Versorgung nicht kaputtsparen – Bürgergeld-GKV-Kosten komplett aus Steuern finanzieren


Versorgung nicht kaputtsparen – Bürgergeld-GKV-Kosten komplett aus Steuern finanzieren
Das Problem
Ich bin niedergelassener Psychotherapeut – und das, was im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz diskutiert wird, betrifft mich und meine ambulant tätigen Kolleg*innen direkt.
Die geplanten Maßnahmen kommen nicht nur als zusätzliche Belastung zu den vom Erweiterten Bewertungsausschuss bereits beschlossenen Kürzungen der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent. Sie gefährden die Existenz vieler von uns und erschweren die Versorgung der Patientinnen und Patienten enorm.
Diese neuen Hürden würden nicht nur uns, sondern vor allem denjenigen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, massiv schaden.
Solidarität heißt auch Verantwortung tragen
Ich stehe voll und ganz hinter dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Sozialstaat, der Menschen unterstützt, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, für ihr eigenes Einkommen aufzukommen und ihre Gesundheitsversorgung zu sichern. Doch es ist nicht gerecht, dass gesetzlich Versicherte und deren Arbeitgeber eine staatliche Aufgabe in hohem Maße über ihre Krankenkassenbeiträge mitfinanzieren müssen. Denn es liegt nicht in der Verantwortung der Versicherten, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Menschen zu übernehmen, die auf Grundsicherung angewiesen sind – eine Verantwortung, die der Staat tragen muss.
Staatliche Verantwortung ist erforderlich
Die Bundesregierung hat die Versicherungspflicht für Beziehende von Bürgergeld eingeführt, ohne jedoch sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich ausreichend finanziert ist. Der monatliche Pauschalbetrag, den der Staat überweist, reicht längst nicht aus, um die durchschnittlichen Versorgungskosten zu decken und das Defizit von mehreren Milliarden Euro wird Jahr für Jahr der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten aufgebürdet.
Es ist dringend erforderlich, dass der Staat künftig die vollen Kosten übernimmt und sie nicht länger der GKV überlässt.
Kein Leistungsabbau auf dem Rücken von Behandelnden und Versicherten
Die „Finanzkommission Gesundheit“ empfiehlt ausdrücklich, Bürgergeldbeziehende als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund gezahlten Beiträge kostendeckend zu gestalten. Sie beziffert die Finanzwirkung dieser Maßnahme auf rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2027. Gleichzeitig prognostiziert die Kommission eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro und fordert, dass die Qualität der Leistungen in der GKV gesichert bleibt. Doch wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nicht nachkommt, ist es politisch unredlich, den Mangel an Mitteln als Grund für Leistungsabbau und Honorarkürzungen bei Behandelnden darzustellen.
Ich fordere:
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Beiträge für die Gesundheitsversorgung von Beziehenden von Bürgergeld und künftiger Grundsicherung vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln zu finanzieren.
Warum es wichtig ist:
Die GKV darf nicht als Finanzierungsinstrument für staatliche Aufgaben missbraucht werden. Es ist ungerecht, wenn die versicherte Gemeinschaft – die ohnehin schon unter steigenden Beiträgen und Kürzungen leidet – weiterhin die Lasten für den Staat übernehmen muss. Wenn die Beiträge für Grundsicherungsbeziehende endlich vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, entfällt auch ein entscheidender Vorwand für Leistungs- und Honorarkürzungen. Denn solange staatlich veranlasste finanzielle Lasten auf die GKV abgewälzt werden, wird künstlich finanzieller Druck erzeugt, der dann als Begründung für Einschnitte bei Leistungen, für steigende Beiträge und für Kürzungen in der Vergütung der ambulanten Versorgung herhalten muss. Diese dann vorgeblich unausweichlichen Sparmaßnahmen gefährden nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern auch die Existenzgrundlage derjenigen, die tagtäglich Menschen in Not helfen.
Der geplante Leistungsabbau würde insbesondere die ambulante psychotherapeutische Versorgung hart treffen.
Für Praxen wie meine würde dies zu einer massiven wirtschaftlichen Bedrohung führen und auch die Versorgung der Zukunft wäre bedroht. Denn die Weiterbildung der Fachpsychotherapeut*innen in den Praxen würde nach den im Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegten Vorschlägen praktisch unmöglich gemacht werden.
Gemeinsam für eine gerechte Lösung
Wir dürfen nicht zulassen, dass politische Entscheidungen die versorgungsrelevanten Strukturen bedrohen. Wenn diese jetzt durch falsche Maßnahmen gefährdet werden, wird es unglaublich schwierig, sie später wiederherzustellen.
Ich fordere Sie, den Bundestag, die Bundesregierung und alle Verantwortlichen auf, die Weichen für eine gerechte, solidarische und langfristig tragfähige Finanzierung der Gesundheitsversorgung zu stellen, ohne die gesetzlich Versicherten, Patientinnen und Patienten sowie Behandelnde weiter zusätzlich zu belasten.
Jetzt handeln!
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Das Problem
Ich bin niedergelassener Psychotherapeut – und das, was im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz diskutiert wird, betrifft mich und meine ambulant tätigen Kolleg*innen direkt.
Die geplanten Maßnahmen kommen nicht nur als zusätzliche Belastung zu den vom Erweiterten Bewertungsausschuss bereits beschlossenen Kürzungen der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent. Sie gefährden die Existenz vieler von uns und erschweren die Versorgung der Patientinnen und Patienten enorm.
Diese neuen Hürden würden nicht nur uns, sondern vor allem denjenigen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, massiv schaden.
Solidarität heißt auch Verantwortung tragen
Ich stehe voll und ganz hinter dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Sozialstaat, der Menschen unterstützt, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, für ihr eigenes Einkommen aufzukommen und ihre Gesundheitsversorgung zu sichern. Doch es ist nicht gerecht, dass gesetzlich Versicherte und deren Arbeitgeber eine staatliche Aufgabe in hohem Maße über ihre Krankenkassenbeiträge mitfinanzieren müssen. Denn es liegt nicht in der Verantwortung der Versicherten, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Menschen zu übernehmen, die auf Grundsicherung angewiesen sind – eine Verantwortung, die der Staat tragen muss.
Staatliche Verantwortung ist erforderlich
Die Bundesregierung hat die Versicherungspflicht für Beziehende von Bürgergeld eingeführt, ohne jedoch sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich ausreichend finanziert ist. Der monatliche Pauschalbetrag, den der Staat überweist, reicht längst nicht aus, um die durchschnittlichen Versorgungskosten zu decken und das Defizit von mehreren Milliarden Euro wird Jahr für Jahr der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten aufgebürdet.
Es ist dringend erforderlich, dass der Staat künftig die vollen Kosten übernimmt und sie nicht länger der GKV überlässt.
Kein Leistungsabbau auf dem Rücken von Behandelnden und Versicherten
Die „Finanzkommission Gesundheit“ empfiehlt ausdrücklich, Bürgergeldbeziehende als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund gezahlten Beiträge kostendeckend zu gestalten. Sie beziffert die Finanzwirkung dieser Maßnahme auf rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2027. Gleichzeitig prognostiziert die Kommission eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro und fordert, dass die Qualität der Leistungen in der GKV gesichert bleibt. Doch wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nicht nachkommt, ist es politisch unredlich, den Mangel an Mitteln als Grund für Leistungsabbau und Honorarkürzungen bei Behandelnden darzustellen.
Ich fordere:
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Beiträge für die Gesundheitsversorgung von Beziehenden von Bürgergeld und künftiger Grundsicherung vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln zu finanzieren.
Warum es wichtig ist:
Die GKV darf nicht als Finanzierungsinstrument für staatliche Aufgaben missbraucht werden. Es ist ungerecht, wenn die versicherte Gemeinschaft – die ohnehin schon unter steigenden Beiträgen und Kürzungen leidet – weiterhin die Lasten für den Staat übernehmen muss. Wenn die Beiträge für Grundsicherungsbeziehende endlich vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, entfällt auch ein entscheidender Vorwand für Leistungs- und Honorarkürzungen. Denn solange staatlich veranlasste finanzielle Lasten auf die GKV abgewälzt werden, wird künstlich finanzieller Druck erzeugt, der dann als Begründung für Einschnitte bei Leistungen, für steigende Beiträge und für Kürzungen in der Vergütung der ambulanten Versorgung herhalten muss. Diese dann vorgeblich unausweichlichen Sparmaßnahmen gefährden nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern auch die Existenzgrundlage derjenigen, die tagtäglich Menschen in Not helfen.
Der geplante Leistungsabbau würde insbesondere die ambulante psychotherapeutische Versorgung hart treffen.
Für Praxen wie meine würde dies zu einer massiven wirtschaftlichen Bedrohung führen und auch die Versorgung der Zukunft wäre bedroht. Denn die Weiterbildung der Fachpsychotherapeut*innen in den Praxen würde nach den im Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegten Vorschlägen praktisch unmöglich gemacht werden.
Gemeinsam für eine gerechte Lösung
Wir dürfen nicht zulassen, dass politische Entscheidungen die versorgungsrelevanten Strukturen bedrohen. Wenn diese jetzt durch falsche Maßnahmen gefährdet werden, wird es unglaublich schwierig, sie später wiederherzustellen.
Ich fordere Sie, den Bundestag, die Bundesregierung und alle Verantwortlichen auf, die Weichen für eine gerechte, solidarische und langfristig tragfähige Finanzierung der Gesundheitsversorgung zu stellen, ohne die gesetzlich Versicherten, Patientinnen und Patienten sowie Behandelnde weiter zusätzlich zu belasten.
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Petition am 20. April 2026 erstellt