Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat verhindern! #vds

Das Problem

Nein zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat!
Herr Bundespräsident, verweigern Sie bitte die Unterschrift!

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Am 20. November hat sich die Weltgemeinschaft in einer UN-Resolution geschlossen gegen Maßnahmen zur Massenüberwachung der Bürger ausgesprochen (Session 68, 2013). Die Vorratsdatenspeicherung ist eine solche menschenrechtswidrige Maßnahme:

- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.

- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.

- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.

- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.

- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen. 

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Tobias HuchPetitionsstarter*in
Erfolg
Diese Petition war mit 39.502 Unterstützer*innen erfolgreich!

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Nein zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat!
Herr Bundespräsident, verweigern Sie bitte die Unterschrift!

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Am 20. November hat sich die Weltgemeinschaft in einer UN-Resolution geschlossen gegen Maßnahmen zur Massenüberwachung der Bürger ausgesprochen (Session 68, 2013). Die Vorratsdatenspeicherung ist eine solche menschenrechtswidrige Maßnahme:

- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.

- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.

- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.

- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.

- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen. 

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Die Entscheidungsträger*innen

Landesregierung von Baden-Württemberg
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Staatsministerium
Bundespräsident Joachim Gauck
Bundespräsident Joachim Gauck
Bundespräsidialamt
Landesregierung von Brandenburg
Landesregierung von Brandenburg
Staatskanzlei
Landesregierung von Niedersachsen
Landesregierung von Niedersachsen
Staatskanzlei
Landesregierung von Schleswig-Holstein
Landesregierung von Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
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Petition am 27. November 2013 erstellt