Petition updateWälder sind keine Holzfabriken - es reicht!!!WEGWEISENDES URTEIL FÜR FORSTWIRTSCHAFT IN NATURA-2000-GEBIETEN
Susanne EckerGermany
Apr 12, 2021

"Eine Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 09.06.2020 zu dem Umgang mit Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten ist ein wunderbarer Erfolg für den Naturschutz in ganz Deutschland.

In einem Präzedenzfall stellte das Gericht klar, dass mit der Ausnahme von begründeten Maßnahmen der Verkehrssicherung keine Baumfällungen ohne eine Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) durchgeführt werden dürfen. Breits vor dem Eingriff sind die örtlichen Umweltverbände an der Prüfung zu beteiligen.

Der in Deutschland gängigen Praxis, dass Forstverwaltungen auch in Schutzgebieten nach Gutdünken abholzen dürfen, ist demnach ein Riegel vorgeschoben. So sind über 15 % der Landfläche Deutschlands Bestandteil des europaweiten Natura-2000 Schutzgebietsnetzwerk und unterliegen damit auch den FFH-Schutzgebietsbestimmungen. Einen großen Anteil an den Schutzgebieten haben dabei Wälder, darunter viele alte Laubwälder.

Deren Schutz war bislang oft nur auf dem Papier gegeben, da Managementpläne nicht existieren oder eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft pauschal zulassen. Für den Besucher dieser Waldflächen und vor allem auch für die Natur vor Ort war daher meist kein Unterschied zu nicht geschützten Bereichen festzustellen.

So wurden z.B., wie auch überall sonst in Deutschland, alte Laubwaldbestände „gepflegt“ und „aufgelichtet“ um die „Naturverjüngung zu fördern“. Diese Begriffe aus der Forstwirtschaft beschreiben letztlich einen Kahlschlag auf Raten, der in der Regel mit der Verzögerung einiger Jahre zu einem Zusammenbrechen des Waldes führt und im besten Falle einen sehr jungen Wald mit höchstens noch einigen stark geschädigten Baumveteranen hinterlässt....."

Vollständigen Artikel weiterlesen auf der Homepage von Wohllebens Waldakademie....

 

 

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