
Mitteilung der Rechtsanwaltskanzleien Vardar & Vardar Rechtsanwälte
Die interessierte Öffentlichkeit wird darüber informiert, dass die Mutter des Verstorbenen in dem erstinstanzlich vor dem Landgericht Berlin gegen das Land Berlin / Krankenhaus des Maßregelvollzugs zu dem Akzenzeichen 5 O 3/21 geführten Arzthaftungsverfahren am 12. Mai 2025 Beschwerde gegen das Urteil des OLG Berlin (auch "Kammergericht" genannt) zum BGH / Bundesgerichtshof eingelegt hat.
Informationen zum Verfahrensgegenstand ergeben sich aus der Veröffentlichung auf
URL:
https://www.change.org/p/verurteilung-des-landes-berlin-krankenhaus-des-ma%C3%9Fregelvollzugs-berlin
URL:
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2024/08/das-krankenhaus-des-grauens/
URL:
https://taz.de/Krise-in-der-Gefaengnispsychiatrie-Berlin/!6027186/
Die Verurteilung des Landes Berlin / Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist bestätigt worden.
Die Öffentlichkeit wird über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.
RAe Vardar