Verpflichtende Hausschuh-Nutzung bei berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden in Bestandsbau

1

Steigern wir das auf 5 Unterschriften!
Petitionen mit mehr als 1000 Unterstützer*innen verbessern ihre Erfolgswahrscheinlichkeit um den Faktor 5!

Das Problem

In Millionen hellhöriger Bestandsbauten in Deutschland führt das ungedämpfte Fersenlaufen und Trampeln von Nachbarn zu erheblichen Beeinträchtigungen im Alltag – erst recht, seitdem das Homeoffice die Lärmbelastung in den Tag hinein verlängert hat. Der rhythmische Trittschall dröhnt durch Holzbalkendecken und ungedämmte Betonböden. Für Betroffene bedeutet dies eine dauerhafte Belastung und einen spürbaren Verlust der Schlafqualität.

Da bauliche Sanierungen oft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind, bieten Hausschuhe eine einfache und effektive Lösung. Unter Hausschuhen sind hierbei explizit trittschalldämpfende Modelle zu verstehen, die über eine weiche Sohle (z. B. aus Filz, dickem Schaumstoff oder weichem Gummi) verfügen. Modelle mit harten Holz- oder Kunststoffsohlen, Absätzen oder Straßenschuhen sind ausgeschlossen, da sie die Lärmübertragung nicht mindern.

Es wird ausdrücklich keine generelle Pflicht gefordert. Wer leise läuft oder wessen Nachbarn sich nicht gestört fühlen, ist von dieser Regelung überhaupt nicht betroffen. Die Pflicht greift erst als Verhältnismäßigkeitsprinzip im konkreten Konfliktfall: Wenn ein minimaler, zumutbarer Aufwand (das Tragen schallschluckender Hausschuhe) eine erhebliche Beeinträchtigung ( Verlust von Erholung, Lebensqualität und Gesundheit des Nachbarn) verhindern kann, muss dieser Schritt rechtlich einforderbar sein.

Forderung:

Der Petitionsausschuss möge eine Ergänzung des Mietrechts sowie des Nachbarschaftsrechts (§ 906 BGB) auf den Weg bringen. Ziel ist es, das Tragen von trittschalldämpfendem Schuhwerk in hellhörigen Wohngebäuden im konkreten Konfliktfall als rechtlich einforderbare Maßnahme zur Schadensminimierung zu verankern. 

Da das Tragen von Hausschuhen eine minimale, mühelose und kostengünstige Handlung darstellt, muss im Konfliktfall die Vermeidung des Trittschalls Vorrang haben. Akustische Rücksichtnahme muss insbesondere dort rechtlich einforderbar sein, wo Nachbarn unter einem hohen persönlichen Leidensdruck stehen.

avatar of the starter
Birgit P.Petitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Neuigkeiten zur Petition