Wahlrecht ändern - Volksabstimmung über Koalitionen -Neutralitätspflicht des ÖRR

Das Problem

Vor und nach jeder Wahl geht das große Auszählen los, wer mit wem eine Regierung bilden könnte und soll. Je mehr Parteien dabei eine Rolle spielen könnten, umso schwieriger wird es.

In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Parteien, die am meisten Stimmen geholt haben miteinander koalieren sollten.

Doch dies ist grundsätzlich infrage zu stellen.

Zum einen erreichen die Parteien heute nur noch Zustimmungswerte bis maximal 30 % -also 70 % wollen etwas anderes, und zusätzliche BRANDMAUERN verhindern eine Koalition, die das Volk MÖGLICHERWEISE will.

Umfragen dazu bilden nie die Realität ab. Zum einen wird in Umfragen nie nur der gefragt, der auch wählen darf, also auch Gruppen, die hier nicht wählen dürften, beeinflussen das Umfragergebnis und dass Wahlverhalten, zum anderen sind die Befragten nie wirklich repräsentativ. Die Fragestellung, der Ort der Befragung, das Umfeld sowie die Größe der Gruppe der Befragten spielen eine große Rolle, bei dem, was am Ende herauskommt. 

Man sagt nicht umsonst: Traue nie einer Umfrage, die Du nicht selber gefälscht hast.

Auch wenn eine Partei bei einer Wahl die meisten Stimmen geholt hat, hat sie damit nicht automatisch den Regierungsauftrag, auch wenn das immer so behauptet wird. Dazu müsste sie schon im hohen Prozentbereich über 40 % abschneiden.

Daher schlage ich folgende 2 Möglichkeiten der WAHLRECHTSÄNDERUNG vor:

1. Eine dritte Stimme bei der Wahl, mit der der Bürger abstimmen kann, welche Koalitionen er ausschließt oder bevorzugt. Dabei dürfen keinerlei Brandmauern errichtet werden, denn der Bürger und nicht die Parteien, entscheiden darüber wer zusammen regieren soll.

Das würde bedeuten, dass die Parteien sich vor der Wahl klar inhaltlich positionieren müssen, damit der Wähler eine Grundlage hat. Die Erst und Zweitstimmen heranzuziehen ist nur bedingt dafür tauglich, da beide Stimmen für unterschiedliche Entscheidungen stehen. Außerdem benachteiligt dies die kleineren Parteien.

Oder:

2. Kommt nach der Wahl eine Koalition zustande, so muss diese Koalition vom Bürger in einer weiteren Wahl bestätigt werden.

Nur wenn das so gemacht wird, kann eine Regierung für sich in Anspruch nehmen wirklich den Willen des Volkes zu repräsentieren. Bis jetzt können das die Parteien das unter sich ausmachen, aber im nächsten Schritt sollte die Koalition und der Koalitionsvertrag in einer Volksabstimmung  bestätigt werden.

Nachteil : es macht die Regierungsbildung mitunter so schwierig , dass Neuwahlen erforderlich sein würden, an der dann nur die Parteien teilnehmen sollten, die bei der Wahl vorher für eine Koalition infrage gekommen sind.

Vorteil: der Druck auf die Parteien ihre Politik mehr am Bürger auszurichten und weniger an Ideologie wäre höher und würde am Ende möglicherweise eine bessere Politik bewirken .

Drittens: die Öffentlich-rechtlichen Medien sollten per Gesetz dazu gezwungen werden, eine wirklich neutrale Berichterstattung ohne Vermutungen, Behauptungen, Unterstellungen, zugunsten oder zum Nachteil der sich bewerbenden Parteien durchzuführen.

Alleine im Januar gab es mindestens 90 Fälle in denen von den Öffentlich-Rechtlichen Sendern Befragungen von „Bürgern auf der Straße“, vorgenommen wurden , wo die Befragten tatsächlich selber bei den Sendern angestellt sind oder waren.

Ein Verstoß sollte mit Strafen belegt werden können. Genauso wie man bestimmten Künstlern vor Wahlen ein Auftrittsverbot verordnet, so muss das insbesondere auch für eine neutrale Berichterstattung zu den Wahlen stattfinden, und zwar nicht erst eine Woche vor der Wahl, sondern mindestens 3 Monate vorher.

Forderung:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das BWahlG sowie analog dazu das Wahlrecht der Bundesländer folgendermaßen zu ändern:

• Eine dritte Stimme soll dem Wahlzettel hinzugefügt werden, in dem der Bürger abstimmen kann, welche Koalitionen er ausschließt oder bevorzugt. Der Bürger entscheidet darüber, schon bei der Wahl welche mögliche Koalition aus den Parteien einen Regierungsauftrag in dieser Konstellation erhalten soll.

Oder/und

• Kommt nach der Wahl eine Koalition zustande, so muss diese Koalition und der ausgehandelte Koalitionsvertrag vom Bürger in einer weiteren Wahl / Volksabstimmung bestätigt werden.

• Neutralitätspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien

• öffentlich-rechtlichen Medien sind verpflichtet, neutrale Berichterstattung weder zugunsten noch zum Nachteil der sich bewerbenden Parteien durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt mindestens  3 Monaten vor einer Wahl. Die öffentlich-rechtlichen Medien haben sich nicht zugunsten oder zum Nachteil der sich bewerbenden Parteien zu positionieren. Eine neutrale Berichterstattung, wenn Tatsachen vorliegen, die objektiv wahr sind, darf unter Betrachtung aller wesentlichen Tatsachen erfolgen. Der Wahrheitsgehalt muss mit rechtsstaatlich anerkannten Nachweisen belegt werden können. Kommentare der Sender und Ihrer beauftragten Kommentatoren müssen in der Zeit vor einer Wahl dem Gebot der neutralen Darstellung genügen.

 

avatar of the starter
Wolfgang PeterPetitionsstarter*inSoll ich in der Mitte stehen? Soll ich keine Fragen stellen? Soll ich denn im Rahmen bleiben, jeden Streit vermeiden? Geh ich allem aus dem Weg, noch eh der Kampf beginnt, Haben andere schon, was ich denken soll, bestimmt. ( Klaus Hoffmann)

1.126

Das Problem

Vor und nach jeder Wahl geht das große Auszählen los, wer mit wem eine Regierung bilden könnte und soll. Je mehr Parteien dabei eine Rolle spielen könnten, umso schwieriger wird es.

In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Parteien, die am meisten Stimmen geholt haben miteinander koalieren sollten.

Doch dies ist grundsätzlich infrage zu stellen.

Zum einen erreichen die Parteien heute nur noch Zustimmungswerte bis maximal 30 % -also 70 % wollen etwas anderes, und zusätzliche BRANDMAUERN verhindern eine Koalition, die das Volk MÖGLICHERWEISE will.

Umfragen dazu bilden nie die Realität ab. Zum einen wird in Umfragen nie nur der gefragt, der auch wählen darf, also auch Gruppen, die hier nicht wählen dürften, beeinflussen das Umfragergebnis und dass Wahlverhalten, zum anderen sind die Befragten nie wirklich repräsentativ. Die Fragestellung, der Ort der Befragung, das Umfeld sowie die Größe der Gruppe der Befragten spielen eine große Rolle, bei dem, was am Ende herauskommt. 

Man sagt nicht umsonst: Traue nie einer Umfrage, die Du nicht selber gefälscht hast.

Auch wenn eine Partei bei einer Wahl die meisten Stimmen geholt hat, hat sie damit nicht automatisch den Regierungsauftrag, auch wenn das immer so behauptet wird. Dazu müsste sie schon im hohen Prozentbereich über 40 % abschneiden.

Daher schlage ich folgende 2 Möglichkeiten der WAHLRECHTSÄNDERUNG vor:

1. Eine dritte Stimme bei der Wahl, mit der der Bürger abstimmen kann, welche Koalitionen er ausschließt oder bevorzugt. Dabei dürfen keinerlei Brandmauern errichtet werden, denn der Bürger und nicht die Parteien, entscheiden darüber wer zusammen regieren soll.

Das würde bedeuten, dass die Parteien sich vor der Wahl klar inhaltlich positionieren müssen, damit der Wähler eine Grundlage hat. Die Erst und Zweitstimmen heranzuziehen ist nur bedingt dafür tauglich, da beide Stimmen für unterschiedliche Entscheidungen stehen. Außerdem benachteiligt dies die kleineren Parteien.

Oder:

2. Kommt nach der Wahl eine Koalition zustande, so muss diese Koalition vom Bürger in einer weiteren Wahl bestätigt werden.

Nur wenn das so gemacht wird, kann eine Regierung für sich in Anspruch nehmen wirklich den Willen des Volkes zu repräsentieren. Bis jetzt können das die Parteien das unter sich ausmachen, aber im nächsten Schritt sollte die Koalition und der Koalitionsvertrag in einer Volksabstimmung  bestätigt werden.

Nachteil : es macht die Regierungsbildung mitunter so schwierig , dass Neuwahlen erforderlich sein würden, an der dann nur die Parteien teilnehmen sollten, die bei der Wahl vorher für eine Koalition infrage gekommen sind.

Vorteil: der Druck auf die Parteien ihre Politik mehr am Bürger auszurichten und weniger an Ideologie wäre höher und würde am Ende möglicherweise eine bessere Politik bewirken .

Drittens: die Öffentlich-rechtlichen Medien sollten per Gesetz dazu gezwungen werden, eine wirklich neutrale Berichterstattung ohne Vermutungen, Behauptungen, Unterstellungen, zugunsten oder zum Nachteil der sich bewerbenden Parteien durchzuführen.

Alleine im Januar gab es mindestens 90 Fälle in denen von den Öffentlich-Rechtlichen Sendern Befragungen von „Bürgern auf der Straße“, vorgenommen wurden , wo die Befragten tatsächlich selber bei den Sendern angestellt sind oder waren.

Ein Verstoß sollte mit Strafen belegt werden können. Genauso wie man bestimmten Künstlern vor Wahlen ein Auftrittsverbot verordnet, so muss das insbesondere auch für eine neutrale Berichterstattung zu den Wahlen stattfinden, und zwar nicht erst eine Woche vor der Wahl, sondern mindestens 3 Monate vorher.

Forderung:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das BWahlG sowie analog dazu das Wahlrecht der Bundesländer folgendermaßen zu ändern:

• Eine dritte Stimme soll dem Wahlzettel hinzugefügt werden, in dem der Bürger abstimmen kann, welche Koalitionen er ausschließt oder bevorzugt. Der Bürger entscheidet darüber, schon bei der Wahl welche mögliche Koalition aus den Parteien einen Regierungsauftrag in dieser Konstellation erhalten soll.

Oder/und

• Kommt nach der Wahl eine Koalition zustande, so muss diese Koalition und der ausgehandelte Koalitionsvertrag vom Bürger in einer weiteren Wahl / Volksabstimmung bestätigt werden.

• Neutralitätspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien

• öffentlich-rechtlichen Medien sind verpflichtet, neutrale Berichterstattung weder zugunsten noch zum Nachteil der sich bewerbenden Parteien durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt mindestens  3 Monaten vor einer Wahl. Die öffentlich-rechtlichen Medien haben sich nicht zugunsten oder zum Nachteil der sich bewerbenden Parteien zu positionieren. Eine neutrale Berichterstattung, wenn Tatsachen vorliegen, die objektiv wahr sind, darf unter Betrachtung aller wesentlichen Tatsachen erfolgen. Der Wahrheitsgehalt muss mit rechtsstaatlich anerkannten Nachweisen belegt werden können. Kommentare der Sender und Ihrer beauftragten Kommentatoren müssen in der Zeit vor einer Wahl dem Gebot der neutralen Darstellung genügen.

 

avatar of the starter
Wolfgang PeterPetitionsstarter*inSoll ich in der Mitte stehen? Soll ich keine Fragen stellen? Soll ich denn im Rahmen bleiben, jeden Streit vermeiden? Geh ich allem aus dem Weg, noch eh der Kampf beginnt, Haben andere schon, was ich denken soll, bestimmt. ( Klaus Hoffmann)

Die Entscheidungsträger*innen

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag Parlament

Neuigkeiten zur Petition