktivierung von Wehrerfassung und Wehrüberwachung.
Besonders problematisch ist daran nicht nur der Inhalt, sondern auch das politische Signal: Eine junge, überwiegend männliche Generation soll wieder in besonderer Weise verfügbar gemacht werden, obwohl die strukturellen Probleme der Bundeswehr seit Jahren bekannt sind. Der Eindruck drängt sich auf, dass politische Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte nun teilweise auf dem Rücken der Jüngsten – und unter ihnen vor allem der Männer – kompensiert werden sollen. Das ist weder überzeugende Gleichberechtigung noch überzeugende Generationengerechtigkeit.
Worum es dieser Petition ausdrücklich nicht geht: Sie fordert keinen Wehrdienst für Frauen. Sie fordert nicht, eine Ungleichheit dadurch zu „lösen“, dass man den Kreis der Betroffenen erweitert. Es geht vielmehr darum, dass in einer modernen Demokratie Pflichten dieser Schwere grundsätzlich nicht nach Geschlecht und Geburtsjahr verteilt werden dürfen. Entweder der Staat begründet eine solche Pflicht für alle fair, modern und überzeugend – oder er verzichtet darauf.
Ausführliche Begründung:
Worum geht es ab 2026?
Das neue Wehrdienstmodell sieht vor:
Verpflichtender Fragebogen für alle 18-jährigen Männer
Ab 2027 verpflichtende Musterung nur für Männer
Sanktionen bei Nicht-Mitwirkung
Frauen erhalten zwar Schreiben – sind aber vollständig freiwillig
Diverse/andere Geschlechtseinträge werden ebenfalls nicht verpflichtet
Rechtsgrundlage: Artikel 12a GG, der ausschließlich Männer zur Pflicht heranziehen darf und Frauen verfassungsrechtlich ausschließt.
Diese Regelung stammt aus einer völlig anderen Zeit – und sie wurde nie modernisiert.
Erst nach erfolgreicher Klage 2001 von Tanja Kreil durften Frauen überhaupt in allen Bereichen der Bundeswehr dienen. Ein ursprünglicher Sinn des Artikels 12a wurde als nichtig erklärt: das Verbot, dass Frauen nicht an der Waffe dienen dürfen . Doch die Pflicht, die sich allein auf Männer bezieht, wurde nie angepasst: Somit gilt hier die Rechte sind gleich – die Pflichten ungleich.
Warum das 2026 nicht mehr gerecht ist:
1. Gleiche Rechte – aber weiterhin ungleiche Pflichten
Seit dem Jahr 2001 dürfen Frauen – völlig zu Recht – in allen militärischen Verwendungen der Bundeswehr dienen, einschließlich Einsätzen an der Waffe, in Führungsfunktionen, in Auslandseinsätzen und in körperlich wie psychisch anspruchsvollen Tätigkeiten.
Möglich wurde das erst nach der erfolgreichen Klage einer Frau vor europäischer Ebene, wodurch der bis dahin geltende Ausschluss von Frauen vom Waffendienst aufgehoben und Artikel 12a entsprechend geändert wurde.
Damit gilt seit 2001 ein Grundsatz, den Gesetzgeber und Gerichte seither konsequent vertreten: Bei Rechten ist eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr zu rechtfertigen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich im Jahr 2026 zwingend die Frage:
Wenn es das Ziel ist, dass Männer und Frauen in unserer Gesellschaft Gleichberechtigt sein sollen – warum dürfen sie dann bei Pflichten weiterhin unterschieden werden?
Der Staat hat seit 1968 nahezu alle geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlungen abgeschafft:
im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Beamtenrecht, im Wehrrecht (für die Rechte, nicht für die Pflichten), im Steuerrecht, im Grundgesetz selbst.
Es existiert heute kein moderner sachlicher Grund mehr, warum die Pflicht zur Landesverteidigung – die schwerste staatliche Pflicht überhaupt – allein an das Geschlecht eines Menschen geknüpft sein soll.
Wenn der Staat bei Rechten keinen Unterschied mehr macht,
kann er bei Pflichten nicht so tun, als wäre Verteidigung naturgegeben „Männersache“ geblieben.
Die Ungleichbehandlung durch Artikel 12a GG ist damit historisch erklärbar, aber heute sachlich nicht mehr begründbar.
2. Militärische Pflicht bedeutet existenzielle Risiken – und sie treffen ausschließlich Männer
Die Realität von Wehrpflicht bedeutet im Ernstfall:
- Menschen töten zu müssen
- selbst getötet oder schwer verletzt werden zu können
- traumatische Einsätze zu durchlaufen
- ein hohes Risiko für PTBS und andere psychische Folgen
- gravierende Einschnitte in Lebensplanung, Studium, Ausbildung, Beruf
Diese Risiken dürfen nicht automatisch einem Geschlecht zugeschrieben werden – erst recht nicht per Grundgesetz.
Eine pauschal behauptete Ungleichheit A bei Frauen (z.B. mehr Care-Arbeit) rechtfertigt nicht eine verpflichtende Ungleichheit B für alle Männer (lebensgefährliche Pflichtdienste).
Eine gerechte Gesellschaft gleicht Ungleichheiten aus – sie verlagert sie nicht.
3. Moderne Kriegsführung – alte Argumente
Das Bild vom Soldaten im Schützengraben passt nicht mehr zu den Streitkräften von heute.
Moderne Armeen bestehen überwiegend aus:
- Cyberabwehr
- Logistik
- Sanitätsdienst
- Aufklärung
- Drohnensteuerung
- Infrastruktur
- Kommunikation
- Führung aus der Distanz
- Mehr als die Hälfte aller Bundeswehrangehörigen arbeitet nicht in Kampfverbänden.
Es ist somit nicht nachvollziehbar, warum Deutschland weiterhin so tut, als ob die Verteidigung per Pflicht eine ausschließlich männliche Aufgabe sein soll und die Pflicht zum Dienst nur ihnen auferlegt sein soll.
4. Generationenfairness – wer trägt die Lasten?
Die Jahrgänge 1993–2007 hatten keinerlei Pflichtdienst.
Jetzt soll ausgerechnet die Generation ab 2008, die bereits Corona-Schuljahre, Klimakrise, steigende Belastungen und unsichere Rentenperspektiven erlebt hat, wieder allein die Pflicht schultern – und zwar fast ausschließlich die Männer.
Diese jungen Menschen konnten die Entscheidung, die sie nun trifft, noch nicht einmal mit ihrer Stimme beeinflussen! (Wählen dürfen sie dann auch erst ab 18).
Pflichten dürfen nicht willkürlich und einseitig immer den Jüngsten – und dann nur den männlichen Jüngsten – aufgebürdet werden.
5. Ein überholtes Familienbild als Gesetzesgrundlage
Die Argumentation dass Frauen generell mehr gesellschaftliche und soziale „Dienste“ freiwillig erledigen, passt nicht mehr in ein Land, in dem:
- 40 % der Haushalte Single-Haushalte sind
- viele Frauen keine Kinder haben
- auch viele Männer Elternzeit nehmen
- Care-Arbeit häufiger geteilt wird
Ein Wehrrecht, das auf den Rollenbildern von vor 60 Jahren basiert, ist im 21. Jahrhundert nicht tragfähig.
6. Wehrgerechtigkeit statt Pflicht-Lotterie
Schon vor 2011, als die damalige Wehrpflicht (die komischerweise immer „allgemein“ hiess, obwohl sie es nie war) ausgesetzt wurde, weil nur noch weniger Männer eines Jahrgangs überhaupt noch dienten, war klar:
Die Wehrpflicht war faktisch ein Glücksspiel, weil nur ein Bruchteil eines Jahrgangs überhaupt eingezogen wurde.
Jetzt soll diese Ungerechtigkeit wieder eingeführt werden – und zwar ausschließlich für Männer und ggfs. noch mittels einem als „fair“ gepriesenen Lotterie-Los-Verfahrens.
Ein Pflichtdienst, der nur ein Geschlecht und nur einzelne Jahrgänge obendrein zufällig trifft, verletzt demokratische Fairnessprinzipien.
7. Der Fragebogen – ein Schein der Wahlfreiheit
Der Fragebogen vermittelt den Eindruck, man könne „nein“ sagen. Tatsächlich:
- Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, sonst drohen Bußgelder
- ihre „Nein-kein Interesse“ Antwort ändert nichts an ihrer Pflicht, denn
- die Musterung ist für Männer verpflichtend – egal, was sie ankreuzen
- der Fragebogen dient ausschließlich dazu, den „Lostopf“ vorzubereiten, falls ein Losverfahren kommt
- Frauen müssen gar nicht reagieren
Das ist somit keine Wahlfreiheit – es ist eine Pflichtdatenerfassung und nur für Männer und ein sehr weitgehender, vorratsartiger Datenzugriff auf eine gesamte männliche Generation – einschließlich sensibler Gesundheits- und Bereitschaftsdaten.
8. Es bleibt nicht bei Fragebogen und Musterung – seit 2026 gibt es bereits weitere Sonderpflichten nur für Männer
Seit dem 1. Januar 2026 müssen männliche Personen längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen – nicht erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern schon im normalen Friedensbetrieb. Betroffen sind damit etwa Auslandssemester, Jobs im Ausland oder längere Reisen.
Das zeigt: Die neue Wehrpflicht „light“ bleibt nicht bei Fragebogen und Musterung. Schrittweise entsteht wieder ein männliches Sonderrecht: Erfassung, Musterung, Verfügbarkeit – und nun sogar Genehmigungspflichten für längere Auslandsaufenthalte.
Besonders problematisch ist, dass diese Regel monatelang kaum öffentlich wahrgenommen wurde. Entweder wurde ihre Tragweite im Gesetzgebungsprozess selbst unterschätzt. Oder ein erheblicher Eingriff wurde nicht offen kommuniziert. Beides schafft kein Vertrauen.
Die Gesetzesbegründung macht zudem klar, dass es sich nicht um eine belanglose Nebenregel handelt. Dort ist ausdrücklich von einem besseren „Lagebild“, der Reaktivierung von Wehrerfassung und Wehrüberwachung sowie vom Aufbau belastbarer Strukturen für den Bedarfsfall die Rede. Genau deshalb ist diese Auslandsregel kein Randthema, sondern ein weiterer Beleg dafür, dass seit 2026 wieder schrittweise männliche Sonderpflichten aufgebaut werden.
9. Attraktivität statt Zwang – warum andere Länder es ohne Wehrpflicht schaffen
Viele europäische Staaten sichern ihre Verteidigungsfähigkeit ohne Wehrpflicht, und zwar durch Attraktivität:
Länder mit Berufs-/Freiwilligenarmeen in Europa:
Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Portugal, Niederlande, Luxemburg, Irland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien.
Sie setzen auf:
- moderne Ausrüstung
- funktionierende Infrastruktur
- planbare Karrieren
- gute Bezahlung
- gesellschaftliche Anerkennung
Deutschland hingegen führt Pflicht-Elemente wieder ein – obwohl jahrelang die Attraktivität und Ausstattung der Bundeswehr vernachlässigt wurden.
Zwang ist kein Ersatz für Attraktivität.
Pflicht ist kein Ersatz für politisches Versagen.
Eine faire Lösung müsste zuerst die Bundeswehr modernisieren – bevor wir über mögliche Pflichtdienste sprechen.
10. Ein zusätzliches systemisches Problem seit 2024
Die geplante Regelung führt zu einem weiteren Problem, das 1968 bei Einführung von Artikel 12a GG noch gar nicht existierte:
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 kann der Geschlechtseintrag durch Erklärung beim Standesamt geändert werden. Das ist Ausdruck moderner Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich gewollt.
Gleichzeitig knüpft das Wehrrecht seine Pflicht weiterhin ausschließlich an den Geschlechtseintrag „männlich“.
Damit entsteht eine strukturelle Inkonsistenz:
Eine existenzielle staatliche Pflicht hängt von einem personenstandsrechtlichen Merkmal ab, das rechtlich veränderbar ist.
Dass der Gesetzgeber sogar eine besondere Zwei-Monats-Sperrfrist für Änderungen kurz vor einem Spannungs- oder Verteidigungsfall eingeführt hat, zeigt, wie fragil diese Konstruktion ist. Eine solche Sonderregel wäre nicht nötig, wenn die Pflicht sachlich und geschlechterneutral begründet wäre.
Ein modernes Wehrrecht darf keine Konstruktion aufrechterhalten, bei der die schwerste staatliche Pflicht von einem formalen Geschlechtseintrag abhängt.
(Weitere rechtliche Hintergründe und Beschreibung der Möglichkeit den Geschlechtseintrag "rechtzeitig" vor der Erfassung mit 18 zu wechseln, finden sich unter: www.wehrgerechtigkeit.org
Was wir vom Bundestag fordern
1. Keine Wehrpflicht in der jetzt geplanten Form – insbesondere nicht einseitig nur für junge Männer
Die Wehrpflicht „light“, wie sie ab 2026 geplant ist, darf in dieser Form nicht kommen. Es wäre weder fair gegenüber der jungen Generation noch gegenüber den jungen Männern, sie einseitig für jahrelange Versäumnisse in der Wehrpolitik haftbar zu machen.
Solange Artikel 12a GG nur Männer erfasst, darf es keine Rückkehr zu Wehrpflicht-Modellen geben, die faktisch ausschließlich sie betreffen:
- Keine einseitigen Pflichten nur für Männer, insbesondere:
- keine verpflichtende Musterung nur für Männer,
- keine Losverfahren nur für Männer,
- keine Strafandrohungen nur für Männer
2. Artikel 12a ins 21. Jahrhundert bringen – Ungleichheit nicht im Grundgesetz festschreiben
Künftige Wehr- oder Dienstpflichten dürfen nur eingeführt werden, wenn sie fair, transparent und geschlechterneutral ausgestaltet sind. Eine Verfassungsnorm, die die Pflicht zur Landesverteidigung ausdrücklich nur an das männliche Geschlecht knüpft, ist mit dem heutigen Verständnis von Gleichberechtigung nicht vereinbar.
Ob der richtige Weg eine vollständige Streichung des Artikels 12a oder eine grundlegende Neufassung ist, kann und soll der Gesetzgeber mit Unterstützung von Fachwelt und Gesellschaft prüfen. Klar ist: In seiner jetzigen Form darf dieser Artikel nicht der Maßstab sein, nach dem im Jahr 2026 staatliche Pflichten verteilt werden.
Der Bundestag muss aktiv daran arbeiten, eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit zu finden – im offenen Dialog mit Opposition, Expertinnen und Experten, Jugend- und Frauenverbänden. Es genügt nicht, pauschal festzustellen, es gebe „keine Mehrheit“, ohne erkennbar an einem neuen Konsens zu arbeiten.
Ein Zwangsdienst nur für Männer ist 2026 nicht mehr legitim.
3. Freiwillige Modelle für alle Geschlechter ausbauen
Ein moderner Staat gewinnt Menschen durch Attraktivität, nicht durch Zwang. Anstatt Pflichtdienste für eine einzelne Gruppe einzuführen, sollte Deutschland seine Freiwilligenmodelle stärken: freiwilliger Wehrdienst, Katastrophenschutz, soziale und ökologische Freiwilligendienste – offen für alle Geschlechter, fair vergütet und mit klaren Perspektiven.
Die junge Generation braucht Einladung und Vertrauen – nicht die Erfahrung, zum Ausgleich politischer Fehler der Vergangenheit per Gesetz in Pflicht genommen zu werden.
Warum Ihre Unterschrift wichtig ist:
Diese Petition richtet sich nicht gegen die Bundeswehr und nicht gegen die Notwendigkeit, Deutschland und unsere Demokratie zu schützen. Sie richtet sich gegen ein Wehrrecht, das im Jahr 2026 noch auf einem Artikel beruht, der in den 1960er Jahren formuliert wurde und ausschließlich junge Männer in die Pflicht nimmt.
Es geht also um diese drei Dinge:
Erstens darum, dass die geplante Wehrpflicht „light“ ab 2026 in dieser Form nicht kommen darf, weil sie einseitig eine junge Generation – und in ihr vor allem die Männer – belastet, statt die Verantwortung für Sicherheitspolitik fair auf viele Schultern zu verteilen.
Zweitens darum, dass Ungleichheit nicht im Grundgesetz fortgeschrieben werden darf. Ein Artikel, der Pflichten ausschließlich an das männliche Geschlecht knüpft, passt nicht mehr in eine Verfassung, die Gleichberechtigung verspricht. Art. 12a GG muss daher reformiert oder gestrichen werden.
Drittens darum, dass Deutschland nicht auf Zwang setzen sollte, wo andere Staaten durch Attraktivität, Professionalität und verlässliche Rahmenbedingungen genügend Freiwillige gewinnen. Wer in einer modernen Demokratie Verantwortung für Verteidigung und Gemeinwesen übernehmen soll, erreicht das mit attraktiven Bedingungen – nicht Strafen und Drohungen.
Pflichten dürfen nicht einseitig verteilt werden. Gleichberechtigung darf nicht dort enden, wo es um Pflichten, Risiken und Lasten geht. Und eine Wehrpflicht darf niemals dazu dienen, die politischen Versäumnisse auf dem Rücken einzig der jungen Generation auszubügeln.
Bitte unterschreiben Sie, wenn Sie finden, dass unsere Wehrpolitik, unser Grundgesetz und unsere Vorstellung von Gerechtigkeit im 21. Jahrhundert ankommen müssen – und dass weder Geschlecht noch reiner Zufall des Geburtsjahres darüber entscheiden dürfen, wer die schwersten staatlichen Pflichten trägt. Und dass jeglicher Einsatz von Zwang nicht die Basis für eine effektive Landesverteidigung sein kann.

1.345
Das Problem
Kurzfassung:
Eine strukturell vernachlässigte Bundeswehr soll ab 2026 vor allem dadurch „gerettet“ werden, dass wieder nur junge Männer verpflichtend erfasst, befragt und gemustert werden, während das für andere Geschlechter freiwillig bleibt. Und schon seit dem 1. Januar 2026 zeigt sich, dass es nicht bei Fragebogen und Musterung bleibt: Männliche Personen müssen längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Wir sagen: Pflichtdienste und vergleichbare staatliche Sonderpflichten dürfen nicht nach Geschlecht und Jahrgang verteilt werden. Entweder faire Reform von Artikel 12a GG – oder keine Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Etwas ausführlicher:
Seit Jahren ist öffentlich bekannt, dass die Bundeswehr nicht nur unter Ausrüstungs- und Infrastrukturproblemen leidet, sondern auch unter Attraktivitäts- und Personalproblemen. In Bevölkerungsbefragungen gilt sie vielen als unattraktiver Arbeitgeber; gleichzeitig wird auch aus ökonomischer und militärsoziologischer Perspektive betont, dass dauerhafte Verteidigungsfähigkeit nicht einfach durch mehr Zwang, sondern vor allem durch Attraktivität, Verbleib und funktionierende Strukturen entsteht.
Gleichzeitig hat sich in Europa über Jahrzehnte ein anderer Trend gezeigt: Viele Staaten haben die klassische Wehrpflicht ausgesetzt oder abgeschafft und setzen auf Berufs- oder Freiwilligenarmeen. Dort, wo Wehrpflichtmodelle fortbestehen oder neu diskutiert werden, stehen Fragen von Auswahlgerechtigkeit, Geschlechtergleichheit und gesellschaftlicher Akzeptanz viel offener im Raum. Deutschland geht nun einen anderen Weg: Nicht zuerst durch überzeugende Attraktivität und moderne Strukturen, sondern erneut durch Pflicht- und Zugriffselemente, die fast ausschließlich junge Männer treffen.
Seit 01.01.2026 ist ein neues Wehrdienstmodell gestartet, das faktisch fast ausschließlich junge Männer betrifft: Für nach dem 31.12.2007 Geborene wurde die verpflichtende Bereitschaftserklärung eingeführt, und ab dem 1. Juli 2027 folgt die verpflichtende Musterung. Wer nicht mitwirkt, muss mit Sanktionen rechnen. Frauen und Personen anderen Geschlechts erhalten zwar ebenfalls Schreiben, ihre Mitwirkung bleibt aber freiwillig. Die gesetzliche Grundlage dafür bleibt Artikel 12a GG, der die Pflicht weiterhin allein an das männliche Geschlecht knüpft. Damit gilt 2026 weiter: Rechte sind gleicher geworden, Pflichten aber nicht.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der zeigt, dass diese Entwicklung längst nicht mehr nur theoretisch ist: Seit dem 1. Januar 2026 müssen männliche Personen längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das betrifft nicht den normalen Urlaub, wohl aber etwa Auslandssemester, Jobs im Ausland, längere Reisen oder ein Sabbatical. Damit wird sichtbar, dass es nicht bloß um Fragebogen und Musterung geht, sondern um die schrittweise Rückkehr eines männlichen Sonderrechts: Erfassung, Musterung, Verfügbarkeit – und nun sogar zusätzliche Eingriffe bei längeren Auslandsaufenthalten. Die Gesetzesbegründung nennt selbst als Ziel ein verbessertes Lagebild sowie die Reaktivierung von Wehrerfassung und Wehrüberwachung.
Besonders problematisch ist daran nicht nur der Inhalt, sondern auch das politische Signal: Eine junge, überwiegend männliche Generation soll wieder in besonderer Weise verfügbar gemacht werden, obwohl die strukturellen Probleme der Bundeswehr seit Jahren bekannt sind. Der Eindruck drängt sich auf, dass politische Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte nun teilweise auf dem Rücken der Jüngsten – und unter ihnen vor allem der Männer – kompensiert werden sollen. Das ist weder überzeugende Gleichberechtigung noch überzeugende Generationengerechtigkeit.
Worum es dieser Petition ausdrücklich nicht geht: Sie fordert keinen Wehrdienst für Frauen. Sie fordert nicht, eine Ungleichheit dadurch zu „lösen“, dass man den Kreis der Betroffenen erweitert. Es geht vielmehr darum, dass in einer modernen Demokratie Pflichten dieser Schwere grundsätzlich nicht nach Geschlecht und Geburtsjahr verteilt werden dürfen. Entweder der Staat begründet eine solche Pflicht für alle fair, modern und überzeugend – oder er verzichtet darauf.
Ausführliche Begründung:
Worum geht es ab 2026?
Das neue Wehrdienstmodell sieht vor:
Verpflichtender Fragebogen für alle 18-jährigen Männer
Ab 2027 verpflichtende Musterung nur für Männer
Sanktionen bei Nicht-Mitwirkung
Frauen erhalten zwar Schreiben – sind aber vollständig freiwillig
Diverse/andere Geschlechtseinträge werden ebenfalls nicht verpflichtet
Rechtsgrundlage: Artikel 12a GG, der ausschließlich Männer zur Pflicht heranziehen darf und Frauen verfassungsrechtlich ausschließt.
Diese Regelung stammt aus einer völlig anderen Zeit – und sie wurde nie modernisiert.
Erst nach erfolgreicher Klage 2001 von Tanja Kreil durften Frauen überhaupt in allen Bereichen der Bundeswehr dienen. Ein ursprünglicher Sinn des Artikels 12a wurde als nichtig erklärt: das Verbot, dass Frauen nicht an der Waffe dienen dürfen . Doch die Pflicht, die sich allein auf Männer bezieht, wurde nie angepasst: Somit gilt hier die Rechte sind gleich – die Pflichten ungleich.
Warum das 2026 nicht mehr gerecht ist:
1. Gleiche Rechte – aber weiterhin ungleiche Pflichten
Seit dem Jahr 2001 dürfen Frauen – völlig zu Recht – in allen militärischen Verwendungen der Bundeswehr dienen, einschließlich Einsätzen an der Waffe, in Führungsfunktionen, in Auslandseinsätzen und in körperlich wie psychisch anspruchsvollen Tätigkeiten.
Möglich wurde das erst nach der erfolgreichen Klage einer Frau vor europäischer Ebene, wodurch der bis dahin geltende Ausschluss von Frauen vom Waffendienst aufgehoben und Artikel 12a entsprechend geändert wurde.
Damit gilt seit 2001 ein Grundsatz, den Gesetzgeber und Gerichte seither konsequent vertreten: Bei Rechten ist eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr zu rechtfertigen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich im Jahr 2026 zwingend die Frage:
Wenn es das Ziel ist, dass Männer und Frauen in unserer Gesellschaft Gleichberechtigt sein sollen – warum dürfen sie dann bei Pflichten weiterhin unterschieden werden?
Der Staat hat seit 1968 nahezu alle geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlungen abgeschafft:
im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Beamtenrecht, im Wehrrecht (für die Rechte, nicht für die Pflichten), im Steuerrecht, im Grundgesetz selbst.
Es existiert heute kein moderner sachlicher Grund mehr, warum die Pflicht zur Landesverteidigung – die schwerste staatliche Pflicht überhaupt – allein an das Geschlecht eines Menschen geknüpft sein soll.
Wenn der Staat bei Rechten keinen Unterschied mehr macht,
kann er bei Pflichten nicht so tun, als wäre Verteidigung naturgegeben „Männersache“ geblieben.
Die Ungleichbehandlung durch Artikel 12a GG ist damit historisch erklärbar, aber heute sachlich nicht mehr begründbar.
2. Militärische Pflicht bedeutet existenzielle Risiken – und sie treffen ausschließlich Männer
Die Realität von Wehrpflicht bedeutet im Ernstfall:
- Menschen töten zu müssen
- selbst getötet oder schwer verletzt werden zu können
- traumatische Einsätze zu durchlaufen
- ein hohes Risiko für PTBS und andere psychische Folgen
- gravierende Einschnitte in Lebensplanung, Studium, Ausbildung, Beruf
Diese Risiken dürfen nicht automatisch einem Geschlecht zugeschrieben werden – erst recht nicht per Grundgesetz.
Eine pauschal behauptete Ungleichheit A bei Frauen (z.B. mehr Care-Arbeit) rechtfertigt nicht eine verpflichtende Ungleichheit B für alle Männer (lebensgefährliche Pflichtdienste).
Eine gerechte Gesellschaft gleicht Ungleichheiten aus – sie verlagert sie nicht.
3. Moderne Kriegsführung – alte Argumente
Das Bild vom Soldaten im Schützengraben passt nicht mehr zu den Streitkräften von heute.
Moderne Armeen bestehen überwiegend aus:
- Cyberabwehr
- Logistik
- Sanitätsdienst
- Aufklärung
- Drohnensteuerung
- Infrastruktur
- Kommunikation
- Führung aus der Distanz
- Mehr als die Hälfte aller Bundeswehrangehörigen arbeitet nicht in Kampfverbänden.
Es ist somit nicht nachvollziehbar, warum Deutschland weiterhin so tut, als ob die Verteidigung per Pflicht eine ausschließlich männliche Aufgabe sein soll und die Pflicht zum Dienst nur ihnen auferlegt sein soll.
4. Generationenfairness – wer trägt die Lasten?
Die Jahrgänge 1993–2007 hatten keinerlei Pflichtdienst.
Jetzt soll ausgerechnet die Generation ab 2008, die bereits Corona-Schuljahre, Klimakrise, steigende Belastungen und unsichere Rentenperspektiven erlebt hat, wieder allein die Pflicht schultern – und zwar fast ausschließlich die Männer.
Diese jungen Menschen konnten die Entscheidung, die sie nun trifft, noch nicht einmal mit ihrer Stimme beeinflussen! (Wählen dürfen sie dann auch erst ab 18).
Pflichten dürfen nicht willkürlich und einseitig immer den Jüngsten – und dann nur den männlichen Jüngsten – aufgebürdet werden.
5. Ein überholtes Familienbild als Gesetzesgrundlage
Die Argumentation dass Frauen generell mehr gesellschaftliche und soziale „Dienste“ freiwillig erledigen, passt nicht mehr in ein Land, in dem:
- 40 % der Haushalte Single-Haushalte sind
- viele Frauen keine Kinder haben
- auch viele Männer Elternzeit nehmen
- Care-Arbeit häufiger geteilt wird
Ein Wehrrecht, das auf den Rollenbildern von vor 60 Jahren basiert, ist im 21. Jahrhundert nicht tragfähig.
6. Wehrgerechtigkeit statt Pflicht-Lotterie
Schon vor 2011, als die damalige Wehrpflicht (die komischerweise immer „allgemein“ hiess, obwohl sie es nie war) ausgesetzt wurde, weil nur noch weniger Männer eines Jahrgangs überhaupt noch dienten, war klar:
Die Wehrpflicht war faktisch ein Glücksspiel, weil nur ein Bruchteil eines Jahrgangs überhaupt eingezogen wurde.
Jetzt soll diese Ungerechtigkeit wieder eingeführt werden – und zwar ausschließlich für Männer und ggfs. noch mittels einem als „fair“ gepriesenen Lotterie-Los-Verfahrens.
Ein Pflichtdienst, der nur ein Geschlecht und nur einzelne Jahrgänge obendrein zufällig trifft, verletzt demokratische Fairnessprinzipien.
7. Der Fragebogen – ein Schein der Wahlfreiheit
Der Fragebogen vermittelt den Eindruck, man könne „nein“ sagen. Tatsächlich:
- Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, sonst drohen Bußgelder
- ihre „Nein-kein Interesse“ Antwort ändert nichts an ihrer Pflicht, denn
- die Musterung ist für Männer verpflichtend – egal, was sie ankreuzen
- der Fragebogen dient ausschließlich dazu, den „Lostopf“ vorzubereiten, falls ein Losverfahren kommt
- Frauen müssen gar nicht reagieren
Das ist somit keine Wahlfreiheit – es ist eine Pflichtdatenerfassung und nur für Männer und ein sehr weitgehender, vorratsartiger Datenzugriff auf eine gesamte männliche Generation – einschließlich sensibler Gesundheits- und Bereitschaftsdaten.
8. Es bleibt nicht bei Fragebogen und Musterung – seit 2026 gibt es bereits weitere Sonderpflichten nur für Männer
Seit dem 1. Januar 2026 müssen männliche Personen längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen – nicht erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern schon im normalen Friedensbetrieb. Betroffen sind damit etwa Auslandssemester, Jobs im Ausland oder längere Reisen.
Das zeigt: Die neue Wehrpflicht „light“ bleibt nicht bei Fragebogen und Musterung. Schrittweise entsteht wieder ein männliches Sonderrecht: Erfassung, Musterung, Verfügbarkeit – und nun sogar Genehmigungspflichten für längere Auslandsaufenthalte.
Besonders problematisch ist, dass diese Regel monatelang kaum öffentlich wahrgenommen wurde. Entweder wurde ihre Tragweite im Gesetzgebungsprozess selbst unterschätzt. Oder ein erheblicher Eingriff wurde nicht offen kommuniziert. Beides schafft kein Vertrauen.
Die Gesetzesbegründung macht zudem klar, dass es sich nicht um eine belanglose Nebenregel handelt. Dort ist ausdrücklich von einem besseren „Lagebild“, der Reaktivierung von Wehrerfassung und Wehrüberwachung sowie vom Aufbau belastbarer Strukturen für den Bedarfsfall die Rede. Genau deshalb ist diese Auslandsregel kein Randthema, sondern ein weiterer Beleg dafür, dass seit 2026 wieder schrittweise männliche Sonderpflichten aufgebaut werden.
9. Attraktivität statt Zwang – warum andere Länder es ohne Wehrpflicht schaffen
Viele europäische Staaten sichern ihre Verteidigungsfähigkeit ohne Wehrpflicht, und zwar durch Attraktivität:
Länder mit Berufs-/Freiwilligenarmeen in Europa:
Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Portugal, Niederlande, Luxemburg, Irland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien.
Sie setzen auf:
- moderne Ausrüstung
- funktionierende Infrastruktur
- planbare Karrieren
- gute Bezahlung
- gesellschaftliche Anerkennung
Deutschland hingegen führt Pflicht-Elemente wieder ein – obwohl jahrelang die Attraktivität und Ausstattung der Bundeswehr vernachlässigt wurden.
Zwang ist kein Ersatz für Attraktivität.
Pflicht ist kein Ersatz für politisches Versagen.
Eine faire Lösung müsste zuerst die Bundeswehr modernisieren – bevor wir über mögliche Pflichtdienste sprechen.
10. Ein zusätzliches systemisches Problem seit 2024
Die geplante Regelung führt zu einem weiteren Problem, das 1968 bei Einführung von Artikel 12a GG noch gar nicht existierte:
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 kann der Geschlechtseintrag durch Erklärung beim Standesamt geändert werden. Das ist Ausdruck moderner Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich gewollt.
Gleichzeitig knüpft das Wehrrecht seine Pflicht weiterhin ausschließlich an den Geschlechtseintrag „männlich“.
Damit entsteht eine strukturelle Inkonsistenz:
Eine existenzielle staatliche Pflicht hängt von einem personenstandsrechtlichen Merkmal ab, das rechtlich veränderbar ist.
Dass der Gesetzgeber sogar eine besondere Zwei-Monats-Sperrfrist für Änderungen kurz vor einem Spannungs- oder Verteidigungsfall eingeführt hat, zeigt, wie fragil diese Konstruktion ist. Eine solche Sonderregel wäre nicht nötig, wenn die Pflicht sachlich und geschlechterneutral begründet wäre.
Ein modernes Wehrrecht darf keine Konstruktion aufrechterhalten, bei der die schwerste staatliche Pflicht von einem formalen Geschlechtseintrag abhängt.
(Weitere rechtliche Hintergründe und Beschreibung der Möglichkeit den Geschlechtseintrag "rechtzeitig" vor der Erfassung mit 18 zu wechseln, finden sich unter: www.wehrgerechtigkeit.org
Was wir vom Bundestag fordern
1. Keine Wehrpflicht in der jetzt geplanten Form – insbesondere nicht einseitig nur für junge Männer
Die Wehrpflicht „light“, wie sie ab 2026 geplant ist, darf in dieser Form nicht kommen. Es wäre weder fair gegenüber der jungen Generation noch gegenüber den jungen Männern, sie einseitig für jahrelange Versäumnisse in der Wehrpolitik haftbar zu machen.
Solange Artikel 12a GG nur Männer erfasst, darf es keine Rückkehr zu Wehrpflicht-Modellen geben, die faktisch ausschließlich sie betreffen:
- Keine einseitigen Pflichten nur für Männer, insbesondere:
- keine verpflichtende Musterung nur für Männer,
- keine Losverfahren nur für Männer,
- keine Strafandrohungen nur für Männer
2. Artikel 12a ins 21. Jahrhundert bringen – Ungleichheit nicht im Grundgesetz festschreiben
Künftige Wehr- oder Dienstpflichten dürfen nur eingeführt werden, wenn sie fair, transparent und geschlechterneutral ausgestaltet sind. Eine Verfassungsnorm, die die Pflicht zur Landesverteidigung ausdrücklich nur an das männliche Geschlecht knüpft, ist mit dem heutigen Verständnis von Gleichberechtigung nicht vereinbar.
Ob der richtige Weg eine vollständige Streichung des Artikels 12a oder eine grundlegende Neufassung ist, kann und soll der Gesetzgeber mit Unterstützung von Fachwelt und Gesellschaft prüfen. Klar ist: In seiner jetzigen Form darf dieser Artikel nicht der Maßstab sein, nach dem im Jahr 2026 staatliche Pflichten verteilt werden.
Der Bundestag muss aktiv daran arbeiten, eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit zu finden – im offenen Dialog mit Opposition, Expertinnen und Experten, Jugend- und Frauenverbänden. Es genügt nicht, pauschal festzustellen, es gebe „keine Mehrheit“, ohne erkennbar an einem neuen Konsens zu arbeiten.
Ein Zwangsdienst nur für Männer ist 2026 nicht mehr legitim.
3. Freiwillige Modelle für alle Geschlechter ausbauen
Ein moderner Staat gewinnt Menschen durch Attraktivität, nicht durch Zwang. Anstatt Pflichtdienste für eine einzelne Gruppe einzuführen, sollte Deutschland seine Freiwilligenmodelle stärken: freiwilliger Wehrdienst, Katastrophenschutz, soziale und ökologische Freiwilligendienste – offen für alle Geschlechter, fair vergütet und mit klaren Perspektiven.
Die junge Generation braucht Einladung und Vertrauen – nicht die Erfahrung, zum Ausgleich politischer Fehler der Vergangenheit per Gesetz in Pflicht genommen zu werden.
Warum Ihre Unterschrift wichtig ist:
Diese Petition richtet sich nicht gegen die Bundeswehr und nicht gegen die Notwendigkeit, Deutschland und unsere Demokratie zu schützen. Sie richtet sich gegen ein Wehrrecht, das im Jahr 2026 noch auf einem Artikel beruht, der in den 1960er Jahren formuliert wurde und ausschließlich junge Männer in die Pflicht nimmt.
Es geht also um diese drei Dinge:
Erstens darum, dass die geplante Wehrpflicht „light“ ab 2026 in dieser Form nicht kommen darf, weil sie einseitig eine junge Generation – und in ihr vor allem die Männer – belastet, statt die Verantwortung für Sicherheitspolitik fair auf viele Schultern zu verteilen.
Zweitens darum, dass Ungleichheit nicht im Grundgesetz fortgeschrieben werden darf. Ein Artikel, der Pflichten ausschließlich an das männliche Geschlecht knüpft, passt nicht mehr in eine Verfassung, die Gleichberechtigung verspricht. Art. 12a GG muss daher reformiert oder gestrichen werden.
Drittens darum, dass Deutschland nicht auf Zwang setzen sollte, wo andere Staaten durch Attraktivität, Professionalität und verlässliche Rahmenbedingungen genügend Freiwillige gewinnen. Wer in einer modernen Demokratie Verantwortung für Verteidigung und Gemeinwesen übernehmen soll, erreicht das mit attraktiven Bedingungen – nicht Strafen und Drohungen.
Pflichten dürfen nicht einseitig verteilt werden. Gleichberechtigung darf nicht dort enden, wo es um Pflichten, Risiken und Lasten geht. Und eine Wehrpflicht darf niemals dazu dienen, die politischen Versäumnisse auf dem Rücken einzig der jungen Generation auszubügeln.
Bitte unterschreiben Sie, wenn Sie finden, dass unsere Wehrpolitik, unser Grundgesetz und unsere Vorstellung von Gerechtigkeit im 21. Jahrhundert ankommen müssen – und dass weder Geschlecht noch reiner Zufall des Geburtsjahres darüber entscheiden dürfen, wer die schwersten staatlichen Pflichten trägt. Und dass jeglicher Einsatz von Zwang nicht die Basis für eine effektive Landesverteidigung sein kann.

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Die Entscheidungsträger*innen

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Petition am 23. November 2025 erstellt