Veto gegen die geplante Entschärfung der Strafbarkeit von Kinderpornografie!


Veto gegen die geplante Entschärfung der Strafbarkeit von Kinderpornografie!
Das Problem
Die aktuelle Bundesregierung SPD, Grüne und FDP plant eine Entschärfung der Strafbarkeit von Kinderpornografie. Grund dafür sei die Überlastung der zuständigen Ermittlungsbehörden und die damit einhergehende lange Bearbeitungsdauer von schweren Fällen. Auch die Missbrauchsbeauftragte Claas sprach sich in einem Interview dafür aus (https://www.evangelisch.de/inhalte/213520/14-03-2023/missbrauchsbeauftragte-claus-strafe-bei-kinderpornografie-entschaerfen)
Der Bundestag verschärfte vor zwei Jahren die Ahndung von sexueller Gewalt an Kindern und Stufte sie zu Recht grundsätzlich als Verbrechen ein. Damit liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr. Die Einstellung von Verfahren ist nicht möglich. Das gilt auch für den Besitz und die Verbreitung von als Kinderpornografie eingestuftem Material.
Die Verschärfung wurde auch deshalb eingerichtet, weil sonst oftmals die Ermittlungsansätze fehlten, wenn es um sogenannte Anbieterfotos von Kindern ging. Diese Eintrittskarten ins Verbrechen an Minderjährigen waren vorher häufig als nicht verfolgbar einzustufen. Zur Aufdeckung der oft massiven Straftaten dahinter kam es entsprechend gar nicht erst. Zu sehen sind hier meist keine eindeutig sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Vielmehr beschreibt die Art der Aufnahmen und die Posen der Opfer den Tätern, was sie im Falle eines Kaufes der "Ware Kind" eines bestimmten Anbieters an Leistungsspektrum zu erwarten haben.
Die Überlastung der Ermittlungsbehörden zeigt, wie massiv das Problem der Kinderpornografie in unserem Land offenbar ist. Die Strafbarkeit zu reduzieren ist keine vertretbare Lösung! Sie trifft und gefährdet das Leben der gewaltbetroffenen Kinder! Sexualisierte Gewalt ist in keiner Form tollerierbar oder zu verharmlosen! Es braucht ein klares Signal an Täter und Gesellschaft wie es die aktuelle Gesetzgebung tut! Kinderpornografie und ihre Verbreitung muss in ihren Ansätzen unterbunden werden!
Wir fordern deshalb:
1. Beibehaltung der aktuellen, verschärften Gesetzeslage mit der Einstufung als Verbrechen! Für die Sicherung des Kindeswohls und die würde der Opfer ist dies elementar wichtig! Kein Fall ist weniger schlimm oder tollerierbar!
2. Die Aufstockung der Ermittlungsbehörden und die Entwicklung sinnvoller Maßnahmen, um dem offenbar schwerwiegenden und zahlreichen Problem künftig beikommen zu können. Strafverfolgung und Kinderschutz darf nicht an Personalmangel scheitern! Dafür braucht es jetzt strukturierte und zielfokussierte Pläne zur Problembewältigung, die in Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Kinderschutzeinrichtungen erstellt werden.
3. Kampagnen und Aufklärungsarbeit wie mit Bild oder Videofunden derartiger Darstellungen rechtskonform umgegangen werden kann. Eine ungerechtfertigte Kriminalisierung von Eltern oder Bezugspersonen, die sich damit beschäftigen, weil etwa auf dem Schulhof entsprechendes Materialgeteilt wird, soll damit vermieden werden.
4. Kampagnen, Aufklärungsarbeit und klare Signale bereits für Kinder und Jugendliche, die ihnen die Thematik und die berechtigte, strenge Strafbarkeit bewusst machen. Zudem sollen ihnen Handlungsstrategien aufgezeigt werden, wie mit derartigen Aufnahmen umgegangen werden muss. Die Sicht der Opfer und die Folgen müssen klar kommuniziert werden, dass eine Einordnung des eigenen Handelns im Bezug auf Kinderpornografie erfolgt und die strenge gesetzliche Handhabung verständlich und nachvollziehbar wird (Gewissensschulung).
6. Aufdeckungs- und Forschungsarbeit der Vorgehensweisen von insbesondere organisierten Netzwerken, die gerade grenzwertig legales Bildmaterial als Angebotsdarstellung ihrer "Ware Kind" nutzen, um den Gesetzen zu entgehen. Folge muss eine Verbesserung entsprechend gezielter Gegemaßnamen sein!
7. Sexualisierte Gewalt an Kindern und die Verbreitung von Kinderpornografie sind keine "Zufallsdelikte", derer man ungerechtfertigt und ohne den Besitz des entsprechenden Bildmaterials beschuldigt wird. Wir bitten um entsprechende Klarstellung, um Täter nicht durch die Hintertüre durch derartige Forderungen mit ihrem Handeln in Schutz zu nehmen und Teillegalität zu suggerieren!
Werden Sie jetzt aktiv und zeigen sie weiterhin klare Haltung gegen Kinderpornografie und sexualisierte Gewalt an Kindern! Strenge Strafen setzen ein Signal der Abscheulichkeit dieser Verbrechen, den verheerenden, oft lebenslangen Auswirkungen für die Opfer und die gesellschaftliche Inakzeptanz jeglicher Ausprägungen dieser Verbrechen! Geben Sie Betroffenen damit ihre Würde zurück und lassen sie nicht zu, dass Täter ungestraft bleiben, weil sie sich bewusst in rechtlichen Grauzonen bewegen, um ihre Taten zu vertuschen! Statistiken zeigen, dass die meisten Täter mit Besitz entsprechenden Bildmaterials auch Kinder missbrauchen. Deshalb müssen wir jedem Hinweis darauf gewissenhaft nachgehen, um Leid zu verhindern und die Taten ggf. aufzudecken. Die strafrechtliche Entlastung eines mutmaßlichen Täters darf damit nicht vor den Ermittlungen stehen, sondern muss das sichere Ergebnis sauberer Ermittlungsarbeit sein! Schaffen sie endlich entsprechende Strukturen!
Im Namen der Betroffenen, Unterstützer_innen und Zeichner_innen der Petition,
Sofie Dreßler
8.291
Das Problem
Die aktuelle Bundesregierung SPD, Grüne und FDP plant eine Entschärfung der Strafbarkeit von Kinderpornografie. Grund dafür sei die Überlastung der zuständigen Ermittlungsbehörden und die damit einhergehende lange Bearbeitungsdauer von schweren Fällen. Auch die Missbrauchsbeauftragte Claas sprach sich in einem Interview dafür aus (https://www.evangelisch.de/inhalte/213520/14-03-2023/missbrauchsbeauftragte-claus-strafe-bei-kinderpornografie-entschaerfen)
Der Bundestag verschärfte vor zwei Jahren die Ahndung von sexueller Gewalt an Kindern und Stufte sie zu Recht grundsätzlich als Verbrechen ein. Damit liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr. Die Einstellung von Verfahren ist nicht möglich. Das gilt auch für den Besitz und die Verbreitung von als Kinderpornografie eingestuftem Material.
Die Verschärfung wurde auch deshalb eingerichtet, weil sonst oftmals die Ermittlungsansätze fehlten, wenn es um sogenannte Anbieterfotos von Kindern ging. Diese Eintrittskarten ins Verbrechen an Minderjährigen waren vorher häufig als nicht verfolgbar einzustufen. Zur Aufdeckung der oft massiven Straftaten dahinter kam es entsprechend gar nicht erst. Zu sehen sind hier meist keine eindeutig sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Vielmehr beschreibt die Art der Aufnahmen und die Posen der Opfer den Tätern, was sie im Falle eines Kaufes der "Ware Kind" eines bestimmten Anbieters an Leistungsspektrum zu erwarten haben.
Die Überlastung der Ermittlungsbehörden zeigt, wie massiv das Problem der Kinderpornografie in unserem Land offenbar ist. Die Strafbarkeit zu reduzieren ist keine vertretbare Lösung! Sie trifft und gefährdet das Leben der gewaltbetroffenen Kinder! Sexualisierte Gewalt ist in keiner Form tollerierbar oder zu verharmlosen! Es braucht ein klares Signal an Täter und Gesellschaft wie es die aktuelle Gesetzgebung tut! Kinderpornografie und ihre Verbreitung muss in ihren Ansätzen unterbunden werden!
Wir fordern deshalb:
1. Beibehaltung der aktuellen, verschärften Gesetzeslage mit der Einstufung als Verbrechen! Für die Sicherung des Kindeswohls und die würde der Opfer ist dies elementar wichtig! Kein Fall ist weniger schlimm oder tollerierbar!
2. Die Aufstockung der Ermittlungsbehörden und die Entwicklung sinnvoller Maßnahmen, um dem offenbar schwerwiegenden und zahlreichen Problem künftig beikommen zu können. Strafverfolgung und Kinderschutz darf nicht an Personalmangel scheitern! Dafür braucht es jetzt strukturierte und zielfokussierte Pläne zur Problembewältigung, die in Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Kinderschutzeinrichtungen erstellt werden.
3. Kampagnen und Aufklärungsarbeit wie mit Bild oder Videofunden derartiger Darstellungen rechtskonform umgegangen werden kann. Eine ungerechtfertigte Kriminalisierung von Eltern oder Bezugspersonen, die sich damit beschäftigen, weil etwa auf dem Schulhof entsprechendes Materialgeteilt wird, soll damit vermieden werden.
4. Kampagnen, Aufklärungsarbeit und klare Signale bereits für Kinder und Jugendliche, die ihnen die Thematik und die berechtigte, strenge Strafbarkeit bewusst machen. Zudem sollen ihnen Handlungsstrategien aufgezeigt werden, wie mit derartigen Aufnahmen umgegangen werden muss. Die Sicht der Opfer und die Folgen müssen klar kommuniziert werden, dass eine Einordnung des eigenen Handelns im Bezug auf Kinderpornografie erfolgt und die strenge gesetzliche Handhabung verständlich und nachvollziehbar wird (Gewissensschulung).
6. Aufdeckungs- und Forschungsarbeit der Vorgehensweisen von insbesondere organisierten Netzwerken, die gerade grenzwertig legales Bildmaterial als Angebotsdarstellung ihrer "Ware Kind" nutzen, um den Gesetzen zu entgehen. Folge muss eine Verbesserung entsprechend gezielter Gegemaßnamen sein!
7. Sexualisierte Gewalt an Kindern und die Verbreitung von Kinderpornografie sind keine "Zufallsdelikte", derer man ungerechtfertigt und ohne den Besitz des entsprechenden Bildmaterials beschuldigt wird. Wir bitten um entsprechende Klarstellung, um Täter nicht durch die Hintertüre durch derartige Forderungen mit ihrem Handeln in Schutz zu nehmen und Teillegalität zu suggerieren!
Werden Sie jetzt aktiv und zeigen sie weiterhin klare Haltung gegen Kinderpornografie und sexualisierte Gewalt an Kindern! Strenge Strafen setzen ein Signal der Abscheulichkeit dieser Verbrechen, den verheerenden, oft lebenslangen Auswirkungen für die Opfer und die gesellschaftliche Inakzeptanz jeglicher Ausprägungen dieser Verbrechen! Geben Sie Betroffenen damit ihre Würde zurück und lassen sie nicht zu, dass Täter ungestraft bleiben, weil sie sich bewusst in rechtlichen Grauzonen bewegen, um ihre Taten zu vertuschen! Statistiken zeigen, dass die meisten Täter mit Besitz entsprechenden Bildmaterials auch Kinder missbrauchen. Deshalb müssen wir jedem Hinweis darauf gewissenhaft nachgehen, um Leid zu verhindern und die Taten ggf. aufzudecken. Die strafrechtliche Entlastung eines mutmaßlichen Täters darf damit nicht vor den Ermittlungen stehen, sondern muss das sichere Ergebnis sauberer Ermittlungsarbeit sein! Schaffen sie endlich entsprechende Strukturen!
Im Namen der Betroffenen, Unterstützer_innen und Zeichner_innen der Petition,
Sofie Dreßler
8.291
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Petition am 17. März 2023 erstellt