Petition updateHerr Kretschmann, halten Sie Ihr Versprechen: Lehnen Sie CETA im Bundesrat ab!EILMELDUNG: Europäischer Gerichtshof verbietet Paralleljustiz zwischen EU-Staaten
Referent Ludwig Essig
Mar 6, 2018
Liebe FreundInnen, Riesen Erfolg! Die Tage undemokratischer Handelsverträge sind angezählt. Genau dafür haben wir jahrelang gekämpft. Ein guter Tag für uns. Ein guter Tag für die Demokratie. Ein guter Tag für Europa. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Schiedsgerichte in Bezug auf Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten bestehende Rechtsvereinbarungen nicht einfach umgehen können. Mit anderen Worten: Nichtstaatliche Schiedsgerichte innerhalb der EU sind laut dem Urteil unvereinbar mit EU-Recht. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Achmea-Fall könnte das Ende der rund 200 Investitionsschutz-Abkommen mit Klauseln zu Investor-Staat-Schlichtungsverfahren (ISDS) zwischen EU-Staaten bedeuten. Der EuGH betont, dass Schiedsgerichte nicht für sich in Anspruch nehmen können, Gerichte eines Mitgliedstaates zu sein. Über Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten müsse aber ein Gericht entscheiden, das zum Gerichtssystem der EU gehöre und somit auch in der Lage sei, die Anwendung des EU-Rechtes sicherzustellen. „Wir fordern jetzt alle EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionsschutzabkommen unverzüglich aufzukündigen!" Ludwig Essig, Pressesprecher GREENTEAM Schwabenpower Das Urteil ist auch ein super Signal für die Überprüfung des Handelsabkommens CETA auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Belgien hat dazu den EuGH angerufen und besonders auf ISDS Bezug genommen. Bisher werden ISDS-Verfahren von ausländischen Investoren genutzt, um die Gerichte im jeweiligen Mitgliedstaat zu umgehen und stattdessen ihre Rechte vor privaten Tribunalen durchzusetzen. Gegen CETA sind in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren der Linken anhängig. Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ und die Verfassungsklage von Marianne Grimmenstein kritisieren die durch die ISDS entstehende Paralleljustiz scharf. Hintergrundinformationen: Das EuGH-Urteil bezieht sich auf einen Streit zwischen der zu einem niederländischen Versicherungskonzern gehörenden Gesellschaft Achmea und der Slowakei. Fraglich war, ob der Konzern auf Grund eines bestehenden Investitionsschutzabkommens zwischen den Niederlanden und der Slowakei Schadensersatzforderungen gegenüber der Slowakei geltend machen kann. Achmea hatte die Slowakei wegen entgangener Gewinne verklagt, nachdem diese die Liberalisierung des Versicherungswesens teilweise wieder rückgängig gemacht hatte. Ein in Frankfurt am Main tagendes Schiedsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Slowakei gegen das Investitionsschutzabkommen mit den Niederlanden verstoßen habe und dafür 22,1 Millionen Euro Schadensersatz an Achmea zu zahlen habe. Die Slowakei wiederum klagte vor dem deutschen Bundesgerichtshof auf Aufhebung des Schiedsspruches (da Ort des Schiedsspruchs Frankfurt am Main war, sind deutsche Gerichte für seine Überprüfung zuständig). Der vom Bundesgerichtshof angerufene EuGH entschied schließlich, dass die von der Slowakei angefochtene Schiedsklausel mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht vereinbar ist. Quelle: Mehr Demokratie e.V.:https://www.mehr-demokratie.de/news/2018/europaeischer-gerichtshof-verbietet-isds-paralleljustiz-zwischen-eu-staaten/ Weiterführende Informationen: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de Auf eine ökologische, solidarische, demokratische und enkeltaugliche Zukunft! Das gesamte GREENTEAM Schwabenpower Pressesprecher und Gründer Ludwig und Nils www.greenteam-schwabenpower.weebly.com greenteam_schwabenpower@gmx.de https://twitter.com/GTSchwabenpower https://www.instagram.com/gt_schwabenpower https://www.facebook.com/Greenteam-Schwabenpower-340628736390256/
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